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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KassenSichV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (6)
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für eine praxisnahe Ausgestaltung der Bonpflicht
Schaffung einer „Opt-out“-Möglichkeit für den Kunden bei der Bonpflicht. Aktuell wird Großteil der Kassenbons sofort nach dem Druck vernichtet. Die Pflicht sollte dann nicht bestehen, wenn Kunde aktiv auf den Beleg verzichtet.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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19.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung von § 1 Abs. 1 Nr. 6 KassenSichV + Erleichterung der Prüfung von Fiskaldaten
In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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19.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für eine praxisnahe Ausgestaltung der Bonpflicht
Schaffung einer „Opt-out“-Möglichkeit für Kund:innen bei der Bonpflicht. Aktuell wird ein Großteil der Kassenbons sofort nach dem Druck vernichtet. Die Pflicht sollte dann nicht bestehen, wenn die Kund:innen aktiv auf den Beleg verzichten.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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19.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung von Rechtsunsicherheiten bei der Änderung der Kassensicherungsverordnung
Stellungnahme zum Entwurf einer zwewiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung neuer Rechtsunsicherheiten (§ 2 Satz 2 Nr. 7 KassenSichV-E, § 4 KassenSichV-E), Klärung offene Fragestellungen bei E-Rechnungen und Kassenbeleg (§ 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV-E) sowie Verschiebung des Anwendungszeitpunktes der Neuregelung zur E-Rechnung (Artikel 3 Abs. 1), Bürokratiekosten: Implementierungskosten durch die Änderungen in den Blick nehmen
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Der AOK-Bundesverband begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat, die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Überarbeitungsbedarf wird allerdings noch hinsichtlich der einheitlichen und klaren Verwendung verschiedener Begrifflichkeiten gesehen. Zudem wird kritisiert, dass die Krankenkassen zukünftig Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsquellen, nämlich sowohl dem BSIG als auch dem SGB V umsetzen müssen. Eine Streichung der IT-Sicherheitsregelungen aus dem SGB V wird entsprechend gefordert.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 18.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
- De-Mail-G [alle SG hierzu]
- EGovG [alle SG hierzu]
- EnWG 2005 [alle SG hierzu]
- MessbG [alle SG hierzu]
- EnSiG 1975 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- DiGAV [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- BFSGV [alle SG hierzu]
- TKG 2021 [alle SG hierzu]
- KHSFV [alle SG hierzu]
- MessEV [alle SG hierzu]
- AWV 2013 [alle SG hierzu]
- VDG [alle SG hierzu]
- PassDEÜV [alle SG hierzu]
- PAuswV [alle SG hierzu]
- KassenSichV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: