Stellungnahmen/Gutachten
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74 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SGB 3"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (74)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) erfüllt wichtige Funktionen und setzt grundlegende Qualitätsstandards. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Zulassungen häufig nur mit einem sehr hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand für die Träger erreicht werden können. Vor diesem Hintergrund wird die Zielsetzung im Koalitionsvertrag begrüßt, das System der Akkreditierung zur Träger- und Maßnahmenzulassung zu vereinfachen. Ziel der AZAV-Reform sollte sein, eine hohe Qualität in der Arbeitsförderung zu gewährleisten, ohne wertvolle Ressourcen in redundanten Prüf- und Dokumentationspflichten zu binden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.08.2026
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Adressatenkreis:
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07.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
er Referentenentwurf sieht wesentliche Änderungen im Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) vor, insbesondere zur Digitalisierung und Modernisierung der Arbeitsförderung. Die bag arbeit begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung des Entwurfs, durch Verfahrensvereinfachungen sowie den Abbau von Komplexität und Bürokratie, die Modernisierung und Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit voranzutreiben. Es werden jedoch Änderungen und Ergänzungen im bisherigen Referentenentwurf angestrebt.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit) am 30.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
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Adressatenkreis:
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22.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fachkräftesicherung durch Qualifizierung und Weiterentwicklung des Qualifizierungschancengesetzes
Das Qualifizierungschancengesetz sollte weiterentwickelt werden, damit es innovative betriebliche Qualifizierungswege besser abbildet. Die Förderung beruflicher Weiterbildung sollte stärker auch Beschäftigte erfassen, die bereits über eine Berufsausbildung verfügen, deren Qualifikationsprofil aber nicht mehr dem technologischen Stand moderner industrieller Produktion entspricht.
- Bereitgestellt von: Pirelli Deutschland am 29.07.2026
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Adressatenkreis:
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17.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 37 SGB III, § 45a SGB III, § 408 SGB III: Einbeziehung der Bildungsträger. §§ 37a und 37b SGB III: Kooperationsplan als zentrales Instrument der individuellen Integrationsplanung ausgestalten. Verpflichtungen nach § 37b SGB III nur ausnahmsweise. § 81 Abs. 2 SGB III: Ergänzung Validierungsverfahren. § 81 Abs. 3 SGB III: Anerkennung Erwerb eines Schul- oder Berufsabschlusses als eigenständiges bildungs- und gesellschaftspolitisches Ziel; Zugang für Erwachsene ohne anerkannten Berufsabschluss zu einer geförderten Nachqualifizierung oder Umschulung. 323 SGB III: Beibehaltung Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Weiterbildung während Kurzarbeit; Bei Abschaffung gleichwertige finanzielle Förderanreize.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 17.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Beschäftigtentransfers
Digitalisierung voranbringen, Qualifizierung im Beschäftigtentransfer weiter stärken, Doppelstrukturen im Beschäftigtentransfer vermeiden
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer e. V. am 09.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist eine Arbeitsverwaltung, die Prozesse digitalisiert und vereinfach und die bürokratischen Aufwände auch für Bildungsträger senkt. Bei der Entwicklung sollte die Bildungspraxis beteiligt werden. Maßnahmen der Arbeitsförderung sollten für mehr Menschen zugänglich gemacht werden (z.B. ein Recht auf Nachholen eines Schulabschlusses, Bildungsträger sollten bei der Erprobung einer Beschäftigungsperspektive mit einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Arbeitsmarktdienstleistungen und Sprachkursen
Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose und Arbeitnehmer sowie der Integrationskurse / Berufssprachkurse für Zugewanderte aus. Dafür bedürfen Arbeitsagenturen, Jobcenter und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausreichender Haushaltsmittel außerhalb der Finanzierung ihrer Verwaltung.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 01.07.2026
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Adressatenkreis:
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30.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Arbeitsmarktdienstleistungen und Sprachkursen
Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose und Arbeitnehmer sowie der Integrationskurse / Berufssprachkurse für Zugewanderte aus. Dafür bedürfen Arbeitsagenturen, Jobcenter und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausreichender Haushaltsmittel außerhalb der Finanzierung ihrer Verwaltung.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 01.07.2026
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030
Die Bundesregierung soll sich für die Umsetzung der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030 einsetzen, 1.) auf EU-Ebene durch ihr Handeln im Rat der EU und 2.) durch die Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie: engagierte Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter; konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt; Verwirklichung des Gewaltschutzes für Frauen mit Behinderungen; Stärkung der ökon. Eigenständigkeit von Frauen; Unterstützung von Alleinerziehenden; Stärkung von Elternzeit, Elterngeld, Pflegezeit und Familienpflegezeit; Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben durch Verbesserung des Zugangs zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung und zu Langzeitpflege.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 193/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026 - 2030 -
BT-Drs. 21/5443
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 7. März bis 20. März 2026)
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BR-Drs. 193/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Betonung von Verbesserungs- und Konkretisierungsmöglichkeiten in den Bereichen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit, der umfassenden Beratung sowie bei der Arbeit mit schwer zu erreichenden jungen Menschen. Zugleich liegt in der Verabschiedung eines SGB III - Modernisierungsgesetzes eine große und bislang im Entwurf nicht beachtete Chance, grundlegende Prinzipien im Bereich der Arbeitsförderung zu reformieren und so die enormen Erwerbspotentiale in Deutschland nachhaltig zu heben. Diese Prinzipien lassen sich als (1) Praxis-First, (2) Gleichberechtigung von Wirkung und Wirtschaftlichkeit sowie (3) die Implementierung von Testphasen und Piloten beschreiben.
- Bereitgestellt von: JOBLINGE e.V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz)
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BT-Drs. 20/12779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Bürgergeldes in eine "Neue Grundsicherung"
Der Gesetzentwurf formuliert das Ziel, die Zahl der Leistungsberechtigten im SGB-II-Leistungsbezug deutlich zu reduzieren. Die Diakonie Deutschland hält die im Entwurf enthaltenen Regelungen dafür nicht geeignet und kritisiert insbesondere die verschärften Sanktionsregelungen. Sanktionen treffen in erster Linie Menschen mit psychischen Erkrankungen, Leseschwierigkeiten, mangelnden Sprachkenntnissen, persönlichen Krisen oder Suchtkrankheiten. Außerdem sieht die Diakonie die Gefahr von Wohnruamerlust und Wohnungslosigkeit durch die geplanten Regelungen.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
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17.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Neusystematisierung, Rechtsvereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung im Sozialrecht
Für eine Reform des Sozialstaats sind Maßnahmen der Vereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung notwendig. Hierzu gehört insbesondere die Harmonisierung von Rechtsbegriffen innerhalb der jeweiligen Leistungssysteme sowie zwischen den verschiedenen Sozialgesetzbüchern. Geldleistungen sollten gebündelt und zusammengelegt werden. Empfohlen werden die Stärkung vernetzter Beratung und rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit, zentrale Anlaufstellen, proaktive Leistungsprüfung und -gewährung, die Sicherstellung des hierfür notwendigen Datenaustauschs, Reduzierung des Aufwands von Nachweispflichten ohne dabei die Mitwirkungspflichten zu reduzieren, Vereinfachung von Berichts- und Dokumentationspflichten und eine gute Gesetzgebung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 26.03.2026
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- SGB 1 [alle SG hierzu]
- SGB 2 [alle SG hierzu]
- SGB 3 [alle SG hierzu]
- SGB 4 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB 8 [alle SG hierzu]
- SGB 11 [alle SG hierzu]
- SGB 12 [alle SG hierzu]
- SGB 14 [alle SG hierzu]
- SGB 7 [alle SG hierzu]
- SGB 9 2018 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
- BKGG 1996 [alle SG hierzu]
- UhVorschG [alle SG hierzu]
- WoGG [alle SG hierzu]
- BAföG [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Arbeitsmarktdienstleistungen und Sprachkursen
Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose und Arbeitnehmer sowie der Integrationskurse / Berufssprachkurse für Zugewanderte aus. Dafür bedürfen Arbeitsagenturen, Jobcenter und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausreichender Haushaltsmittel außerhalb der Finanzierung ihrer Verwaltung.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 20.02.2026
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Adressatenkreis:
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08.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegefachassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt aber praxisnahe Regelungen an, wie die Ausbildung in zwei statt drei Praxiseinsatzfeldern und eine vollständige Harmonisierung der Ausbildungsinhalte der Fachkraft- und Assistenzausbildung in den ersten 1,5 Jahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.09.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeit und Qualifizierung für wohnungslose Menschen personenzentriert gestalten
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe setzt sich für verbesserte politische Rahmenbedingungen im Bereich Arbeit und Qualifizierung für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ein. Ziel ist es, den Zugang zu Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsangeboten niedrigschwellig, flexibel und personenzentriert auszugestalten. Dabei spricht sich die BAG W insbesondere für verlässliche arbeitsmarktpolitische Instrumente, begleitende psychosoziale Unterstützung, individuelle Fallsteuerung sowie flankierende finanzielle Hilfen aus, um nachhaltige Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen. Die bestehenden Regelungen und Förderinstrumente im SGB II und SGB III sollen so weiterentwickelt werden, dass sie den besonderen Lebenslagen wohnungsloser Menschen besser gerecht werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 27.01.2026
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Adressatenkreis:
-
16.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechte inter* und trans* wohnungsloser Menschen im Sozialrecht stärken
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe setzt sich dafür ein, dass inter* und trans* Menschen, insbesondere in Wohnungslosigkeit oder Wohnungsnot, diskriminierungsfrei Zugang zu existenzsichernden Leistungen, Unterstützungsangeboten und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erhalten. Im Rahmen bestehender und künftiger Regelungsvorhaben spricht sich die BAG W dafür aus, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarfe dieser Personengruppen im Sozialrecht verbindlich zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 27.01.2026
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Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Arbeitsmarktdienstleistungen und Sprachkursen
Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose und Arbeitnehmer sowie der Integrationskurse / Berufssprachkurse für Zugewanderte aus. Dafür bedürfen Arbeitsagenturen, Jobcenter und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausreichender Haushaltsmittel außerhalb der Finanzierung ihrer Verwaltung.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 08.01.2026
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Adressatenkreis:
-
14.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, Frühverrentungsregelungen wie die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b SGB VI) zu streichen. Zudem sollte eine Stichtagsregelung geschaffen werden, um bereits frühverrentete Personen in die Aktivrente einzubeziehen. Perspektivisch sollte die Aktivrente auch für Selbstständige (§§ 15, 18 EStG) geöffnet werden. Die isolierten Arbeitgeberbeiträge für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 346 Abs. 3 SGB III, § 172 Abs. 1 SGB VI) sollten entfallen. Außerdem sollte ein eigener Ausweis der steuerfreien Aktivrentenbezüge in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG-E) eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gesetzentwurfs 13. Änderungsgesetz Grundsicherung
Ziel der Gesetzesinitiative ist die Umsetzung des Koalitionsauftrags zur Reform / Abwicklung der Bürgergeldreform. Die Vorschläge beinhalten in verschiedenen Aspekten Verschlechterungen für die Leistungsberechtigten – so sollen etwa Sanktionen verschärft, Schonvermögen reduziert und Wohnkosten gedeckelt werden. Der Paritätische kritisiert dieses Vorhaben.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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Adressatenkreis:
-
21.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie entwickelt ihre Positionen für eine zukunftsgerechte sozialen Sicherung laufend weiter. Ziel ist die gerechte Ausgestaltung des Sozialstaats, unter anderem eine zukunftsgerechte soziale Sicherung. Dabei bringt sie Positionen aus der Praxis heraus in politische Prozesse sowie Gespräche ein und entwickelt diese laufend weiter.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie entwickelt ihre Positionen für eine zukunftsgerechte sozialen Sicherung laufend weiter. Ziel ist die gerechte Ausgestaltung des Sozialstaats, unter anderem eine zukunftsgerechte soziale Sicherung. Dabei bringt sie Positionen aus der Praxis heraus in politische Prozesse sowie Gespräche ein und entwickelt diese laufend weiter.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
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Adressatenkreis:
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20.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung
Ziel des Gesetzesentwurfs ist eine bürokratiearme, transparente und bürgergfreundliche Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung. Hierzu sollen der Vermittlungsprozess weiterentwickelt, das Recht der Arbeitslosenversicherung vereinfacht und vorhandene Förderinstrumente angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/12779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des SGB II durch die neue Grundsicherung gestalten
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins regt an, die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 u. 4 SGB II beizubehalten, eine frühzeitige Beratung von Alleinerziehenden durchzuführen, den Vollzug der Karenzzeit der KdU durch gesetzliche Klarstellungen rechtsicher zu gestalten, Leistungsberechtigte ausreichend zu beraten, die Hinweispflicht (§ 22 Abs. 1a SGB II) als Sollregelung zu gestalten, wirksame Schutzmechanismen für vulnerable Gruppen flankierend einzuführen, eine vertikale Einkommensanrechnung im SGB II einzuführen sowie das Einkommen erst im Folgemonat anzurechnen, die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unser Verband ist gegen den geplanten Änderungen- die Rentenauszahlungen und die Geldleistungen der Sozialleistungsträger nur noch (mit wenigen Ausnahmen) auf ein Konto zu überweisen. Ebenfalls bewerten wir kritisch, dass die Rentenversicherung bei Rentenauszahlungen nur die Kosten bis zur eigenen Bank übernehmen soll. Die geplante Übertragung der Aufgabe der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf die BA kann den Zugang zu dauerhaften Angeboten, bundesweit zu verbessern, allerdings muss sichergestellt werden, dass kultursensible und niedrigschwellige Beratung weiterhin möglich ist. Die Kosten für das Anerkennungsverfahren sollten regelhaft förderfähig werden. Wir fordern auch, dass das Fallmanagement diskriminierungskritisch, kontextsensibel und mehrsprachig erfolgt.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 27.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Rechtsstatus Leaving Care
Careleaver*innen brauchen einen eigenen Rechtsstatus. Ein Status, der ihre spezifische Situation anerkennt und sicherstellt, dass Sozialleistungen – ohne auf Auskünfte der Eltern angewiesen zu sein – gewährt werden und kein Kontakt zu ihren Eltern erzwungen wird. Die Jugendämter kennen ihre Geschichte bereits. Andere Behörden sollten diesen bereits festgestellten Unterstützungsbedarf anerkennen und Daten entsprechend austauschen bzw. beschaffen, statt Careleaver*innen zusätzlichen bürokratischen und potenziell retraumatisierenden Hürden auszusetzen. Wie der Bundesfamilienausschuss am 5. Juni 2024 fraktionsübergreifend festgestellt hat (s.u.), stellt die aktuelle Rechtslage Careleaver*innen vor große Herausforderungen und erschwert ihnen den Weg in ein eigenständiges Leben.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 22.08.2025
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Adressatenkreis:
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05.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben: