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154 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SGB 2"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (154)
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Zu Regelungsvorhaben:
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln
Der Gesetzgeber sollte Regelungen treffen, die zur Vereinfachung beim Teilhabeplan- und Gesamtplanverfahren beitragen. Empfohlen wird eine Evaluation der Bedarfsermittlungsinstrumente durch den Bund, eine Konkretisierung der Infrastrukturverantwortung der Länder in § 94 SGB IX sowie eine Harmonisierung des SGB IX mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Der Deutsche Verein empfiehlt, zu prüfen: Einführung eines bundesfinanzierten Bundesteilhabegeldes, Verankerung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden im Sozialgesetzbuch und Berücksichtigung der Eingliederungshilfe im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Deutsche Verein fordert Anpassungen zur Sicherstellung der Refinanzierung der Wohnkosten in SGB II und SGB XII sowie beim Pauschalbetrag in § 43a SGB XI.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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31.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zielt darauf ab, die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu reformieren und die Vermittlung in Arbeit zu stärken.
- Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritische Begleitung der Reform zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die eaf setzt sich im Reformvorhaben zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende dafür ein, dass die besondere Situation von Familien mit Sorgeverantwortung und die Belange von Kindern im Leistungs- und Sanktionsrecht ausdrücklich und systematisch berücksichtigt werden. Ziel der Einflussnahme ist eine Ausgestaltung der Grundsicherung, die Qualifizierung von Leistungsberechtigten stärkt, Sorgearbeit angemessen abbildet und Trennungsfamilien durch einen Umgangsmehrbedarf sowie den Wegfall der temporären Bedarfsgemeinschaft besser absichert.
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wohnen. Fördern.Vertrauen - für eine zukunftsfähige Grundsicherung im SGB II
Der IB fordert, die Lebensrealität junger Menschen und ihrer Familien in prekären Lebenslagen in der Gesetzgebung ernst zu nehmen. Existenzsichernde Leistungen wie die Übernahme der Wohnkosten und der Regelsatz dürfen nicht zur Disposition stehen. Die Jugendsozialarbeit kennt die Lebensrealitäten dieser Zielgruppe und braucht einen adäquaten Platz in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit. Junge Menschen brauchen Sicherheit-nicht Sanktionen'!
- Bereitgestellt von: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neusystematisierung, Rechtsvereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung im Sozialrecht
Für eine Reform des Sozialstaats sind Maßnahmen der Vereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung notwendig. Hierzu gehört insbesondere die Harmonisierung von Rechtsbegriffen innerhalb der jeweiligen Leistungssysteme sowie zwischen den verschiedenen Sozialgesetzbüchern. Geldleistungen sollten gebündelt und zusammengelegt werden. Empfohlen werden die Stärkung vernetzter Beratung und rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit, zentrale Anlaufstellen, proaktive Leistungsprüfung und -gewährung, die Sicherstellung des hierfür notwendigen Datenaustauschs, Reduzierung des Aufwands von Nachweispflichten ohne dabei die Mitwirkungspflichten zu reduzieren, Vereinfachung von Berichts- und Dokumentationspflichten und eine gute Gesetzgebung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 26.03.2026
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
-
Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- SGB 1 [alle SG hierzu]
- SGB 2 [alle SG hierzu]
- SGB 3 [alle SG hierzu]
- SGB 4 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB 8 [alle SG hierzu]
- SGB 11 [alle SG hierzu]
- SGB 12 [alle SG hierzu]
- SGB 14 [alle SG hierzu]
- SGB 7 [alle SG hierzu]
- SGB 9 2018 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
- BKGG 1996 [alle SG hierzu]
- UhVorschG [alle SG hierzu]
- WoGG [alle SG hierzu]
- BAföG [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK setzt sich dafür ein, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, Unterstützung erhalten und nicht sanktioniert werden.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 26.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimasozialpolitik - Sozialgerechte Ausgestaltung Wärmewende und Bekämpfung Energiearmut
Sozialgerechte Ausgestaltung der Wärmewende und Bekämpfung von Energiearmut durch realistische Berechnung Stromanteils im Regelbedarf und des Warmwassermehrbedarfs, Rechtsanspruch auf darlehensweise Übernahme von Strom- und Heizenergieschulden, regelmäßige Anpassung Kosten der Unterkunft und Heizung, Verbot armutsbedingte Energiesperren, Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote, Stärkung Wohngeld mit Stromkostenkomponente, Aufteilung Sanierungskosten durch Einführung Drittelmodell, sozial gerechte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit sozialer Staffelung Fördermittel BEG, Senkung Stromsteuer von privaten Haushalten, vollständigen Übernahme des CO2-Preises durch Vermietende.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
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Adressatenkreis:
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19.01.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Sicherung auskömmliche Finanzierung der Jobcenter mit Verwaltungs- und Eingliederungsmitteln - Verankerung PAT-Finanzierung; Weiterentwicklung Arbeitsmarktinstrumente und Qualifizierung - insbesondere Instrumente sozialer Arbeitsmarkt; Verhinderung Verschlechterung KdU- und Vermögensregelungen; Verhinderung Verschärfung Sanktionsrecht; Überprüfung Hinzuverdienstregelungen; Verhinderung Verschlechterung Zumutbarkeitsregelungen Erwerbsarbeit Eltern; Sicherung rechtkreisübergreifende Zusammenarbeit; Sicherstellung existenzsichernde Regelsatzberechnung, gleichstellungspolitischen Anforderungen beachten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Sicherung auskömmliche Finanzierung der Jobcenter mit Verwaltungs- und Eingliederungsmitteln - Verankerung PAT-Finanzierung; Weiterentwicklung Arbeitsmarktinstrumente und Qualifizierung - insbesondere Instrumente sozialer Arbeitsmarkt; Verhinderung Verschlechterung KdU- und Vermögensregelungen; Verhinderung Verschärfung Sanktionsrecht; Überprüfung Hinzuverdienstregelungen; Verhinderung Verschlechterung Zumutbarkeitsregelungen Erwerbsarbeit Eltern; Sicherung rechtkreisübergreifende Zusammenarbeit; Sicherstellung existenzsichernde Regelsatzberechnung, gleichstellungspolitischen Anforderungen beachten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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Adressatenkreis:
-
26.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimasozialpolitik - Sozialgerechte Ausgestaltung Wärmewende und Bekämpfung Energiearmut
Sozialgerechte Ausgestaltung der Wärmewende und Bekämpfung von Energiearmut durch realistische Berechnung Stromanteils im Regelbedarf und des Warmwassermehrbedarfs, Rechtsanspruch auf darlehensweise Übernahme von Strom- und Heizenergieschulden, regelmäßige Anpassung Kosten der Unterkunft und Heizung, Verbot armutsbedingte Energiesperren, Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote, Stärkung Wohngeld mit Stromkostenkomponente, Aufteilung Sanierungskosten durch Einführung Drittelmodell, sozial gerechte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit sozialer Staffelung Fördermittel BEG, Senkung Stromsteuer von privaten Haushalten, vollständigen Übernahme des CO2-Preises durch Vermietende.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach 4/2025 eingereiste Ukraine-Vertriebene sollen nur noch Leistungen nach AsylbLG erhalten
Personen mit Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie 2001/55/EG, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Ein dauerhafter Ausschluss aus dem SGB II, SGB IX, SGB XII und aus der Gesetzlichen Krankenversicherung wird abgelehnt. Notwendig ist die Ermöglichung einer zielführenden Arbeitsmarktintegration und die Chance, weiterhin an Integrationskursen teilzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Kinderschutzbund setzt sich politisch gegen Kinderarmut ein, sowohl im Bereich der bestehenden monetären Leistungssystems, bei der Infrastruktur für Kinder. Im Bereich der bestehenden monetären Leistungen fordert der Kinderschutzbund insbesondere armutsfeste Leistungshöhen der Bürgergeldregelsätze, eine Neuberechnung des sächlichen Existenzminimums für Kinder, eine große Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes sowieso eine Überführung von Kindern aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die regulären Leistungssysteme. Im Bereich der Infrastruktur fordert der Kinderschutzbund bessere und verbindliche bundesweite Standards, ein erhöhtes Engagement des Bundes zum Ausbau der Infrastruktur vor Ort, sowie bessere Zugänge zu den Leistungen für armutsbetroffene Kinder.
- Bereitgestellt von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 24.03.2026
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Adressatenkreis:
-
20.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheit ist ein Menschenrecht. Dies ist im Sozialstaat Deutschland nicht für alle Menschen gleichermaßen und ausreichend sichergestellt. Dringender Handlungsbedarf ist gegeben, insbesondere für vulnerable Personengruppen wie Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz oder Menschen ohne festen Wohnsitz. Der Zugang zu Beratung sowie zu medizinischen und psychosozialen Gesundheitsleistungen ist durch unterschiedliche Maßnahmen zu gewährleisten, unter anderem durch angemessene existenzsichernde Leistungen, niedrischwellige Unterstützungsleistungen und die Verringerung von gesundheitszlicher und sozialer Ungleichheit. Gesundheit ist unteilbar.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 21.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
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Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf "neue Grundsicherung"
Stellungnahme der BAG-S zur "neuen Grundsicherung" und der Änderungen des SGBII
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 03.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
-
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben nimmt vielfach Verbesserungen der Rechtsposition von SGB II-Leistungsberechtigten zurück. Diese reichen von einer restriktiveren Gestaltung bei der Definition von Hilfebedürftigkeit (etwa Karenzzeit Vermögen, Neuregelung Schonvernögen), über Restriktionen bei der Erstattung der Wohnkosten bis hin zu erheblich ausgeweiteten und verschärften Sanktionsmöglichkeiten. Diese werden vom Verband kritisiert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 27.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
-
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Qualifizierungsanteile in Arbeitsgelegenheiten ermöglichen
Ergänzung von §16d SGB II dahingehend, dass Arbeitsgelegenheiten auch Qualifizierungsanteile enthalten können.
- Bereitgestellt von: Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe am 27.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4087
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksache 21/3541 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
-
BT-Drs. 21/4087
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Verzicht auf Regelungen, die psychisch erkrankte Menschen strukturell unter Druck setzen oder implizit verdächtigen. - Schutz der Wohnsicherheit und Streichung der Vermieterrüge als Voraussetzung der Kostenübernahme. - Sozialpolitik, die Stabilität, Vetrauen und psychosoziale Unterstützung stärkt.
- Bereitgestellt von: Deutsche DepressionsLiga e. V. am 24.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
-
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Arbeitsmarktdienstleistungen und Sprachkursen
Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose und Arbeitnehmer sowie der Integrationskurse / Berufssprachkurse für Zugewanderte aus. Dafür bedürfen Arbeitsagenturen, Jobcenter und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausreichender Haushaltsmittel außerhalb der Finanzierung ihrer Verwaltung.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 20.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns gegen Sanktionen aus, die durch Kürzen oder Streichen des Regelbedarfs Kinder mitbestrafen oder Familien gefährden. Die Karenzzeit mit Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr muss bestehen bleiben. Erwerbsaufnahme braucht verlässliche, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung. Eltern kleiner Kinder sollen Anspruch auf Beratung zu Arbeit und Qualifikation haben. Wir fordern den Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung in nicht nachhaltige Erwerbsarbeit. Die Regelbedarfe sind realitätsnah zu berechnen, um ein familiengerechtes Existenzminimum zu sichern. Zudem braucht es einen Umgangsmehrbedarf für Trennungsfamilien sowie die Berücksichtigung von Kosten für Periodenprodukte und eine selbstbestimmte Familienplanung.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 19.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 764/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze -
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
-
BR-Drs. 764/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen für psychisch erkrankte Menschen und deren Familien
Der Aufruf richtet sich gegen Teile des Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze (Bürgergeld-Reform), insbesondere die vorgesehenen verschärften Sanktionsregelungen bei Melde- und Terminversäumnissen bei Jobcentern, Abbruch von Maßnahmen und unzureichendem Nachweis von Eigenbemühungen. Ziel ist es, in den entsprechenden parlamentarischen Beratungen Ausnahmeregelungen für psychisch erkrankte Menschen und deren Familien festzulegen und Sanktionen, die zu erheblichen Leistungskürzungen führen könnten, zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien - KipsFam am 17.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
-
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.01.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Arbeit und Qualifizierung für wohnungslose Menschen personenzentriert gestalten
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe setzt sich für verbesserte politische Rahmenbedingungen im Bereich Arbeit und Qualifizierung für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ein. Ziel ist es, den Zugang zu Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsangeboten niedrigschwellig, flexibel und personenzentriert auszugestalten. Dabei spricht sich die BAG W insbesondere für verlässliche arbeitsmarktpolitische Instrumente, begleitende psychosoziale Unterstützung, individuelle Fallsteuerung sowie flankierende finanzielle Hilfen aus, um nachhaltige Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen. Die bestehenden Regelungen und Förderinstrumente im SGB II und SGB III sollen so weiterentwickelt werden, dass sie den besonderen Lebenslagen wohnungsloser Menschen besser gerecht werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 27.01.2026
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Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechte inter* und trans* wohnungsloser Menschen im Sozialrecht stärken
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe setzt sich dafür ein, dass inter* und trans* Menschen, insbesondere in Wohnungslosigkeit oder Wohnungsnot, diskriminierungsfrei Zugang zu existenzsichernden Leistungen, Unterstützungsangeboten und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erhalten. Im Rahmen bestehender und künftiger Regelungsvorhaben spricht sich die BAG W dafür aus, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarfe dieser Personengruppen im Sozialrecht verbindlich zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 27.01.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Bürgergeldes und Neuregelungen zur Zumutbarkeit, Sanktionierung und Kosten der Unterkunft. VdK kritisiert Gesetzentwurf scharf, da es das Sozialstaatsprinzip und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verletzt sieht (Neue Grundsicherung).
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 23.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Arbeitsmarktdienstleistungen und Sprachkursen
Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose und Arbeitnehmer sowie der Integrationskurse / Berufssprachkurse für Zugewanderte aus. Dafür bedürfen Arbeitsagenturen, Jobcenter und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausreichender Haushaltsmittel außerhalb der Finanzierung ihrer Verwaltung.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 08.01.2026
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Adressatenkreis:
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14.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell zu gerechter SGB-II-Reform für Familien und Frauen
Es wird gefordert, dass die geplante Reform des SGB-II die besondere Situation von Menschen mit Fürsorgeverantwortung angemessen berücksichtigt. Aus Sicht des Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bestehen in verschiedenen Regelungsbereichen erhebliche Risiken geschlechtsspezifischer Benachteiligungen von Frauen – insbesondere von Alleinerziehenden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: