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13 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (13)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Regelungen zur Überkreuzlebendnierenspende, insbesondere zur Lebendspendekommission, sollten zum Schutz von Spendern und Empfängern überarbeitet werden. Die Einrichtung einer nicht gerichteten anonymen Lebendnierenspende wird kritisch bewertet. Die Qualitätssicherung für die Lebendspende sollte erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 26.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Präzisierung der Anforderungen der Qualifikation der unabhängigen sachverständigen Person in der Lebendspendekommission: Die Begrifflichkeit der verschiedener Qualifikationen erscheinen in Teilen veraltet und unvollständig. Diplompsychologinnen und -psychologen sind per Definition nicht automatisch psychotherapeutisch qualifiziert. Darüber hinaus fehlen Fachärztinnen oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in der Aufzählung. Aus unserer Sicht scheint somit auch in diesem Kontext die Verwendung der Begrifflichkeit und der Definition eines Mental Health Professionals sinnvoll, um eine eindeutige Definition herbeizuführen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 09.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 25.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Regelungen zur Überkreuzlebendnierenspende, insbesondere zur Lebendspendekommission, sollten zum Schutz von Spendern und Empfängern überarbeitet werden. Die Einrichtung einer nicht gerichteten anonymen Lebendnierenspende wird kritisch bewertet. Die Qualitätssicherung für die Lebendspende sollte erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 11.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgung- Änderung des Transplantationsgesetztes
Es erfolgt eine Anpassung der Regelungen zur Organ- und Gewebespende. Zentral ist die Ermöglichung einer überkreuzlebendnierenspende sowie der nicht gereichteten anonymen Lebendnierenspende. Zudem wird die Entnahme von männlichen Keimzellen zur Kryokonservierung im Rahmen von keinzellschädigenden Therapien neu geregelt.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 07.08.2025
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Apotheker*innenberufs, Pharmaziestudiums und Gesundheitssystems
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wurde eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, welche folgende Regelungsvorhaben beinhaltet: Stärkung von Prävention in der Apotheke Stabilisierung der Arzneimittelversorgung Weitere Impfangebote in Apotheken Arzneimittelversand Organspende Krankheitstage im praktischen Jahr Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 20.06.2025
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Adressatenkreis:
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14.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der Organspende durch qualitative Arbeit, nicht Widerspruchslösung
Die Widerspruchsregelung erhöht nicht automatisch die Zahl der Organspender. Vielmehr braucht es strukturelle und organisatorische Maßnahmen, um die Spenderzahl zu erhöhen. Dazu gehören finanzielle Anreize für die Krankenhäuser, ein Transplantations-Netzwerk, das den Ablauf effektiv organisiert, Bildungsprogramme und die Schulung von Koordinatoren, die sich Zeit nehmen, um mit den Angehörigen zu sprechen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 29.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 278/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
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BR-Drs. 278/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die Bundesärztekammer sieht bei dem Gesetzesvorhaben Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der inhaltlich-organisatorischen Ausgestaltung des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz: BIPAM). Insbesondere werden die geplante Umstrukturierung des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie die neuen Aufgabenzuschnitte in übertragbare und nicht-übertragbare Krankheiten von RKI und künftigen BIPAM von der Bundesärztekammer als nicht zielführend kritisiert. Ferner sieht die Bundesärztekammer hinsichtlich der geplanten Zurverfügungstellung von finanziellen Ressourcen, die ausschließlich für Sachkosten jedoch nicht für Personalkosten vorgesehen werden, entsprechenden Nachbesserungsbedarf für das Vorhaben, ein neues Bundesinstitut errichten zu wollen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit -
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die Bundesärztekammer sieht bei dem Gesetzesvorhaben Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der inhaltlich-organisatorischen Ausgestaltung des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz: BIPAM). Insbesondere werden die geplante Umstrukturierung des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie die neuen Aufgabenzuschnitte in übertragbare und nicht-übertragbare Krankheiten von RKI und künftigen BIPAM von der Bundesärztekammer als nicht zielführend kritisiert. Ferner sieht die Bundesärztekammer hinsichtlich der geplanten Zurverfügungstellung von finanziellen Ressourcen, die ausschließlich für Sachkosten jedoch nicht für Personalkosten vorgesehen werden, entsprechenden Nachbesserungsbedarf für das Vorhaben, ein neues Bundesinstitut errichten zu wollen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit -
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Information im Falle von Lebendspenden muss ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Spenderorganmangel: Deutsche Herzstiftung befürwortet Initiative zur Widerspruchslösung
Organspenden scheitern zu oft an fehlender Zustimmung. Nach Ansicht der Deutschen Herzstiftung ist die Einführung der Widerspruchslösung dringend notwendig, um die Lücke an Spenderherzen zu verringern und Leben zu retten. Weder Aufklärungskampagnen noch die gesetzlich verankerte Zustimmungslösung konnten diesen dramatisch anhaltenden Engpass an Spenderorganen beenden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Herzstiftung e. V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
28.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: