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9 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (9)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der 36. BImSchV zur Stärkung der THG-Quote als Förderinstrument
Ziel des ADAC ist, durch die vorgesehenen Änderungen der 36. BImSchG im Hinblick auf die Anrechenbarkeit und Mehrfachanrechnung von Erfüllungsoptionen in Zusammenhang mit dem BImSchG, die THG-Quote als Förderinstrument weiter auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 26.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschiedene Änderungen der 36. BImSchV
bp befürwortet die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) gemäß § 37h des Bundes-Immissionsschutzgesetzes um 0,1 Prozentpunkte. Änderungen der UERV haben wir zur Kenntnis genommen und aufgrund von getätigten Investitionen in Projekte, die wir nach aktuell geltender Rechtslage getätigt haben, plädieren wir für klare Übergangsregelungen im Rahmen der Beendigung dieser Projekte.
- Bereitgestellt von: BP Europa SE am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der 36. BImSchV zur Stärkung der THG-Quote als Förderinstrument
Ziel des ADAC ist, durch die vorgesehenen Änderungen der 36. BImSchG im Hinblick auf die Anrechenbarkeit und Mehrfachanrechnung von Erfüllungsoptionen in Zusammenhang mit dem BImSchG, die THG-Quote als Förderinstrument weiter auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der 36. BImSchV zur Stärkung der THG-Quote als Förderinstrument
Ziel des ADAC ist, durch die vorgesehenen Änderungen der 36. BImSchG im Hinblick auf die Anrechenbarkeit und Mehrfachanrechnung von Erfüllungsoptionen in Zusammenhang mit dem BImSchG, die THG-Quote als Förderinstrument weiter auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der 36. BImSchV und UERV
Novelle der UERV im Rahmen der Novelle der 36. BImSchV: Geplante kurzfristige Abschaffung von UERs als Erfüllungsoption für die THG-Quote.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV): Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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Adressatenkreis:
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23.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
36. BImSchV: Forderung, gesetzlich maximalen Spielraum zur Anhebung der THG-Quote zu nutzen
Im Zuge der Novellierung der 36. BImSchV sollen sog. Upstream Emission Reductions (UER) zum 1.1.2025 als Anrechnungsoption auf die THG-Quote gestrichen werden. Zudem soll aufgrund einer Übererfüllung von inverkehrgebrachtem Ladestrom die THG-Quote ab 2024 jährlich um 0,1% ansteigen. Der VDA weist darauf hin, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit hat, den jährlichen Anstieg der THG-Quote zu vergrößern und diesen Spielraum im Sinne des Klimaschutzes nutzen sollte. Ein derart niedriger Anstieg wird aus VDA-Sicht auch in den kommenden Jahren dazu führen, dass es Übererfüllungen durch Ladestrom gibt. Zu dem sollte im Zuge der RED III-Umsetzung in nationales Recht eine grundsätzliche Anhebung der THG-Quote von 25% auf mind. 30% angestrebt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der THG-Quote und Abschaffung von UER-Maßnahmen durch Novelle der 36. BImSchV
Mit der Umsetzung der Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 für den Verkehr wurden ambitionierte Vorgaben für Kraftstoffanbieter bis zum Jahr 2030 festgelegt. Gemäß § 37h Absatz 2 BImSchG wird die THG-Quote ab dem Jahr 2024 und für alle nachfolgenden Jahre um 0,1 Prozentpunkte angehoben. §37h BImSchG erlaubt eine Erhöhung um das 1,5fache der Übererfüllung. Entsprechend schlägt Neste eine dauerhafte Erhöhung der THG-Quote um 0,15 Prozentpunkte vor. Die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderung ist letztmalig für das Verpflichtungsjahr 2024 möglich. Die Begrenzung der Anrechnung von UER-Maßnahmen auf das Jahr 2024 ist im Sinne des mangelnden Innovations- und Investitionsanreizes der aktuellen THG-Quote zu begrüßen.
- Bereitgestellt von: Neste Germany GmbH am 24.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anrechenbarkeit von Upstream-Emissionsminderungen (UER) auf die Treibhausgasminderungs-Quote
Zertifikate aus UER-Projekten dürfen nur dann zur Anrechnung auf die Treibhausgasminderungs-Quote zugelassen werden, wenn eine vollumfängliche Prüfung der Projekte (auch vor Ort im Durchführungsland) stattgefunden hat. Stopp der generellen Anrechenbarkeit ab dem Verpflichtungsjahr 2025.
- Bereitgestellt von: Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) am 07.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die THG-Quote sollte gemäß §37h BImSchG ab dem Verpflichtungsjahr 2024 um 0,15%-Pkt. erhöht werden; darüber hinaus sollte die Anrechenbarkeit von UER-Projekten so schnell wie möglich beendet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 21.03.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: