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Bundesverband Automatenunternehmen e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000528
- Ersteintrag: 15.02.2022
- Letzte Änderung: 26.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 18.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Am Weidendamm 1a10117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493072625500
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E-Mail-Adressen:
- BA@baberlin.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23140.001 bis 150.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,10
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (9):
- Simone Carin Storch
- Stephan Burger
- Marcel Fischer
- Luisa Ehrhardt
- Thomas Breitkopf
- Gundolf Aubke
- Freddy Fischer
- Julia Voß
- Johanna Bergstein
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Gesamtzahl der Mitglieder:
16 Mitglieder am 01.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. - BDWi
- Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. - DAW
- Liberaler Mittelstand e.V. Bundesvereinigung
- European Gaming and Amusement Federation (EUROMAT)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (15):
Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kriminalitätsbekämpfung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Stadtentwicklung; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) vertritt seit 1953 als Spitzenverband der Unterhaltungsautomatenwirtschaft die Unternehmensinteressen der organisierten Anbieterinnen und Anbieter gewerblicher Geldspielgeräte in Spielhallen und Gastronomiebetrieben. Im Bundesverband Automatenunternehmer sind u.a. elf Landesverbände und zwei Fachverbände mit rund 2.000 Mitgliedsunternehmerinnen und -unternehmern organisiert. Mit dieser föderalen Struktur besetzt der BA alle Bereiche der wirtschaftlichen, juristischen, politischen und sozialrelevanten Interessenvertretung seiner Mitgliederschaft. Der BA arbeitet an der Weiterentwicklung der Unterhaltungsautomatenbranche und ist Motor für positive Veränderungen innerhalb der deutschen Automatenwirtschaft. Der BA bietet seinen Mitgliedern diverse Dienstleistungen an, stellt einen geschützten Raum für Debatten zur Verfügung und gestaltet aktiv den gesellschaftlichen Diskurs rund um das Glücksspiel mit. Der BA befindet sich auch mit seinen Partnerverbänden, als Teil der vielfältigen Unterhaltungswirtschaft, im ständigen Austausch und nutzt dieses Netzwerk für vorwärtsgewandte Entwicklungen.
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Evaluierung und Änderung der SpielV - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
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Beschreibung:
Die vom BMWK in Auftrag gegebene Evaluierungsstudie zur SpielV liegt vor. Darin werden für eine Reihe von Vorgaben im gewerblichen Spielrecht deren Unwirksamkeit für den Verbraucherschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels und die aktuellen Wirtschaftsdaten zeigen eindeutigen Handlungsbedarf. Das Angebot der Automatenwirtschaft muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels hält der BA neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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SG2406170151 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 27.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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SG2406170154 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 27.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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SG2411260004 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Stärkung der Schutzmechanismen der Gewerbeordnung unter Beachtung der Gewerbefreiheit(§§ 33c ff. GewO)
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Beschreibung:
Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitative Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Evaluierung des GlüStV - Gewährleistung der Erfüllung des Kanalisierungsauftrags
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Beschreibung:
Der Bundesverband Automatenunternehmer beobachtet die Evaluation des GlüStV 2021. Sollte die Konsequenz der Evaluierung eine Novellierung des GlüStV sein, werden die Interessen des gewerblichen Automatenspiels an einer qualitativen statt der geltenden quantitativen Regulierung für Spielhallen gemäß §§ 24 - 26 GlüStV vorzutragen sein. Mindestabstände und das Verbot von Mehrfachkonzessionen lassen das gewerbliche Automatenspiel schon heute zunehmend aus der Fläche verschwinden. Der Mehrwert für den Spielerschutz fehlt, denn ein unzureichendes Angebot legaler gewerblicher Automatenspiele stärkt ausschließlich das illegale Glücksspiel und widerspricht den Zielen des GlüStV, vor allem dem Kanalisierungsauftrag des legalen Glücksspiels (§ 1 GlüStV).
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Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Beibehaltung der Strafbarkeit des unerlaubten Glücksspiels (§§ 284 - 287 StGB)
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Beschreibung:
Der Bundesverband Automatenunternehmer hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für den falschen Weg. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Beibehaltung von § 1 Abs. 1 Nr. 6 KassenSichV + Erleichterung der Prüfung von Fiskaldaten
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Beschreibung:
In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Beibehaltung und ggf. Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen zur Ansiedlung von Spielhallen
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Beschreibung:
Die Entscheidung, ob Spielhallen zulässigerweise errichtet werden dürfen obliegt neben weiteren genehmigungsrechtlichen Anforderungen auch dem Baurecht. Zur Umsetzung des Kanalisierungsauftrages des gewerblichen Geldspiels besteht daher die Notwendigkeit, dass Spielhallen weiterhin neu eröffnet werden können. Der BA beobachtet die einschlägigen baurechtlichen Initiativen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Beibehaltung der Ausnahme im Geldwäschegesetz (neue europäische Rechtsgrundlagen)
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Beschreibung:
Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Der BA begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des BA.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.090.001 bis 1.100.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
- adp MERKUR GmbH
- LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH
- BALLY WULFF Games & Entertainmet GmbH
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23