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175 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"UStG 1980"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (175)
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Zu Regelungsvorhaben:
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dieser resultiert insbesondere durch notw. Anpassungen an EU-Recht u. EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BVerfG. und des Bundesfinanzhofs. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- u. Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Darüber hinaus ist das Vorhaben im Koalitionsvertrag zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts gesetzgeberisch umzusetzen. Das JStG2025 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf. Die Diakonie bringt gemeinsam mit anderen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege ihre Position für die Handlungsbereiche, in denen sie tätig ist, dazu ein.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 474/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 -
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
-
BR-Drs. 474/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als wesentlicher Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) eingeführt.
- Bereitgestellt von: BVBS Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e.V. am 30.10.2025
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Adressatenkreis:
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22.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung der Direktverrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und entsprechendem Vorsteuerabzug
Anwendung der nach Art. 211 Abs. 2 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie eingeräumten Möglichkeit zur Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) mit dem entsprechenden Vorsteuerabzug auf Grundlage des Evaluationsberichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer und dem einvernehmlichen Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 11. April 2024.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau für Vehicle-to-Grid
E.ON setzt sich für gesetzliche Klarstellungen ein, damit Privatkundinnen und -kunden Vehicle-to-Grid (V2G) ohne Gewerbeanmeldung und steuerliche Pflichten nutzen können. Die Einspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Netz soll wie bei kleinen PV-Anlagen steuerfrei gestellt werden. Ziel ist, bürokratische Hürden zu beseitigen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern und die Flexibilitätspotenziale von E-Fahrzeugen für Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien nutzbar zu machen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine erneute Änderung von § 6 Nr. 3a UStG
Die sog. Bagatellgrenze iHv 50€ muss wie im UStG festgelegt bei der Einführung des sog. digitalen Zollstempels aufgehoben werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Travel Retail Verband am 14.10.2025
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen für besseres Ökodesign von Elektrogeräten
Wir fordern die lückenlose Umsetzung der EU Vorgaben zum Ökodesign und Recht auf Reparatur, zusätzliche Förderung der Reparatur z.B. durch herstellerfinanzierten Reparaturbonus, Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturen und Wirksame Obhutspflicht gegen die Zerstörung neuwertiger Waren.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 10.10.2025
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Adressatenkreis:
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10.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mittelstandsfreundliche Weiterentwicklung des Steuerrechts
Insgesamt sollte die Steuerbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen gesenkt werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und betriebliche Investitionen zu erleichtern. Zusätzliche steuerrechtliche Hürden und Zweifelsfragen müssen verhindert werden. In diesem Zusammenhang sollte die Besteuerung von Bildungsleistungen nicht zum Nachteil von privaten Bildungsanbietern und Beschäftigten nicht reformiert werden.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 10.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung steuerliches Meldesystem auf Basis der Elektronischen Rechnung (E-Rechnung)
Mir Verabschiedung von ViDA muss Deutschland bis zum 1. Juni 2030 auf nationaler Ebene das europäische Meldesystem für innergemeinschaftliche Transaktionen einrichten. Mit Der Einführung der elektronischen Rechnungspflicht ab 2025 hat sich das BMF auf die Einführung eine nationalen Meldesystems festgelegt. Es soll eine parallele Einführung erfolgen. Das BMF hat einen ersten Workshop mit Verbandsvertretern zum möglichen Konzept am 7. Mai 2025 durchgeführt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) sicherstellen
Mit Einführung der elektronischen Rechnung werden Umsetzungsfragen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass geklärt, der der Verwaltung als Umsetzungsrichtlinie dient. Zur Sicherstellung der Praxistauglichkeit erfolgen in der Regel Verbändeanhörungen; der BDI hat sich im Rahmen der 8er-Runde daran beteiligt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ressortübergreifender Bürokratieabbau
Die Bundesregierung beabsichtigt, Bürokratie abzubauen, die Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen bremst. Auf Basis einer Umfrage unter unseren Mitgliedern konnte wir überflüssige oder nicht mehr zeitgemäße bürokratische Lasten konkret zu identifizieren und Vorschläge für einen wirksamen Bürokratieabbau zu bündeln.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e. V. am 22.09.2025
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Adressatenkreis:
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08.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Adressatenkreis:
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27.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt Maßnahmen zur steuerlichen Vereinfachung und klarer Gesetzgebung. Diesem Ziel sollen auch die im Koalitionsvertrag adressierten Maßnahmen zur Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts dienen. Zu dem konkret vorgesehenen Vorhaben, die Sphärenaufteilung für kleine gemeinnützige Körperschaften mit Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von weniger als 50.000 € abzuschaffen, ist jedoch eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Die geplante Abschaffung der Sphärenaufteilung führt aus unserer Sicht nur in Teilen zur gewünschten Vereinfachung und kann aufgrund der Wechselwirkungen mit den umsatzsteuerlichen Regelungen, den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und der Spendenhaftung neue Rechtsunsicherheiten erzeugen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
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Adressatenkreis:
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19.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steueränderungsgesetz 2025: Bewertung der vorhandenen Maßnahmen
DIE FAMILIENUNTERNEHMER nehmen Stellung zum Steueränderungsgesetz 2025 und bringen konkrete Vorschläge für die Verbesserung bei den einzelnen konkreten Maßnahmen ein. Ziel: Entbürokratisierung des Steuersystems und Schaffung wettbewerbsfähiger Unternehmensbesteuerung.
- Bereitgestellt von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Insgesamt sollte die Steuerbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen gesenkt werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und betriebliche Investitionen zu erleichtern. Zusätzliche steuerrechtliche Hürden und Zweifelsfragen müssen verhindert werden. Dabei sollte es insbesondere nicht zu zusätzlicher Steuerbürokratie und weiteren Mitteilungspflichten kommen.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 10.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3104
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1974, 21/2470, 21/2669 Nr. 26 - Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, TorbenBraga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2720 - Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum schließen - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN - Drucksache 21/2558 - Steuer...
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BT-Drs. 21/3104
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
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Adressatenkreis:
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27.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
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Adressatenkreis:
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27.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.08.2025
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Adressatenkreis:
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27.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens/Nichtbestehens/der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft verwirklicht. Wir setzen uns daher für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 29.08.2025
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Adressatenkreis:
-
27.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien
Gemäß EU-Vorgaben soll auch in Deutschland eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien eingeführt werden. Die künftige Ausgestaltung wird derzeit diskutiert. Es ist wichtig, alle Beteiligten einzubeziehen: die Hersteller und Inverkehrbringer, die Akteure der Kreislaufwirtschaft in den Bereichen Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling sowie Vertreter der Zivilgesellschaft. Auch die Auswirkungen von Entscheidungen hierzulands auf die Menschen im Globalen Süden müssen bedacht werden.
- Bereitgestellt von: Humana Kleidersammlung GmbH am 25.08.2025
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Adressatenkreis:
-
25.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...→ Umsatzsteuergesetz (UStG 1980). b) Deutschland sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird das BMF um Prüfung gebeten, ob es entgegen dem Schreiben vom 25.10.2023 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) doch eine Ausnahme zur verpflichteten E-Rechnung bei den Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund ist der, dass auf einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Höhe der Margensteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Regel nicht final feststeht. Insofern kann die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt nicht an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Von daher sollten die Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Reiseverband e.V. am 19.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung des Verrechnungsmodells beim Erhebungsverfahren für die Einfuhrumsatzsteuer
Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Zwar haben Bund und Länder mit dem Fristenmodell einen wichtigen Schritt zur Annäherung getan. Doch nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, deutsche Flug- und Seehäfen zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich hierzulande anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können öffentl. Einnahmen und die Ökobilanz von Güterströmen optimiert werden.
- Bereitgestellt von: Verein Hamburger Spediteure e.V. am 01.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DAV lehnt Ausweitung der Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie Strafverschärfungen ab.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ab, vor allem die damit verbundenen Ausweitungen im materiellen Strafrecht (§ 9 SchwarzArbG RefE) sowie die Erweiterungen der Ermittlungsbefugnisse einschließlich der Übertragung von Aufgaben und Rechten einer Anklagebehörde auf die FKS (§ 14a SchwarzArbG RefE) und die Erweiterung des Straftatenkatalogs insbesondere um den § 9 SchwarzArbG RefE im Anwendungsbereich des § 100a StPO.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
-
BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- SchwarzArbG 2004 [alle SG hierzu]
- StPO [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- WRegG [alle SG hierzu]
- MiLoG [alle SG hierzu]
- ArbSchG [alle SG hierzu]
- AEntG 2009 [alle SG hierzu]
- AÜG [alle SG hierzu]
- SGB 1 [alle SG hierzu]
- SGB 4 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB 7 [alle SG hierzu]
- BKAG 2018 [alle SG hierzu]
- ZFdG 2021 [alle SG hierzu]
- ZollVG [alle SG hierzu]
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- GewO [alle SG hierzu]
- FKSDVO [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ust./Mwst. auf Gesundheitsleistungen bzgl. Stammzelleneinlagerung
Unser Ziel ist eine gesetzliche Klarstellung bzw. Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung gemäß §4 Nr. 14 UStG auf Vorsorgeleistungen wie die Einlagerung von Stammzellen zur zukünftigen therapeutischen Nutzung. Wir wollen einen Mehrwert für unser aller Gesundheit in der Zukunft schaffen und einen Baustein zur künftigen Entlastung unseres Gesundheitssystems leisten. Obwohl FamiCord Dienstleistungen erbringt, die als Gesundheitsleistungen behandelt werden, unterliegen diese der Mehrwertsteuer. Nicht konsequent erscheint es daher, dass die FamiCord Leistungen für gesunde Menschen durch Stammzellen-Einlagerung einer steuerlichen Begünstigung nicht unterfallen, da der Zugriff auf diese Stammzellen und die Entwicklung maßgeschneiderter Behandlungsoptionen schwere Krankheitsverläufe abwenden kann.
- Bereitgestellt von: FamiCord AG am 10.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung einer Handreichung um die Transparenz und Handlungssicherheit bei der Abgrenzung umsatzsteuerbefreiter Bildungsleistungen zu erhöhen.
- Bereitgestellt von: Evangelische Erwachsenenbildung - Bundesverband e. V. am 01.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: