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8 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StBerG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (8)

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      .... 1 i.V.m. § 64 Abs. 2 StBerG, Befugnis zu unbeschränkter...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Steuerberatungsgesetz (StBerG) finden auf die bei den...
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Steuerbera-tungsgesetz (StBerG) als unvereinbar mit EU-Recht..., ...die Liberalisierung des StBerG und die Erweiterungen ..., ...systematischen Inkohärenz des StBerG nicht. Sie werden damit..., ...auf die Regelungen des StBerG zu den in § 6 Nr. 4 und..., ...der bisherige § 6 Nr. 4 StBerG die Befugnisse der Buchhaltungsberufe..., ...Personen gemäß §74 Abs.2 StBerG unter obengenannten zu..., ...*gem. § 6, Nr. 3 und 4 StBerG). Nähere Informationen..., ...Buchhaltungshelfer“ Das StBerG versucht in § 8 eine Art..., ...Mindestanforderung in § 6 Nr. 4 StBerG. Wir als Vertreter der..., ...Anforderungen des § 6 Nr. 4 StBerG „reiben“. Es stellt sich..., ...Qualifikation Obwohl das StBerG sowohl mit den aktuellen Regelungen gemäß § 4 StBerG als auch mit den geplanten..., ...Qualifikationen statt (vgl. § 6 StBerG). Es knüpft damit nicht..., ...im Regelungssystem des StBerG, insbesondere in § 6 StBerG..., ... Berücksichtigung. Das StBerG knüpft demnach – auch ..., ...werden sie durch die im StBerG geregelten Vorbehaltsaufgaben..., ...Ver-bote im Rahmen des StBerG jedoch weder verhältnismäßig..., ...Berufsgruppen im Rahmen des StBerG, entsprechend ihrer Qualifikation...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe sind nicht verhältnismäßig. Sie führen dazu, dass Bilanzbuchhalter*innen und andere qualifizierte Finance-Profis nicht gemäß ihrer Qualifikation selbstständig tätig werden können. Ihnen ist es gem. § 6 StBerG nur in geringem Umfang gestattet Leistungen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen anzubieten. Das StBerG soll daher so angepasst werden, dass selbstständige Bilanzbuchhalter*innen ihren Qualifikationen entsprechend tätig werden dürfen und sie künftig mindestens folgende zusätzliche Tätigkeiten ausüben dürfen: Erstellung und Übermittlung der UStVA, Einrichtung der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, Durchführung vorbereitender Abschlussarbeiten, Erstellung der EÜR (nach § 4 Abs. 3 EStG), Bilanzerstellung (gem. § 267 Abs. 1 HGB).

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8669 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Steuerberatungsgesetzes (StBerG) soll die im Aufforderungsschreiben..., ...rechtlichen Regelungen des StBerG weder hinreichend nach..., ...Generalklausel gemäß § 4e StBerG-E sowie einzelne weitere..., ...insbesondere in § 6 Nr. 4 StBerG bzw. in § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG-E wiederspiegelt. Mit..., ...den §§ 6 Nr. 4, 8 Abs. 4 StBerG genannten Berufsgruppen..., ...Steuerberater*innen im StBerG weder durch besondere ..., ...Änderungen von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG-E um folgende Tätigkeiten..., ...gerügte Überregulierung des StBerG zeigt sich besonders deutlich..., ... sind die in § 6 Nr. 4 StBerG aufgeführten erlaubten..., ...der siebten Änderung des StBerG nach Anfrage des damaligen..., ...Fortbildungsverpflichtung analog § 67 StBerG sowie § 57 Abs. 2a StBerG...
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Steuersachen nach § 3a StBerG kohärent, in Anlehnung..., ...nach § 3a Abs. 2 Satz 1 StBerG künftig auch das bislang..., ...Änderungsmeldungen nach § 3a Abs. 4 StBerG durch die Möglichkeit ..., ...ergänzen (vgl. § 3a Abs. 4 StBerG-E). Ebenfalls praxisgerecht..., ... in § 64 Abs. 2 Satz 2 StBerG. Künftig soll hier die..., ...vgl. § 64 Abs. 2 Satz 2 StBerG-E). Die Anpassung trägt..., ...67a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StBerG-E). Des Weiteren soll ..., ...vgl. § 67a Abs. 2 Satz 2 StBerG-E). Auch diese Anpassungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Steuerberater gem. § 66 Abs. 3 StBerG (sowie die gleichlautenden..., ... Nach § 66 Abs. 2 StBerG hat der Mandant grundsätzlich..., ...Handakte. In § 66 Abs. 3 StBerG ist für den Fall offener..., ...der Unterlagen nach § 66 StBerG oder der Auskunftsanspruch..., ...Zurückbehaltungsrecht (vgl. § 66 Abs. 3 StBerG für Steuerberater, § 50...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... 1 i.V.m. § 64 Abs. 2 StBerG Befugnis zu unbeschränkter...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir positionieren uns gegen jegliche Bestrebungen, die bestehende Gesetzeslage hinsichtlich der Befugniserweiterung von Bilanzbuchhaltern aufzuweichen. Hierzu zählen nachfolgende Punkte: die Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, die Einrichtung der Buchhaltung/Lohnbuchhaltung, die Durchführung vorbereitender Abschlussarbeiten, die Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) und die Erstellung von Bilanzen für kleinere Betriebe in der Größenordnung des § 267 Abs. 1 HGB. Die Vorbehaltsaufgaben der Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen uneingeschränkt erhalten bleiben.

    • Bereitgestellt von: Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. am 26.03.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8669 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bereichen (vgl. § 6 Nr. 4 StBerG: Buchen laufender Geschäftsvorfälle...
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