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Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001177
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 13.08.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 25.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Robert-Koch-Platz 910115 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493040009631
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E-Mail-Adressen:
- info@spifa.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23350.001 bis 360.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,79
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (9):
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Dr. iur. André Byrla
Tätigkeit bis 02/20:
Persönlicher Referent (Wissenschaftlicher Mitarbeiter)
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Dr. med. Dirk Heinrich
- Dr. med. Helmut Weinhart
- Dr. med. Petra Bubel
- Dr. med. Norbert Smetak
- Jan Henniger
- Prof. Dr. med. Hermann Helmberger
- Dr. med. Andreas Köhler
- Dr. iur. Sven-Frederik Balders
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Dr. iur. André Byrla
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Gesamtzahl der Mitglieder:
36 Mitglieder am 13.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Allianz Deutscher Ärzteverbände
- Wirtschaftsrat der CDU e. V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (6):
Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Krankenversicherung; Rente/Alterssicherung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) ist ein fachärztlicher Dachverband, der mit und im Interesse seiner fachärztlichen Mitgliedsverbände die gemeinsamen, übergeordneten Interessen der in Deutschland in Praxis und Klinik tätigen Fachärztinnen und Fachärzte gegenüber der Politik auf Bundes-, Landes- sowie EU-Ebene vertritt. Der SpiFa gibt im Anwendungsbereich des Lobbyregisters dazu insbesondere Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates ab, nimmt an Anhörungen teil, führt gesundheitspolitische Veranstaltungsformate durch und nimmt unmittelbaren Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, des Bundestages sowie des Bundesrates auf, um die Positionen der in Deutschland tätigen Fachärztinnen und Fachärzte zu adressieren.
Konkrete Regelungsvorhaben (30)
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Ablehnung der Beteiligung der Hebammenverbände im Verfahren für Richtlinie ärztliche Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
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Beschreibung:
Streichung des beabsichtigten Mitberatungsrechts der Hebammenverbände Stellungnahmerecht aller maßgeblichen (ärztlichen wie nichtärztlichen) Berufsverbände sowie wissenschaftlichen Fachgesellschaften und die Einbeziehung der Stellungnahme in die Entscheidung
- Bundesrats-Drucksachennummer: 234/24 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Beschleunigung von Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich und Ausweitung auf Fachärzte der Physikalischen und Rehabilitativen Medizin
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Beschreibung:
Ausweitung der Neuregelung zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich auf Hilfsmittelverordnung eines Facharztes für Physikalische und Rehabilitative Medizin, um einem Versorgungsengpass entgegenzuwirken.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 234/24 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen der Fachärztinnen und Fachärzte
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Beschreibung:
Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) als sofortige Übergangsmaßnahmen: Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden
- Bundesrats-Drucksachennummer: 234/24 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.06.2024 an:
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Bundestag
- Gremien
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Bundestag
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Beschreibung:
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Gewährleistung der Unabhängigkeit der Selbstverwaltung bei der vertragsärztlichen Zulassung
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Beschreibung:
Ablehnung einer beabsichtigten Einvernehmensregelung, die den für die Sozialversicherung zuständigen Landesbehörden ein Mitentscheidungsrecht bei Zulassungsentscheidungen einräumt, um die Autonomie der gemeinsamen Selbstverwaltung zu bewahren.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 234/24 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Separate Beplanung und Feststellung d. Versorgung der Kinder- und Jugendpsychotherapie sowie Psychiatrie, Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie
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Beschreibung:
Gesonderte Beplanung und Feststellung der ausschließlich oder überwiegend im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie tätigen Fachärztinnen und Fachärzte getrennt von nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, um insbesondere eine zielgerichtete Versorgung sicherzustellen. Gesonderte Beplanung und Feststellung der allgemein für die auf dem Gebiet Psychiatrie, Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie tätigen Fachärztinnen und Fachärzte getrennt von den den nichtärztlichen Psychotherapeuten
- Bundesrats-Drucksachennummer: 234/24 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Erhalt der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen bei ambulanter Behandlung durch Krankenhäuser
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Beschreibung:
Gesetzlicher Vorrang niedergelassener Vertragsärztinnen und Vertragsärzten vor Einrichtungen, die sich zur ambulanten Versorgung ermächtigen lassen wollen oder bereits ermächtigt sind Eine Ermächtigung zur ambulanten Versorgung muss jederzeit zurückgenommen werden, wenn die Versorgung durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sichergestellt werden kann Sicherstellung, dass ermächtigte Einrichtungen nicht die finanzielle Deckung vertragsärztlicher Versorgungsstrukturen schwächen, es soll keine Leistungsfinanzierung aus morbiditätsbedingter Gesamtvergütung erfolgen Es soll bei gleichzeitiger Investitionsfinanzierung der Länder ein Abschlag auf die Leistungsvergütung erfolgen für ermächtigte Krankenhäuser
- Bundesrats-Drucksachennummer: 235/24 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Stärkung u. Flexibilisierung Belegarztwesen sowie Kooperationsmöglichkeiten zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern sowie Vereinfachung Zulassung
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Beschreibung:
Vereinfachung belegärztlicher Zulassung Einheitliche Vergütung für stationäre oder sonstige sektorengleiche und nach § 115f SGB V nicht umfasste Leistungserbringung, die im Krankenhaus in Kooperation mit Belegarzt erbracht wird und unmittelbar durch Krankenkasse vergütet wird Abrechnung durch Belegarzt oder Krankenhaus, Aufteilung in der Kooperation Keine Einstufung von Belegärzten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte Einstufung Kooperation Krankenhaus im Rahmen von Behandlung mit zugelassenen Ärzten, zugelassenen MVZ sowie ermächtigten Ärzten und ermächtigten Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 SGB V als vertragsärztliche Tätigkeit, sofern keine Überschreitung von wöchentlich 13 Stunden
- Bundesrats-Drucksachennummer: 235/24 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Erweiterung und Festlegung von die Versorgungsrealität abbildenden Leistungsgruppen und Nutzung praktischer Erfahrungen aus anderen Ländern
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Beschreibung:
Die Festlegung der Leistungsgruppen und Qualitätskriterien soll versorgungsrealitätsabbildend im laufenden Gesetzgebungsverfahren in Anlehnung an das „Zürcher Modell“ erfolgen. Hierzu insbesondere die Aufnahme weiterer eigenständiger Leistungsgruppen (u. a. auf dem Gebiet der Radiologie, Angiologie) Adaptierung der für die Leistungsgruppe Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie festgelegten Kriterien dahingehend, dass unter den Mindestvoraussetzungen die Festlegung als verwandte Leistungsgruppe, die als Kooperation nicht notwendigerweise am Standort erbracht werden muss bestenfalls soll Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie am Standort selbst vorgehalten werden
- Bundesrats-Drucksachennummer: 235/24 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Unterjährige Berücksichtigung von Betriebskostensteigerung in der Krankenhausversorgung
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Beschreibung:
Die aufgrund der Kostenentwicklung aufgetretenen Betriebskostensteigerungen im Jahr 2024 sollen bereits im Jahr 2024 kompensiert werden
- Bundesrats-Drucksachennummer: 235/24 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: KHEntgG
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Konsequente Patientensteuerung in der Notfallversorgung
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Beschreibung:
Leitung und Verantwortung der zentralen Ersteinschätzungsstelle in den Integrierten Notfallzentren (INZ) gesetzlich den Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen Öffnungszeiten der Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen im oder am Krankenhausstandort auf solche Zeiten beschränken, in denen reguläre Arztpraxen sowie mit dem INZ kooperierende Bereitschaftspraxen nicht geöffnet sind flächendeckende aufsuchende Versorgung auf qualifizierte nichtärztliche Kräfte delegierbar, insbesondere bei Vorhandensein eines telemedizinischen ärztlichen Hintergrunddienstes zeitliche Festlegung der offenen Sprechstunden bleibt im Ermessen und in der freien Entscheidung der vertragsärztlichen Leistungserbringer
- Referentenentwurf: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
- Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Bedarfsgerechte Finanzierung in der Notfallversorgung
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Beschreibung:
Extrabudgetäre Vergütung der von den vertragsärztlichen Leistungserbringern nach dem gebotenen Facharztstandard (§ 630a Absatz 2 BGB) gegenüber Versicherten erbrachten Leistungen der Notfall- und Akutversorgung Vollständige Finanzierung der Vorhalte- und Betriebskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Akutleitstellen und das telefonische und videounterstützte ärztliche Versorgungsangebot, der aufsuchende Dienst sowie ihre Beteiligung an den INZ allein durch die Krankenkassen bzw. die Landeskrankenkassen- und Ersatzkassenverbände
- Referentenentwurf: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG)
- Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Versorgungsqualität durch Erhalt des Arztvorbehalts beim Impfen und in der Diagnostik gewährleisten
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Beschreibung:
Arztvorbehalt bei Impfungen sowie in der Infektionsdiagnostik erhalten Werbeeinschränkungen für Diagnostik außerhalb der Fachkreise erhalten
- Referentenentwurf: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz ApoRG)
- Datum des Referentenentwurfs: 06.06.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Abschaffung der Sektorengrenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung
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Beschreibung:
Abschaffung der normativen Trennung zwischen ambulantem und stationärem Versorgungsbereich (Sektoren), insbesondere mit Blick auf Zulassung zur Leistungserbringung, Planung, Leistungen und Vergütung Stärkung des Austausches und der Kooperation zwischen Fachärztinnen und Fachärzten in der Praxis mit Fachärztinnen und Fachärzten im Krankenhaus sowie mit anderen Gesundheits- und Heilberufen im Sinne einer patienten-zentrierten, Sektorengrenzen unabhängigen Versorgung Flexibilisierung der zeitgleichen Tätigkeit von Fachärztinnen und Fachärzten in beiden Versorgungsbereichen und insbesondere Stärkung des Belegarztwesens und der Tätigkeit von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten im Krankenhaus insgesamt neben der eigenen Niederlassung
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5, KHG, KHEntgG, SGB 4, SGB 6, Ärzte-ZV
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung
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Beschreibung:
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Stärkung von Selektivverträgen zwischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und Krankenkassen für die fachärztliche Versorgung
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Beschreibung:
Stärkung und Flexibilisierung von Selektivverträgen (insbesondere Verträgen zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V) als Innovationsmotor in der Gesundheitsversorgung der gesetzlich Versicherten Vereinfachung der Abrechnung, Vertragsabschlüsse und des Datenaustausches
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung
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Beschreibung:
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Ausbau der Nutzerorientierung eines digitalen Gesundheitswesens
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Beschreibung:
Anwender- und Nutzerorientierung bei Gesetzgebung und Umsetzung des Digitalisierungsprozess des Gesundheitswesens Vereinfachung von Prozessen im Gesundheitswesen durch Digitalisierung Bürokratiefreie bzw. bürokratiearme Umsetzung der Digitalisierung des Gesundheitswesens für die Ärztinnen und Ärzte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Stabilität digitaler Anwendungen in der Gesundheitsversorgung
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte
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Beschreibung:
Abbildung des ärztlichen Leistungsgeschehens in einer modernen, innovationsorientierten ärztlichen Gebührenordnung betriebswirtschaftlich angemessene, die ärztliche Freiberuflichkeit sichernde Vergütung, mindestens durch Anpassung der Gebührenhöhen an die vollzogene Inflationsentwicklung
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Betroffenes geltendes Recht: GOÄ
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Vollständige Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung in Klinik und Praxis
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Weiterentwicklung der ambulanten Bedarfs- und stationären Krankenhausplanung
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Beschreibung:
intersektionelle Versorgungsstrukturgestaltung und Förderung Schaffung und Förderung einer am medizinischen Bedarf orientierten Gesundheitsversorgungsstruktur
- Bundesrats-Drucksachennummer: 235/24 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Befreiung von der Sozialversicherungspflicht von Ärztinnen und Ärzten im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst, Praxisvertretung etc.
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Beschreibung:
Verhinderung der doppelten Verbeitragung von Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit in der berufsständischen Versorgung und in der Deutschen Rentenversicherung Sozialversicherungsrechtliche Beitragsfreiheit der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst und in der Praxisvertretung insbesondere, wenn diese als Nebentätigkeit ausgeübt wird Sicherung der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit durch Vermeidung sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigungsverhältnisse
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Interessenbereiche: Rente/Alterssicherung
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Beschreibung:
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Modernisierung der ärztlichen Ausbildung (Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung)
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Beschreibung:
Modernisierung der ärztlichen Ausbildung orientiert an den technischen und medizinischen Entwicklungen und den medizinischen Bedarfen; stärkere Ausrichtung der Approbationsordnung auf die Themen Digitalisierung, Ambulantisierung, Spezialisierung, Individualisierung und berufsübergreifende Kooperation
- Referentenentwurf: Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 15.06.2023
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: ÄApprO 2002
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung, Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
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Beschreibung:
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Reform der Krankenhausfinanzierung und Krankenhausstruktur unter Stärkung der ambulanten Versorgungsstrukturen
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Beschreibung:
Monistische Finanzierung der stationären Strukturen, wie im ambulanten Bereich Abschaffung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt in der ambulanten Versorgung Gleiche Vergütung für gleiche Leistungen in den Versorgungsbereichen an medizinischem Bedarf ausgerichtete Krankenhausstrukturen
- Bundesrats-Drucksachennummer: 235/24 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Reform Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
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Beschreibung:
gute und verlässliche Rahmenbedingungen für die im öffentlichen Gesundheitsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte Gewährleistung der effizienten Aufgabenerfüllung des öffentlichen Gesundheitsdienstes angemessene Finanzierungsbeteiligung des Bundes zur Finanzierung für Digitalisierung und nachhaltiger Strukturen im öffentlichen Gesundheitsdienst
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung, Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
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Beschreibung:
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Stärkung der Primär- und Sekundärprävention unter Beteiligung der Fachärztinnen und Fachärzte
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Beschreibung:
Verankerung von Maßnahmen der Prävention und Prophylaxe gleichwertig neben Kuration und Rehabilitation Prävention muss mit der Nutzung ärztlicher Kompetenz verknüpft sein
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung
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Beschreibung:
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Dynamisierung des Bundeszuschusses in den Gesundheitsfonds Kostendeckende Beiträge aus Steuermitteln für Bürgergeldbeziehende
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Beschreibung:
dynamische Weiterentwicklung des Bundeszuschusses zur GKV vollumfängliche Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln angemessener Beitrag in die GKV aus Steuermitteln für Krankenversicherung von Bürgergeldbeziehenden
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Krankenversicherung
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Beschreibung:
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Erhalt eines dualen Krankenversicherungssystems
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Maßnahmen zur Entlastung für Aufrechterhaltung von In-vitro-Diagnostik
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Beschreibung:
IVDR-Übergangsfristen für alle medizinischen Einrichtungen bis 1.1.2027 MDE müssen von minimierten Anforderungen des Annex I und verschlankten Dokumentationspflichten profitieren können MDE von Gleichwertigkeitsklausel mit kommerziellen CE-IVD befreien Definition und Klassifizierung von Orphan Diseases in IVDR Einschränkung, Begrenzung auf relevante Punkte oder Ausnahme der Forderung von Art. 5 (5) für eigenentwickelte IVD-Produkte für kleine Patientenpopulationen Berücksichtigung erhöhter Kosten und Aufwände durch IVDR in Vergütung der In-vitro-Diagnostik
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.07.2024 an:
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
- Gremien
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundestag
-
-
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Beschreibung:
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Bewahrung des Arztvorbehalts hinsichtlich Impfungen und Untersuchung
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Beschreibung:
Keine dauerhafte Berechtigung von Apothekerinnen und Apothekern zur Durchführung von Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen (für öffentliche Apotheken) Keine Aufhebung des Arztvorbehaltes zugusten von Apothekerinnen und Apothekern für die Durchführung von In-vitro-Diagnostika, die für patientennahe Schnelltests bei Testungen auf das Adenovirus, Influenzaviren, das Norovirus, Respiratorische Synzytial Viren und das Rotavirus Verwendung finden Keine Aufhebung des Werbeverbots zugunsten von Apothekerinnen und Apothekern für die für die Durchführung von Testungen zum Nachweis von meldepflichtigen Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen
- Referentenentwurf: Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 14.06.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Beibehaltung der Kompetenz der gemeinsamen Selbstverwaltung für Festlegung des Leistungsumfangs
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Beschreibung:
Keine Ermächtigung des BMG, mit Zustimmung des Bundesrates Gesundheitsuntersuchungen zu Lasten der Krankenkassen zu bestimmen entgegen des Wirtschaftlichkeitsgebots ohne ausreichende Evidenzgrundlage, unabhängig der Eigenverantwortung der Versicherten oder gegen Richtlinien und Entscheidungen des G-BA Beibehaltung der ausschließlichen Kompetenz der gemeinsamen Selbstverwaltung, in einem gehörigen Verfahren auf Grundlage von Evidenz den Leistungsumfang, die Anforderungen an die Durchführungen der Untersuchung und die Höhe der Vergütung festzulegen Reduzierung Regelungen zum Verfahren für Ausgestaltung der Richtlinien des G-BA
- Referentenentwurf: Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 19.06.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung, Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
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Beschreibung:
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Kein vorbeugender Einsatz von Arzneimitteln ohne hinreichende Evidenz, keine Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen zulasten Versorgungsqualität
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Beschreibung:
Kein Anspruch der Versicherten auf Statine zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen allein auf Grundlage von Risikobewertung Kein Anspruch von Versicherten auf jährliche Beratung mit Messungen in Form pharmazeutischer Dienstleistungen zu Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus, jährliche Beratung mit Kurzintervention zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen und Beratung und Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und weiteren Risikoerkrankungen, insbesondere Blutwerte sowie Blutdruck
- Referentenentwurf: Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 19.06.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Unterstützung risikounabhängiger Anspruch auf RSV-Prophylaxe für Kinder unter 1 Jahr, angemessene ärztliche Vergütung für Beratung und Durchführung
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Beschreibung:
Unterstützung des beabsichtigten GKV-Anspruchs auf RSV-Prophylaxe durch monoklonale Antikörper für Kinder unter 1 Jahr zur Vermeidung von Krankenhausaufenthalten Forderung nach Schaffung einer angemessenen ärztlichen Vergütung für Beratung und Durchführung der RSV-Prophylaxe
- Referentenentwurf: Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 19.07.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
680.001 bis 690.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
- Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA)
- Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V.
- Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)