Stellungnahmen/Gutachten
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177 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SGB 11"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (177)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der bpa begrüßt, dass die Zielwerte für eine bundeseinheitliche, mindestens zu vereinbarende personelle Ausstattung nach § 113c Absatz 8 SGB XI für den neuen Erhebungszeitraum 2026/2027 gegenüber der bisherigen Festlegung weder angehoben noch verbindlich ausgestaltet werden sollen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere Hilfskraftpersonal mit landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr bisher in keinem Bundesland in auch nur annähernd ausreichender Zahl zur Verfügung steht. Eine Anhebung der Zielwerte oder eine Regelung zur verbindlichen Einhaltung hätte die Einrichtungen in einer ohnehin angespannten Versorgungssituation zusätzlich belastet.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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16.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV und in der SPV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV und der SPV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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23.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV und in der SPV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV und der SPV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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26.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV und in der SPV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV und der SPV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Die BPtK wirbt für: Erstens: eine gesetzliche Änderung, dass Psychotherapeut*innen Präventionsempfehlungen ausstellen und Pflegebedürftigkeit bescheinigen dürfen. Zweitens: eine gesetzliche Ergänzung, dass die BPtK ein Stellungnahmerecht erhält, wenn die Kompetenzerweiterung von Pflegefachpersonen die Leistungen von Psychotherapeut*innen berührt. Drittens: gesetzliche Änderungen zur Verbesserung des Datenschutzes in der ePA, insbesondere Ausnahme von Befüllungspflichten für Leistungserbringer*innen. Viertens: eine Änderung des Änderungsantrages mit dem Regelungsvorschlag über die Finanzierung der Weiterbildungsambulanzen.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Die BPtK wirbt für: Erstens: eine gesetzliche Änderung, dass Psychotherapeut*innen Präventionsempfehlungen ausstellen und Pflegebedürftigkeit bescheinigen dürfen. Zweitens: eine gesetzliche Ergänzung, dass die BPtK ein Stellungnahmerecht erhält, wenn die Kompetenzerweiterung von Pflegefachpersonen die Leistungen von Psychotherapeut*innen berührt. Drittens: gesetzliche Änderungen zur Verbesserung des Datenschutzes in der ePA, insbesondere Ausnahme von Befüllungspflichten für Leistungserbringer*innen. Viertens: eine Änderung des Änderungsantrages mit dem Regelungsvorschlag über die Finanzierung der Weiterbildungsambulanzen.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Voraussetzungen für eine integrierte Senior*innenpolitik schaffen, Änderungen in SGB XI und XII
Der Gesetzgeber sollte gesetzliche Grundlagen schaffen, die es Kommunen ermöglichen, ein gutes Leben im Alter vor Ort zu gestalten und Altenhilfe und Pflege mit Prävention und Gesundheitsförderung zu verzahnen. Dazu sollte im § 71 SGB XII ergänzt werden, dass die Ausgestaltung der Altenhilfe durch Landesrecht näher zu bestimmen ist. Es sollten verbindliche Regelungen auf Bundesebene geschaffen werden, die die Bereitstellung und Nutzung kleinräumlicher Daten zu Planungszwecken ermöglichen. Beratungsansprüche nach SGB XI (§§ 7a, 7c, 45 SGB XI) sollten novelliert werden, um die Beratung in der Pflege einfacher und flexibler zu gestalten und damit die Umsetzung einer ganzheitlichen Beratungs- und ggf. auch Angebotsstruktur zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im SGB XI Soziale Pflegeversicherung, im Pflegezeit- und im Familienpflegezeitgesetz
Der Gesetzgeber sollte Regelungen treffen, um Potenziale von Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation besser zu nutzen, pflegerische Versorgung zu sichern, das Leistungsrecht zu flexibilisieren, häusliche Pflege zu stärken und den Einsatz digitaler Kommunikations- und Unterstützungstechnologien zu fördern. Zur Stärkung und Entlastung pflegender Zu- und Angehöriger sollten Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege ausgebaut und Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz zusammengeführt werden. Die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige sollte geprüft werden. Die pflegebedingten Eigenanteile sollten dauerhaft und effektiv reduziert werden. Die Finanzierungsgrundlage der Pflegeversicherung sollte zukunftsfähig ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 09.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Für mehr Anerkennung und Wertschätzung - Pflegende Angehörige weiter unterstützen
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BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) - Reform
Für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sind weitere Reformen geplant, einerseits zur Finanzierung, andererseits zur Ausgestaltung der Leistungen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft setzt sich für flexiblere Nutzungsmöglichkeit der Leistungen der Pflegeversicherung in Form eines umfassenden Entlastungsbudgets ein. Zur finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien wird der sogenannte "Sockel-Spitze-Tausch" angestrebt, eine Deckelung der Eigenbeteiligung an den Pflegekosten und umfangreichere Übernahme der Kosten durch die Pflegeversicherung, auch in der häuslichen Versorgung. Die DAlzG unterstützt die Forderungen nach einer nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung sowie einer Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz am 04.12.2025
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) - Reform
Für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sind weitere Reformen geplant, einerseits zur Finanzierung, andererseits zur Ausgestaltung der Leistungen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft setzt sich für flexiblere Nutzungsmöglichkeit der Leistungen der Pflegeversicherung in Form eines umfassenden Entlastungsbudgets ein. Zur finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien wird der sogenannte "Sockel-Spitze-Tausch" angestrebt, eine Deckelung der Eigenbeteiligung an den Pflegekosten und umfangreichere Übernahme der Kosten durch die Pflegeversicherung, auch in der häuslichen Versorgung. Die DAlzG unterstützt die Forderungen nach einer nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung sowie einer Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz am 04.12.2025
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Adressatenkreis:
-
29.09.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflegereform: Generationengerechte, nachhaltige Finanzierung sicherstellen
Eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung muss mit einer Stärkung der kapitalgedeckten Pflege einhergehen. Die Umlagefinanzierung stößt an ihre Grenzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pflegekompetenz stärken, Unabhängigkeit der Pflegebegutachtung wahren
Die Unabhängigkeit der Pflegebegutachtung muss im Interesse der Versicherten gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 26.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 18.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 18.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Pflegekompetenzgesetzes mit klar definierten Kompetenzstufen für Pflegefachpersonen, einschließlich verbindlicher Regelungen zur Tätigkeitsabgrenzung, Delegation und Verantwortung. Zudem sollen wirtschaftlich tragfähige und sektorenübergreifende Vertragsregelungen im Rahmen des § 73d SGB V (neu) geschaffen werden. Die Etablierung eines „stambulanten“ Versorgungssektors soll verhindert und stattdessen eine Öffnung für vielfältige, praxiserprobte Wohn- und Versorgungsformen erreicht werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
-
07.10.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Pflegekompetenzgesetzes mit klar definierten Kompetenzstufen für Pflegefachpersonen, einschließlich verbindlicher Regelungen zur Tätigkeitsabgrenzung, Delegation und Verantwortung. Zudem sollen wirtschaftlich tragfähige und sektorenübergreifende Vertragsregelungen im Rahmen des § 73d SGB V (neu) geschaffen werden. Die Etablierung eines „stambulanten“ Versorgungssektors soll verhindert und stattdessen eine Öffnung für vielfältige, praxiserprobte Wohn- und Versorgungsformen erreicht werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der pflegerischen Versorgung, Forderung nach stabiler Finanzlage der SPV
Die Lage der Pflegeversicherung und der pflegerischen Versorgung ist besorgniserregend: Die Finanzierung ist nicht gesichert. Pflegebedürftige haben zwar Anspruch auf Leistungen, aber keine Angebote vor Ort. Wer einmal pflegebedürftig ist, bleibt es wohl auch ein Leben lang. Die meisten werden von Angehörigen gepflegt, doch immer mehr Menschen leben allein. Und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter und weiter. Angesichts dieser Herausforderungen stellen sich drängende Fragen: Wie können wir zukünftig eine angemessene pflegerische Versorgung überhaupt noch gewährleisten? Und ist dies unter den derzeitigen Rahmenbedingungen überhaupt möglich? Der BKK Dachverband macht dazu in diversen Positionspapiere Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung und Sicherung der Finanzlage der SPV.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Regelungen im BEEP zur wirtschaftlichen Absicherung der professionellen Pflegeangebote in Deutschland reichen nicht aus. Die geplante kommunale Pflegestrukturplanung ist ein gefährliches Einfallstor für eine Bedarfssteuerung. Die geplanten gemeinschaftlichen Wohnformen bergen existenzielle Gefahren für bestehende Wohngemeinschaftsangebote. Durch das Gesetz droht ein neuer finanzpolitischer Verschiebebahnhof: Die ärztlichen Leistungen, die durch Pflegefachpersonen zukünftig erbracht werden können, sollen der Pflegeversicherung zugeordnet werden. Es gibt keine Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte, die heute als Hilfskräfte arbeiten – stattdessen sollen Ärzte zukünftig mit angestellten Pflegefachkräften entlastet werden, als Beitrag zur Bekämpfung des Ärztemangels.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Kompetenzen von Heilerziehungspflegenden erweitern, Pflegegeld nach § 37 SGB XI bei allen Pflegebedürftigen unbegrenzt für die gesamte Dauer der Aufnahme in ein Krankenhaus oder eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung weiterleisten, wettbewerbsbasiertes Vertragsmodell zur Behebung der Qualitätsdefizite in der Inkontinenz-Versorgung aufgeben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 06.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Gesetzgebung bzgl. digitaler Pflege und digitaler Pflegeanwendungen
Eine digitale Erweiterung der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Einführung einer bundesweit einheitlichen Vergütung für Pflegedienste für die Erbringung ergänzender Unterstützungsleistungen (eUL). Einführung eines jährlichen eUL-Kostenerstattungsbudgets für Pflegebedürftige. Eine digitale Abwicklung von pflegeadministrativen Aufgaben für Versicherte und Angehörige bei den Pflegekassen. Förderung digitaler Pflegekompetenz aller Versicherten. Einführung telepflegerische Leistungen, damit digitale Betreuung inkl. Videobetreuung auch in der Pflegeversorgung ermöglicht wird. Die Aufhebung des aktuell im SGB XI verankerten Regionalprinzips. Einführung einer Verwaltungspauschale für die Administration digitaler Anwendungen im Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 357/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz - DVPMG) -
BR-Drs. 365/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BR-Drs. 357/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der regulatorischen Grundlagen für digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Einführung eines Erprobungsjahrs nach dem Vorbild des DiGA-Fast-Tracks. Angepasste Evidenzanforderungen an die täglichen Realitäten innerhalb der Pflege. Erhöhung der monatlichen Erstattungsbeträge für DiPA und ergänzende Unterstützungsleistungen. Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die allgemeine Lebensführung und den (teil)stationären Pflegebereich.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 357/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz - DVPMG) -
BR-Drs. 365/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BR-Drs. 357/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bezugnehmend auf die Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz aus dem BMG: Flexibilisierung von Pflegeleistungen jenseits von ambulant und stationär; Etablierung von Community Health Nursing; Ausbau und Stärkung der Kompetenzen der Pflegeberufe.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Die BPtK wirbt für Befugniserweiterungen für Psychotherapeut*innen in der Prävention sowie für psychosoziale Beratung von häuslich Pflegenden. Außerdem setzt sich die BPtK für den Einbezug psychotherapeutischer Fachexpertise bei der Festlegung der Voraussetzungen unter denen Pflegefachpersonen vertragsärztliche Leistungen übertragen werden können, sofern Leistungen von Psychotherapeut*innen berührt sind, ein. Hierzu gehört auch ein Stellungnahmerecht für die Bundespsychotherapeutenkammer.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 25.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dem SGB XI sollte ein Passus hinzugefügt werden, der die stationär organisierte ordensinterne Pflege für Ordensmitglieder rechts- und systemkonform regelt. Hierbei kann es sich um eine Bestandsschutz- oder Übergangslösung handeln, die allen Ordensgemeinschaften die Möglichkeit einräumt, ihren Mitgliedern eine entsprechende Pflege im Rahmen der geschützten Lebensform auch zukünftig zu gewähren.
- Bereitgestellt von: DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e. V. am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz -
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: