Stellungnahmen/Gutachten
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33 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (33)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Mitführungspflicht nach § 13 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) erlaubt die Mitführung elektronischer Kopien des Entsorgungsfachbetriebezertifikats (z.B. auf Notebooks, Tablets). Dies entlastete Unternehmen von der zuvor erforderlichen jährlichen Verteilung unzähliger Papierkopien mit bis zu 250 Seiten Umfang auf den LKW. Selbst bei elektronisch erfolgter Anzeige des „Sammeln und Beförderns“ müssen aber gemäß § 13 (1) AbfAEV bußgeldbewehrt dennoch Papierausdrucke/ Papierkopien der behördlich bestätigten Anzeige nach § 53 KrWG bzw. Erlaubnis nach § 54 KrWG auf den LKW mitgeführt werden. Es soll generell die elektronische Mitführung erforderlicher Dokumente als Dateien auf den LKW ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft (EdDE) e.V. am 11.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die im Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der IED vorgesehene Pflicht zur Einführung und Zertifizierung zusätzlicher Umweltmanagementsysteme (EMAS; DIN EN ISO 14001) sieht bislang nicht die Berücksichtigung des Instruments der Entsorgungsfachbetriebe-Zertifizierung als gleichwertiges System vor. Die Interessenvertretung ist darauf gerichtet, die Efb-Zertifizierung als gleichwertig anzuerkennen.
- Bereitgestellt von: Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft (EdDE) e.V. am 11.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der IED in nationales Recht
Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht. in diesem Zuge werden wesentliche Fachgesetze angepasst die für die Kalkindustrie relevant sind. Zu nennen ist insbesondere das BImSchG. Die Umsetzung betrifft insbesondere die Genehmigung und den Betrieb von Industrieanlagen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. am 05.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der IED in nationales Recht
Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht. in diesem Zuge werden wesentliche Fachgesetze angepasst die für die Kalkindustrie relevant sind. Zu nennen ist insbesondere das BImSchG. Die Umsetzung betrifft insbesondere die Genehmigung und den Betrieb von Industrieanlagen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. am 05.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der IED in deutsches Recht bürokratiearm und nicht über europäisches Recht hinausgehend
Das BMUKN hat Enwürfe zur Umsetzung der Europäischen Industrieemissionsrichtlinie in Form eines Artikelgesetzes und einer Mantelverordnung vorgelegt. Im Rahmen der zwei Verbändeanhörungen hat der BV Glas die Entwürfe kommentiert. Die Glasindustrie ist besorgt darüber, dass die Entwürfe in einigen Punkte über eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie hinausgehen und an vielen Stellen neue bürokratische Anforderungen aufbauen, die wir nicht als europarechtlich erforderlich ansehen. Insbesondere der Entwurf für eine 45. BImSchV (UMS-VO) trifft auf Sorgen und Bedenken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 18.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der IED in deutsches Recht bürokratiearm und nicht über europäisches Recht hinausgehend
Das BMUKN hat Enwürfe zur Umsetzung der Europäischen Industrieemissionsrichtlinie in Form eines Artikelgesetzes und einer Mantelverordnung vorgelegt. Im Rahmen der zwei Verbändeanhörungen hat der BV Glas die Entwürfe kommentiert. Die Glasindustrie ist besorgt darüber, dass die Entwürfe in einigen Punkte über eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie hinausgehen und an vielen Stellen neue bürokratische Anforderungen aufbauen, die wir nicht als europarechtlich erforderlich ansehen. Insbesondere der Entwurf für eine 45. BImSchV (UMS-VO) trifft auf Sorgen und Bedenken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 18.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IED) in deutsches Recht aussetzen
Seit 2024 ist die novellierte Industrieemissions-Richtlinie in Kraft. Die EU-Kommission hat mit ihr ein Regelwerk geschaffen, das wenig praxistauglich ist und einen enormen bürokratischen Mehraufwand für alle Beteiligten mit sich bringt. Die IED muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Der VDZ fordert, diese Umsetzung so lange auszusetzen, bis die vielen fachlichen und strategischen Mängel der IED behoben sind.
- Bereitgestellt von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 17.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie (IED) in deutsches Recht aussetzen
Seit 2024 ist die novellierte Industrieemissions-Richtlinie in Kraft. Die EU-Kommission hat mit ihr ein Regelwerk geschaffen, das wenig praxistauglich ist und einen enormen bürokratischen Mehraufwand für alle Beteiligten mit sich bringt. Die IED muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Der VDZ fordert, diese Umsetzung so lange auszusetzen, bis die vielen fachlichen und strategischen Mängel der IED behoben sind.
- Bereitgestellt von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 17.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
K+S setzt sich für eine bürokratiearme Umsetzung von EU-Richtlinien in Deutschland ein (wenn möglich 1:1 und unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Industrie). Aktuell bezieht sich die Interessenvertretung hier v.a. auf die Umsetzung der Vorgaben aus der Industrieemissionsrichtlinie.
- Bereitgestellt von: K+S Minerals and Agriculture GmbH am 04.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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25.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
K+S setzt sich für eine bürokratiearme Umsetzung von EU-Richtlinien in Deutschland ein (wenn möglich 1:1 und unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Industrie). Aktuell bezieht sich die Interessenvertretung hier v.a. auf die Umsetzung der Vorgaben aus der Industrieemissionsrichtlinie.
- Bereitgestellt von: K+S Aktiengesellschaft am 04.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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25.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie
-Bürokratieabbau bei Überwachungspflichten: Veröffentlichungspflichten auf Fälle mit Öffentlichkeitsbeteiligung beschränken, Berichtspflichten reduzieren -Energieeffizienzgesetz: Doppelte Prüfungen vermeiden, Schwellenwerte für Abwärmepotenziale erhöhen, KWK-Anlagen von Meldepflichten ausnehmen -Netzersatzanlagen: Fristen für Immissionsschutzmessungen von einem auf drei Jahre verlängern -Notstromdiesel: Messintervalle für Staub und CO auf drei Jahre ausweiten -Berichtsaufwände abbauen: Erhebung von Umweltschutzaufwendungen streichen, klare Vorgaben zur Abwärmeerfassung schaffen -Verhältnismäßigkeit: Maßnahmen stärker an tatsächlichem Nutzen und technischer Umsetzbarkeit ausrichten
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 28.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (IED) in deutsches Recht
Die Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (nachfolgend als IED bezeichnet) intendiert, die menschliche Gesundheit und Umwelt in integrierter und medienübergreifender Weise noch besser zu schützen; gleichzeitig sollen Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. am 31.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf für den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen sowie zu seinem Referentenentwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
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Adressatenkreis:
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17.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angemessene Umsetzung der wasserrechtlichen Regeln aus der Richtlinie (EU) 2024/1785
Wir setzen uns für rechtssichere, praktikable und verhältnismäßige Regelungen im Rahmen der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Abwasserverordnung (AbwV) ein. Ziel ist es, branchenspezifische Besonderheiten aus dem Bereich der Lebensmittelindustrie adäquat zu berücksichtigen. Wir plädieren für eine gesetzliche Umsetzung der IED, die technisch machbare Emissionsgrenzwerte ermöglicht, Fristverlängerungen weiterhin zulässt und unverhältnismäßige Auflagen vermeidet. Zudem fordern wir eine Klarstellung bei der Anwendung von AELs auf Indirekteinleitungen sowie eine realitätsnahe Umsetzung der Laboranforderungen gemäß Artikel 16 IED.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 20.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Industrieemissionen für Bioenergieanlagen an EU-Recht angleiche &, Kaskadennutzung ermöglichen
Die Bioenergieverbände fordern, die Industrieemissionsrichtlinie (IED) strikt EU-konform und ohne nationale Verschärfungen umzusetzen. Zusätzliche Auflagen, die mehr Biogasanlagen als nötig erfassen oder allgemeine Anforderungen auf alle genehmigungsbedürftigen Anlagen ausweiten, sind abzulehnen. Eine Verdoppelung der Durchsatzkapazität für Altholz auf < 6 t/h stärkt KMU, sichert Kaskadennutzung und unterstützt die industrielle Defossilisierung. Die verpflichtende Einführung kostenintensiver Umweltmanagementsysteme für erneuerbare Anlagen ist unverhältnismäßig. Statt zusätzlicher Melde- und Prüfpflichten braucht es den im Koalitionsvertrag verankerten Bürokratieabbau, um Planungssicherheit, Investitionen und das volle Potenzial der Bioenergie zu sichern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit einer Anpassung der Regelungen der 4. BImSchV für den Umschlag- und die Zwischenlagerung von Bauabfällen ließe sich das Bauen in der Schieneninfrastruktur erleichtern und beschleunigen.
- Bereitgestellt von: DB InfraGO AG am 01.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit einer Anpassung der Regelungen der 4. BImSchV für den Umschlag- und die Zwischenlagerung von Bauabfällen ließe sich das Bauen in der Schieneninfrastruktur erleichtern und beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BV-Glas-Stellungnahme zur Umsetzung der IED
Bewertung der Entwürfe des BMUKN zur Umsetzung der IED-Richtlinie in deutsches Recht durch ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung. Ein zweiter Entwurf dieser Gesetze wurde im Sommer 2025 in die Verbändeanhörung gegeben. Ziel der Glasindustrie ist eine bürokratiearme und praxistaugliche Umsetzung, die nicht über eine 1:1-Umsetzung der IED hinausgeht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen in der Anlagendefinition der 4. BImSchV
Es sollen die von der EU eingeräumten Möglichkeiten zur Entlastung und Beschleunigung von Verfahren umfassend genutzt werden. So werde bei der notwendigen Anpassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) über die rein aus der IE-Richtlinie abgeleiteten Anpassungen hinausgegangen, um die im Beschleunigungspakt zwischen Bund und Ländern auf der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbarten Maßnahmen umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte nationale Umsetzung der novellierten Richtlinie über Industrieemissionen (IED)
Wir sprechen uns für eine 1:1-Umsetzung der novellierten Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) aus – mit klaren Ausnahmen für baubegleitende Zwischenlager, einer funktionalen Definition des Entstehungsorts sowie praktikablen Übergangsfristen. Die Umsetzung darf die Transformation zur Klimaneutralität nicht behindern, sondern muss praxistauglich, mittelstandsgerecht und rechtssicher ausgestaltet werden. Vor dem Hintergrund der ohnehin bestehenden Herausforderungen im Transformationsprozess – wie Fachkräftemangel, Materialkosten und komplexe Planungsanforderungen – ist jede neue Regulierung besonders sorgfältig auf ihre Verhältnismäßigkeit und Praxistauglichkeit zu prüfen, wofür wir uns nachdrücklich aussprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf bleibt zum Trinkwasserschutz zu vage.
Wasserversorger müssen frühzeitig in Genehmigungsverfahren einbezogen werden. Die derzeitigen Beteiligungsregelungen sind aus unserer Sicht unzureichend.
- Bereitgestellt von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 22.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wurde neu gefasst und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Die IGAM spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung in deutsches Recht möglichst 1:1 erfolgt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie aufgebaut wird.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 18.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die im Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der IED vorgesehene Pflicht zur Einführung und Zertifizierung zusätzlicher Umweltmanagementsysteme (EMAS; DIN EN ISO 14001) sieht bislang nicht die Berücksichtigung des Instruments der Entsorgungsfachbetriebe-Zertifizierung als gleichwertiges System vor. Die Interessenvertretung ist darauf gerichtet, die Efb-Zertifizierung als gleichwertig anzuerkennen.
- Bereitgestellt von: Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft (EdDE) e.V. am 16.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der novellierten IED-Richtlinie der EU
Die im Referentenentwurf vorgesehene Pflicht zur Einführung und Zertifizierung zusätzlicher Umweltmanagementsysteme (EMAS; DIN EN ISO 14001) sieht bislang nicht die Berücksichtigung des Instruments Entsorgungsfachbetrieb als gleichwertiges System vor. Die INteressenvertretung ist darauf gerichtet, die Efb-Zertifizierung als gleichwertig anzuerkennen.
- Bereitgestellt von: EVGE Europäische Vereinigung der Gemeinschaften zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben e. V. am 25.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Praxistauglichkeit und Gesetzessystematik bei der Umsetzung der IED-RL
Bürokratischen Aufwand durch organisatorische Verpflichtungen für die IED-Anlagen so gering wie möglich halten Pflicht zur Förderung erneuerbarer Energien sollte nicht im BImSchG, sondern in entsprechenden Spezialgesetzen geregelt werden Grenzwertfeststellungen sind Inhaltsbestimmungen und keine Nebenbestimmungen und daher nicht selbstständig anfechtbar – Systematik beibehalten Keine Vermischung von Organisations- und materiellen Anforderungen Beim Schadenersatz gem. § 65 BImSchG klarstellen, dass es keine Gefährdungs-, sondern Verschuldenshaftung ist (unter Bezugnahme auf die SN 16/2025).
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie
-Bürokratieabbau bei Überwachungspflichten: Veröffentlichungspflichten auf Fälle mit Öffentlichkeitsbeteiligung beschränken, Berichtspflichten reduzieren -Energieeffizienzgesetz: Doppelte Prüfungen vermeiden, Schwellenwerte für Abwärmepotenziale erhöhen, KWK-Anlagen von Meldepflichten ausnehmen -Netzersatzanlagen: Fristen für Immissionsschutzmessungen von einem auf drei Jahre verlängern -Notstromdiesel: Messintervalle für Staub und CO auf drei Jahre ausweiten -Berichtsaufwände abbauen: Erhebung von Umweltschutzaufwendungen streichen, klare Vorgaben zur Abwärmeerfassung schaffen -Verhältnismäßigkeit: Maßnahmen stärker an tatsächlichem Nutzen und technischer Umsetzbarkeit ausrichten
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 20.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben: