Stellungnahmen/Gutachten
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122 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KHG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (122)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem KHAG soll das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angepasst werden. Dazu sind unter anderem die Einführung von Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, Veränderungen an den Leistungsgruppen sowie im Bereich der Onkochirurgie, geänderte Vorgaben für Belegärzte sowie bei den Zwischenfristen vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 08.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Verzahnung der Notfallversorgung mit der KHVVG und den Rettungsdiensten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Ziel der Einflussnahme ist die strukturierte Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften an der Ausgestaltung zentraler Regelungen wie der Ersteinschätzung, den Anforderungen an Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie der Erstellung einschlägiger Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zudem soll die AWMF als koordinierende Instanz in die Konsensbildung zwischen stationärem und ambulantem Bereich einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
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Adressatenkreis:
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14.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG
Mit dem KHAG soll das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angepasst werden. Dazu sind unter anderem die Einführung von Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, Veränderungen an den Leistungsgruppen sowie im Bereich der Onkochirurgie, geänderte Vorgaben für Belegärzte sowie bei den Zwischenfristen vorgesehen.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 04.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Insbesondere aufgrund der veränderten Sicherheitslage in Europa und Deutschland bedarf es eines resilienten Krankenhauswesens, um die stationäre Versorgung mit Gesundheitsleistungen auch im Falle von Cyberangriffen und Sabotageakten, dem Bündnis- sowie dem Verteidigungsfall weiterhin sicherzustellen. Hierzu sind umfassende Investitionen erforderlich, die zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen anfallen würden. Dazu gehören u.a. bauliche Anpassungen und der Ausbau geschützter Räume, eine sichere Energieversorgung, IT- und Kommunikationssicherheit sowie der Schutz der Infrastruktur und der Aufbau von Personalreserven. Diesem erforderlichen Investitionsbedarf kann nur mit der Schaffung einer zusätzlichen gesetzlichen Finanzierungsgrundlage sachgerecht begegnet werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 02.12.2025
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Adressatenkreis:
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13.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 20.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 28.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung)
Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung)
Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zur Weiterentwicklung der Sektorenübergreifenden Versorgung
Ausgestaltung von Versorgungseinheiten um medizinische und pflegerische Versorgung regional zu sichern ohne dass dies wie bisher vorgesehen ausschließlich von Krankenhäusern umgesetzt werden kann.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Reduktion der Vergütung von operativen Leistungen im Bereich der Onkologie
Eine Reduktion der Vergütung von operativen Leistungen im Bereich der Onkologie (15%-Klausel) gemäß § 40 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ist im Rahmen der Kinder- und Jugendchirurgie nicht sinnvoll. Die chirurgischen Leistungen bei Kindern sollten getrennt von den Erwachsenen gewertet werden und die 15%-Regelung sollte hier nicht greifen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. am 23.09.2025
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 17.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die dggö weist nochmals auf zentrale Empfehlungen aus der Stellungnahme vom 28.04.2024 hin und reflektiert die relevanten Aspekte des Koalitionsvertrags sowie des KHAG. In der vorliegenden Form ist das Instrument der sogenannten Vorhaltevergütung negativ zu bewerten. Eine grundlegende Überarbeitung wird empfohlen. Im KHAG wird dieser wichtige Aspekt nicht adressiert. Es ist noch nicht erkennbar, wie der Gedanke von Planfallzahlen in ein praktikables und rechtssicheres Verfahren überführt werden kann. Die Einführung von Leistungsgruppen hat verschiedene positiv zu bewertende Potenziale. Je-doch sind auch nach Vorliegen des LG-Groupers zentrale Probleme wie eine starke Abhängigkeit der Fallzuordnung von Fachabteilungsschlüsseln ungelöst. Es besteht dringender Bedarf der Weiterentwicklung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e. V. am 15.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Insbesondere im Hinblick auf eine Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sollten im KHVVG die Fachgebiete Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugend-Psychiatrie und Psychotherapie getrennte Leistungsgruppen zugewiesen werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 09.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz sollen verschiedene Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVV) angepasst werden, um die praktische Umsetzung zu erleichtern. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen mit dem Ziel, eine qualitative, bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zu gewährleisten, praxisgerecht fortentwickelt werden. Hierzu sollen mit dem Gesetzentwurf unter anderem Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten erweitert, die Finanzierung des Transformationsfonds umgestaltet sowie Zwischenfristen, Leistungsgruppen und deren Qualitätskriterien angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 21.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreform muss nephrologische Versorgung sicherstellen
Mit aktuell nur rund 145 nephrologische Kliniken und Abteilungen deutschlandweit besteht keine Überversorgung im Fachgebiet. Jede dieser Einrichtungen arbeitet qualitativ auf höchstem Niveau und wird zur Versorgung der immer größer werdenden Patientengruppe gebraucht. Dies bedeutet, dass sehr genau hingesehen werden muss, damit eine ungeeignete Anwendung der Planungsinstrumente der Krankenhausreform die nephrologische Versorgung in Deutschland nicht gefährdet. Daher kommt es jetzt darauf an, dass die Leistungsgruppen, das Planungsinstrument (Leistungsgruppen-Grouper) des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und die Vergütung der Krankenhausreform evaluiert werden, um deren Wirkung transparent aufzuzeigen und bei Bedarf nachzujustieren.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 20.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
20.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem KHAG soll das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angepasst werden. Dazu sind unter anderem die Einführung von Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, Veränderungen an den Leistungsgruppen sowie im Bereich der Onkochirurgie, geänderte Vorgaben für Belegärzte sowie bei den Zwischenfristen vorgesehen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 19.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG
Mit dem KHAG soll das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz angepasst werden. Dazu sind unter anderem die Einführung von Ausnahmeregelungen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser, Veränderungen an den Leistungsgruppen sowie im Bereich der Onkochirurgie, geänderte Vorgaben für Belegärzte sowie bei den Zwischenfristen vorgesehen.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 18.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Antibiotikaforschung und -entwicklung
Durch die Umsetzung von Pull-Anreizen in Form von Transferable Exclusivity Extensions (TEE/TEV) auf EU-Ebene und einer angemessenen Erstattung von Reserveantibiotika im stationären Sektor auf deutscher Ebene soll die nachhaltige Versorgung mit Reserveantibiotika gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 23.07.2025
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Adressatenkreis:
-
26.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Antibiotikaforschung und -entwicklung
Durch die Umsetzung von Pull-Anreizen in Form von Transferable Exclusivity Extensions (TEE/TEV) auf EU-Ebene und einer angemessenen Erstattung von Reserveantibiotika im stationären Sektor auf deutscher Ebene soll die nachhaltige Versorgung mit Reserveantibiotika gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 23.07.2025
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Adressatenkreis:
-
26.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG). Ziel ist es, auf die Ausgestaltung des Leistungsgruppensystems, der Qualitätskriterien sowie der Mindestvorhaltezahlen Einfluss zu nehmen. Zudem wird eine systematische Einbindung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften in relevante Entscheidungs- und Evaluationsprozesse angestrebt, etwa durch ein Stellungnahmerecht sowie Vorschlagsrechte bei der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 21.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG). Ziel ist es, auf die Ausgestaltung des Leistungsgruppensystems, der Qualitätskriterien sowie der Mindestvorhaltezahlen Einfluss zu nehmen. Zudem wird eine systematische Einbindung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften in relevante Entscheidungs- und Evaluationsprozesse angestrebt, etwa durch ein Stellungnahmerecht sowie Vorschlagsrechte bei der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 10.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das KHVVG soll die Versorgungsqualität im Krankenhaus verbessern und Vergütungsstrukturen reformieren. Der BeB fordert, die stationäre Versorgung von Menschen mit Behinderung stärker zu berücksichtigen. Es braucht flächendeckende Strukturen, Kompetenzteams in allen Krankenhäusern, Kooperation mit MZEB und Betreuungseinrichtungen sowie bauliche und personelle Voraussetzungen. Die Fachkliniken für Menschen mit Behinderung sollen erhalten und angemessen vergütet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen
Krankenhausreform umsetzen und Netzwerkstrukturen ausbauen Hochschulambulanzen stärken Resilienz erhöhen Wissenschaftsgetriebene Forschung unterstützen Gesundheitsdatennutzung ermöglichen Innovationszentren implementieren Regulierungen verringern Bürokratie abbauen Akademisierung und Ausbildungsreform vorantreiben
- Bereitgestellt von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 25.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- KHG [alle SG hierzu]
- KHEntgG [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- BPflV 1994 [alle SG hierzu]
- TierSchG [alle SG hierzu]
- TierSchVersV [alle SG hierzu]
- AMG 1976 [alle SG hierzu]
- WissZeitVG [alle SG hierzu]
- GDNG [alle SG hierzu]
- KHTFV [alle SG hierzu]
- BSI-KritisV [alle SG hierzu]
- GIV [alle SG hierzu]
- ÄApprO 2002 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben: