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Nordzucker AG
Aktiengesellschaft (AG)
- Registernummer: R001196
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 01.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 26.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Küchenstr. 938100 BraunschweigDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4953124110
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E-Mail-Adressen:
- info@nordzucker.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24Wirtschaftliche Tätigkeit, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24490.001 bis 500.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/240,45
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Nicole Dinter
- Alexander Sick
- Dr. Albrecht Schaper
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Mitgliedschaften (14):
- Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e.V. (WVZ)
- Verein der Zuckerindustrie e.V. (VdZ)
- Lebensmittelverband Deutschland e.V.
- Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)
- Wirtschaftliche Vereinigung alkoholfreie Getränke e.V. (wafg)
- Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BdSI)
- Biogasrat e.V.
- Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.
- Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V. (INW)
- Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V. (BDBe)
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- Familienbetriebe Land und Forst Niedersachsen
- Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (WAFG)
- Bundesverband für Alternative Proteinquellen (BALPro)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (13):
Allgemeine Energiepolitik; Erneuerbare Energien; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Nordzucker AG handelt auf der Grundlage ihres wertebasierten Verhaltenskodex. Wir setzen auf Transparenz, sachliche Information und einen konstruktiven Dialog mit allen internen und externen Gesprächspartnern. Unsere wichtigsten Zielgruppen sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bürgerinnen und Bürger in unserem direkten Umfeld, unsere Rohstofflieferanten, Medien, Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Unser besonderes Interesse gilt den oft komplexen Fragen zu Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt und Energie sowie weiteren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Wirtschafts- und Agrarpolitik. Um die daraus entstehenden Herausforderungen bewältigen zu können und praktikable Lösungen zu erreichen, führt Nordzucker einen konstruktiven Dialog mit allen Stakeholdern, insbesondere den Entscheidungsträgern in der Politik, Institutionen und Organisationen, und unterstützt verschiedene Verbände im Rahmen einer Mitgliedschaft.
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Ablehnung des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz in der angekündigten Form
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Beschreibung:
Nordzucker unterstützt die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass die vom BMEL geplante Werberegulierung einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet. Der angekündigte Gesetzentwurf ist daher nicht verhältnismäßig und abzulehnen.
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Interessenbereiche:
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Ernährungsstrategie - Ablehnung von Regelungen zur Übergewichtsprävention ohne wiss. Evidenz
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Beschreibung:
Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert. Eine Zuckersteuer, Maßnahmen zur Werberegulierung oder Nährwertkennzeichnungs-Modelle, die sich auf einzelne Nährstoffe und nicht auf die Kaloriendichte fokussieren, sind nicht geeignet, die Übergewichtsprävalenz zu senken, und daher abzulehnen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10001 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Erhalt des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln für den Zuckerrübenanbau
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Beschreibung:
Die deutschen Rübenanbauer unterstützen durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sowie der Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau das übergeordnete Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Pauschale quantitative Reduktionsziele gefährden jedoch die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus. Wirkstoffverluste erhöhen das Ertragsrisiko und erschweren ein sinnvolles Resistenzmanagement. Eine Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist daher so zu gestalten, dass innerhalb der EU faire Wettbewerbsbedingungen bestehen und eine ausreichende Anzahl an Wirkstoffen vorhanden ist, um die für eine vielfältige Fruchtfolge wichtige Kultur Zuckerrübe zu erhalten.
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Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190107 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Befürwortung des Einsatzes neuer genomischer Techniken in der Pflanzenzüchtung
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Beschreibung:
Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung gezielter Mutageneseverfahren werden Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) erzeugt wurden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft. Diese Einstufung macht die Anwendung der NGT in der EU praktisch unmöglich. Im Gegensatz zum EU-Gentechnikrecht, welches GVO über die Einbringung artfremder Gene definiert, können mittels NGT entstandene Punktmutationen auch in der Natur vorkommen oder durch herkömmliche Züchtung erzielt werden und sind somit auch nicht von diesen zu unterscheiden. Diesem Unterschied zwischen klassischer Gentechnik und NGT muss durch eine eigene rechtliche Regulierung der NGT Rechnung getragen werden, um die Anwendung dieser präzisen Züchtungstechniken in der EU zu ermöglichen.
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Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verordnung über die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial
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Beschreibung:
Die deutschen Rübenanbauer als professionelle Saatgutverwender benötigen Zugang zu gesundem und qualitativ hochwertigem Saatgut. Eine gleichbleibend hohe Saatgutqualität ist essenziell für einen erfolgreichen und wirtschaftlich tragfähigen Rübenanbau. Daher sollte jedwede Reform des Saatgutrechts an den Grundpfeilern des bestehenden Saatgutrechts – die amtliche Sortenzulassung und die amtliche Saatgutanerkennung – festhalten. Darüber hinaus brauchen Rübenanbauer einen einfachen Zugang zu verlässlichen Informationen über die Leistungsfähigkeit und Eigenschaften einzelner Sorten. Auch vor diesem Hintergrund ist jedwede Aufweichung der hohen Qualitätsanforderungen an das Saatgut und/oder die mit dem Saatgut bereitzustellenden Informationen über die jeweilige Sorte abzulehnen.
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Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Faire Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene schaffen
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Beschreibung:
Beibehaltung des derzeitigen EU-Außenschutzes, so lange der Wettbewerb auf dem internationalen Markt verzerrt ist. Abbau der handelsverzerrenden Subventionen auf internationaler Ebene. Einfuhren aus Drittstaaten sollen den einschlägigen EU-Vorschriften und -Standards entsprechen.
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Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Drittes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes Ergänzende Umsetzung Verordnung (EU) 2020/741
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Beschreibung:
Die EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die Einbeziehung der Industrie (über die VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) und deren nationale Umsetzung
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Beschreibung:
Seit Beginn des Jahres 2023 ist der Erhalt der flächengebundenen Direktzahlungen an die „erweiterte Konditionalität“ gebunden. Hierbei gilt es, auf eine praxisnahe Ausgestaltung u.a. der "Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) hinzuwirken und freiwillige Förderinstrumente wie die Öko-Regelungen im Sinne des Rübenanbaus auszugestalten. Darüber hinaus sieht die GAP-Strategieplan-Verordnung vor, dass einzelnen Sektoren oder Erzeugnissen durch eine gekoppelte Einkommensstützung bei der Bewältigung ihrer Probleme geholfen wird. Diese, von einzelnen Mitgliedstaaten seit 2015 für Zuckerrüben gewährte Einkommensstützung benachteiligt deutsche Rübenanbauer im Binnenmarkt und ist daher abzulehnen.
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Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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1:1-Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU)2023/2413
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Beschreibung:
Nationale Umsetzung 1:1 von EU-Nachhaltigkeitsanforderungen und damit verbundenen Berechnungsvorgaben u.a. für die Nutzung von aus Reststoffen eigener Prozesse gewonnenem Biogas/Biomethan als Biomasse-Brennstoff für die Anerkennung der Defossilisierung der eigenen Prozesse. Dafür auch Aufrechterhaltung zumindest regionaler Gasnetze. Anerkennung der Nutzung von biogenem CO2 aus eigenen Prozessen als Rohstoff für die Defossilisierung.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190105 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Beibehaltung der geltenden Regelungen zu Verarbeitungshilfsstoffen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2021/1165
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Beschreibung:
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass die geltenden Regelungen zum Einsatz von Verarbeitungshilfsstoffen beibehalten werden, um die Herstellung von Biozucker auch zukünftig zu ermöglichen.
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Interessenbereiche:
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Erhalt der Definition erneuerbare Energieträger (einschl. Biomasse und Klärgas) im StromStG
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Beschreibung:
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für "erneuerbare Energieträger" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Ferner sollen bisherige Erleichterungen - dem Bürokratieabbau entgegen - gestrichen werden. Die Novellierung dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht). Die Definition „erneuerbare Energieträger“ soll einschließlich Biomasse und Klärgas im StromStG erhalten bleiben.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Erhalt zumindest regionaler Gasnetze bei der Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze
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Beschreibung:
Beim Umbau des Gasnetzes auf teilweisen Betrieb für Wasserstofftransporte wird es zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit insbesondere des ländlichen Raums auf die Erhaltung der regionalen Gasinfrastruktur ankommen. Überlegungen für teilweise Stilllegung von Methannetzen - auch zulasten von grünem Methan und Biomethan - stehen ferner mit einem Transit von Biomethan und anderen erneuerbaren Gasen auf EU-Ebene in Widerspruch.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Keine Ausweitung des WHG auf landwirtschaftliche Bewässerung nach Verordnung (EU) 2020/741
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Beschreibung:
Das 3. Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes beabsichtigt eine ergänzende Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/741. Diese EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die nationale Einbeziehung von vorgereinigten (nicht-kommunalen) Abwässern (über die EU-VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Erhalt EU-Emissionsregelungen bzgl. Carbo-Kalk i.R.d. EU 2018/2066 MMR i.V.m. Entwurf einer EU-VO über die permanente THG-Einbindung (CCU-VO)
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Beschreibung:
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass die bisherige Regelung der Monitoring und Reporting Verordnung im Europäischen Emissionshandel (Status 2023), EU 2018/2066, erhalten bleibt. Diese trägt dem Umstand Rechnung, dass die „kaptiven“ Kalköfen der Zuckerindustrie nur für die Brennstoffemissionen eine Zuteilung erhalten, weil das aus dem Kalk emittierte CO2 aufgefangen und im Saftreinigungsprozess wieder in den Branntkalk eingebunden wird. Es erfolgt keine CO2-Freisetzung.
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Interessenbereiche:
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408260008 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 26.08.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Deutsche Öffentliche Hand – BundEschbornBetrag: 30.001 bis 40.000 EuroZuwendungsbescheid gemäß der Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude". Bewilligung erteilt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) auf Grundlage §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die hierzu erlassenen Nebenbestimmungen fr Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) aus Fördermitteln des Energie- und Klimafonds (EKF).
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Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24