Stellungnahmen/Gutachten
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86 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ZPO"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (86)
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Zu Regelungsvorhaben:
Inkassodienstleistern die Vertretungsbefugnis im gerichtlichen Verfahren einräumen
Das Gesetz soll den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen: Es sollen neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess erprobt werden, die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen soll erleichtert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass für Inkassodienstleister die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass sie Rechtsuchende bei der Nutzung der neuen Online-Verfahren unterstützen können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung des § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO Der BDIU schlägt vor...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßvolle Gebührenanpassung im KostenrechtsänderungsG 2025
Die Rechtsschutzversicherer spielen eine zentrale Rolle beim Zugang zum Recht. Ziel des Verbands ist eine maßvolle Anpassung der Anwalts- und Gerichtsgebühren, um den Zugang zum Recht nicht über Gebühr zu erschweren.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 03.07.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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08.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfahren, die nach §§ 239, 240 ZPO unterbrochen und nach sechs..., ...Verfahren, die nach §§ 239, 240 ZPO unterbrochen werden, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Fremdbesitzverbot von Kanzleien
Das Fremdbesitzverbot für Kanzleien sollte gelockert werden.
- Bereitgestellt von: Legal Tech Verband Deutschland e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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09.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...plant, ein Reallabor in der ZPO einzufüh-ren. Reallabore...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Liberalisierung der außergerichtlichen Rechtsberatung; Aufhebung des Fremdbesitzverbotes
Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.
- Bereitgestellt von: ARAG am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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09.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...plant, ein Reallabor in der ZPO einzuführen. Reallabore...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht insbesondere Änderungen im BGB (§§ 126, 130, 873, 1945) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 16, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eindeutige Anwendung von § 173 IV 4 ZPO auf § 321a II 1 ZPO bei Online-Verfahren
Damit bei Online-Verfahren der § 173 IV 4 ZPO eindeutig Anwendung auf § 321a II 1 ZPO finden kann, muss in einem § 11xx ZPO-E Abweichendes bestimmt werden. Bei Online-Verfahren gibt es immer einen 'Zustellnachweis', da technisch nicht zwischen formloser Mitteilung und förmlicher Zustellung unterschieden wird. Die Gründe für die bisherige Kenntnisnahme-Lösung (vgl. Anhörungsrügengesetz, 2004) fallen bei Online-Verfahren weg. Bei Online-Verfahren soll die Rügefrist mit Zustellung beginnen.
- Bereitgestellt von: Christoph Köpernick M.Sc. am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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Adressatenkreis:
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17.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...oder Änderung des § 321a ZPO. In der Begründung, Besonderer..., ...Teil, zu § 1132 Absatz 5 ZPO-E auf Seite 73 heißt es..., ...nach § 173 Absatz 4 Satz 4 ZPO wird nicht verkürzt, sofern..., ...37; Schultzky in Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 173 ZPO Rn. 23).“ In § 173 Absatz 4 Satz 4 ZPO IdF d. Art. 5 Nr. 2 G v..., ...In Schultzky in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 173 ZPO, Rn. 23 heißt es: „Bei..., ...In § 321a Absatz 2 Satz 1 ZPO IdF d. Art. 5 Nr. 4 G v..., ...des § 321a Absatz 2 Satz 1 ZPO unterscheidet sich vom ..., ...sich § 173 Absatz 4 Satz 4 ZPO zu § 321a Absatz 2 Satz 1 ZPO verhält. Zumal es sich..., ...bei § 321a Absatz 2 Satz 1 ZPO um eine Notfrist handelt..., ...35. Auflage 2024, § 321a ZPO, Rn. 14). In Verbindung..., ...des § 321a Absatz 2 Satz 1 ZPO und der Wortlaut des § ..., ...der § 173 Absatz 4 Satz 4 ZPO eindeutig Anwendung finden..., ...Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 175 ZPO auch nach der seit dem ..., ... (vgl. Zöller/Schultzky, ZPO, 35. Aufl., § 173, Rn. ..., ... 4 ZPO keine Anwendung finden ..., ... 35. Auflage 2024, § 168 ZPO, Rn. 2) sein dürfte und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der europäischen Anti-SLAPP-Richtlinie
Wirksamer Schutz von Journalist*innen und Medienschaffenden vor Einschüchterungsklagen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) in nationales Recht.
- Bereitgestellt von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 8529/22
[alle SG hierzu]
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BR-Drs. 8529/22
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unterliegenden Partei formuliert § 93 ZPO: § 93 ZPO Hat der Beklagte..., ... greift § 93 ZPO entsprechend § 301 ZPO ..., .... Nuancierung sieht § 96 ZPO vor: § 96 ZPO Die Kosten..., ...Ausnahmeregelung zu §§ 91 ff. ZPO ist § 96 ZPO eng auszulegen..., ...ZPO/Jaspersen, 54. Ed. 1.9.2024..., .../Göertz, 82. Aufl. 2024, ZPO § 96 Rn. 1; BeckOK ZPO/..., ..., ZPO § 96 Rn. 18 42 BeckOK ..., ..., ZPO § 114 Rn. 41 ff.; Mann,..., ..., ZPO § 91 Rn. 166 53 BeckOK..., ...Verfügungsverfahrens gem. § 936 ZPO möglich. Nach § 936 ZPO..., ...Prozesskostensicherheit im Sinne des § 110 ZPO regelt § 112 ZPO. Nach ..., ..., ZPO § 921 Rn 1 62 BeckOK ZPO..., ...ZPO/Mayer, 54. Ed. 1.9.2024, ZPO § 945 Rn. 35 64 BeckOK..., ..., ZPO § 111 Rn. 3 65 Musielak..., ..., ZPO § 112 Rn. 14 67 BeckOK..., ..., ZPO § 112 Rn. 3 19 die der..., ...hätte ergehen dürfen: § 945 ZPO 68 BeckOK ZPO/Jaspersen..., ...Auslegung und Anwendung der § 93 ZPO und § 96 ZPO bereits sichergestellt..., ... ZPO im Ermessen des Gerichts...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Policy Paper: Kopftuchverbote im Bereich der Justiz
Der djb positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
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Adressatenkreis:
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21.05.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...innen (§ 54 VwGO, §§ 41 ff. ZPO, § 24 StPO) von der grundsätzlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BUJ-Positionspapier zur 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages von 2025 bis 2029
Der BUJ veröffentlicht dieses Positionspapier anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Jahr 2025. Es soll den Parteien und Fraktionen die wichtigsten Positionen der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen aufzeigen. Aus Sicht des BUJ bleibt weiterhin die Gesetzgebung im Bereich des Berufsrechts der Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte prägend. Für die berufliche Tätigkeit der BUJ-Mitglieder sind aber auch die Themen Corporate, Dispute Resolution, Compliance, Datenschutz und die überbordende Regulatorik im Bereich des European Green Deal von besonderer Bedeutung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 10.06.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...würde. 15 § 1031 Abs. 1 ZPO. 16 Beispielsweise § 580 Nr. 3 ZPO-E. 17 § 581 ZPO. - 14...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Behauptung, die Erfolgschancen von „Commercial Courts“ hingen von einer weniger starren AGB-Kontrolle ab, ist weder schlüssig noch belegbar. Im Gegenteil: Von der Rechtssicherheit und Verhandlungsklarheit des etablierten deutschen AGB-Rechts profitieren alle Geschäftspartner, indem Risiken bei Vertragsverhandlungen überschaubar bleiben, Verlässlichkeit hinsichtlich unwirksamer Vertragsklauseln gewährleistet wird, kosten- sowie zeitintensive Rechtsberatungsleistungen im Rahmen bleiben und gleichzeitig Spielraum für individuelle Abreden bleibt. Diese Faktoren machen das deutsche AGB-Recht attraktiv und zukunftssicher.
- Bereitgestellt von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 20.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inkassodienstleistern die Vertretungsbefugnis im gerichtlichen Verfahren einräumen
Das Gesetz soll den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen: Es sollen neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess erprobt werden, die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen soll erleichtert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass für Inkassodienstleister die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass sie Rechtsuchende bei der Nutzung der neuen Online-Verfahren unterstützen können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung weiter voranbringen
Die Anzahl der Vollstreckungsaufträge und Anträge in hybrider Form soll reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (Paragrafen 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Der BDIU unterstützt das Ziel der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und setzt sich für die Einrichtung einer bundesweiten, digitalen Zwangsvollstreckungs-Datenbank ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung weiter voranbringen
Die Anzahl der Vollstreckungsaufträge und Anträge in hybrider Form soll reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (Paragrafen 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Der BDIU unterstützt das Ziel der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und setzt sich für die Einrichtung einer bundesweiten, digitalen Zwangsvollstreckungs-Datenbank ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
-
BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...heute ermöglichen § 754a ZPO und § 829a ZPO unter Einhaltung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gem. § 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO ausdrücklich gestattet ..., ...Vorschriften: • § 88 Abs. 2 ZPO Mangel der Vollmacht 2..., ...S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 3. Parteiprozess..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (Parteiprozess) 4. Forderungsanmeldung..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO - den Gläubiger in diesem..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO gibt es aber keinen sachlichen..., ...einsetzen (§ 850f Abs. 2 ZPO) und sind auch berechtigt..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 7. Auskünfte..., ...Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Inkassounternehmen ..., ...: • § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO 9. Erinnerung gegen..., ...Betroffene Vorschriften: • § 766 ZPO • § 79 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO 10. Immobiliarzwangsvollstreckung..., ... §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (Parteiprozess) 11. Überlegungen..., ...Vorschriften: • § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, Zeugnisverweigerung aus...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer neuen Verfahrensart zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten
Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geldentschädigung (da insoweit die ZPO, nicht das FamFG Anwendung..., ...soll (abweichend von § 32 ZPO) auch für Streitigkeiten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermögenseinziehungsgesetz einführen
Die Einführung eines Vermögenseinziehungsgesetzes würde es dem Staat ermöglichen, von Amts wegen nach verdächtigen Vermögenswerten zu fahnden und diese sicherzustellen oder sogar einzuziehen, wenn ausreichend Hinweise dafür bestehen, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen oder für Straftaten eingesetzt werden sollen. Dies würde erhebliche Fortschritte für die Bekämpfung von Geldwäsche sowie die Durchsetzung von Sanktionen, z.B. im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, bedeuten.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Produkthaftungs-RL in nationales Recht
Bis Ende 2026 muss die neue europäische Produkthaftungsrichtlinie (RL 2024/2853) in nationales Recht umgesetzt werden. Hierzu wird voraussichtlich das deutsche ProdHaftG, ggf. auch die ZPO, geändert. Ziel sollte es sein, eine für Hersteller nachvollziehbare Umsetzung zu schaffen und v.a. eine "überschießende Umsetzung" zu verhindern.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV lehnt eine Kodifizierung des Rechts des Unternehmenskaufs ab. Dies gilt auch für dispositiv ausgestaltete Vorschriften. Vielmehr sollte der Gesetzgeber die Privatautonomie der Vertragsparteien stärken und bestehende Beschränkungen des geltenden Rechts für die kautelarjuristische Gestaltungsfreiheit abbauen. In diesem Zusammenhang zu nennen sind etwa die Abschaffung jedweder AGB-Kontrolle für Unternehmenskaufverträge, die Reform des § 444 BGB für den Bereich des Unternehmenskaufrechts oder die Abdingbarkeit zwingender vorvertraglicher Haftungsnormen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...teilweisem Unterliegen (§ 92 ZPO) angelehnten Regelung liegen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ersatzlose Streichung des § 81 Absatz 2 Satz 1 PatG (Subsidiarität der Nichtigkeitsklage)
Der DAV sieht den Reformbedarf mit Blick auf die Parallelität von Nichtigkeitsverfahren und Einspruchsverfahren in patentrechtlichen Streitigkeiten. Er spricht sich daher in seiner Stellungnahme für die ersatzlose Streichung des Subsidiaritätsgrundsatzes in § 81 Absatz 2 Satz 1 PatG aus. Die Subsidiarität der Nichtigkeitsklage, die vielen ausländischen Rechtsordnungen fremd ist, führte in der Vergangenheit in einer erheblichen Anzahl von Fällen zu Problemen. Bei einer Streichung müssen jedoch die damit verbundenen zusätzlichen Fragestellungen angemessen gelöst werden. So darf etwa das in Deutschland geltende Trennungsprinzip zwischen Verletzungsverfahren und Rechtsbestandsverfahren nicht außer Acht gelassen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.02.2025
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Adressatenkreis:
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21.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verletzungsverfahrens nach § 148 ZPO zu erreichen. Zudem ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsdurchsetzung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
Der HDE unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die Durchsetzung der Verbote unlauterer Handelspraktiken zu optimieren. Allerdings müssen die hierzu gewählten Maßnahmen verhältnismäßig sein. Die geplante Erweiterung der Befugnisse der BLE in ihrer Funktion als UTP-Durchsetzungsbehörde begegnet dagegen ernsthaften verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie ist insbesondere nicht erforderlich und angemessen und widerspricht damit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die neuen Befugnisse sind zudem mit dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gewaltenteilung unvereinbar.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 13.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Agrarorganisations- und Lieferketten-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...AgrarOLkV-E i. V. m. § 380 Abs. 1 ZPO) durchgesetzt werden können...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbVO)
Die Bundesregierung bestimmt nach § 298a Absatz 4 ZPO und den entsprechenden Verordnungsermächtigungen in den Verfahrensordnungen der Fachgerichtsbarkeiten durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer einheitlichen Rechtsverordnung die Standards, die in zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren sowie in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder gelten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 04.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...werden in den §§ 371a, 371b ZPO eingesetzt, um elektronische..., ...Augenscheinsobjekt i.S.d. § 371 ZPO, erst recht bei Verwendung..., ...Müller in jurisPK-ERV, § 371 ZPO Rn. 60; Trossen, jM 2024...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gem. § 79 Abs. 2, Nr. 4 ZPO ausdrücklich gestattet ..., ...Vorschriften: • § 88 Abs. 2 ZPO Mangel der Vollmacht ..., ...Vorschriften: • § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, Zeugnisverweigerung aus..., ...Frage, ob § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf Inkassounternehmen ..., ...: • § 91 Abs. 2, Satz 3 ZPO 4. Klagerücknahme im..., ...S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 5. Parteiprozess..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 6. Forderungsanmeldung..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO – den Gläubiger in diesem..., ... Anwaltszwangs nach § 78 ZPO gibt es aber keinen sachlichen..., ...einsetzen (§ 850f Abs. 2 ZPO) und sind auch berechtigt..., ...Betroffene Vorschriften: • § 766 ZPO • § 79 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 ZPO 10. Immobiliarzwangsvollstreckung..., ... §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen..., ...Vorschriften: • § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO, Parteiprozess 11. Umgehungsverbote...
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Zu Regelungsvorhaben: