Stellungnahmen/Gutachten
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37 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (37)
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in Deutschland
§ 24 Gründung und Finanzierung einer Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen § 25 Fünf Euro je Tonne Verpackungsmaterial § 7 Abs. 3 Mehrwegförderung § 36 Einwegpfandpflicht
- Bereitgestellt von: Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VdF) am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Europäische Verpackungsverordnung, welche am 16.12.2024 vom Rat verabschiedet wurde und am 11.02.2025 in Kraft getreten ist. Ziel der BiPV ist es, im Hinblick auf die Verpackungsverordnung Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Kreislaufwirtschaft zu erhalten, die transparent und verlässlich ausgestaltet sind. Die verpackungsrechtlichen Anforderungen sollen Grundlage für die dringend benötigte Planungssicherheit der Unternehmen in nachhaltiges Verpackungsdesign, die Förderung und Verwendung von recycelten Materialien und die zirkuläre Infrastruktur sein. Im Rahmen der Umsetzung der Regelungen der Europäischen Verpackungsverordnung und der Begleitung delegierender Rechtsakte sollen die Interessen herstellergetragener Rücknahmesysteme von Verpackungen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Brancheninitiative Produktverantwortung GbR (BiPV) am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Aufnahme eines Dialogs mit den zuständigen politischen Stakeholdern zur Ausgestaltung der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich Verpackungswirtschaft und Kunststoffrecycling. Dabei soll auf Regelungen Einfluss genommen werden, die die wirtschaftlichen und strukturellen Voraussetzungen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Recyclinginfrastruktur sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Kunststoffrecyclingbranche in Deutschland und Europa betreffen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Verpackungsinstitut e. V. am 15.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wissenstransfer aus der Verpackungs-Wertschöpfungskette in relevante politische Prozesse.
Ziel ist das Einbringen fachlicher Expertise sowie praktischer Erfahrungen und Best Practices (B2B und B2C) zur Ausgestaltung und Umsetzung europäischer und nationaler Regelungen in den Bereichen Verpackung, Abfall- und Kreislaufwirtschaft sowie Rohstoff- und Ressourcennutzung. Im Fokus steht insbesondere die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) einschließlich zugehöriger delegierter und Durchführungsrechtsakte. Durch den Dialog sollen Erfahrungen entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette für die Entwicklung, Auslegung und Umsetzung regulatorischer Anforderungen nutzbar gemacht werden. Zugleich soll eine harmonisierte und einheitliche Anwendung der Vorschriften innerhalb der EU gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Verpackungsinstitut e. V. am 15.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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23.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG)
Die Regelungen des VerpackDG als nationale Anpassungen an die PPWR müssen 1:1 umgesetzt werden. Ein Gold-Plating sollte vermieden werden, insbesondere im Bereich der Mehrwegquoten. Außerdem sollte es dringend eine Klarstellung zum Erzeuger-/Herstellerbegriff geben, Ausnahmen für sehr leichte Kunststofftragetaschen sollten genutzt werden und das Budget für Finanzierungs- und Präventionsmaßnahmen muss flexibel ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 11.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (VO 2025/40/EU, sog. PPWR) soll es ab 12. August 2026 und in den Folgejahren in der gesamten Europäischen Union (EU) zu umfangreichen Veränderungen und Harmonisierungen für den Verpackungskreislauf kommen. Diese Ambition unterstützen wir im Grundsatz ausdrücklich. Gemeinsames Ziel muss es dabei sein, den Verpackungskreislauf in der EU inkl. Investitionssicherheit in die entsprechende Infrastruktur und neue Technologien zügig herzustellen. Das Inkrafttreten zum 12. August 2026 birgt aufgrund der zahlreichen und relevanten Veränderungen des Rechtsregimes mitten im Jahr Risiken, denen aktiv begegnet werden muss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Pfandpflicht-Ausnahme für Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen
Mit dem Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll § 36 Absatz 4 Nummer 5 um eine Legaldefinition für „Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen“ ergänzt werden, um diese klar von pfandpflichtigen PET-Einwegflaschen abzugrenzen und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Definition stellt auf aus Schlauch- oder Flachbeuteln mit Quer- und/oder Längsnähten hergestellte, raumbildende Packmittel ab, unabhängig von deren Standfestigkeit. Ziel ist, ökologisch vorteilhafte, materialeffiziente Schlauchbeutel weiterhin von der Pfandpflicht auszunehmen, ohne die Ausnahme auszudehnen, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den bestehenden Recyclingkreislauf im dualen System zu stärken.
- Bereitgestellt von: CONCILIUS AG am 18.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Pfandpflicht-Ausnahme für Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen
Mit dem Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll § 36 Absatz 4 Nummer 5 um eine Legaldefinition für „Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen“ ergänzt werden, um diese klar von pfandpflichtigen PET-Einwegflaschen abzugrenzen und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Definition stellt auf aus Schlauch- oder Flachbeuteln mit Quer- und/oder Längsnähten hergestellte, raumbildende Packmittel ab, unabhängig von deren Standfestigkeit. Ziel ist, ökologisch vorteilhafte, materialeffiziente Schlauchbeutel weiterhin von der Pfandpflicht auszunehmen, ohne die Ausnahme auszudehnen, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den bestehenden Recyclingkreislauf im dualen System zu stärken.
- Bereitgestellt von: CONCILIUS AG am 18.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
Mit Vorlage des Referentenentwurfs startet die Bundesregierung die Anpassung der deutschen Verpackungsgesetzgebung an die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung. Wir setzen uns für eine pragmatische, bürokratiearme Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung PPWR in das deutsche Verpackungsrecht ein, die zudem alle Spielräume nutzt, um das Bestehen und die Wirtschaftlichkeit der Mehrweg- und Kreislaufverpackungssysteme der deutschen Getränkewirtschaft zu schützen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 03.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG)
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) zur nationalen Umsetzung der EU-Verpackungsvorgaben. Ziel der Einflussnahme ist die Änderung des Entwurfs durch Einführung vereinfachter Registrierungs-, Melde- und Nachweispflichten für KMU einschließlich einer echten Kleinmengenregelung (<1 Tonne/Jahr), Einschränkung externer Vollständigkeitserklärungen (§ 10 Abs. 4), Begrenzung neuer Verwaltungs- und Kontrollstrukturen, EU-weit harmonisierte Registerverfahren, praxisgerechte Regelungen im PPK-Bereich sowie die Einführung eines Rezyklat-Fonds nach § 21 VerpackDG.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 12.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung der Suspendierung des Bevollmächtigten
Der VERE Verband verfolgt mit seiner Interessenvertretung das Ziel, durch Änderungen am Referentenentwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes praxisferne Anforderungen zu vermeiden, um eine fachgerechte Entsorgung von Verpackungen in Deutschland im Sinne der Verordnung (EU) 2025/40 sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e.V. (VERE e.V.) am 10.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die vorbildlichen Pfandsysteme bei Getränkeverpackungen stellen bei Einwegverpackungen über eine geschlossene Sammlung die Voraussetzung für ein solches hochwertiges Recycling sicher. Die konsequente Stärkung und Sicherung dieser geschlossenen Material-Kreisläufe zahlt auf die Klima-Ziele der Bundesregierung ein. Diese auch für den Ressourcenschutz relevante Zielsetzung ist im Verpackungsgesetz (VerpackG) verankert (§ 1 Absatz 3) und soll im aktuell vorliegenden Referentenentwurf eines Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) fortgeführt werden (§ 1 Absatz 3).
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. am 05.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dazu gehören eine verbindliche und ambitionierte Ausgestaltung von Mehrwegquoten im Getränkebereich, eine Etablierung eines wirksamen Mehrweg-Förderfonds ohne finanzielle Belastung und mit Mitspracherecht von Mehrwegunternehmen, die Einführung einer bundesweiten Abgabe auf Einweggeschirr im Take-Away-Bereich, die frühzeitige Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht und eine Rücknahmepflicht von Mehrweg-Take-Away-Verpackungen im Lebensmitteleinzelhandel.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 23.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschwächung und Reduzierung der Anforderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen
Der Entwurf verursacht nach Regierungsangaben zusätzliche Kosten von rund 90 Mio. € jährlich – für Prüfpflichten, Gutachten, Registrierungsprozesse, Zulassungen, Sicherheitsleistungen sowie die Finanzierung neuer Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. Bereits heute tragen Hersteller umfangreiche Finanzierungsverpflichtungen (u.a.Zentrale Stelle, Register, Systeme). Der Entwurf verschärft diese Lasten erheblich und schafft zudem eine neue Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen, deren Zweck, Zielsetzung und Nutzen völlig unklar bleiben. Diese nicht begründbare Ausweitung des Behördenapparats widerspricht jeder wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit. Für KMU drohen existenzgefährdende Mehrkosten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschwächung und Reduzierung der Anforderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen
Der Entwurf verursacht nach Regierungsangaben zusätzliche Kosten von rund 90 Mio. € jährlich – für Prüfpflichten, Gutachten, Registrierungsprozesse, Zulassungen, Sicherheitsleistungen sowie die Finanzierung neuer Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. Bereits heute tragen Hersteller umfangreiche Finanzierungsverpflichtungen (u.a.Zentrale Stelle, Register, Systeme). Der Entwurf verschärft diese Lasten erheblich und schafft zudem eine neue Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen, deren Zweck, Zielsetzung und Nutzen völlig unklar bleiben. Diese nicht begründbare Ausweitung des Behördenapparats widerspricht jeder wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit. Für KMU drohen existenzgefährdende Mehrkosten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
Mit Vorlage des Referentenentwurfs startet die Bundesregierung die Anpassung der deutschen Verpackungsgesetzgebung an die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung. Wir setzen uns für eine pragmatische, bürokratiearme Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung PPWR in das deutsche Verpackungsrecht ein, die zudem alle Spielräume nutzt, um das Bestehen und die Wirtschaftlichkeit der Mehrweg- und Kreislaufverpackungssysteme der deutschen Getränkewirtschaft zu schützen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaft Deutscher Brunnen eG am 15.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Schnittstellen zwischen Dualem System und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in § 22 VerpackDG müssen überarbeitet und vereinfacht werden. Dem örE muss eine Festsetzungsbefugnis, wie sie das allgemeine Gebührenrecht kennt, obliegen. Er muss Mitbenutzungs- und Nebenentgelte, die nach dem Bundesgebührenrecht kalkuliert sind, gegenüber den Dualen Systemen fest- und durchsetzen können. Die Sammlung von Verpackungsabfällen im öffentlichen Raum nach §§ 29 und 31 VerpackDG ist im Gesetz näher auszugestalten und relevante Parameter, wie die Stand-platzdichte und Entgelte, zu regeln. Diese Sammlung im öffentlichen Raum ist im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung mit dem örE zu berücksichtigen, womit sie auch von einer Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 2 VerpackDG umfasst werden muss.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das VerpackDG dient der Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 2025/40)). Der Gesetzentwurf enthält u.a. Anreize für das Recycling von Verpackungen, die für die PVC-Wertschöpfungskette relevant ist.
- Bereitgestellt von: VinylPlus Deutschland e.V. am 25.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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27.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsrecht-Anpassungsgesetz: praxisgerechte und bürokratiearme Ausgestaltung
Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Gesetzentwurf präziser gefasst wird und KMU-taugliche Kennzeichnungspflichten entfhält, keine zusätzlichen nationalen Belastungen geschaffen werden, die über die EU-Vorgaben hinausgehen und eine Verschiebung der neuen Pflichten bis 1. Januar 2027 möglich ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der bvse plädiert für eine Änderung des geplanten Gesetzes. Die Art der Umsetzung würde zu erheblichen Problemen für die mittelständischen Unternehmen der Entsorgungswirtschaft führen. Verschiedene Anpassungen sind dringend erforderlich.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für eine praxisnahe, bürokratiearme und rechtssichere Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im nationalen Verpackungsgesetz. Dabei werden zusätzliche finanzielle Belastungen abgelehnt, klare Pfandausnahmen für bestimmte Getränkekategorien in Glasverpackungen gefordert und eine stabile Übergangsregelung für die Systembeteiligung im Jahr 2026 unterstützt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für eine praxisnahe, bürokratiearme und rechtssichere Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im nationalen Verpackungsgesetz. Dabei werden zusätzliche finanzielle Belastungen abgelehnt, klare Pfandausnahmen für bestimmte Getränkekategorien in Glasverpackungen gefordert und eine stabile Übergangsregelung für die Systembeteiligung im Jahr 2026 unterstützt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein, Sekt und Spirituosen e.V. (BWS) am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2024/40
Der Deutsche Schaustellerbund e.V. steht einer umfassenden und einheitlichen Verpackungsregulierung auf europäischem Niveau sehr positiv gegenüber und unterstützen dies nachdrücklich. Jedoch geht der vorliegende Referentenentwurf in die falsche Richtung: Komplexität und Regelungsumfang werden erheblich erhöht, ohne damit einen erkennbaren Nutzen für die Nachhaltigkeit oder Vermeidung unnötiger Abfälle zu erreichen. Stattdessen werden die Unternehmen und Bürger sehr deutlich belastet, Korruptionsrisiken geschaffen und Graubereiche/Umgehungsmöglichkeiten erweitert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 22.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des VerpackDG
Die EU-Verpackungsverordnung enthält daneben auch eine Reihe von optionalen Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber. Zugleich enthält die EU-Verpackungsverordnung konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge. Daraus ergibt sich ein nationaler Anpassungs- und Durchführungsbedarf.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 19.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Verpackungsrechts
IKEA Deutschland setzt sich dafür ein, dass langlebige, wiederverwendbare Gebrauchsgegenstände nicht derselben Einstufung unterfallen sollten wie kurzlebige Einwegverpackungen, deren Zweck sich in einer einmaligen Nutzung erschöpft. Eine solche Präzisierung würde die praktische Vollzugstauglichkeit erhöhen und die Zielsetzung der europäischen Verpackungsverordnung unterstützen, Wiederverwendung zu fördern.
- Bereitgestellt von: IKEA Deutschland GmbH & Co. KG am 19.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: