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Frühere/-r Interessenvertreter/-in seit 02.07.2024
Frankfurter Initiative zur Fortentwicklung des AGB-Rechts
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR; BGB-Gesellschaft)
- Registernummer: R000243
- Ersteintrag: 01.02.2022
- Letzte Änderung: 23.01.2023
- Jährliche Aktualisierung: 23.01.2023
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Tätigkeitskategorie:
Eine Initiative von wirtschaftsrechtlich tätigen Juristen, die sich für eine weniger starre AGB-Kontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr einsetzen.
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bethmannstraße 5060311 Frankfurt am MainDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4969299080
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E-Mail-Adressen:
- werner.mueller@bakermckenzie.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
0
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
46 Mitglieder am 18.01.2023
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Im Jahr 2008 traf sich eine kleine Zahl von wirtschaftsrechtlich tätigen Juristen aus dem Bereich Frankfurt am Main. Das verbindende Element war und ist die Überzeugung, dass die Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr unangemessen starr und dass der Gesetzgeber gefordert ist, für Abhilfe zu sorgen. Der Email-Verteiler dieser "Frankfurte Initiative zur Fortentwicklung des AGB-Rechts" enthält inzwischen etwa 40 Namen aus ganz Deutschland - Syndici, externe Anwälte, Verbandsjuristen, Universitätsprofessoren. In der juristischen Literatur wird die Initiative in der Regel kurz als "Frankfurter Initiative" bezeichnet. Ziel der Initiative ist ein Gesetz, mit dem das BGB dahingehend geändert wird, dass die AGB-Kontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr von den deutschen Gerichten weniger starr gehandhabt wird. Dabei soll die AGB-Kontrolle im Verbraucherbereich unangetastet bleiben, und schutzbedürftige Unternehmen sollen weiterhin geschützt bleiben. Dort, wo kein Schutzbedürfnis besteht, soll es Unternehmen aber ermöglicht werden, Verträge zu schließen, ohne befürchten zu müssen, dass der Vertrag später durch die Gerichte als AGB gewertet und als unangemessen benachteiligend für unwirksam erklärt wird. Damit soll das ausdrückliche Ziel des AGB-Gesetzes realisiert werden, dass die Privatautonomie im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht mehr als notwendig eingeschränkt wird. Für dieses Ziel setzen sich die Teilnehmer der Initiative in unterschiedlicher Form und Intensität ein, in der Regel durch Vorträge, Aufsätze oder politische Kontakte. Jeder Teilnehmer ist für das, was er tut, selbst verantwortlich, auch finanziell.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.