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Deutscher Steuerberaterverband e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000737
- Ersteintrag: 21.02.2022
- Letzte Änderung: 04.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Littenstraße 1010179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930278762
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E-Mail-Adressen:
- dstv.berlin@dstv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23290.001 bis 300.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/233,12
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (16):
- Syndikusrechtsanwalt, StB Norman Peters
- RAin, StBin Sylvia Mein
- StBin Dipl.-Hdl. Vicky Johrden
- Dr. StBin Dipl.-Volksw. Franziska Hoffmann
- StB Dipl.-Kfm. Mathias Fortenbacher
- RA Dipl.-Verw. (FH) Christian Michel
- Ass.jur. Marc Lemanczyk
- Florian Schäfer
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Diplom-Wirtschaftsjurist Henry Scheel
Tätigkeit bis 03/24:
Referent für Steuer- und Finanzpolitik
für eine Fraktion/eine Gruppe im Deutschen Bundestag - StB Torsten Lüth
- StB/WP Christian Böke
- StB Carsten Butenschön
- StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister
- StB/RB Manfred Klar
- StB/WP Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen
- StB/WP Dipl.-Kfm. Carsten Nicklaus
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Gesamtzahl der Mitglieder:
15 Mitglieder am 27.05.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (8):
- Europäischen Bewegung Deutschland e.V. (EBD)
- XBRL Deutschland e.V.
- Bundesverband der Freien Berufe e. V.
- Deutscher Juristentag e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung e.V.
- Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V.
- Berliner Steuergespräche e. V.
- Institut für Digitalisierung im Steuerrecht e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (7):
EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Recht"; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) vertritt als Spitzenorganisation die Angehörigen der steuerberatenden Berufe in der Bundesrepublik Deutschland. Dem DStV gehören 15 Mitgliedsverbände an, in denen über 36.500 Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie Berufsgesellschaften freiwillig zusammengeschlossen sind. Der DStV versteht sich darüber hinaus als Vertreter der Interessen aller Angehöriger dieser Berufsgruppen und vermittelt deren Positionen gebündelt auf nationaler und internationaler Ebene. Der DStV versteht sich als Gesprächspartner von Politik, Verwaltung und anderen Organisationen in steuer-, berufs- und wirtschaftsrechtlichen Fragen. Der DStV macht sich stark für verlässliche, planbare und zielgenaue Steuergesetze, für realitätsgerechte Besteuerungsgrundlagen und gegen unnötige Bürokratie. Er setzt sich ein für eine einfache, mittelstandsorientierte Rechnungslegung und die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen. Der DStV tritt für die Unabhängigkeit des Berufsstands und ein liberales Berufsrecht ein, das die hohe Qualität der Steuerberatung in Deutschland und den Verbraucherschutz sicherstellt. Der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Berufsangehörigen und Mandantschaft ist für den DStV eine entscheidende Voraussetzung für eine unabhängige und interessengerechte Beratung. Auf europäischer Ebene tritt DStV für eine Verdeutlichung des Berufsbildes als freier Beruf in Europa ein, fordert die Erwähnung in europäischen Rechtsakten und eine klare Abgrenzung von gewerblichen Tätigkeiten. Die von vielen Steuerberaterinnen und Steuerberatern gleichzeitig ausgeübten wirtschaftsprüfenden Berufe müssen auch in persönlichen und kleineren Einheiten ihrer öffentlichen Aufgabe freiberuflich nachgehen können. Ihnen dürfen keine organisatorischen Pflichten auferlegt werden, die für sie nicht leistbar sind.
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Verzicht auf die verpflichtende Angabe zu mitwirkenden Beratern (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E) zwecks Bürokratievermeidung
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Beschreibung:
Auf die verpflichtende Angabe zu mitwirkenden Beratern (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E) sollte zur Vermeidung unnötiger bürokratischer Zusatzlasten verzichtet werden. Mindestens sollte die Angabe in den Fällen entfallen, wenn es sich bei den mitwirkenden Dritten um Angehörige des steuerberatenden Berufs, mithin um ein Organ der Steuerrechtspflege, handelt.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 122/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406180049 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Nachbesserungsbedarf bei dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz
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Beschreibung:
Forderungen für Bürokratieabbau: - Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege in Handels- und Steuerrecht auf 5 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG ), Harmonisierung mit Sozialrecht - Digitalisierung der Hotelmeldescheine für ausländische Touristen - Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerlichen Kleinbetragsrechnungen auf 400 € - keine zu hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss in Textform - Einführung einer „One in, two out“-Regel - Einführung des Once-Only-Prinzips - Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu Verrechnungsmodell - Digitalisierung der Verwaltung sowie des Besteuerungsverfahrens, eine digitaltaugliche Gesetzgebung - Erleichterung bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406180111 (PDF, 20 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
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Beschreibung:
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Auswirkungen von Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum auf § 27 KStG - Ergänzung einer zeitlichen Anwendungsregelung zu § 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation - Anregung zu § 87a Abs. 6 Satz 1 AO-E, weniger sichere Verfahren durch sicherere Verfahren zu ersetzen - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen zumindest freiwillig auch elektronisch - zu § 3a Abs. 3 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen - keine eRechnungspflicht für steuerfreie Umsätze von Kleinunternehmern - gesetzliche Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung des § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406190104 (PDF, 16 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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SG2410090021 (PDF, 26 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.10.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Reform des Besteuerungsregimes für Alterseinkünfte
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Beschreibung:
Mehrstufige Einführung einer Quellenbesteuerung für Renteneinkünfte. Das Konzept könnte - analog zur Lohnsteuer - folgende Bestandteile umfassen: - Ermittlung, Einbehalt und Abführung der Rentenabzugsteuer an das Finanzamt durch den Rententräger + elektronische Übermittlung der „Rentensteuer“-Daten an die Finanzverwaltung - Zur Verfügungstellung von Steuerabzugsmerkmalen in einem angepassten ELStAM-Verfahren - Grundsätzliche Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung; Ausnahmen gem. § 46 EStG analog - Möglichkeit zur freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung, etwa zur Geltendmachung von Krankheitskosten
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens auf EU-Ebene bei geplanter EU-Mehrwertsteuerreform "VAT in the digital Age"
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Beschreibung:
Um inländische Unternehmen nicht zu benachteiligen, sollte Deutschland im Rahmen der Gesetzesinitiative „Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter“ für eine Ergänzung plädieren. Konkret sollten Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft in den Fällen vorzusehen, in denen die Umsätze im Mitgliedstaat über ein Meldesystem gem. Art. 271a, 271b MwStSystRL-E mitgeteilt werden. Auf diese Weise würde auch die rechtliche Grundlage für die Einführung des generellen Reverse-Charge-Verfahrens im endgültigen Mehrwertsteuersystem, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, geschaffen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200209 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.03.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Praxisnahe Ausgestaltung der Vermutungsregelungen bei Regelungen zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten nach der Abgabenordnung
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Beschreibung:
Der DStV fordert, die in Artikel 16 Nr. 1 Buchstabe c) und Nr. 2 Buchstabe b) des vorliegenden Gesetzesentwurfs vorgesehene Nichtanwendbarkeit des § 108 Abs. 3 AO zu streichen und die bisherige Rechtslage beizubehalten. Darüber hinaus regt er die Verlängerung der Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten von vier auf fünf Tage.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10283 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200226 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 16.04.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Beschränkung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts durch Klarstellung im BDSG
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Beschreibung:
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406240011 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.03.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Anpassung der Regelung zur Steuerberaterprüfung
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Beschreibung:
Die bestehenden Regelungen zur Steuerberaterprüfung sollten auf einen möglichen Anpassungsbedarf geprüft werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gebühren nach RVG und Honorarsätze nach JVEG praxisgerecht anpassen
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Beschreibung:
Die Anpassungen der Gebühren und Honorarsätze sollten praxisgerecht ausgestaltet sein. Ggf. sollten künftige Anpassungen durch eine Indexierung in einem regelmäßigen Turnus vorgenommen werden.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 18.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407110022 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.07.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze
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Beschreibung:
Der DStV befürwortet die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Dabei ist eine ausreichende Übergangsfrist zu gewähren. Auch sind rechtliche und technische Anforderungen an die Prozesse und Abläufe zur Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen so auszugestalten, dass Unternehmen, allen voran KMU, nicht überfordert werden. Der DStV setzt sich insbesondere für folgende Verbesserungen ein: Regelmäßige Prüfung der Normen und Formate moderate Anforderung an Digitalisierung von Prozessen und Abläufen Vorrang getroffener zivilrechtlicher Vereinbarungen über E-Rechnungsformate Abbau technischer Hürden für KMU Minimierung der Risiken für den Vorsteuerabzug und zusätzlicher Steuerbelastungen Vermeidung unnötigen Bürokratieaufwands
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8628 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verrechnungsmodell zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland umsetzen
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Beschreibung:
Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Anpassungsbedarf beim zweiten Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 II)
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Beschreibung:
Zentrale Forderungen: - Verzicht auf die Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen - vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags - Überprüfung der Werte zur Anpassung von Grundfreibetrag und Eckwerten des Einkommensteuertarifs nach Vorlage des 15. Existenzminimumberichts im Herbst 2024 - rein digitale Umsetzung des automatisierten Faktorverfahrens ohne Erfordernis von manuellen Anpassungen und Beibehaltung des Ehegattensplittings bei Überführung der Steuerklassen III/V in das Faktorverfahren
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 Datum des Referentenentwurfs: 10.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407180003 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Anpassungsbedarf beim Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)
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Beschreibung:
Anpassungen beim SteFEG erforderlich, u.a.: - keine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen - Anhebung der GWG-Grenze von 800 auf 2.500 Euro - Änderungen der Regelungen zum Sammelposten - dauerhafte Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter - Überprüfung der Werte für Grundfreibetrag und Eckwerte des Tarifs - Abschaffung des Solidaritätszuschlags - weitere Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen - Ablehnung der Steuerfreiheit von Zuschlägen bei Mehrarbeit - weitere Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht - Reform des Grunderwerbsteuerrechts, insb. Begünstigung von Kapitalgesellschaften
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12778 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410090024 (PDF, 21 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.10.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
2.150.001 bis 2.160.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (4):
- Landesverband der steuerberatenden u. wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V.
- Steuerberaterverband Düsseldorf e.V.
- Steuerberaterverband Hessen e.V.
- Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23