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Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001463
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 22.01.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 26.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Friedrichstraße 14810117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930279090
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E-Mail-Adressen:
- info@bpi.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231.820.001 bis 1.830.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,80
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (31):
- Anja Klauke
- Prof. Dr. Jens Peters
- Britta Ginnow
- Britta Marquardt
- Julia Rumsch
- Sebastian Schütze
- Dr. Pablo Serrano Minar
- Dr. Matthias Wilken
- Ulf Zumdick
- Tom Mühlmann
- Dr. Meike Criswell
- Christine Lietz
- Dr. Boris Thurisch
- Volker Bahr
- Thomas Brückner
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Kurtalić Mona
Tätigkeit bis 12/24:
Policy Advisor / Wissenschaftliche Mitarbeiterin
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Dr. Kai Joachimsen MBA
- Richard Engelhard
- Ralph Schmidt
- Sebastian Braun
- Marco Hardt
- Philipp Bloching
- Adam Faßbender
- Dr. Marc Anton Heim
- Oliver Kirst
- Dr. Marc-Oliver Rauch
- Dr. Christian Roesky
- Dr. Matthias Weide
- Christian Wieszner
- Dr. Sandra Graf-Schiller
- Dr. Frank Velte
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Gesamtzahl der Mitglieder:
230 Mitglieder am 01.01.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (16):
- Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
- Bundesverband Managed Care e.V. (BMC)
- Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V. (DPhG)
- European Confederation of Pharmaceutical Entrepreneurs (EUCOPE)
- Forschungsgemeinschaft Faltschachteln für die pharmazeutische Industrie (FFPI)
- Gesellschaft für Phytotherapie (GPT)
- German Quality Management Association e.V. (GQMA)
- Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG)
- INTEGRITAS Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V.
- Lebensmittelverband Deutschland
- securPharm e.V.
- TransSektoris UG
- Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
- Wirtschaftsforum SPD
- Wirtschaftsrat der CDU
- Initiative Studienstandort Deutschland
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Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
Arbeitsmarkt; Außenwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Digitalisierung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) arbeitet auf Grundlage der Vernetzung, des Erfahrungsaustausches und der Kollaboration zwischen den Mitgliedsfirmen und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie zu verbessern, unterhalten wir einen Dialog zu allen vorab genannten . Mithilfe von Positionspapieren, Stellungnahmen und Veranstaltungen informieren wir über Herausforderungen und Potenziale der pharmazeutischen Industrie und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung von der Gesundheitswirtschaft. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
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Stärkung des Forschungs- und Pharmastandorts D: Honorierung, Evaluierung und Vertragsverbindlichkeit
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Beschreibung:
Wir fordern, die Ergebnisse klinischer Forschung angemessen zu honorieren und bei der Preisbildung für innovative Therapien ein echtes Verhandlungsverfahren sowie die Abschaffung kumulativer Kostensenkungsinstrumente. Unternehmen müssen sich vor den Auswirkungen der AMNOG-Preisfindungsalgorithmen schützen können. Im Falle eines Marktaustritts muss ein Verzicht auf die Listung des Erstattungsbetrags möglich sein. Wir fordern eine zweijährliche Evaluierung des Gesetzes, um Deutschlands Attraktivität als Forschungs- und Pharmastandort zu gewährleisten. Wir fordern die Verbindlichkeit der Standardvertragsklauseln im AMG, um Vertragsverhandlungszeiten zu verkürzen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 31.05.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Versendet am 01.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Abschaffung der Zwangsrabatte auf Arzneimittel
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Beschreibung:
Streichung der Zwangsrabatte für Arzneimittel aus dem SGB V (§130a SGB V)
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Neue Therapieoptionen müssen per se als Fortschritt akzeptiert und honoriert werden
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Beschreibung:
Neue Therapieoptionen müssen in der Frühbewertung per se als Zusatznutzen anerkannt und entsprechend honoriert werden (Änderung §§35a, 130b SGB V)
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderung §130a Abs. 8 SGB V: Ausschreibungen erst ab vier Marktteilnehmern, zwingende Mehrfachvergabe und Berücksichtigung des Pharmastandortes Europa
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Beschreibung:
Änderung des §130a Abs. 8 SGB V dahingehend, dass Ausschreibungen erst ab vier Marktteilnehmern zulässig sind, eine zwingende Mehrfachvergabe vorgegeben wird und eine Berücksichtigung des Pharma-Standortes Europa
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Streichung der automatischen Substitution von Biopharmazeutika
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Beschreibung:
Streichung der automatischen Substitution von Biopharmazeutika in §129 Abs. 1a SGB V
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Keine Dossierpflicht (AMNOG) für neue pflanzliche Arzneimittel bei vorübergehender Verschreibungspflicht erforderlich.
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Beschreibung:
Regelung, dass für neue pflanzliche Arzneimittel auch bei vorübergehend bestehender Verschreibungspflicht keine Dossierpflicht besteht (Änderung §35a SGB V)
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Ausweitung der Erstattung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
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Beschreibung:
Ausweitung der Erstattung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf alle Kinder und Jugendlichen bis zum Beginn der Volljährigkeit sowie für Schwangere und weitere Patientengruppen, wie multimorbide Personen
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verbesserung des Zugangs zu gen- und zellbasierten Therapien
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Beschreibung:
Die Nationale Strategie für GCT zielt auf ein ganzheitliches Konzept für Deutschland ab, das alle Teile der Wertschöpfungskette integriert. Hauptziel ist das Wohl der Patientinnen, besonders schwer kranker Menschen ohne wirksame Behandlungsmöglichkeiten, durch neue Perspektiven mittels GCT. Sie wurde in einem umfassenden Stakeholder-Prozess mit über 150 Expertinnen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Patient*innen entwickelt. Acht Handlungsfelder mit detaillierten Zielen und Maßnahmen wurden erarbeitet. Im Auftrag des BMBF und koordiniert vom BIH betont die Strategie das Potenzial von GCT für Krankenversorgung, Gesundheitswirtschaft und den Pharmastandort Deutschland sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280059 (PDF - 140 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Revision der AMNOG-Leitplanken
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Beschreibung:
Wir fordern eine dringende Überprüfung und Anpassung der neuen AMNOG-Leitplanken im Sinne einer Abkehr von mit dem GKVFinStG eingeführten algorithmischen Elementen im Kontext der Bildung von Erstattungsbeträgen und eine Rückbesinnung auf ein echtes Verhandlungsverfahren. Es ist essenziell, dass die Preisbildung für Therapieinnovationen die tatsächlichen Mehrwerte und den Zusatznutzen dieser Therapien adäquat widerspiegelt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/3448 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 31.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien
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Beschreibung:
Abschaffung des mit dem GKV-FinStG implementierten 20%igen Abschlags auf Kombinationseinsätze neuer Arzneimittel, Streichung §130e SGB V, Änderung §35a SGB V.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Auf EU-Ebene müssen ausreichende Kapazitäten und Fachwissen für rechtzeitige, hochwertige Beratungen verfügbar sein.
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Beschreibung:
Kapazitäten für wissenschaftliche Beratung durch nationale Implementierung sicherstellen: Ergebnisse der EU-Bewertung sollen im deutschen AMNOG-Prozess genutzt und vom G-BA verpflichtend übernommen werden. Anforderungen an nationale Dossiervorlagen im AMNOG-Prozess sollen effizienter und an EU-Leitlinien orientiert werden. Nationale G-BA-Beratungen zu zusätzlichen Analysen müssen gestärkt und auf notwendige Analysen beschränkt werden. Die AMNOG-Regelung muss Innovationen schnell verfügbar machen, auch wenn der EU-HTA-Bericht erst Wochen nach Zulassung vorliegt. Der Zusatznutzen für Orphan Drugs gilt im EU-HTA als belegt. Nachweise gegenüber einer Vergleichstherapie sind erst nach Überschreiten der Umsatzschwelle von 30 Mio. € erforderlich.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Versorgung mit Orphan Drugs sicherstellen
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Beschreibung:
Derzeit ist festzustellen, dass die Orphan Drug-Verordnung den politischen und gesellschaftlichen Willen umsetzt, auch Menschen mit seltenen Erkrankungen medizinisch zu versorgen. Daher sollte der Blick primär auf den therapeutischen Mehrwert dieser Arzneimittel gerichtet werden. In der Regel stehen von einer seltenen Erkrankung betroffenen Patienten erstmalig Therapieoptionen zur Verfügung. Hier sollte es keinen Rückschritt geben.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Forschungsanreize für und sichere Erstattung von Reserveantibiotika
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Beschreibung:
Schaffung weiterer Incentivierungsmodelle (sogenannte Pull-Mechanismen) im Bereich der Reserveantibiotika. wie bspw. ein sog. Market-Entry-Reward oder das bereits im Vereinigten Königreich eingesetzte „Netflix-Modell“. In den Blick genommen werden sollte auch der stationäre Einsatz von Reserveantibiotika. Der kostendeckende Einsatz von Reserveantibiotika im stationären Bereich sollte sichergestellt werden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln - ALBVVG Datum des Referentenentwurfs: 17.05.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verbesserung der Versorgung mit Schutzimpfungen
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Beschreibung:
Erhöhung der Impfquoten durch Ermächtigung der Apotheker zur Durchführung diverser Schutzimpfungen
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Rechtliche Gleichstellung der elektronischen Packungsbeilage
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Beschreibung:
Die digitale Packungsbeilage ist derzeit rechtlich nicht im AMG verankert. Mit einer rechtlichen Gleichstellung der digitalen Packungsbeilage mit der Papierversion können sicherheitsrelevante Änderungen dem Patienten schneller zur Verfügung stehen als mit der Papierversion. Zudem helfen sie Lieferengpässe abzumildern, in dem verfügbare Ware aus dem Ausland bereitgestellt und auf die digitale Packungsbeilage in deutscher Sprache verwiesen wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Digitalisierung
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Beschreibung:
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Erhalt der Möglichkeit, Arzneimittel bzw. deren Primärpackmittel mit Ethylenoxid zu sterilisieren
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Beschreibung:
In Übereinstimmung mit der „EMA Guideline on the sterilisation of the medicinal product” und der Monographie des Europ. Arzneibuches nutzen BPI-Mitgliedsunternehmen Ethylenoxid zur Sterilisation von Primärpackmitteln. Diese Methode ist aufgrund der Eigenschaften der Packmittel und Produkte oft alternativlos. Sterilfiltration und Abfüllung in mit Ethylenoxid sterilisierte Packmittel sind oft die einzige Möglichkeit, sterile Arzneimittel und Medizinprodukte herzustellen. Besonders bei konservierungsmittelfreien Arzneimitteln und homöopathischen Zubereitungen, wie Augentropfen und Nasensprays, ist Ethylenoxid unverzichtbar. Alternative Verfahren wie trockene Hitze oder Bestrahlung können Kunststoffe schädigen und die Produktsicherheit beeinträchtigen.
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Ermöglichung des notwendigen PFAS-Einsatzes für die Herstellung und Verpackung von Arzneimitteln
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Beschreibung:
Der BPI fordert, dass Fluorpolymere von einem generellen PFAS-Verbot ausgenommen werden. Diese Stoffgruppe ist für die pharmazeutische Produktion unverzichtbar, da sie besondere Eigenschaften wie chemische Beständigkeit und geringe Reaktivität besitzt, welche in Produktionsanlagen unerlässlich sind. Ein Pauschalverbot würde die Arzneimittelproduktion in der EU gefährden, da es aktuell keine gleichwertigen Alternativen gibt. Daher plädiert der BPI für eine differenzierte und risikobasierte Regulierung anstelle einer pauschalen Beschränkung von PFAS.
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411050003 (PDF - 26 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Beibehaltung homöopathischer Arzneimittel in der GKV
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Beschreibung:
Homöopathische Arzneimittel müssen als Satzungsleistungen beibehalten werden. Homöopathische Mittel dürfen nicht ungerechtfertigt anders als andere verschreibungsfreie Arzneimittel behandelt werden. Rund 62 % der Bevölkerung wünschen eine GKV-Erstattung für Homöopathika, was die Notwendigkeit unterstreicht. Der Zugang zu Satzungsleistungen muss gewahrt bleiben, um negativen Folgen wie der verstärkten Inanspruchnahme privater Krankenversicherungen vorzubeugen und so bedarfsgerechte Ansätze zu erhalten. Der Ausschluss homöopathischer Arzneimittel würde die Versicherten erheblich benachteiligen. Daher müssen sie in die Satzungsleistungen der GKV integriert bleiben.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.11.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.11.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Neue sozialrechtliche Vorgaben für Arzneimittelrabattverträge zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in der GKV
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Beschreibung:
Der BPI fordert neue sozialrechtliche Vorgaben für Arzneimittelrabattverträge, um die Arzneimittelversorgung in der GKV zu sichern, Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und Versorgungsengpässe zu vermeiden. Die wichtigsten Forderungen des BPI umfassen ein Ausschreibungsverbot für kritische Arzneimittel, die Abschaffung der Bevorratungspflicht, einen neuen Generikawettbewerb mit 1,5 Jahren Karenzzeit, die zwingende Mehrfachvergabe für relevante Arzneimittel, die Einhaltung von Kartellrechtsvorgaben sowie eine Anpassungsverpflichtung für bestehende Rabattverträge. Die neuen Vorgaben sind entscheidend für eine nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV und zur Sicherstellung der Versorgungsqualität.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.11.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.11.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.11.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Sicherung gerechter Datennutzung in der FDZGesV
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Beschreibung:
Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert eine kritische Überprüfung der Verordnung zur besseren Nutzung von Gesundheitsdaten (FDZGesV), um eine gerechte Datennutzung sicherzustellen. Wesentliche Aspekte: - Pseudonymisierung: Eindeutige Verantwortlichkeiten müssen geregelt werden; - Antragsverfahren: Transparenz in der Entscheidungsfindung und klare Einreichungskriterien sind erforderlich; - Gebührenordnung: Ein drastischer Gebührenanstieg darf die Zugänglichkeit zu Gesundheitsdaten nicht behindern; - Datenschutz: Informationen über Widerspruchsrechte müssen verständlich dargestellt und Widersprüche einfach einzustellen sein.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Erste Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (FDZGesV) Datum des Referentenentwurfs: 11.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Digitalisierung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 29.11.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
-
-
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
9.760.001 bis 9.770.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23