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Bankenfachverband e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001100
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 10.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 10.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Littenstraße 1010179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493024625960
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E-Mail-Adressen:
- service@bfach.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2330.001 bis 40.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,20
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Jens Loa
- Cordula Nocke
- Stephan Moll
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Gesamtzahl der Mitglieder:
98 Mitglieder am 30.05.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD)
- Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V. (Strukturgesellschaft)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (17):
EU-Gesetzgebung; Kriminalitätsbekämpfung; Terrorismusbekämpfung; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Automobilwirtschaft; Bank- und Finanzwesen; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Versicherungswesen; Wettbewerbsrecht; Bürokratieabbau
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bankenfachverband (BFACH) ist die Interessenvertretung der Kreditbanken. Diese sind Experten für die Konsum-, Investitions- und Kfz-Finanzierung und kommen aus den drei Säulen der Kreditwirtschaft (private Banken, Institute der Sparkassen-Finanzgruppe und des genossenschaftlichen Sektors). Ferner sind dem BFACH assoziierte Mitglieder angeschlossen, die aus banknahen Branchen stammen und Kooperationspartner der Kreditinstitute sind. Der BFACH engagiert sich zu Themen der Konsum-, Investitions- und Kfz-Finanzierung für die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und Gesetzgebung (z.B. Bundestag, Bundesrat, Parteien, Fraktionen, Gruppen), der öffentlichen Verwaltung (z.B. Bundes- und Landesministerien, Aufsichtsbehörden wie Bankenaufsicht, Datenschutzaufsicht, Bundeskartellamt) so-wie gegenüber Verantwortlichen aus dem Bereich Verbraucherschutz (z.B. Verbraucherschutzverbände). Hierbei setzt sich der BFACH aktiv für die Mitgliederinteressen ein mit dem Ziel, die Sicht der kreditgebenden Praxis zu vermitteln und die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das Finanzierungsgeschäft der Mitglieder interessengerecht zu erhalten bzw. mit Blick auf die Zukunft adäquat weiterzuentwickeln. Gegenstand der BFACH-Interessenvertretung ist es einerseits, die Bedeutung der BFACH-Mitglieder für die Entwicklung von Konsum und Investitionen gegenüber der Öffentlichkeit und den verantwortlichen Entscheidungsträgern in Politik, Gesetzgebung und Verwaltung darzustellen und über die Potenziale und Herausforderungen des Finanzierungsgeschäfts der BFACH-Mitglieder zu informieren (z.B. anhand der Ergebnisse von Marktstudien). Andererseits positioniert sich der BFACH zu konkreten Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren mit Bezug zur Konsum-, Kfz- und Investitionsfinanzierung (z.B. deutsche Umsetzung europäischer Richtlinien (z.B. Verbraucherkreditrichtlinien, Geldwäscherichtlinien), Gesetzgebungs- und Verordnungsinitiativen des deutschen Gesetzgebers ohne europäischen An-lass), um den Gesetzgeber im besten Sin-ne bei einer ausgewogenen und den berechtigten Belangen sowohl der Kreditwirtschaft als auch der Kunden (Verbraucher und Unternehmen) Rechnung tragenden Regulierung zu unterstützen. Die Interessenvertretung erfolgt regelmäßig schriftlich und mündlich (z.B. durch Stellungnahmen, Positionspapiere, direkte Anschreiben, Presse- und Medienarbeit, bilaterale Gespräche, Teilnahme an Anhörungen und Diskussionsveranstaltungen, Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen).
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Abschaffung der Wartefrist (Cooling-Off-Regelung) des § 7d VVG-neu (vgl. Artikel 32 ZuFinG)
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Beschreibung:
Die europarechtswidrige Cooling-Off-Regelung für Restkreditversicherungen in § 7d VVG (Artikel 32 ZuFinG) soll wieder zurückgenommen werden. Die Regelung verstößt gegen Artikel 14 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8292 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8675 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung europarechtskonforme/praktikable Rechtsnorm für ext. Scoring-Verfahren von Auskunfteien
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Beschreibung:
Der deutsche Gesetzgeber sollte eine europarechtskonforme Regelung für externe Scoring-Verfahren von Auskunfteien schaffen und hierbei die EuGH-Rechtsprechung berücksichtigen (geplanter neuer § 37a BDSG als Ausnahmeregelung im Sinne von Artikel 22 Abs. 2 Buchstabe b) DSGVO).
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Abschaffung/Herabstufung der strengen Schriftform für Allgemein-Verbraucherdarlehen auf Textform
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Beschreibung:
Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung sollten auch Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge im Sinne des § 491 Abs. 2 BGB in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Bürokratieabbau einbezogen und Artikel 13 des BEG IV-E (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches) um eine diesbezügliche Änderung des § 492 BGB ergänzt werden. Hierbei sollte das strenge Schriftformerfordernis für Allgemein-Verbraucherdarlehen (§ 492 Abs. 1 S. 1 i.V.m. §§ 126, 126a BGB) auf die Textform (§ 126b BGB) herabgestuft werden, damit Allgemein-Verbraucherdarlehen künftig ohne Medienbruch digital abgeschlossen werden können.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Bürokratieabbau
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Beschreibung:
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Deutsche Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023
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Beschreibung:
Die Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 sollte 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Kreditinstitute zu vermeiden und dem Ziel des EU-Gesetzgebers in Bezug auf einen einheitlichen EU-Binnenmarkt für Allgemein-Verbraucherdarlehen zu entsprechen. Bei der deutschen Umsetzung sollten die Interessen der kreditgebenden Wirtschaft und der Verbraucher in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.630.001 bis 1.640.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23