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9 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (20. WP)"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (9)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des Entwurf der TA Lärm
Die Stellungnahme des BVZi bezweckt das stärkere Einbeziehen der Expertise des Verbandes in Sachen Schallschutz und fordert im Wesentlichen die Konkretisierung einiger missverständlicher Formulierungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie am 02.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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21.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die TA Lärm hat für die Entwicklung von Betriebsstandorten zentrale Bedeutung. Gleichzeitig besteht ein großes Interesse an der Beschleunigung des Wohnungsbaus. Der ZDH beurteilt die befristete Experimentierklausel deshalb differenziert. So droht die Verdrängung ansässiger Betriebe durch heranrückenden Wohnungsbau. Sollte die Experimentierklausel eingeführt werden, muss ein dauerhaften Schutz des Gewerbes sichergestellt werden. Die Einführung von Lärmwerten für das Dörfliche Wohngebiet wird begrüßt. Der ZDH regt eine Anhebung dieser Werte auf das Niveau der Richtwerte für das Dorfgebiet/Mischgebiet an. Zusätzlich schlägt der ZDH vor, neue Regelungen einzuführen, um Flächen, die von Verkehrslärm betroffen und heute kaum bebaubar sind, zukünftig leichter einer Bebauung zuführen zu können.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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21.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VCI bewertet die Änderung der TA Lärm durch die befristete Regelung Nr. 7.5 positiv. Sie erlaubt höhere Lärmgrenzen in der Nacht in Wohngebieten mit Industrie und Gewerbe und fördert so einen ausgewogenen Ansatz, indem sie Lärmbelästigungen begrenz. Aus unserer Sicht ist die TA-Lärm möglicherweise nicht die geeignete rechtliche Grundlage für diese Belange. Wir sind der Meinung, dass diese Aspekte besser im Bauplanungsrecht verankert sein sollten, um das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme zu befördern und einen klaren rechtlichen Rahmen für solche Situationen zu bieten.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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21.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angemessene Lärmvorgaben für das Höchstspannungsnetz
Vermeidung von Regelungen der TA Lärm für heranrückende Wohnbebauung an Anlagen und Leitungen des Höchstspannungsnetzes, die keine angemessene Rücksicht auf Ausbaubedarfe der Stromnetze und die dabei einzuhaltenden Lärmvorgaben nehmen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritik am Referentenentwurf zur Änderung der TA Lärm, Stand 24.05.2024
Der Bundesverband Soziokultur schließt sich mit seinen 15 Landesverbänden und fast 800 Mitgliedseinrichtungen der Stellungnahme der LiveMusikKommission e.V. (LiveKomm) vollumfänglich an und lehnt den vorgelegten Entwurf zur Änderung der TA Lärm (Stand: 24.5.2024) ebenfalls entschieden ab. Ein entsprechendes Schreiben wurde am 25.06.2024 an die Bundesministerin Steffi Lemke, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, verschickt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Soziokultur am 27.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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25.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen zum Entwurf einer Änderung der TA Lärm
- Anpassung der Experimentierklausel und Herabsenkung der Hürden für Gemeinden. - Einführung eines Bestandschutzes für existierende Clubs. - Neubeurteilung von Lärm: Berücksichtigung alternativer Messepunkte und Verfahren gemäß Kulturschallverordnung des Verbands der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (LiveKomm). - Konkretisierung des Ausgleichs zwischen Anwohner:innenschaft und Kulturorten
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 27.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen der TA Lärm mit Augenmaß
Der Verband Wohneigentum setzt sich dafür ein, dass keine Änderung von Lärmbelastungsgrenzen eingeführt werden. Lärmbelastung kann erhebliche gesundheitliche Auswirkungen haben, einschließlich Stress, Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und einer generellen Verringerung der Lebensqualität.
- Bereitgestellt von: Verband Wohneigentum e.V. am 27.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen der TA Lärm mit Augenmaß
Haus & Grund bewertet die geplanten Änderungen der TA Lärm grundsätzlich positiv. Sie zielen auf eine nachhaltige Stadtentwicklung. Der Verband setzt sich jedoch dafür ein, dass die Änderungen der TA Lärm nicht zu Lasten des Lärmschutzes für die Anwohner gehen und langfristig die Lebensqualität erhalten bleibt.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 21.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klares Bekenntnis zur Zulässigkeit von passiven Schallschutzmaßnahmen im Anwendungsbereich der TA Lärm erreichen. Die „Grundausrichtung“ der TA Lärm an den modernen Städtebau anpassen. Eine Regelung ergänzen, die die Baurechtsbehörde dazu ermächtigt, bei Anwendung der Sonderregelung die erhöhten – von dem Wohnungsbauvorhaben zu duldenden – Immissionsrichtwerte in der Baugenehmigung der heranrückenden Wohnbebauung durch Nebenbestimmung festzulegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: