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FFI Fachverband Faltschachtel-Industrie e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000706
- Ersteintrag: 21.02.2022
- Letzte Änderung: 27.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Kleine Hochstr. 860313 Frankfurt am MainDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4969890120
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E-Mail-Adressen:
- info@ffi.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2350.001 bis 60.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,14
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Christian Schiffers
- Andreas Helbig
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Gesamtzahl der Mitglieder:
77 Mitglieder am 27.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- Lebensmittelverband Deutschland
- Zentralverband Deutsches Handwerk
- ECMA European Carton Makers Association
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Interessen- und Vorhabenbereiche (15):
EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Arzneimittel; Gesundheitsversorgung; Land- und Forstwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Handel und Dienstleistungen; Handwerk; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Politischer Dialog mit Entscheidungsträgern aus Bundestag und Ministerialbürokratie zu verpackungsrelevanten Fragestellungen aus den Bereichen Umwelt- und Abfallpolitik, Verbraucherschutz, Lebensmittel-, Arzneimittel und Genussmittel-Sicherheit
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Verpackungsgesetz (Novelle VerpackG)
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Beschreibung:
Kein Verbot und keine nationalen Mehrwergquoten von faserbasierten Einwegverpackungen für den HORECA-Bereich, die über die in der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) beschlossenen Regelungen und Mehrwegquoten hinausgehen. Weitgehende Beschränkung von Mehrwegquoten für faserbasierte Verpackungen nur auf ökologisch sinnvolle Bereiche auf der Basis von Lebenszyklusanalysen (LCA) Kein Verbot von Faltschachteln als Sekundärverpackungen (z.B. für Zahnpasta und Kosmetik) Wiederverwendung und Recycling sollen als komplementäre Systeme der Verpackungsverwertung anerkannt werden
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
730.001 bis 740.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23