Stellungnahmen/Gutachten
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25 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TPG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (25)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Regelungen zur Überkreuzlebendnierenspende, insbesondere zur Lebendspendekommission, sollten zum Schutz von Spendern und Empfängern überarbeitet werden. Die Einrichtung einer nicht gerichteten anonymen Lebendnierenspende wird kritisch bewertet. Die Qualitätssicherung für die Lebendspende sollte erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 11.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Buchstabe b – § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 1 TPG (Prüfung der Lebendspendekommission..., ...des Organhandels nach § 17 TPG verstoßen wurde. Bewertung..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 2 TPG (Zu begutachtende Personen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 4 TPG (Verfahren der Lebendspendekommission..., ... § 12 Abs. 4a S. 2 Nr. 4 TPG (Organvermittlung und Organe..., ...14 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 TPG (Offenlegung der Identität..., ...die mit der Änderung des TPG vorgesehen sind. Bewertung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Information im Falle von Lebendspenden muss ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungsbedarf Zu § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Regelung In § 2 Abs. 1c S. 2 TPG ist geregelt, dass die ..., ...ein, die mit Änderung des TPG vorgesehen sind. Bewertung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
Die AfD-Fraktion beantragt die Zulassung der Über-Kreuz-Lebendspende und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat u. a. den 1. Vorsitzenden der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. zur Stellungnahme aufgefordert. Eine Kostenübernahme der Über-Kreuz-Lebendspende wird unterstützt. Die Über-Kreuz-Lebendspende soll aber nach Auffassung der IGN nur unter sich nahestehender Paare zugelassen werden dürfen.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern - Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
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BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Transplantationsgesetzes (TPG) ist im Grunde dafür nicht..., ...Bedingungen des § 8 (1) Satz 2 TPG in den Leistungskatalog..., ... Der Gesetzgeber hat im TPG geregelt, dass Spender ..., ...jeweils die Kriterien des TPG erfüllen, mittels Datenbanken..., ...entwickelt, die den Vorgaben des TPG entspricht. Es gibt Stimmen..., ...einschränkenden Vorgaben des TPG fordern, also die Organlebendspende..., ...bei der Verabschiedung des TPG bei der Organlebendspende..., ...Blick. Er hat bewusst in § 8 TPG den Schutz der lebenden..., ... § 8 (1) Satz 1 Nr. 1 c) TPG. Eine gut gemeinte Regelung..., ...steht; § 8 (1) Satz 1 Nr. 3 TPG. Dieser Subsidiaritätsgrundsatz..., ...nahestehen; § 8 (1) Satz 2 TPG. Hier soll möglichem Organhandel..., ...er gemäß § 8 (1) S. 1 c) TPG von einer regelhaften Folgenlosigkeit..., ...werden; § 8 Abs. (2) Nr. 1 TPG. Auch hier tat sich in..., ...Kriterien des § 8 (1) Satz 2 TPG erfüllt werden. Es muss..., ...Grunde ist § 8 (1) Satz 2 TPG eindeutig formuliert. Es..., ...Bedingungen des § 8 (1) Satz 2 TPG in den Leistungskatalog...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gem. § 8 (1) S. 1 Nr. 3 TPG ab. 2. Erweiterung des..., ... gem. § 8 (1) S. 1 Nr. 3 TPG. ab. 2. Erweiterung des..., ...zugehörigen Begründung des RefE TPG zu diesem Punkt heißt es..., ... des § 8 Absatz 1 Satz 2 TPG bestehen. Damit bleibt ..., ...) S. 2 auch zukünftig im TPG erhalten bleiben. Mit ..., ...er gemäß § 8 (1) S. 1 c) TPG von einer regelhaften Folgenlosigkeit..., ...Anpassung des § 8 (1) S. 2 TPG an die gesellschaftliche..., ...aufgestoßen sowie es im RefE TPG nun auch vorgelegt wird..., ... die Begründung zum RefE TPG in einem entscheidenden..., ...Vorgaben des § 8 (1) S. 1 c) TPG können zumindest bei der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausschluss jeglicher Missbrauchspotenziale in Richtung Organhandel Sicherung der Freiwilligkeit von Spenden
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Transplantationsgesetz – TPG). Das derzeit geltende ... -
Kurztitel der Bundesgesetze
...TPG-Gewebeverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der Organspende durch qualitative Arbeit, nicht Widerspruchslösung
Die Widerspruchsregelung erhöht nicht automatisch die Zahl der Organspender. Vielmehr braucht es strukturelle und organisatorische Maßnahmen, um die Spenderzahl zu erhöhen. Dazu gehören finanzielle Anreize für die Krankenhäuser, ein Transplantations-Netzwerk, das den Ablauf effektiv organisiert, Bildungsprogramme und die Schulung von Koordinatoren, die sich Zeit nehmen, um mit den Angehörigen zu sprechen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 29.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 278/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
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BR-Drs. 278/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Transplantationsgesetz (TPG) gestrichen werden soll..., ...Gewichtung der bereits im TPG gemachten Vorgaben „Erfolgsaussicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Interessenkonflikten. Zwar gibt das TPG einen unabhängigen Arzt..., ...auf § 8 (1) Satz 1 Nr.1 c) TPG hinweisen: 1Die Entnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Transplantationsgesetzes
Der Kreis der Organspenderinnen oder -spender und der Kreis der Organempfän-gerinnen oder -empfänger wird mit der geplanten Änderung erweitert und die Grundlagen für den Aufbau eines Programms für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland unter Einbeziehung der nicht gerichteten anonymen Nierenspende werden geregelt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TPG, nach dem die Entnahme ... -
Kurztitel der Bundesgesetze
...TPG-Gewebeverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Regelung der offenen ethischen und rechtlichen Fragen der Embryonenspende
Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines „Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts (Abstammungsrechtsreformgesetz – AbReG)“ des BMJ. Die Bundesärztekammer fordert nachdrücklich, die offenen ethischen und rechtlichen Fragen der Embryonenspende gesetzlich zu regeln und so Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Blick auf die gemäß § 16b TPG im Einvernehmen mit dem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Optionenpapier zum Strommarktdesign
Stellungnahme zu den verschiedenen Handlungsfeldern des Optionenpapiers mit dem Ziel, Flexibilität, Versorgungs- und Investitionssicherheit im Strommarkt zu gewährleisten
- Bereitgestellt von: Enpal B.V. am 25.11.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Technologieinvestoren wie TPG Rise Climate, Softbank ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Eizellabgabe ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ESchG in Deutschland verboten. Der djb fordert die Abschaffung des Verbots der Eizellabgabe, da der Schutz betroffener Rechtsgüter kein strafbewehrtes Verbot der Übertragung fremder Eizellen rechtfertigt, und befürwortet insbesondere eine Legalisierung der reziproken Eizellabgabe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...mit Gewebe gem. §§ 17, 18 TPG hemmt bereits die Entstehung..., ...„Gewebe“ gem. § 1a Nr. 4 TPG und nicht unter das „Organ“ gem. § 1a Nr. 1 TPG fallen dürfte und der ..., ...Regulierungen zur Eizelle im TPG nur nach den derzeit erlaubten..., ...Satz 4, 8b Abs. 1 Satz 2 TPG vorsieht, wäre möglich...., ... Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit a TPG in eine Lebendorganspende..., ...beispielsweise vergleichbar der TPG bei Lebendorganspenden)...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 25.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gem. § 8 (1) S. 1 Nr. 3 TPG ab. Zulassung von anonymen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung der Honorare für medizinische Gutachten und Nichterhöhung für Befundberichte im JVEG
Die BÄK begrüßt grundsätzlich die Erhöhung der Stundensätze für medizinische Gutachten um 9% im JVEG, fordert jedoch neben einer Erweiterung von drei auf vier Honorargruppen, eine Anpassung der Stundensätze auf die Höhe von anderen Sachverständigen und damit die Erhöhung in der Gruppe M1 auf 104 Euro/Stunde, in der Gruppe M2 auf 136 Euro/Stunde und in der Gruppe M3 auf 169 Euro/Stunde. Darüber hinaus soll eine neue Gruppe M1 mit einem Stundensatz von 93 Euro/Stunde für einfache gutachtliche Beurteilungen ohne Kausalitätsfragestellungen geschaffen werden. Bzgl. der Befundberichte fordert die BÄK eine 9%-Steigerung. Damit wäre die Nr. 200 mit 28 Euro, die Nr. 201 mit 60 Euro, die Nr. 202 mit 49 Euro und Nr. 203 mit bis zu 98 Euro zukünftig vergütet.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... - in Verfahren nach dem TPG (Transplantationsgesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgung- Änderung des Transplantationsgesetztes
Es erfolgt eine Anpassung der Regelungen zur Organ- und Gewebespende. Zentral ist die Ermöglichung einer überkreuzlebendnierenspende sowie der nicht gereichteten anonymen Lebendnierenspende. Zudem wird die Entnahme von männlichen Keimzellen zur Kryokonservierung im Rahmen von keinzellschädigenden Therapien neu geregelt.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 07.08.2025
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Transplantationsgesetzes (TPG) vom Gesetzgeber verfolgte..., ...Transplantationsgesetzes (TPG) 2.1.1. § 1 Abs. 1 (neu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... seinen Aufgaben in § 9b TPG vorgegeben und spielt bei...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Präzisierung der Anforderungen der Qualifikation der unabhängigen sachverständigen Person in der Lebendspendekommission: Die Begrifflichkeit der verschiedener Qualifikationen erscheinen in Teilen veraltet und unvollständig. Diplompsychologinnen und -psychologen sind per Definition nicht automatisch psychotherapeutisch qualifiziert. Darüber hinaus fehlen Fachärztinnen oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in der Aufzählung. Aus unserer Sicht scheint somit auch in diesem Kontext die Verwendung der Begrifflichkeit und der Definition eines Mental Health Professionals sinnvoll, um eine eindeutige Definition herbeizuführen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 09.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
04.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Spenderorganmangel: Deutsche Herzstiftung befürwortet Initiative zur Widerspruchslösung
Organspenden scheitern zu oft an fehlender Zustimmung. Nach Ansicht der Deutschen Herzstiftung ist die Einführung der Widerspruchslösung dringend notwendig, um die Lücke an Spenderherzen zu verringern und Leben zu retten. Weder Aufklärungskampagnen noch die gesetzlich verankerte Zustimmungslösung konnten diesen dramatisch anhaltenden Engpass an Spenderorganen beenden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Herzstiftung e. V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BPI fordert zur Änderung des Transplantationsgesetzes präzise Differenzierungen zwischen interventionellen und nicht-interventionellen Lebendspenden. Es wird eine klarere Definition der Aufklärungspflichten gefordert, insbesondere hinsichtlich Zweck und Umfang der Eingriffe. Zudem sollen die Anforderungen an die Anwesenheit von Ärzten während der Aufklärung bei Herztransplantationen und Gewebeentnahmen angeglichen werden, um formale Diskrepanzen zu vermeiden. Die vorgeschlagenen Anpassungen zielen darauf ab, die Rechts- und Umsetzungssicherheit in der Transplantationsmedizin zu erhöhen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 16.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Kurztitel der Bundesgesetze
...TPG-Gewebeverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für eine Spezifizierung der Qualifizierungsanforderungen für die psychische Evaluation und Betreuung von Patient*innen vor und nach Organtransplantation im Gesetz.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 25.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Kurztitel der Bundesgesetze
...TPG-Gewebeverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Apotheker*innenberufs, Pharmaziestudiums und Gesundheitssystems
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wurde eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, welche folgende Regelungsvorhaben beinhaltet: Stärkung von Prävention in der Apotheke Stabilisierung der Arzneimittelversorgung Weitere Impfangebote in Apotheken Arzneimittelversand Organspende Krankheitstage im praktischen Jahr Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 20.06.2025
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Adressatenkreis:
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14.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die Bundesärztekammer sieht bei dem Gesetzesvorhaben Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der inhaltlich-organisatorischen Ausgestaltung des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz: BIPAM). Insbesondere werden die geplante Umstrukturierung des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie die neuen Aufgabenzuschnitte in übertragbare und nicht-übertragbare Krankheiten von RKI und künftigen BIPAM von der Bundesärztekammer als nicht zielführend kritisiert. Ferner sieht die Bundesärztekammer hinsichtlich der geplanten Zurverfügungstellung von finanziellen Ressourcen, die ausschließlich für Sachkosten jedoch nicht für Personalkosten vorgesehen werden, entsprechenden Nachbesserungsbedarf für das Vorhaben, ein neues Bundesinstitut errichten zu wollen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit -
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die Bundesärztekammer sieht bei dem Gesetzesvorhaben Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der inhaltlich-organisatorischen Ausgestaltung des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz: BIPAM). Insbesondere werden die geplante Umstrukturierung des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie die neuen Aufgabenzuschnitte in übertragbare und nicht-übertragbare Krankheiten von RKI und künftigen BIPAM von der Bundesärztekammer als nicht zielführend kritisiert. Ferner sieht die Bundesärztekammer hinsichtlich der geplanten Zurverfügungstellung von finanziellen Ressourcen, die ausschließlich für Sachkosten jedoch nicht für Personalkosten vorgesehen werden, entsprechenden Nachbesserungsbedarf für das Vorhaben, ein neues Bundesinstitut errichten zu wollen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit -
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Kurztitel der Bundesgesetze
......, ...TPG-Gewebeverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Kurztitel der Bundesgesetze
......, ...TPG-Gewebeverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (12):
- BGA-NachfG [alle SG hierzu]
- BKRG [alle SG hierzu]
- TPG-GewV [alle SG hierzu]
- TFG [alle SG hierzu]
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- IfSG [alle SG hierzu]
- BeratungsG [alle SG hierzu]
- KonvBehSchG [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- AlkopopStV [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- KCanG [alle SG hierzu]
-
Kurztitel der Bundesgesetze
......, ...TPG-Gewebeverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben: