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KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000384
- Ersteintrag: 10.02.2022
- Letzte Änderung: 29.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 29.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Hof 1, Aufgang ALützowstraße 102-10410785 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493026391176
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E-Mail-Adressen:
- info@kok-buero.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2360.001 bis 70.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,75
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (8):
- Sarah Schwarze
- Sophia Härtel
- Andrea Hitzke
- Claudia Robbe
- Margarete Muresan
- Radostina Frevert-Todorova
- Dr. Adina Schwartz
- Sophia Wirsching
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Gesamtzahl der Mitglieder:
43 Mitglieder am 17.11.2022, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (5):
- Forum Menschenrechte
- Allianz für Rechtssicherheit für politsche Willensbildung
- Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.
- Bündnis Instanbul-Konvention
- CEDAW Allianz Deutschland
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Interessen- und Vorhabenbereiche (19):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; EU-Gesetzgebung; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Diversitätspolitik; Geschlechterpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Opferschutz; Asyl und Flüchtlingsschutz; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Integration; Migration; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck des Vereins ist die Schaffung, Wahrung und Durchsetzung der Rechte von Betroffenen von Menschenhandel. Menschenhandel ist eine eklatante Menschenrechtsverletzung. Betroffen sind Erwachsene und auch Minderjährige. Menschenhandel kann in verschiedenen Formen und Bereichen erfolgen: sexuelle Ausbeutung; ausbeuterische Arbeitsverhältnisse; Ausbeutung in der Ehe; erzwungene Betteltätigkeit; Ausnutzung strafbarer Handlungen; Organentnahme. Der KOK strebt die Umsetzung, Verbesserung und Einhaltung nationaler und internationaler Standards sowie menschenrechlticher Verpflichtungen im Umgang mit Betroffenen an. Der Verein setzt sich für die rechtliche und soziale Gleichstellung von Migrant*inen und Deutschen ein. Schutz vor Menschenhandel und eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich Menschenhandel, (Arbeits-)Ausbeutung und Gewalt im Migrationsprozess sollen bewirkt werden. Die Umsetzung einer Frauen- und Menschenrechtsperspektive in Politik und Gesellschaft gilt es zu erreichen. Unerlässlich ist die (Existen-)Sicherung der Unterstützungsstrukturen für Betroffene. Der KOK wirkt daraufhin, dass im Kontext folgender Gesetze Rechte von Betroffenen von Menschenhandel gestärkt und damit zusammenhängende Verfahren betroffenensensibel ausgestaltet werden: - Aufenthaltsgesetz - Asylgesetz - Asylbewerberleistungsgesetz - Asylverfahrensgesetz - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Bundesmeldegesetz - Freizügigkeitsgesetz EU - Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung - Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) - Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) - Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen - Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt - Strafgesetzbuch - Strafprozessordnung - Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) - Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch - Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren - Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung - Digitale Dienste Gesetz - Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
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Änderung der Regelungen zum humanitären Aufenthaltstitel für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung
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Beschreibung:
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. fordert die im Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Derzeit bestehen in der Praxis aufgrund der hohen, kumulativen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4a AufenthG erhebliche Hürden für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Die aktuelle Regelung trägt insgesamt der Bedeutung von schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel i.S.e. Menschenrechtsverletzung nicht hinreichend Rechnung. Der KOK e.V. schlägt daher eine Änderung des § 25 Abs. 4a AufenthG vor.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu];
- Migration [alle RV hierzu];
- Opferschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407220017 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Beschreibung:
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Zugang zu Sozialleistungen für von Menschenhandel betroffene Unionsbürger*innen
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Beschreibung:
Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Opferschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Humane und an menschenrechtlichen Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik
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Beschreibung:
Der KOK tritt für eine an menschenrechtlichen Standards und Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik ein. Die Externalisierung von Asylverfahren wird abgelehnt. Der KOK macht insbesondere auf die Situation vulnerabler Gruppen von Geflüchteten wie geflüchtete (gewaltbetroffene) Frauen und Kinder, traumatisierte Geflüchtete und Betroffene von Menschenhandel aufmerksam und fordert besondere Schutzmechanismen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu];
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Menschenrechte [alle RV hierzu];
- Migration [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411180005 (PDF, 21 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 21.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Beschreibung:
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Nationales Umsetzungsgesetz zur Änderung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36/EU)
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Beschreibung:
Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss so in nationale Gesetzgebung implementiert werden, dass neben den notwendigen Änderungen bei den Straftatbeständen zu Menschenhandel und Ausbeutung auch Verbesserungen in den Bereichen Opferschutz und Opferrechte realisiert werden (bspw. beim Aufenthalt für Betroffene von Menschenhandel, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen, dem Non-Punishment Prinzip).
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Menschenrechte [alle RV hierzu];
- Opferschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung eines Gewalthilfegesetzes
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Beschreibung:
Der KOK setzt sich für die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Gewalthilfegesetzes ein. Konkret fordert der KOK, ein Gewalthilfegesetz zu erarbeiten, das neben geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auch den Menschenhandel und Ausbeutung als von den Regelungen erfasste Gewaltformen einbezieht. Zudem müssen durch die zu erarbeitenden gesetzlichen Regelungen Frauenhäuser, Schutzwohnungen und spezialisierte Fachberatungsstellen finanziell abgesichert werden. Die Regelungen sollten einzelfallunabhängig sein und nicht vom Aufenthaltsstatus einer Person abhängen. Für die Finanzierung des Gewalthilfegesetzes soll es eine Bundesbeteiligung geben.
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Interessenbereiche:
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Opferschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Entwicklung und Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans
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Beschreibung:
Der KOK begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung zur Entwicklung und Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels. Der KOK setzt sich im Zuge dessen für die Stärkung der Rechte von Betroffenen von Menschenhandel sowie der Schutz für vulnerable Gruppen ein. Zudem ist die Etablierung eines bundesweiten Verweisungsmechanismus (National Referral Mechanism) wichtig, der klare Zuständigkeiten, Rollen und Abläufe festlegt und somit Handlungssicherheit schafft. Dieser Mechanismus ermöglicht es, (potentiell) Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren und an entsprechende Unterstützungsangebote zu verweisen.
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Interessenbereiche:
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu];
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Menschenrechte [alle RV hierzu];
- Opferschutz [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderung der Regelung zum Non-Punishment Prinzip (§ 154c Abs. 2 StPO)
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Beschreibung:
Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Opferschutz [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen
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Beschreibung:
Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Opferschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel
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Beschreibung:
Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu];
- Menschenrechte [alle RV hierzu];
- Opferschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411280019 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 28.11.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (2):
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 540.001 bis 550.000 EuroDurchsetzung der Opferrechte und nachhaltige Bekämpfung von Menschenhandel; kontinuierliche Stärkung der Unterstützungsstruktur durch Informationsarbeit und Wissenstransfer und innovative Maßnahmen; Festigung und sektorübergreifender Ausbau der Vernetzung im Bereich Menschenhandel mit Blick auf alte und neue Straftatbestände; rechte basierte Lobby und Advocacyarbeit -
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 60.001 bis 70.000 EuroFlucht & Menschenhandel - Sensibilisierung, Prävention und Schutz
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23