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14 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"PflegeZG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (14)
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz - Pflegekompetenzgesetz - PKG
Mit dem Pflegekompetenzgesetz (PKG) sollen Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übernehmen, pflegende Angehörige entlastet und Unterstützungsangebote gestärkt werden. Der Entwurf betrifft unter anderem Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel, neue Wohnformen und die Umwandlung von Sachleistungen. Die Fachverbände kritisieren den geplanten Pflegevorbehalt (§ 15a SGB V-neu) und fordern die Anerkennung von Heilerziehungspfleger*innen sowie mehr Flexibilität bei Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz, Pflegekompetenzgesetz - PKG
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde ein Thesenpapier zu Familie und Generationen erarbeitet, dessen Bausteine an zuständige Verhandelnden geschickt wurden. Diese wurden aufgefordert, Familien und Generationenpolitik so zu gestalten, dass die partnerschaftliche Verantwortung füreinander, für Kinder und für alte Eltern gestärkt und gute soziale Absicherung gewährleistet ist. Acht zentrale Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Stärkung der sozialen Infrastruktur, 2. Stärkung der Familienleistungen für alle Kinder, 3. Stärkung soziale Sicherung - Weiterentwicklung Alterssicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung. 4. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, 5. Stärkung Prävention, 6. Stärkung Generationengerechtigkeit, 7. Stärkung Resilienz und Teilhabe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (16):
- SGB 8 [alle SG hierzu]
- SGB 9 2018 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 12 [alle SG hierzu]
- AsylbLG [alle SG hierzu]
- UhVorschG [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- BKGG 1996 [alle SG hierzu]
- BEEG [alle SG hierzu]
- MuSchG 2018 [alle SG hierzu]
- FPfZG [alle SG hierzu]
- PflegeZG [alle SG hierzu]
- JFDG [alle SG hierzu]
- BFDG [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB 2 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde ein Thesenpapier zu Familie und Generationen erarbeitet, dessen Bausteine an zuständige Verhandelnden geschickt wurden. Diese wurden aufgefordert, Familien und Generationenpolitik so zu gestalten, dass die partnerschaftliche Verantwortung füreinander, für Kinder und für alte Eltern gestärkt und gute soziale Absicherung gewährleistet ist. Acht zentrale Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Stärkung der sozialen Infrastruktur, 2. Stärkung der Familienleistungen für alle Kinder, 3. Stärkung soziale Sicherung - Weiterentwicklung Alterssicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung. 4. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, 5. Stärkung Prävention, 6. Stärkung Generationengerechtigkeit, 7. Stärkung Resilienz und Teilhabe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (16):
- SGB 8 [alle SG hierzu]
- SGB 9 2018 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 12 [alle SG hierzu]
- AsylbLG [alle SG hierzu]
- UhVorschG [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- BKGG 1996 [alle SG hierzu]
- BEEG [alle SG hierzu]
- MuSchG 2018 [alle SG hierzu]
- FPfZG [alle SG hierzu]
- PflegeZG [alle SG hierzu]
- JFDG [alle SG hierzu]
- BFDG [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB 2 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde ein Thesenpapier zu Familie und Generationen erarbeitet, dessen Bausteine an zuständige Verhandelnden geschickt wurden. Diese wurden aufgefordert, Familien und Generationenpolitik so zu gestalten, dass die partnerschaftliche Verantwortung füreinander, für Kinder und für alte Eltern gestärkt und gute soziale Absicherung gewährleistet ist. Acht zentrale Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Stärkung der sozialen Infrastruktur, 2. Stärkung der Familienleistungen für alle Kinder, 3. Stärkung soziale Sicherung - Weiterentwicklung Alterssicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung. 4. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, 5. Stärkung Prävention, 6. Stärkung Generationengerechtigkeit, 7. Stärkung Resilienz und Teilhabe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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16.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (16):
- SGB 8 [alle SG hierzu]
- SGB 9 2018 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 12 [alle SG hierzu]
- AsylbLG [alle SG hierzu]
- UhVorschG [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- BKGG 1996 [alle SG hierzu]
- BEEG [alle SG hierzu]
- MuSchG 2018 [alle SG hierzu]
- FPfZG [alle SG hierzu]
- PflegeZG [alle SG hierzu]
- JFDG [alle SG hierzu]
- BFDG [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB 2 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten
Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten und eine Berücksichtigung dieser Zeiten bei der Rente
- Bereitgestellt von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zu Verbesserung der pflegerischen Versorgung und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen für die Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e. V.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 05.03.2025
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Pflegekompetenzgesetz wird die Übernahme von Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen erweitert, was sich auf Organisation und Einsetzbarkeit der Mitarbeitenden in Pflege und Krankenhaus auswirkt. Es wird eine Änderung der vorgeschlagenen Begrifflichkeiten erbeten und es werden Vorschläge für einen größeren Wirkungsgrad gemacht. Ziel der Vorschläge zum Leistungsrecht im SGB XI ist eine Verbreiterung der Möglichkeiten für intersektorale Versorgungsmöglichkeiten und eine Beschleunigung der Verfahren der Selbstverwaltung.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einflussnahme auf das Pflegekompetenzgesetz
Stärkung der Profession "Pflege" zur Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität. Dies kann sowohl über Kompetenzerweiterung sowie der Förderung/Schaffung entsprechender Stellen für Advanced Practice Nurses (APNs) bzw. Community Health Nurses (CHN) gelingen.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im SGB XI Soziale Pflegeversicherung, im Pflegezeit- und im Familienpflegezeitgesetz
Der Gesetzgeber soll dazu bewogen werden, zur Stärkung und Entlastung pflegender Zu- und Angehöriger das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu harmonisieren und das Pflegedarlehn durch eine Lohnersatzleistung zu ersetzen. Leistungen für pflegende Angehörige und Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige sollten flexibilisiert werden. Zur Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung soll ein fest an spezifische Leistungen gebundener Steuerzuschuss eingeführt werden. Es soll geprüft werden, wie die Einnahmebasis durch Einbeziehung anderer Einkommensarten in die Beitragsbemessung verbreitert werden kann und es soll ein Ausgleichmechanismus zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung für eine ausgewogene Lastenverteilung entwickelt und implementiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 02.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Für mehr Anerkennung und Wertschätzung - Pflegende Angehörige weiter unterstützen
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BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zeitverwendungserhebung 2022: Care-Arbeit von Männern und Erwerbstätigkeit von Frauen stärken
Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt. Arbeitgeber*innen und Betriebe sind aufgefordert, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten. Die Politik ist in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit
Flexibilisierung der Leistungen aus Pflegezeit und Familienpflegezeit zur Erleichterung der Inanspruchnahme; Einführung einer Lohnersatzleistung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
13.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: