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Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001223
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 20.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 20.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Dircksenstraße 4910178 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930284070
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E-Mail-Adressen:
- vdai@vdai.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23130.001 bis 140.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,32
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (6):
- Uwe Christiansen
- Dr. Daniel Henzgen
- Gerhard Hubmann
- Manfred Stoffers
- Christian Trenner
- Lars Rogge
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Gesamtzahl der Mitglieder:
16 Mitglieder am 01.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (5):
- Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
- Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW)
- European Gaming and Amusement Federation (EUROMAT)
- European Association for the Study of Gambling (EASG)
- Institut der Deutschen Wirtschaft (IW)
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (13):
Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kriminalitätsbekämpfung; Öffentliches Recht; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Handel und Dienstleistungen; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der VDAI ist ein Zusammenschluss von Entwicklern, Herstellern, Großhändlern und Importeuren von Unterhaltungsspiel- und Geldspielgeräten sowie von Waren- und Leistungsautomaten und Zubehör. Der Verband fördert die allgemeine wirtschaftliche und technische Entwicklung der Automatenindustrie und nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, anderen Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Medien wahr. Ziel ist die konstruktive Zusammenarbeit mit Behörden, wirtschaftlichen und sonstigen Institutionen und Einrichtungen sowie die Mitwirkung bei gesetzgeberischen Maßnahmen, um die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Gewährleistung des Kanalisierungsauftrags des legalen Automatenspiels zu erhalten bzw. zu schaffen. Mit Positionspapieren, Stellungnahmen und Studien/Gutachten informiert der VDAI über unterschiedliche Themen im Zusammenhang mit der Automatenindustrie. Er steht im Dialog mit unterschiedlichen Stakeholdern und den zuständigen Ministerien der Bundesregierung.
Konkrete Regelungsvorhaben (8)
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Evaluierung und Änderung der Spielverordnung - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
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Beschreibung:
Die vom BMWK in Auftrag gegebene Evaluierungsstudie zur SpielV liegt vor. Für eine Reihe von Vorgaben im gewerblichen Spielrecht werden deren Unwirksamkeit für den Verbraucherschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels und die aktuellen Wirtschaftsdaten zeigen eindeutigen Handlungsbedarf. Das Angebot der Automatenwirtschaft muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels hält der VDAI neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundesregierung
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Versendet am 12.06.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Bundesregierung
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundesregierung
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Versendet am 12.06.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Beibehaltung bzw. Stärkung der Schutzmechanismen der Gewerbeordnung (§§ 33c ff. GewO)
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Beschreibung:
Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitative Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
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Betroffenes geltendes Recht: GewO
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht
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Beschreibung:
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Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages - Gewährleistung der Erfüllung des Kanalisierungsauftrags
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Beschreibung:
Die Automatenindustrie beobachtet die Evaluation des GlüStV 2021. Sollte die Konsequenz der Evaluierung eine Novellierung des GlüStV sein, werden die Interessen des gewerblichen Automatenspiels an einer qualitativen statt der geltenden quantitativen Regulierung für Spielhallen gemäß §§ 24 - 26 GlüStV vorzutragen sein. Mindestabstände und das Verbot von Mehrfachkonzessionen lassen das gewerbliche Automatenspiel schon heute zunehmend aus der Fläche verschwinden. Der Mehrwert für den Spielerschutz fehlt, denn ein unzureichendes Angebot legaler gewerblicher Automatenspiele stärkt ausschließlich das illegale Glücksspiel und widerspricht den Zielen des GlüStV, vor allem dem Kanalisierungsauftrag des legalen Glücksspiels (§ 1 GlüStV).
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht
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Beschreibung:
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Beibehaltung der Strafbarkeit des unerlaubten Glücksspiels (§§ 284 - 287 StGB)
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Beschreibung:
Die Automatenindustrie hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für den falschen Weg. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden.
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Betroffenes geltendes Recht: StGB
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Interessenbereiche: Strafrecht
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Beschreibung:
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Beibehaltung von § 1 Abs. 1 Nr. 6 KassenSichV + Erleichterung der Prüfung von Fiskaldaten
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Beschreibung:
In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
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Betroffenes geltendes Recht: AO, KassenSichV
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht, Sonstiges im Bereich "Recht"
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Beschreibung:
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Sicherstellung des Jugendschutzes
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Beschreibung:
Seit Jahren hat der Jugendschutz in der gewerblichen Automatenindustrie höchste Priorität. Anwesenheitsverbot (§ 6 Abs. 1 JuSchG) und Teilnahmeverbot (§ 6 Abs. 2 JuSchG) werden durch die heute mittels technischer Prüfung vollzogene Altersverifikation gewährleistet. Als Träger der Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK), die die gesetzlich vorgeschriebene Altersbewertung und Kennzeichnung von elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit seit 2023 verbindlich vornimmt (§ 13 JuSchG), begleitet der VDAI die Arbeit der obersten Landesjugendbehörden und die Entwicklungen des JuSchG. Diese Stabilität im Jugendschutz soll aufrechterhalten bleiben.
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Betroffenes geltendes Recht: JuSchG
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Interessenbereiche: Zivilrecht
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Beschreibung:
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Beibehaltung der Ausnahme im Geldwäschegesetz (neue europäische Rechtsgrundlagen)
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Beschreibung:
Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des VDAI.
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Betroffenes geltendes Recht: GwG
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht, Sonstiges im Bereich "Recht"
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Beschreibung:
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Sicherung der baurechtlichen Grundlagen zur Ansiedlung von Spielhallen
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Beschreibung:
Bei der Ansiedlung von Vergnügungsstätten, zu denen auch Spielhallen zählen und damit verbunden der Gewährleistung eines nachfragegerechten Angebots des gewerblichen Automatenspiels, hat auch das Thema Baurecht einen wichtigen Stellenwert. Zur Umsetzung des Kanalisierungsauftrages der legalen Glücksspielanbieter besteht daher die Notwendigkeit, dass Spielhallen weiterhin neu eröffnet werden können. Die gesetzlichen Grundlagen müssen eine auch aus stadtplanerischer Sicht sinnvolle Ansiedlungspolitik ermöglichen. Der VDAI beobachtet dementsprechend die Entwicklung der einschlägigen baurechtlichen Normen.
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.120.001 bis 1.130.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
- adp Merkur GmbH
- Bally Wulff Games & Entertainment GmbH
- Löwen Entertainment GmbH
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23