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76 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StPO"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (76)
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SG2501280023 (PDF, 11 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Privatgeheimnissen • § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO, Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht • § 97 StPO, Beschlagnahmeverbot •...
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SG2501280012 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Prostitutionsschutz/Schutz vor Menschenhandel
Die Diakonie Deutschland setzt sich auf Grundlage ihrer umfassenden Beratungserfahrungen für einen verbesserten Schutz Prostituierter und gegen Menschenhandel ein. Dabei setzt die Diakonie auf Maßnahmen zur Weiterentwicklung der bestehenden Gesetzeslage.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (10.09.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (10.09.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...es gemäß § 152 Abs. 2 StPO die Strafverfolgungsbehörden...
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SG2501280006 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform § 218 StGB - Schwangerschaftsabbrüche
Die Diakonie Deutschland bringt ihre Position bei einer Reform der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs ein.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (10.09.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (10.09.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...es gemäß § 152 Abs. 2 StPO die Strafverfolgungsbehörden...
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SG2501090010 (PDF, 23 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) veröffentlicht zum Wahljahr 2025 ein Eckpunktepapier. Es soll den Parteien und Fraktionen die wesentlichen Positionen der Anwaltschaft verdeutlichen. Denn Rechtspolitik aus der Perspektive der Anwaltschaft muss auch in der kommenden Legislaturperiode eine wichtige Rolle spielen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (08.01.2025) [alle SG dorthin], Gremien (08.01.2025) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (08.01.2025) [alle SG dorthin], Organe (08.01.2025) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (08.01.2025) [alle SG dorthin], BMI (08.01.2025) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (5):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 20 Abs. 3 GG und § 148 StPO. 2. Geldwäsche Die..., ...bereits angedachte Reform der StPO hatte einige gute Ansätze...
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SG2412020016 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Forum Gemeinnütziger Journalismus am 02.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung gemeinnütziger Journalismus im Zweckekatalog der Abgabenordnung
Anerkennung gemeinnütziger Journalismus im Zweckekatalog der Abgabenordnung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (09.09.2024) [alle SG dorthin], Gremien (09.09.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (09.09.2024) [alle SG dorthin], Organe (09.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (09.09.2024) [alle SG dorthin], BMF (09.09.2024) [alle SG dorthin], BMJ (09.09.2024) [alle SG dorthin], BMI (09.09.2024) [alle SG dorthin], BMWK (09.09.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...- verfahren nach § 153a StPO sowie erleichterter Zugang...
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SG2412190045 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. fordert die im Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Derzeit bestehen in der Praxis aufgrund der hohen, kumulativen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4a AufenthG erhebliche Hürden für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Die aktuelle Regelung trägt insgesamt der Bedeutung von schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel i.S.e. Menschenrechtsverletzung nicht hinreichend Rechnung. Der KOK e.V. schlägt daher eine Änderung des § 25 Abs. 4a AufenthG vor.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.12.2024) [alle SG dorthin], Gremien (18.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (18.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (18.12.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMF (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMAS (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMZ (18.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
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SG2412190046 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu Sozialleistungen für von Menschenhandel betroffene Unionsbürger*innen
Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.12.2024) [alle SG dorthin], Gremien (18.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (18.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (18.12.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMF (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMAS (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMZ (18.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
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SG2412190047 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Humane und an menschenrechtlichen Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik
Der KOK tritt für eine an menschenrechtlichen Standards und Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik ein. Die Externalisierung von Asylverfahren wird abgelehnt. Der KOK macht insbesondere auf die Situation vulnerabler Gruppen von Geflüchteten wie geflüchtete (gewaltbetroffene) Frauen und Kinder, traumatisierte Geflüchtete und Betroffene von Menschenhandel aufmerksam und fordert besondere Schutzmechanismen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.12.2024) [alle SG dorthin], Gremien (18.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (18.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (18.12.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMF (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMAS (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMZ (18.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
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SG2412190048 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss so in nationale Gesetzgebung implementiert werden, dass neben den notwendigen Änderungen bei den Straftatbeständen zu Menschenhandel und Ausbeutung auch Verbesserungen in den Bereichen Opferschutz und Opferrechte realisiert werden (bspw. beim Aufenthalt für Betroffene von Menschenhandel, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen, dem Non-Punishment Prinzip).
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.12.2024) [alle SG dorthin], Gremien (18.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (18.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (18.12.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMF (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMAS (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMZ (18.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (7):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
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SG2412190050 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Regelung zum Non-Punishment Prinzip (§ 154c Abs. 2 StPO)
Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.12.2024) [alle SG dorthin], Gremien (18.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (18.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (18.12.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMF (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMAS (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMZ (18.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
-
SG2412190052 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen
Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.12.2024) [alle SG dorthin], Gremien (18.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (18.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (18.12.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMF (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMAS (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMZ (18.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
-
SG2412190053 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel
Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.12.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (18.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (18.12.2024) [alle SG dorthin], BKAmt (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (18.12.2024) [alle SG dorthin], BMZ (18.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
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SG2412190030 (PDF, 9 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Der djb begrüßt die Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. Die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, wird positiv gesehen, es braucht jedoch flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...entsprechend dem § 155b StPO – geregelt werden müsste...
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SG2409270119 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Die „e-Evidence-Verordnung“ (VO (EU) 2023/1543) tritt zum 18.08.2026 in Kraft. Die Anwendung führt dazu, dass berechtigte Stellen innerhalb der EU, Bestandsdaten und Zugangsdaten anfragen können, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen. Beim Vorliegen entsprechender Straftaten (wie z.B. Computerbetrug, Hacking und Phishing) können entsprechende Anfragen gestellt werden. Die Folge der Herausgabeanfrage an die betroffenen Unternehmen ist hierbei die Verpflichtung der Herausgabe der angefragten Daten innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen und in Notfallkonstellationen von acht Stunden. Für diese Fälle muss demnach ein Diensteanbieter entsprechende System- und Personalstrukturen aufbauen, um zeitnah reagieren zu können.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Personen (§ 53 und § 53a StPO) (z. B. Rechtsanwälte, ..., ...Auflistung in § 53 Abs. 1 Nr. 4 StPO)? 1. Existiert für alle...
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SG2412160046 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) am 16.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Zugangs und der Verknüpfung von Daten durch übergreifende Änderung bestehender Regelungen, die bisher dem Zugang und der Verknüpfung von Daten für wissenschaftliche Zwecke entgegenstehen
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (02.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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SG2412120005 (PDF, 22 Seiten)
- Bereitgestellt von: Center for Reproductive Rights am 12.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der §§ 218-219b, 240 StGB, § 108 Abs. 2 StPO
Streichung der Abtreibungsregelung aus dem Strafgesetzbuch und Aufhebung der Strafbarkeit von Abtreibungen nach §§ 218 - 219b StGB, um die Rechte der Frau zu fördern und die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs an internationale Menschenrechtsstandards und die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation anzupassen. Änderung von § 240 StGB zur Förderung der Rechte von Frauen und zum Schutz vor unfreiwilliger Abtreibung und erzwungener Schwangerschaft. Aufhebung von § 108 Abs. 2 StPO, um den Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (04.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMFSFJ (08.11.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2412110006 (PDF, 30 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Sexualisierte Gewalt: Schutzlücken und Reformbedarfe
Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (10.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (10.12.2024) [alle SG dorthin], BMI (10.12.2024) [alle SG dorthin], BMFSFJ (10.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einstellungsbescheid (gemäß § 170 Abs. 2 StPO) der Staatsanwaltschaft..., ...Person dar. Auch wenn § 48a StPO vorschreibt, dass die Interessen..., ...Anforderungen des § 48a StPO gerecht zu werden, braucht..., ... der Regelung des § 68a StPO, welche eine Beschränkung..., ...Videovernehmung gemäß § 58a StPO im Ermittlungsverfahren..., ... Nach § 58a Abs. 1 S. 3 StPO muss die Vernehmung nach..., ...durch § 58a Abs. 1 S. 3 StPO intendierten richterlichen..., ... gemäß §§ 168e und 247a StPO vor dem Hintergrund von..., ...Ausgestaltung des 247a Abs. 1 S. 2 StPO im Hinblick auf den Opferschutz..., ...Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO zusteht. Um nicht notwendige..., ...Prozessbegleitung in § 406g StPO ist es seit 2017 für Betroffene..., ...erfordert (§ 406g Abs. 3 S. 2 StPO). Die besondere Schutzbedürftigkeit..., ... Beistands gemäß § 397a StPO abhängig gemacht werden..., ...nach § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO ein Verbrechen oder den..., ...Privatklagedelikte nach § 374 Abs. 1 StPO gehören, um der Schwere..., ... 182 ff. [122] § 48a StPO: „(1) Ist der Zeuge zugleich..., ... einer Frage nach § 68a StPO durch gerichtlichen Beschluss...
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SG2411190014 (PDF, 18 Seiten)
- Bereitgestellt von: ADAC Stiftung am 11.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Reform der Notfallversorgung zielt auf eine effizientere, integrierte Versorgung durch zentrale Anlaufstellen und bessere Ressourcenverteilung ab. In diesem Zusammenhang regen wir die flächendeckende Implementierung und Nutzung von einheitlichen und vernetzten Ersthelfer-Alarmierungssystemen an. So kann die Reduktion des reanimationsfreien Intervalls bis zum Eintreffen der Rettung und damit die Lebensrettung einer erheblichen Anzahl von Menschen erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (24.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMG (24.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Telekommunikation i. S. d. § 100a StPO. 59 Uhle, in: Dürig/Herzog...
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SG2412030022 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 03.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Opferschutzes
Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
-
BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (27.11.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (27.11.2024) [alle SG dorthin], Organe (27.11.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
SG2411210005 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW äußert sich im Rahmen der Verbändeanhörung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Referentenentwurf (RefE) eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO-Novelle). Es begrüßt im Grundsatz die geplante Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere die geplante Einführung eines Syndikus-Wirtschaftsprüfers, wodurch eine Harmonisierung der Berufsrechte weiter vorangetrieben wird. Das IDW schlägt u.a. zusätzlich eine Öffnung des Gesellschafterkreises von WPG für mitarbeitende Experten aus anderen Fachgebieten (§ 28 Abs. 2 WPO) im Interesse von WP und ihren Mandanten vor, da die Bedeutung von spezialisierter Expertise aus anderen Fachbereichen, insbesondere zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung weiter zunimmt
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschlagnahmeschutz des § 97 StPO sollte sich nicht nur auf..., ...Beschlagnahmeverbot in § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO in dem Sinne eng aus, dass..., ...nicht Beschuldigte i.S.d. StPO sind, läuft der Beschlagnahmeschutz..., ...Norm des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO sollte i.S.d. Beschlagnahmeschutzes..., ...folgen (Anpassung des § 53 StPO). In § 56 Abs. 1 WPO wird..., ...53a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO wird der Gleichstellung...
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SG2411180005 (PDF, 21 Seiten)
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 18.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Humane und an menschenrechtlichen Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik
Der KOK tritt für eine an menschenrechtlichen Standards und Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik ein. Die Externalisierung von Asylverfahren wird abgelehnt. Der KOK macht insbesondere auf die Situation vulnerabler Gruppen von Geflüchteten wie geflüchtete (gewaltbetroffene) Frauen und Kinder, traumatisierte Geflüchtete und Betroffene von Menschenhandel aufmerksam und fordert besondere Schutzmechanismen.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Vorbehalt wie in § 81a StPO, der keine Unterscheidung..., ...in § 112 Absatz 1 Satz 2 StPO. Die Beweislastumkehr in..., ...Menschen, finden sich u. a. in StPO und Strafvollzugsgesetz...
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SG2411040006 (PDF, 17 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der Rechtsschutzmöglichkeiten im IRG und Verbesserung der Verfahrensrechte
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert Änderungen am Referentenentwurf zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Insbesondere sollen erweiterte Rechtsschutzmöglichkeiten bei Auslieferungshaft (§ 58 IRG-E), ein effektiver Rechtsbehelf gegen Zulässigkeitsentscheidungen (§ 83 IRG-E) sowie verbesserte Regelungen für die Akteneinsicht (§ 46 IRG-E) geschaffen werden. Zudem wird eine klarere Regelung zu europäischen Haftbefehlen (§ 169 IRG-E) und der Europäischen Ermittlungsanordnung (§§ 258 ff. IRG-E) angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (30.10.2024) [alle SG dorthin], Gremien (30.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (30.10.2024) [alle SG dorthin], BMI (30.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... beginnen (§§ 35 Abs. 2 StPO, 37 Abs. 3 StPO analog)..., ...der jeweiligen Norm der StPO eingelegt werden. Abschnitt..., ...die Anwendung des § 131 StPO zurückgezogen hatte. Gerade..., ... des § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO unterstreicht dieses gesetzgeberische...
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SG2410250013 (PDF, 14 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
Der djb beschränkt sich in seiner Stellungnahme wegen der Frist von nur sechs Werktagen auf wenige Aspekte. Da bei der geplanten Änderung des Asylgesetzes etliche Regelungen vollständig entfallen sollen, um dem Wiederholungsverbot Rechnung zu tragen, wird im Interesse der Rechtsanwender*innen empfohlen, das Asylgesetz vollständig neu zu fassen und damit die zahlreichen Lücken zu vermeiden. Es wird alternativ angeregt, ein umfassendes Asylgesetz zu schaffen, das ein beständiges Springen zwischen den Rechtsakten des GEAS und dem Asylgesetz überflüssig macht. In der derzeitigen Fassung jedenfalls ist das Asylgesetz unübersichtlich. Der djb macht konkrete Vorschläge und äußert sich zur geplanten Änderung des Aufenthaltsgesetzes und geplanten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Haftunfähigkeit nach § 455 StPO entsprechen und in Hinblick...
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SG2410290014 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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SG2410250008 (PDF, 23 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf ist redaktionell zu überarbeiten, detaillierte Gesetzesbegründung (und später entsprechende Anwendungshinweise) sind zu geben. Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere auch der Zugang zum Recht aus der Haft, sind zu verbessern. Sie dürfen so nicht Gesetz werden. Keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit,: Die Pflicht, in Abschiebungshaftverfahren einen fachkundigen Rechtsanwalt zu bestellen, muss für alle Haftverfahren nach asyl- oder ausländerrechtlichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minderjährige sollgenerell untersagt werden. § 25 AufenthG-E muss modifiziert werden.Die Wohnsitzregelung des § 12a AufenthG ist aufzuheben
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (24.10.2024) [alle SG dorthin], Gremien (24.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (24.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (24.10.2024) [alle SG dorthin], BMJ (24.10.2024) [alle SG dorthin], BMI (24.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bestellen. §§ 142 bis 143a StPO gelten entsprechend. ..., ...FamFG hinzuweisen. § 141 StPO gilt entsprechend. § 427..., ...Regelungen der §§ 142 bis 143a StPO sollten deswegen entsprechend..., ...Sicherheitsleistung findet § 116a StPO entsprechend Anwendung....