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Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001210
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 01.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 12.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Haus der VerbändeLittenstraße 1010179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49302757260
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E-Mail-Adressen:
- info@ivd.net
- carolin.hegenbarth@ivd.net
- christian.osthus@ivd.net
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23170.001 bis 180.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Carolin Hegenbarth
- Dr. Christian Osthus
- Dirk Wohltorf
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Gesamtzahl der Mitglieder:
6.190 Mitglieder am 08.05.2024, davon:
- 3.757 natürliche Personen
- 2.433 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (12):
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- Wirtschaftsforum der SPD e.V.
- MIT Mittelstands- und Wirtschaftsunion e.V.
- BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland
- ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
- DV Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
- CEPI The Conseil européen des Professions immobilière aisbl
- TEGoVA The European Group of Valuers Associations
- FIABCI Deutsche Delegation e.V.
- Bündnis bezahlbarer Wohnraum der Bundesregierung
- Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“
- Verbändebündnis Wohneigentum
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Interessen- und Vorhabenbereiche (13):
Parlamentarisches Verfahren; Erneuerbare Energien; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliches Recht; Zivilrecht; Klimaschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der IVD Bundesverband ist eine nach Berufsbereichen gegliederte Organisation der deutschen Immobilienwirtschaft. Der Zweck des Bundesverbandes liegt in der Förderung und Vertretung der Berufszweige, Berufsgruppen und Berufsvertreter, die insbesondere einem der folgenden Berufsbereiche der immobiliennahen Dienstleistungen angehören: Immobilienberatung, Immobilienvermittlung und Finanzierungsdienstleistung, Vermögens- und Immobilienverwaltung, Gebäudemanagement, Wohnungseigentumsverwaltung, Immobilienbewertung, Marktforschung in der Immobilienwirtschaft, immobilienwirtschaftliche Projektentwicklung und -realisierung, Baubetreuung und Projektsteuerung, Immobilienentwicklung, Center Management, öffentliche und private Dienstleistungen für Immobilieneigentümer Die Förderung des Verbandszwecks erfolgt insbesondere durch die Öffentlichkeitsarbeit zur Darstellung und Fortentwicklung der im Bundesverband repräsentierten Berufsbilder und die Steigerung ihres Ansehens, die Durchführung beruflicher Fort- und Weiterbildung von Personen, deren Interessen der Bundesverband vertritt, die Förderung des Verbraucherschutzes insbesondere des lauteren Wettbewerbs und die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, die Wahrnehmung der Interessen der in der Immobilienwirtschaft Tätigen gegenüber der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sowie gegenüber anderen Berufsverbänden, die Mitgliedschaft in und der Erfahrungsaustausch mit internationalen Organisationen der Immobilienwirtschaft, die Förderung eines qualitativ vereinheitlichten Berufsausübungskodex sowie der Kollegialität unter den Mitgliedern sowie die Bestellung eines Ombudsmanns sowie die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern (Ombudsstelle) gemäß der Verfahrensordnung. Der Verband setzt sich in erster Linie für die originären Interessen seiner Mitglieder ein. Diese liegen in einem Mindestmaß von Regulierung, wobei ausnahmsweise Regelungen im Bereich des Berufszugangs und der der Berufsausübung zur Sicherung der Qualität und zum Schutz der Verbraucher akzeptiert werden. Eine weitere Kernforderung besteht darin, die Vertragsfreiheit zu respektieren. Darüber hinaus setzt sich der Verband als großer gesamtimmobilienwirtschaftlicher Zusammenschluss für Rahmenbedingungen ein, die ein Bauen von Wohnungen begünstigt, um die Bevölkerung mit Wohnraum zu gewährleisten. Dabei zieht der Verband eine Politik vor, die auf eine Verbreiterung des Angebotes aus ist. Eingriffe in das Mietrecht werden insoweit als schädlich erachtet. Zudem setzt sich der Verband für die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ein. Energieeinsparungen und Klimaneutralität im Gebäudebereich als Fernziel werden unterstützt, wobei die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eigentümer und Mieter beachtet werden muss. Darüber betreibt der Verband eine Interessenvertretung, die auf eine möglichst praktikable und im Wettbewerb zu anderen Mitgliedsstaaten der EU verhältnismäßigen Immobilien- und Unternehmensbesteuerung abzielt.
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Umsetzung der geänderten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
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Beschreibung:
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) soll Mindeststandards für Gebäude setzen. Die Umsetzung sollte zwar das Gesamtziel der Klimaneutralität des Gebäudebereiches nicht aus den Augen verlieren, muss aber zur Umsetzung berücksichtigen, dass Eigentümer von Wohngebäuden, die sich in einem energetisch eher schlechten Zustand befinden, sich die energetischen Maßnahmen überwiegend nicht oder kaum leisten können. Vor der Umsetzung sollten noch Änderungen des sog. Heizungsgesetzes vorgenommen werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405100005 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
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Umsetzung EU-Geldwäschepaket
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Beschreibung:
Der Immobiliensektor wird häufig zur Geldwäsche missbraucht. Immobilienmakler sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um das Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu mindern. Sie sind aber an der eigentlichen Finanztransaktion nicht beteiligt, so dass ihre Beurteilungsmöglichkeiten gering sind. Bei der Umsetzung der Richtlinie sollte dies berücksichtigt werden. Der Verwaltungsaufwand für Makler sollte daher verhältnismäßig sein.
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Interessenbereiche:
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesetzesentwurf zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das BauGB
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Beschreibung:
Das Gesetz sollte so beschlossen werden. Erforderlichenfalls sollte der Anwendungsbereich für den Außenbereich ausgenommen werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das Baugesetzbuch (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.11.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Grunderwerbsteuer-Novellierungsgesetz, GrEStNG - Wohneigentumsförderung
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Beschreibung:
Soweit das Gesetz eine Länderöffnungsklausel vorsieht, die es den Bundesländern gestattet, zugunsten bestimmter Personengruppen (z.B. Familien) einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einzuräumen, sollte das Gesetz so umgesetzt werden. Der Zugang zum selbstgenutzten Wohneigentum sollte in Deutschland darüber hinaus deutlich stärker gefördert werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Maklerrecht
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Beschreibung:
Eingriffe in die Vertragsfreiheit bedürfen der Rechtfertigung. Soweit es den Maklervertrag betrifft, ist es Ende 2020 durch das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern bereits zu einer Einschränkung gekommen. Weitere Eingriffe in den Rechtsbereich sollten unterbleiben.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gewerberecht
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Beschreibung:
Einführung eines Sachkundenachweises für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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Beschreibung:
Das Gesetz sollte mit der Maßgabe beschlossen werden, dass § 246e BauGB-E und die Änderungen zur Nachverdichtung im unbeplanten (§ 34 BauGB) und beplanten Innenbereich (§ 31 BauGB) unverzichtbare Bestandteile der Reform sind. Die Regelung zur Einschränkung der Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen nach dem WEG-Recht sollte modifiziert oder bestenfalls vollständig gestrichen werden, da hierdurch der Zweck des WEG konterkariert wird. Zudem ergibt sich daraus kein zusätzlicher Schutz für die Mieter, da diese durch das Vorkaufsrecht und den befristeten Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarfs bereits umfassend geschützt sind. Die Vorschläge zur Reaktion auf den Klimawandel werden grundsätzlich als sinnvoll erachtet, auch wenn sie das Planen verteuern und verzögern.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13091 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411010005 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.960.001 bis 1.970.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23