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4 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende (Telemedizin-BlutspendeV) (20. WP)"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (4)
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird begrüßt, dass die Prozesse durchdacht werden. Kritisch ist die vorgeschlagene Finanzierg.Regelg. im Vgl. zu anderen Digitalisierungsprozessen. In dieser Verordng. wird eine umfangreichere Kostenerstattg. angesetzt als die erheblich zu niedrige für Digitalisierg. der Krkh. und Praxen. In dieser Verordng. werden die hohen Hardware- und Softwarekosten, inkl. der kontinuierlich anfallenden Modernisierg.-, Wartung.- und Schulg.Kosten berücksichtigt. Problematisch ist, dass die Auswahl von Blutspendern ohne persönl. Untersuchg. eines Arztes erfolgen kann, womit die Gefährdg. weiterer Personen droht. Die Verhältnismässigk. im Vgl. zur Gewinng. anderer Blutprodukte (Wachstumsfaktoren- und Stammzellgewinng.), Gewebeentnahmen zur Zellzüchtg., wo kritischer diskutiert wird, wird hinterfragt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 01.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird begrüßt, dass die Prozesse durchdacht werden. Kritisch ist die vorgeschlagene Finanzierg.Regelg. im Vgl. zu anderen Digitalisierungsprozessen. In dieser Verordng. wird eine umfangreichere Kostenerstattg. angesetzt als die erheblich zu niedrige für Digitalisierg. der Krkh. und Praxen. In dieser Verordng. werden die hohen Hardware- und Softwarekosten, inkl. der kontinuierlich anfallenden Modernisierg.-, Wartung.- und Schulg.Kosten berücksichtigt. Problematisch ist, dass die Auswahl von Blutspendern ohne persönl. Untersuchg. eines Arztes erfolgen kann, womit die Gefährdg. weiterer Personen droht. Die Verhältnismässigk. im Vgl. zur Gewinng. anderer Blutprodukte (Wachstumsfaktoren- und Stammzellgewinng.), Gewebeentnahmen zur Zellzüchtg., wo kritischer diskutiert wird, wird hinterfragt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 01.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird begrüßt, dass die Prozesse durchdacht werden. Kritisch ist die vorgeschlagene Finanzierg.Regelg. im Vgl. zu anderen Digitalisierungsprozessen. In dieser Verordng. wird eine umfangreichere Kostenerstattg. angesetzt als die erheblich zu niedrige für Digitalisierg. der Krkh. und Praxen. In dieser Verordng. werden die hohen Hardware- und Softwarekosten, inkl. der kontinuierlich anfallenden Modernisierg.-, Wartung.- und Schulg.Kosten berücksichtigt. Problematisch ist, dass die Auswahl von Blutspendern ohne persönl. Untersuchg. eines Arztes erfolgen kann, womit die Gefährdg. weiterer Personen droht. Die Verhältnismässigk. im Vgl. zur Gewinng. anderer Blutprodukte (Wachstumsfaktoren- und Stammzellgewinng.), Gewebeentnahmen zur Zellzüchtg., wo kritischer diskutiert wird, wird hinterfragt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 19.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Genaue Angaben der personelle Anforderungen (Qualifikation und Anzahl) - Telemedizin-BlutspendeV
Der DVTA sieht die Notwendigkeit, die Qualifikation(en) und die Anzahl des nicht-ärztlichen Personals zu benennen. Darüber hinaus darf nicht-ärztliches Personal nicht die Aufklärung der Patienten/-innen übernehmen.
- Bereitgestellt von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 10.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: