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15 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TTDSG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (15)
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für einen freiwilligen Ansatz aus, der Anbietern von Telemedien die Wahlmöglichkeit überlässt, zu entscheiden, ob anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung eingebunden werden oder nicht.
- Bereitgestellt von: United Internet AG am 30.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für einen freiwilligen Ansatz aus, der Anbietern von Telemedien die Wahlmöglichkeit überlässt, zu entscheiden, ob anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung eingebunden werden oder nicht.
- Bereitgestellt von: 1&1 Mail & Media Applications SE am 27.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Speicherpraxis von IP-Adressen und Portnummern
Da das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof die deutsche Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt haben, ist der Gesetzgeber gefordert, Rechtssicherheit zu schaffen – sowohl für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für deren Kundinnen und Kunden. Als grundrechtskonforme Regelung zur Datenspeicherung hat sich die Bundesregierung auf ein „Quick Freeze“-Verfahren verständigt. Nach dem Quick-Freeze-Prinzip sollen Daten nur bei Anfangsverdacht einer Straftat auf richterliche Anordnung gespeichert werden. Demgegenüber sprechen sich die Innenministerinnen und Innenminister der Länder für eine partielle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der Novellierung des TTDSG soll ein “Recht auf Verschlüsselung” eingeführt werden. Salesforce setzt sich dafür ein, Augenmerk auf den Unterschied zwischen Privater- und Unternehmensanwendungen zu legen. Eine Verpflichtung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) würde im Kontext der betriebsinternen Kommunikation die Diensteanbieter vor eine Compliance-Herausforderung mit anderen gesetzlichen Auflagen führen und ist folglich nicht Mittel der Wahl. Salesforce setzt sich für eine Ausnahmeregelung für Unternehmensanwendungen ein.
- Bereitgestellt von: Salesforce.com Germany GmbH am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV): Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des TelekommunikationTelemedien-Datenschutz-Gesetzes
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die „e-Evidence-Verordnung“ (VO (EU) 2023/1543) tritt zum 18.08.2026 in Kraft. Die Anwendung führt dazu, dass berechtigte Stellen innerhalb der EU, Bestandsdaten und Zugangsdaten anfragen können, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen. Beim Vorliegen entsprechender Straftaten (wie z.B. Computerbetrug, Hacking und Phishing) können entsprechende Anfragen gestellt werden. Die Folge der Herausgabeanfrage an die betroffenen Unternehmen ist hierbei die Verpflichtung der Herausgabe der angefragten Daten innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen und in Notfallkonstellationen von acht Stunden. Für diese Fälle muss demnach ein Diensteanbieter entsprechende System- und Personalstrukturen aufbauen, um zeitnah reagieren zu können.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Speicherpraxis von IP-Adressen und Portnummern
Da das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof die deutsche Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt haben, ist der Gesetzgeber gefordert, Rechtssicherheit zu schaffen – sowohl für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für deren Kundinnen und Kunden. Als grundrechtskonforme Regelung zur Datenspeicherung hat sich die Bundesregierung auf ein „Quick Freeze“-Verfahren verständigt. Nach dem Quick-Freeze-Prinzip sollen Daten nur bei Anfangsverdacht einer Straftat auf richterliche Anordnung gespeichert werden. Demgegenüber sprechen sich die Innenministerinnen und Innenminister der Länder für eine partielle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 04.12.2024
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Adressatenkreis:
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03.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Einführung eines Gesetz gegen digitale Gewalt, das auch vor dem Hintergrund geschlechtlicher Vielfalt die Rechte und Möglichkeiten Betroffener digitaler Gewalt und Hassrede stärkt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.06.2024
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der Novellierung des TTDSG soll ein “Recht auf Verschlüsselung” eingeführt werden. Salesforce setzt sich dafür ein, Augenmerk auf den Unterschied zwischen Privater- und Unternehmensanwendungen zu legen. Eine Verpflichtung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) würde im Kontext der betriebsinternen Kommunikation die Diensteanbieter vor eine Compliance-Herausforderung mit anderen gesetzlichen Auflagen führen und ist folglich nicht Mittel der Wahl. Salesforce setzt sich für eine Ausnahmeregelung für Unternehmensanwendungen ein.
- Bereitgestellt von: Salesforce.com Germany GmbH am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV): Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des TelekommunikationTelemedien-Datenschutz-Gesetzes
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Der BVMI setzt sich bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für eine klare Definition des „berechtigten Nachfragers“ ein, um den öffentlichen Zugang zu zuverlässigen WHOIS-Informationen zum Zwecke der Bekämpfung illegaler und schädlicher Online-Inhalte, einschließlich urheberrechtsverletzender Inhalte, und für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Um eine Rechtsverfolgung des „berechtigten Nachfragers“ zu ermöglichen, empfiehlt der BVMI der vermehrten Nutzung von Proxy-Diensten durch Offenlegung der Anbieterdaten entgegenzuwirken und im deutschen Gesetzesentwurf zu implementieren. Zudem schlägt der BVMI Regelungen zur Offenlegung von Registrierungsdaten im Falle des Missbrauchs von Domainnamen vor.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Musikindustrie e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes
Die IT-Infrastruktur zu schützen und Angriffen jeglicher Art zu verunmöglichen ist zentrales Anliegen aller Unternehmen der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft, die sie bereits im Eigeninteresse verfolgen. Der Schutz vor Cyberangriffen wird immer wichtiger, wobei die Vernetzung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung die Abwehr solcher Risiken zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe macht. Der VGMS unterstützt die Bestrebungen, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft nachhaltig zu verbessern, grundsätzlich. Ziel der Interessenvertretung ist es, klug zwischen Risiko und potentiellem Schaden sowie zwischen Kosten und Bürokratie abzuwägen.
- Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nicht-Einführung einer Chatkontrolle
Bitkom setzt sich dafür ein, dass Chatkontrollen, die im Vergleich zu alternativen Mechanismen unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen, nicht zur Aufdeckung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch eingesetzt werden. Vielmehr sollte die Stärkung der Strafverfolgungsbehörden und die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
24.001_Veränderungen für eine angemessene nationale Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Einführung eines volldigitalisierten Melde-und Registrierungswesens, Einführung eines tagesaktuellen Lagebilds zu aktuellen digitalen und analogen Bedrohungen sowie Konsolidierung der Unternehmenskategorien: Abschaffung UBI. Sicherheitsüberprüfungen von ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Bereitgestellt von: Volkswagen AG am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: