Seiteninhalt
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001200
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 30.09.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 11.06.2024
-
Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Schorlemerstrasse 1548143 MünsterDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +49251417501
-
E-Mail-Adressen:
- info@wlv.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges, Wirtschaftliche Tätigkeit, Öffentliche Zuwendungen
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (43):
- Dr. Thomas Forstreuter
- Jörg Uennigmann
- Dr. Jörn Krämer
- Anna Althoff
- Arno Ruffer
- Jörg Sümpelmann
- Verena Freyda
- Karsten Drews-Kreilman
- Matthias Peters
- Holger Topp
- Sonja Friedemann
- Burkhard Schröer
- Franz-Georg Koers
- Dr. Matthias Quas
- Georg Jung
- Stephan Sauer
- Nikola Galla
- Daniel Eschmann geb. Kisker
- Philip Steuwer
- Pia Bömer
- Jens Rexforth
- Andreas Westermeyer
- Hermann Dedert
- Dieter Hagedorn
- Andreas Westermann
- Albert Rohlmann
- Michael Richard
- Thomas Döring
- Dirk Kalthaus
- Ulrich Brinckmann
- Josef Lehmenkühler
- Antonius Tillmann
- Markus Weiß
- Wilhelm Kühn
- Regina Böckenhoff geb. Drießen
- Christine Albers
- Susanne Schulze Bockeloh geb. Hoof
- Joachim Schmedt
- Konstantin Kröger
- Tim Richter
- Hubertus Beringmeier
- Henner Braach
- Michael Uckelmann
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
36.606 Mitglieder am 01.01.2024, davon:
- 35.782 natürliche Personen
- 824 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
-
Mitgliedschaften (20):
- Deutscher Bauernverband e.V.
- information.medien.agrar e.V.
- Verbindungsstelle Landwirtschaft Industrie e.V.
- Ernährung-NRW e.V.
- VFT Futtermitteltest e.V.
- Gesellschaft für Agrargeschichte e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht e.V.
- Union der deutschen Kartoffelwirtschaft e. V.
- Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen e. V.
- DLG e.V.
- Verein zur Förderung der Forschungsstelle für Versicherungswesen e.V.
- Münsterland e.V.
- Landesverband Gartenbau NRW e.V.
- Schweinevermarktung Rheinland w.V.
- Raiffeisenverband Westfalen-Lippe e.V.
- Verband Deutscher Agrarjournalisten e.V.
- Bundesverband Regionalbewegung e.V.
- Waldbauernverband NRW e.V.
- Landesverband BHD/MR Westfalen-Lippe e.V.
- Genossenschaftsverband-Verband der Regionen e.V.
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (39):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; EU-Gesetzgebung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Urheberrecht; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Politisches Leben, Parteien; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Öffentliches Recht; Zivilrecht; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Unfallversicherung; Tourismus; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Güterverkehr; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Seit seiner Gründung 1947 in Münster ist der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e.V. (WLV) Interessenvertretung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum in Westfalen-Lippe. Als parteipolitisch unabhängiger Verband ist es seine Aufgabe, im Sinne der landwirtschaftlichen Betriebe deren Interessen und Belange zum Ausdruck zu bringen und politisch durchzusetzen. Dies gilt für alle Bereiche der Agrar-, Wirtschafts-, Rechts-, Sozial-, Steuer- und Umweltpolitik. Der WLV vertritt die Interessen seiner Mitglieder in Gesetzgebungs- und Planungsverfahren. Öffentlichkeits- und Pressearbeit sind wichtige Instrumente zur Information der Bevölkerung. Neben der agrarpolitischen Interessenvertretung versteht sich der Verband als Dienstleister für seine Mitglieder mit einem attraktiven Beratungs- und Dienstleistungsangebot. Jeder Landwirt, jede Landwirtin kann Mitglied im WLV werden ebenso als Altenteiler, Jungmitglied, Verpächter oder Fördermitglied. Der hohe Grad der freiwilligen Mitgliedschaft im WLV (über 90 % der Landwirte) verleiht dem WLV nach Außen großes Gewicht. Nach innen gründet sich die Stärke des Verbandes auf demokratische Willensbildung von Orts- über Kreis- und Bezirksverbände bis hin zum Landesverband. Der Verband untergliedet sich in 18 Kreisverbände. Die Betreuung der Mitglieder erfolgt in 16 Geschäftsstellen im Land. Der WLV steht für : - den zukunftsorientierten bäuerlichen Familienbetrieb, - ein angemessenes Einkommen für die Landwirtschaft, - die Erzeugung von Nahrungsmitteln höchster Qualität bei transparenter Produktion, - eine nachhaltige Bodennutzung, - die Schonung der Natur und die Pflege der Kulturlandschaft. Die Tätigkeit wird ausgeführt in der Form schriftlicher Stellungnahmen gegenüber Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Bundesministerien. Zudem werden Bundestagsabgeordnete persönlich angesprochen und z. B. auf Bauernhöfe von Mitgliedsbetrieben eingeladen.
-
Entschließung des Bundesrates zur Einführung von Regelungen im Immissionsschutzrecht
-
Beschreibung:
Änderungsvorschlag des WLV Emissionsgrenzen spielen für die landwirtschaftlichen Betriebe unter 2 Aspekten eine Rolle: heranrückende Wohnbebauung an den Betrieb und Ausweitung des Betriebes. Gerade im Hinblick auf die Öffnung der Ställe für Tierwohlvorgaben kann es jedoch hilfreich sein, wenn individuelle Geschäfte dazu führen können, die Emissionsgrenzen zugunsten des Landwirts zu verschieben. Individuelle Abweichungsvereinbarungen werden dann aber in der Praxis damit einhergehen, dass finanzielle Mittel fließen, die zur Duldung führen, womit den „reicheren“ Betrieben eher Erleichterungen zuteilwerden können.
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 179/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Einführung von Regelungen im Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht zur Bewältigung von Immissionskonflikten im Rahmen der Innenentwicklung -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
§§ 1, 12 Höfeordnung ab 1.1.2025
-
Beschreibung:
Änderungsvorschlag des WLV Der Mindest-Hofeswert in § 1 Abs. 1 HöfeO soll auf 54.000,- Euro festgesetzt werden, bei Vorliegen eines Hofvermerkes, § 1 Abs. 3 HöfeO, 27.000,- Euro. Der Hofeswert iSv § 12 Abs. 2 HöfeO soll auf sechs Zehntel des zuletzt festgesetzten Grund-steuerwertes des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gem. § 239 BewG festgesetzt wer-den. Der Schuldenabzug gem. § 12 Abs. 3 S. 2 HöfeO ist bis ein Fünftel des Hofeswertes möglich. Es ist eine Übergangsregelung für 10 Jahre zu ergänzen, wonach das Höferecht auch auf kleinere Höfe, die mit der Novelle die Hofeigenschaft verloren haben, Anwendung findet. Zu-dem ist der Hofeswert auf den Ertragswert nach § 2049 BGB zu begrenzen.
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Regulierung Wolfsbestand
-
Beschreibung:
In Anbetracht der massiven und ungelösten Probleme der Weidetierhalter im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Wolfes fordert der WLV ein regional differenziertes Bestandsmanagement beim Wolf durch Anpassung des §§ 45 und 45a BNatSchG. Das von der Bundesumweltministerin Lemke im Rahmen einer Pressekonferenz im Oktober 2023 vorgestellte "Schnellabschussverfahren" ist als gescheitert anzusehen. Eine Koexistenz zwischen Weidetierhaltungen und Wölfen ist in Deutschland alleine mit Herdebschutzmaßnahmen nicht machbar. Daher bedarf es eines rechtlich abgesicherten Verfahrens im Bundesnaturschutzgesetz sowohl für die Regulierung im Rahmen des Bestandsmanagements als auch zur Entnahme von Problemwölfen als kurzfristige Reaktion zum unmittelbaren Herdenschutz.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Erste Verordnung zur Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferketten-Verordnung
-
Beschreibung:
Aufgrund zusätzlicher bürokratischer Belastung bei nicht ersichtlichem Mehrwert und zu befürchtenden wirtschaftlichen Nachteilen wird die Umsetzung des Artikel 148 GMO grundsätzlich abgelehnt. §23b Absatz 4 sieht vor, dass ein Preisangebot sich auf 80% der gelieferten Menge beziehen muss. Diese Menge wird als deutlich zu hoch eingeschätzt, da sie diverse Risiken für Molkereien und Milcherzeuger bedeuten würde. Als praktikabel hat sich in der Wirtschaft der Preisbezug auf 30% der Menge erwiesen. Die Erfahrungen der Branche sollten an dieser Stelle berücksichtigt werden.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11241 (Vorgang) [alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11051 - Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung in Deutschland Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetz
-
Beschreibung:
Die im Kabinett beschlossene Novellierung des Tierschutzgesetzes, hinsichtlich der Verschärfungen rund um das Thema Schwänze kupieren, bedroht die Existenzgrundlage der Schweinehaltung in ganz Deutschland. Wissenschaftliche Ergebnisse aus dem Bundesgebiet zeigen, dass einzelne Merkmale zu einer kurzfristigen Verbesserung der Situation führen können, dass Risiko für Schwanzbeißen jedoch weiterhin hoch bleibt. Als Fazit stellt sich heraus, dass das Kupieren der Schwänze eines der wirksamsten Methoden zur Vorbeugung von Tierleid ist. Das Hinnehmen von fünf Prozent an Schwanz-/ Ohrverletzungen, sowie die Festschreibung, dass nicht mehr als ein Drittel des Schwanzes gekürzt werden darf und somit ein weiteres Mal von EU-Bestimmungen abgewichen wird, ist für uns nicht akzeptabel.
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport
-
Beschreibung:
Die Kritik des WLV richtet sich auf die Regelungen zu: Transportzeiten Abfertigung und Kontrolle von Schlachtviehtransporten Fütterung während des Transports Transportalter und Mindestgewichte Sammelstellen Temperatur Technische Regeln (Höhe und Platzbedarf
-
Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
-
LANUV
Deutsche Öffentliche Hand – LandDüsseldorfBetrag: 140.001 bis 150.000 EuroProjektförderung klimangepasstes Wassermanagement im Wasserschutzgebiet "Im Trier" Borken
-
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
9.750.001 bis 9.760.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23