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Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
- Registernummer: R001202
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 02.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 24.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wissenschaft, Hochschule oder Forschungseinrichtung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Notkestraße 8522607 HamburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +494089980
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E-Mail-Adressen:
- desyinfo@desy.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23160.001 bis 170.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Dr. Arik Willner
- Prof. Dr. Helmut Dosch
- Prof. Dr. Beate Heinemann
- Prof. Dr. Christian Stegmann
- Prof. Dr. Wim Leemans
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Mitgliedschaften (8):
- Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V.
- Bundesverband deutscher Stiftungen
- Industrieverband Hamburg
- Deutscher Verband für Facility Management
- Life Science Nord e.V.
- Verein Deutscher Sicherheitsingenieure
- Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.
- Wirtschaftsforum Hamburg e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck der Stiftung Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY ist die Förderung der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Entwicklung, den Bau und Betrieb von Beschleunigern und deren wissenschaftliche Nutzung, die Forschung mit Photonen und auf den Gebieten der Teilchen- und Astroteilchenphysik sowie Entwicklungsarbeiten, die damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung verfolgt als Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft und ist in das an diesen Zielen orientierte Finanzierungsverfahren eingebunden.
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Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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Beschreibung:
Wir als außeruniversitäre Forschungseinrichtung wollen ausgenommen werden von der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht von Unternehmen. Und schlagen eine Alternative vor.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410020020 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (8):
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 353.400.001 bis 353.410.000 EuroAnteilige, nicht rückzahlbare Fehlbedarfsfinanzierung aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung als institutionelle Förderung. -
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB)
Deutsche Öffentliche Hand – LandHamburgBetrag: 26.610.001 bis 26.620.000 EuroAnteilige, nicht rückzahlbare Fehlbedarfsfinanzierung aus Mitteln der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) als institutionelle Förderung nach § 46 der Landeshaushaltsordnung (LHO), die auf der Grundlage des Artikels 91 b Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem GWK-Abkommen vom 19. September 2007 beschieden wird. -
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK)
Deutsche Öffentliche Hand – LandKielBetrag: 2.440.001 bis 2.450.000 EuroAnteilige, nicht rückzahlbare Fehlbedarfsfinanzierung aus Mitteln des Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) als zweckgebundene Förderung nach §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) auf Grundlage des Artikels 91 b Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem nationalen Abkommen zwischen der Bundesrepublik und den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein über den Bau und den Betrieb einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage vom 30.11.2009. -
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK)
Deutsche Öffentliche Hand – LandPotsdamBetrag: 3.270.001 bis 3.280.000 EuroAnteilige, nicht rückzahlbare Fehlbedarfsfinanzierung aus Mitteln des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) als institutionelle Förderung nach §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) auf der Grundlage des Artikels 91 b GG sowie Artikel 2 Absatz 1 Nr. 2 i. V. m. Artikel 3 und § 1 Absatz 1 Nr. 2 der Anlage zum GWK-Abkommen. -
EU-Kommission
Europäische UnionBrüssel, BelgienBetrag: 7.840.001 bis 7.850.000 EuroNicht rückzahlbare Zuwendung aus Mitteln der Europäischen Kommission als Projektförderung. -
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 3.170.001 bis 3.180.000 EuroNicht rückzahlbare Zuwendung aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung und Forschung als Projektförderung. -
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB)
Deutsche Öffentliche Hand – LandHamburgBetrag: 870.001 bis 880.000 EuroNicht rückzahlbare Zuwendung aus Mitteln der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung als Projektförderung. -
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK)
Deutsche Öffentliche Hand – LandPostdamBetrag: 2.290.001 bis 2.300.000 EuroNicht rückzahlbare Zuwendung aus Mitteln des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) als Projektförderung.
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
80.001 bis 90.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
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Anonym
Betrag: 20.001 bis 30.000 EuroGeldspende für das "Haus kleiner Forscher". Das Haus der kleinen Forscher bietet Weiterbildung von pädagogischen Fach- und Lehrkräften aus Kitas und Grundschulen, die mit Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren arbeiten. Es finden Fortbildungen zu Themen der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) statt. -
Anonym
Betrag: 10.001 bis 20.000 EuroGeldspende für das "Haus kleiner Forscher". Das Haus der kleinen Forscher bietet Weiterbildung von pädagogischen Fach- und Lehrkräften aus Kitas und Grundschulen, die mit Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren arbeiten. Es finden Fortbildungen zu Themen der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) statt. -
Anonym
Betrag: 10.001 bis 20.000 EuroGeldspende für das "Haus kleiner Forscher". Das Haus der kleinen Forscher bietet Weiterbildung von pädagogischen Fach- und Lehrkräften aus Kitas und Grundschulen, die mit Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren arbeiten. Es finden Fortbildungen zu Themen der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) statt.
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23