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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (6)
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.07.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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14.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (12):
- BGA-NachfG [alle SG hierzu]
- BKRG [alle SG hierzu]
- TPG-GewV [alle SG hierzu]
- TFG [alle SG hierzu]
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- IfSG [alle SG hierzu]
- BeratungsG [alle SG hierzu]
- KonvBehSchG [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- AlkopopStV [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- KCanG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme BÄK zum RefE für eine VO zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blutspende
Die BÄK hat Regelungen für den Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blutspende im Jahr 2023 in Abstimmung mit Bundesoberbehörden und BMG sowie nach Anhörung der Fachkreise in die Richtlinien Hämotherapie aufgenommen. Eine Blutspende völlig ohne physische Präsenz einer Ärztin oder eines Arztes lehnt die BÄK ab, da keine entsprechenden wissenschaftlichen Daten oder Erfahrungen vorliegen. Dies wäre mit Blick auf die Sicherheit der Menschen, die sich für eine altruistische Blutspende einem iatrogenen Risiko aussetzen, nicht vertretbar. Die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten ist im gegenwärtigen Regelungsrahmen sichergestellt. Daher bedarf es der geplanten Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende (Telemedizin-BlutspendeV)
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Adressatenkreis:
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10.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur Förderung der Plasmaspende und Stärkung des Spendensystems in Deutschland
Die Interessenvertretung zielt darauf ab, im Rahmen des genannten Regelungsvorhabens das öffentliche Bewusstsein und Wissen über die Plasmaspende zu steigern und gleichzeitig das Plasmaspendesystem in Deutschland innovativ und nachhaltig weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck engagiert sich die PPTA Deutschland aktiv im Dialog mit relevanten Interessengruppen und trägt zur Bereitstellung von Informationen bei.
- Bereitgestellt von: Plasma Protein Therapeutics Association (PPTA) Deutschland e.V. am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10613
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Anreize für Blut- und Blutplasma-Spenden in Deutschland erhöhen
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BT-Drs. 20/10613
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Höhe der Aufwandsentschädigungen bei Vollblutspenden
Verhinderung unverhältnismäßig hoher finanzieller Anreize für die Vollblutspende
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10373
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Blutspendenbereitschaft in der Bevölkerung -
BT-Drs. 20/10613
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Anreize für Blut- und Blutplasma-Spenden in Deutschland erhöhen
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BT-Drs. 20/10373
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.03.2024
-
Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: