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CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Wichtiger Hinweis: Angaben teilweise verweigert
- Registernummer: R001367
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 21.03.2023
- Jährliche Aktualisierung: 21.03.2023
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Tätigkeitskategorie:
Wissenschaft, Denkfabrik, Forschungseinrichtung oder Hochschule (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Stuhlsatzenhaus 566123 SaarbrückenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49681870831001
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E-Mail-Adressen:
- front-office@cispa.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Angabe verweigertBegründung der Verweigerung der Angaben:Die Verweigerung der Angaben nach Paragraf 3 Abs. 1 Nr. 6 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht von Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Die CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH (CISPA) als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung der Ausnahmetatbestände Paragraf 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG und des Paragraf 2 Abs. 3 Nr. 7 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des CISPA nicht zweckmäßig. CISPA ist als Mitglied des Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern gemäß dem in der Satzung festgelegten Gesellschaftszweck für die Interessen der Allgemeinheit. CISPA verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie lediglich die satzungsmäßigen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Der Jahresabschluss wird veröffentlicht. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu Paragraf 3 Abs. 1 Nr. 6 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand und einer nicht zu vermeidenden erheblichen Unschärfe sinnvoll erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe - der Forschung - überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Eva Witfeld
- Julia Schwarz
- Dr. Sandra Strohbach
- Dr. Christian Theres
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Mitgliedschaften (3):
- Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V.
- LernortLabor - Bundesverband der Schülerlabore e. V.
- TransferAllianz - Deutscher Verband für Wissens- und Technologietransfer e. V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Cybersicherheit; Datenschutz und Informationssicherheit; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Tätigkeit ist in § 2 unseres Gesellschaftsvertrages (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) wie folgt geregelt: (1) Aufgaben der Gesellschaft sind a) Forschung auf dem Gebiet der Cybersicherheit und verwandter Themen, einschließlich grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung, b) Unterstützung der Cybersicherheitsforschung in Deutschland durch Koordination, Logistik und technische Hilfestellung in gemeinsamen Projekten der Cybersicherheitsforschung und verwandten Themen sowie in nationalen, europäischen und internationalen Programmen und Kooperationen, c) Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft in diesen Forschungsbereichen sowie Weitergabe des Wissens der Gesellschaft im Rahmen von Technologietransfers. (2) Die Gesellschaft verfolgt als Mitglied des Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. (HGF) langfristige Forschungs- und Bildungsziele von Staat und Gesellschaft und ist in das an diesen Zielen orientierte Finanzierungsverfahren eingebunden. (3) Die Gesellschaft verfolgt nur friedliche Zwecke. ( 4) Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten sollen veröffentlicht und der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden. (5) Die Gesellschaft fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs. (6) Soweit gesetzlich zulässig und nach diesem Gesellschaftsvertrag nicht untersagt, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen.
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Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und ForschungStaat / Bund
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Kapelle-Ufer 110117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493018570
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E-Mail-Adressen:
- bmbf@bmbf.bund.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Vertretungsberechtigte Person(en):
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- Bettina Stark-Watzinger
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Funktion: Bundesministerin für Bildung und Forschung
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Telefonnummer: +493018570
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E-Mail-Adressen:
- bmbf@bmbf.bund.de
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Bundesland SaarlandBundesland
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Am Ludwigsplatz 1466117 SaarbrückenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4968150100
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E-Mail-Adressen:
- saarland.de@staatskanzlei.saarland.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Vertretungsberechtigte Person(en):
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- Anke Rehlinger
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Funktion: Ministerpräsidentin des Saarlandes
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Telefonnummer: +496815011122
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E-Mail-Adressen:
- a.rehlinger@staatskanzlei.saarland.de
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Angabe verweigert
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Begründung der Verweigerung der Angaben:
Die Verweigerung der Angaben nach Paragraf 3 Abs. 1 Nr. 7 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht von Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Die CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH (CISPA) als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung der Ausnahmetatbestände Paragraf 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG und des Paragraf 2 Abs. 3 Nr. 7 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des CISPA nicht zweckmäßig. CISPA ist als Mitglied des Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern gemäß dem in der Satzung festgelegten Gesellschaftszweck für die Interessen der Allgemeinheit. CISPA verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie lediglich die satzungsmäßigen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Der Jahresabschluss wird veröffentlicht. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu Paragraf 3 Abs. 1 Nr. 7 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand und einer nicht zu vermeidenden erheblichen Unschärfe sinnvoll erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe - der Forschung - überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
Angabe verweigert
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Begründung der Verweigerung der Angaben:
Die Verweigerung der Angaben nach Paragraf 3 Abs. 1 Nr. 7 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht von Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Die CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH (CISPA) als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung der Ausnahmetatbestände Paragraf 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG und des Paragraf 2 Abs. 3 Nr. 7 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des CISPA nicht zweckmäßig. CISPA ist als Mitglied des Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern gemäß dem in der Satzung festgelegten Gesellschaftszweck für die Interessen der Allgemeinheit. CISPA verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie lediglich die satzungsmäßigen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Der Jahresabschluss wird veröffentlicht. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu Paragraf 3 Abs. 1 Nr. 7 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand und einer nicht zu vermeidenden erheblichen Unschärfe sinnvoll erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe - der Forschung - überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Ja
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:JaOrt der Veröffentlichung: