Stellungnahmen/Gutachten
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37 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (37)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung am Gesetz zur Einführung einer IP-Adressdatenspeicherung
Wirksamer Schutz von und Ausnahmeregelungen für Journalist*innen vor Überwachung durch Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung durchsetzen
- Bereitgestellt von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 27.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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12.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nicht-Einführung einer Chatkontrolle
Bitkom setzt sich dafür ein, dass Chatkontrollen, die im Vergleich zu alternativen Mechanismen unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen, nicht zur Aufdeckung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch eingesetzt werden. Vielmehr sollte die Stärkung der Strafverfolgungsbehörden und die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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08.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung zentraler Cookie-Verwaltungsmechanismen im Rahmen der digitalen Omnibus Vorschläge
Der Omnibus soll Erleichterungen, mehr Praktikabilität, weniger Mikroregulierung (Bürokratie), mehr Kohärenz, die Stärkung der digitalen Wettbewerbsfähigkeit und gesteigerte Datenverfügbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit bewirken. Einführung zentraler Cookie-Verwaltungsmechanismen im Rahmen des Omnibus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Abonnement e.V. am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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11.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der e-Evidence Verordnung
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden technischen und juristischen (etwa kein Prüfauftrag) Anforderungen gegenüber den Diensteanbietern bei der Umsetzung der VO zu statuieren. Gleichzeitig müssen sicherheitstechnische Risiken bei Anfragen hinreichend mitigiert werden.
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalregulierung der EU innovationsfreundlicher ausgestalten (Digital Simplification Package)
Um der schwindenden Wettbewerbsfähigkeit Europas entgegenzuwirken und Innovationen sowie Investitionen in Europa zu fördern, muss die Digitalregulierung der EU innovationsfreundlicher ausgestaltet werden. Aufgrund der großen Zahl an EU-Digital-Gesetzen müssen Unternehmen finanzielle und personelle Ressourcen in die Compliance investieren, die andernfalls zur Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation eingesetzt werden könnten, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Es ist richtig, dass die EU-Kommission eine umfangreiche Simplification-Agenda angekündigt hat. Der Digital-Omnibus muss über kosmetische Korrekturen hinausgehen und signifikant die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit durch eine schlankere Regulierung und den umfangreichen Abbau von Bürokratie fördern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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15.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.09.2025
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 08.09.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 05.09.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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12.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 05.09.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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12.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 05.09.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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12.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden Speicherpflichten (betreffend die Auswahl der zu speichernden Datenkategorien und Speicherdauer), keine unverhältnismäßigen Sicherheitsanforderungen oder Zugriffsrechte iR einer IP-Datenspeicherverpflichtung sowie einer Sicherungsanordnung gegenüber den Telekommunikationsbetreibern zu statuieren.
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 180/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität -
BT-Drs. 20/13366
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung - Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit -
BT-Drs. 20/13748
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität -
BT-Drs. 20/14022
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung
-
BR-Drs. 180/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden Speicherpflichten (betreffend die Auswahl der zu speichernden Datenkategorien und Speicherdauer), keine unverhältnismäßigen Sicherheitsanforderungen oder Zugriffsrechte iR einer IP-Datenspeicherverpflichtung sowie einer Sicherungsanordnung gegenüber den Telekommunikationsbetreibern zu statuieren.
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 180/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität -
BT-Drs. 20/13366
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung - Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit -
BT-Drs. 20/13748
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität -
BT-Drs. 20/14022
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung
-
BR-Drs. 180/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden Speicherpflichten (betreffend die Auswahl der zu speichernden Datenkategorien und Speicherdauer), keine unverhältnismäßigen Sicherheitsanforderungen oder Zugriffsrechte iR einer IP-Datenspeicherverpflichtung sowie einer Sicherungsanordnung gegenüber den Telekommunikationsbetreibern zu statuieren.
- Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 180/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität -
BT-Drs. 20/13366
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung - Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit -
BT-Drs. 20/13748
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität -
BT-Drs. 20/14022
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung
-
BR-Drs. 180/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes vor digitaler Gewalt - nicht nur auf der Ebene der Rechtsverfolgung, sondern auch im materiellen Recht
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 16.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung von Auskunftsverfahren und -ansprüchen gegen soziale Netzwerke und Messenger-Dienste
Die Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2,3 TTDSG a.F. (jetzt TDDDG) sollte im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt reformiert werden. Der Auskunftsanspruch von Nutzenden sollte explizit auf die Herausgabe von Nutzungsdaten wie IP-Adressen – insbesondere des letzten Logins – erstreckt werden. Der Anspruch sollte sich auf Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten erstrecken und auf Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeweitet werden. Zudem sollten Auskunftsverfahren effektiver gestaltet werden, etwa über Beweissicherungsanordnungen, einstweilige Anordnungen, Video-Verhandlungen, Klarstellungen zur Kostentragung und Deckelung der Streitwerte, Bereitstellung digitaler Formulare sowie die Bündelung mit Verfahren zur Entfernung rechtsverletzender Inhalte.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Befürwortung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Herausgabeanforderung von Nutzerdaten gegenüber Diensteanbietern muss rechtlich nicht nur grundrechtskonform, sondern auch tatsächlich machbar und technisch umsetzbar sein. Google verfolgt die Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und etwaigen Alternativmodellen (Quick Freeze) und weist wenn nötig auf etwaige Umsetzungsschwierigkeiten und -möglichkeiten hin.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für einen freiwilligen Ansatz aus, der Anbietern von Telemedien die Wahlmöglichkeit überlässt, zu entscheiden, ob anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung eingebunden werden oder nicht.
- Bereitgestellt von: United Internet AG am 30.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12718
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation
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BT-Drs. 20/12718
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben: