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IKK e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000882
- Ersteintrag: 22.02.2022
- Letzte Änderung: 09.07.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 17.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Hegelplatz 110117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49302024910
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E-Mail-Adressen:
- info@ikkev.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23150.001 bis 160.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2315,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (8):
- Dr. Anne Forkel
- Justus Geschonneck
- Iris Kampf
- Alexander Herrath
- Dr. Klara Feldes
- Hans Peter Wollseifer
- Hans-Jürgen Müller
- Jürgen Hohnl
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Gesamtzahl der Mitglieder:
6 Mitglieder am 01.01.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V (GVG)
- Association Internationale de la Mutualité (AIM)
- Deutsche Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa (DSVAE)
- Bundesverband Managed Care e.V. (BMC)
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (11):
EU-Gesetzgebung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Digitalisierung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Handwerk; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der IKK e.V. ist die gemeinsame Interessenvertretung der Innungskrankenkassen (BIG direkt gesund, IKK Brandenburg und Berlin, IKK classic, IKK gesund plus, IKK - Die Innovationskasse und IKK Südwest). § 2 Zweck und Aufgaben gemäß Satzung des IKK e.V. (1) Zweck des Vereins ist die Förderung und Vertretung der Interessen seiner Mitglieder. Die Interessenvertretung erfolgt gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens, insbesondere gegenüber der Politik, Sozialpartnern, Spitzenverband Bund und anderen Krankenkassen und -arten, Leistungserbringerverbänden, Trägern der Sozialversicherung, Behörden, Gerichten, und der Wissenschaft. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Koordinierung des Willensbildungsprozesses der Mitglieder zur Erreichung der Vertretung der gemeinsamen Interessen, insbesondere zur Einflussnahme gegenüber dem Spitzenverband Bund, Gemeinsamen Bundesausschuss, Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und anderen nationalen und internationalen Entscheidungsgremien, b) die Erarbeitung und Zurverfügungstellung insbesondere von Informationen über gesundheitspolitische Konzepte und Gesetzesvorhaben sowie deren mitgliederbezogene spezifische Analyse, c) Einflussnahme in Gesetzgebungsverfahren, d) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben der Mitglieder, z.B. im Rahmen von Modellvorhaben, e) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des Vereinszwecks, f) Beteiligung an Organisationen des Gesundheitswesens durch Informationsaustausch und Entsendung von Vereinsmitgliedern in deren Gremien oder zur Teilnahme an deren Sitzungen, g) Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die soziale Aufgabenstellung von Krankenkassen im Sozialgefüge z.B. durch Informationsveranstaltungen, Symposien und Fachtagungen sowie das Vorhalten von Informationen mittels einer Internet-Präsenz. (3) Der Verein versteht sich als Arbeitsgemeinschaft im Sinne des § 94 Abs. 1a SGB X. Er leitet seinen Aufgabenbereich von seinen Mitgliedern ab (§ 30 SGB IV)
Konkrete Regelungsvorhaben (7)
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Einführung gestaffelter Mutterschutz
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Beschreibung:
Einführung gestaffelter Mutterschutz
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Betroffenes geltendes Recht: MuSchG
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.03.2024 an:
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Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Mitglieder des Bundestages
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Bundestag
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Beschreibung:
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Medizinforschungsgesetz (MFG)
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Beschreibung:
Verhinderung der vertraulichen Erstattungsbeträge gemäß §130b SGB V: Bei diesem Gesetzgebungsverfahren gilt es, die bereits über Gebühr angegriffenen Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Blick zu behalten und weitere Beitragssteigerungen für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu vermeiden und die Möglichkeit für die Abgabe von Importarzneimitteln vollumfänglich zu erhalten.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/11561 Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Betroffenes geltendes Recht: AMG
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Interessenbereiche: Arzneimittel, Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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GKV-Impulspapier für die Ausgestaltung des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit 2022
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Beschreibung:
GKV-Impulspapier für die Ausgestaltung des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit 2022
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung
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Beschreibung:
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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
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Beschreibung:
Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Die Reform der Krankenhausstrukturen startet ohne konkretes Zielbild. Dies schafft Unsicherheiten und damit Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und Bevölkerung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 15.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
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Beschreibung:
Das Gesetz soll die ambulante Versorgung grundsätzlich reformieren. Nimmt man dieses Ziel als Richtschnur, ist jedoch von den ursprünglichen Plänen, die Gesundheitsversorgung vor Ort in den Kommunen zu stärken und gleichzeitig die individuelle Gesundheitskompetenz zu erhöhen, nicht mehr viel übriggeblieben. Stattdessen bleibt nach dem – größtenteils wegen der Vermeidung von Doppelstrukturen zu begrüßenden – Herausstreichen der Gesundheitskioske etc. mit der nun u. a. vor-gesehenen Entbudgetierung der ambulanten hausärztlichen Leistungen hauptsächlich eine rein finanzielle Anpassung übrig, deren Auswirkung auf die tatsächliche Verbesserung der Versorgung aus Sicht der Innungskrankenkassen mehr als fraglich erscheint.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
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Beschreibung:
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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Beschreibung:
Den Krankenkassen und deren Verbänden ist es ein großes Anliegen, die Vermeidung der Entstehung von Krankheiten zu fokussieren und die Prävention in der Gesundheitsversorgung als festen Versorgungsansatz zu stärken. Wir erachten die Etablierung eines Bundesinstituts als wegweisenden Schritt und übermitteln hiermit zentrale Ansätze zur Ausgestaltung.
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.03.2024 an:
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Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Gremien
- Mitglieder des Bundestages
- Organe
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Bundestag
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Beschreibung:
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Gesundes Herz Gesetz
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Beschreibung:
Keine Umgestaltung der derzeitigen Disease-Management-Programme (DMP); keine Vorbeugung kardiovaskulärer Ereignisse durch eine verbreiterte Verschreibung von Statinen ohne Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA); Keine Ausweitung der medikamentösen Therapie zur Reduzierung des Nikotinkonsums ohne Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA); keine flächendeckende Früherkennung bei Erwachsenen; keine Anrechungsregelung in Rahmen des § 20 SGB V
- Referentenentwurf: Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 19.06.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Arzneimittel, Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.07.2024 an:
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Bundestag
- Gremien
- Mitglieder des Bundestages
- Fraktionen/Gruppen
- Organe
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundestag
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
2.140.001 bis 2.150.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (4):
- BIG direkt gesund
- IKK classic
- IKK gesund plus
- IKK Südwest
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23