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200 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KAGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (200)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...) § 93 Abs. 3a KAGB-E (unter Nr. 48 des Regierungsentwurfs..., ... und insbesondere zum KAGBKonzept der Vermögensabgrenzung..., ... Der neue § 93 Abs. 3a KAGB-E soll – im Interesse der..., ...ist dabei, eine nach dem KAGB-Modell nicht vorgesehene..., ...gemäß den Vorgaben des KAGB von der KVG auch tatsächlich..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ...gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ...geworden. § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...Fassung der §§ 100 und 154 KAGB erreicht werden: „§ ..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ...Sondervermögens unter dem KAGB fortgeführt werden soll..., ...zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...Konstellationen des § 100 KAGB als Liquidator bestellt..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 04.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert..., ...September 2025 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystematisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert..., ...Widerrufsrecht zusteht.“ § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen an verschiedenen für die Finanzmarktregulierung relevanten Gesetzen
Anlässlich des Auftrags gemäß Art. 90 (5) MiFID II an die Europäische Kommission („EK“) in Absprache mit ESMA, EBA und ACER2, der ausdrücklich verlangt, auf einer umfassenden Bewertung der Märkte für Warenderivate, Emissionszertifikate und deren Derivate zu basieren hat Energy Traders Europe beschlossen, einen eigenen Bericht in Auftrag zu geben, um zur allgemeinen Diskussion und Entscheidungsfindung beizutragen. Nach einer gründlichen Prüfung des bestehenden (Finanzmarkt-)Regulierungsrahmens, unter Berücksichtigung der während der Krise gemachten Beobachtungen und einer quantitativen Analyse, ergeben sich sieben politische Empfehlungen, denen sich RWE anschließt.
- Bereitgestellt von: RWE am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
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18.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...) §93 Abs. 3a KAGB-E (unter Nr. 48 des Regierungsentwurfs..., ... und insbesondere zum KAGB-Konzept der Vermögensabgrenzung..., ... Der neue § 93 Abs. 3a KAGB-E soll – im Interesse der..., ...ist dabei, eine nach dem KAGB-Modell nicht vorgesehene..., ... gemäß den Vorgaben des KAGB von der KVG auch tatsächlich..., ...Sondervermögen nach § 93 Abs. 2 KAGB aus dem Sondervermögen ..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ... geworden. §154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...Fassung der §§ 100 und 154 KAGB erreicht werden: „§ 99..., ...wird.“ §§ 100 a und 100 b KAGB wären zudem entsprechend..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ... gem. § 15 Abs. 2 Nr. 3 KAGB einen „Abwickler“ bestellen..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...was u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 24.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...) § 93 Abs. 3a KAGB-E (unter Nr. 48 des Regierungsentwurfs..., ... und insbesondere zum KAGB- Konzept der Vermögensabgrenzung..., ... Der neue § 93 Abs. 3a KAGB-E soll – im Interesse der..., ...ist dabei, eine nach dem KAGB-Modell nicht vorgesehene..., ...gemäß den Vorgaben des KAGB von der KVG auch tatsächlich..., ... a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ...gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ...Fassung der §§ 100 und 154 KAGB erreicht werden: ..., ... §§ 100 a und 100 b KAGB wären zudem entsprechend..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ...Sondervermögens unter dem KAGB fortgeführt werden soll..., ...zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...Konstellationen des § 100 KAGB als Liquidator bestellt..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 24.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...) §93 Abs. 3a KAGB-E (unter Nr. 48 des Regierungsentwurfs..., ... und insbesondere zum KAGB-Konzept der Vermögensabgrenzung..., ... Der neue § 93 Abs. 3a KAGB-E soll – im Interesse der..., ...ist dabei, eine nach dem KAGB-Modell nicht vorgesehene..., ... gemäß den Vorgaben des KAGB von der KVG auch tatsächlich..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ... geworden. §154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...Fassung der §§ 100 und 154 KAGB erreicht werden: „§ 99..., ...wird.“ §§ 100 a und 100 b KAGB wären zudem entsprechend..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ...Sondervermögens unter dem KAGB fortgeführt werden soll..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 24.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...) §93 Abs. 3a KAGB-E (unter Nr. 48 des Regierungsentwurfs..., ... und insbesondere zum KAGB-Konzept der Vermögensabgrenzung..., ... Der neue § 93 Abs. 3a KAGB-E soll – im Interesse der..., ...ist dabei, eine nach dem KAGB-Modell nicht vorgesehene..., ... gemäß den Vorgaben des KAGB von der KVG auch tatsächlich..., ...Sondervermögen nach § 93 Abs. 2 KAGB aus dem Sondervermögen ..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ... geworden. §154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...Fassung der §§ 100 und 154 KAGB erreicht werden: „§ 99..., ...wird.“ §§ 100 a und 100 b KAGB wären zudem entsprechend..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ... gem. § 15 Abs. 2 Nr. 3 KAGB einen „Abwickler“ bestellen..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...was u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundesregierung:
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25.11.2025
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Bundestag:
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...) §93 Abs. 3a KAGB-E (unter Nr. 48 des Regierungsentwurfs..., ... und insbesondere zum KAGB-Konzept der Vermögensabgrenzung..., ... Der neue § 93 Abs. 3a KAGB-E soll – im Interesse der..., ...ist dabei, eine nach dem KAGB-Modell nicht vorgesehene..., ... gemäß den Vorgaben des KAGB von der KVG auch tatsächlich..., ...Sondervermögen nach § 93 Abs. 2 KAGB aus dem Sondervermögen ..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ... geworden. §154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...Fassung der §§ 100 und 154 KAGB erreicht werden: „§ 99..., ...wird.“ §§ 100 a und 100 b KAGB wären zudem entsprechend..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ... gem. § 15 Abs. 2 Nr. 3 KAGB einen „Abwickler“ bestellen..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...was u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 06.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 06.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Auf dem deutschen Fondsmarkt besteht größere Unsicherheit darüber, ob sich Fondsgesellschaften gegenüber allen Anlegern offener Publikumsfonds auf die Anlagebedingungen bzw., im Falle von deren Änderungen, auf die geänderten Anlagebedingungen berufen können. Die DWS befürwortet eine zeitnahe gesetzliche Lösung, die den Vorrang der detaillierten Regelungen des Aufsichtsrechts vor allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen klarstellt und damit das Prinzip der Einheitlichkeit der Anlagebedingungen als gesetzliches Grundprinzip verankert und eine Gefährdung des Fondsstandort Deutschlands vermeidet. Die DWS unterstützt eine Initiative des BVI für eine gesetzliche Klarstellung, wonach der Vorrang des Fondsaufsichtsrechts (KAGB) gegenüber dem AGB-Recht deutlich gesetzlich klargestellt wird.
- Bereitgestellt von: DWS Group GmbH & Co. KGaA am 24.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8675
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
-
BT-Drs. 20/8675
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Fondsaufsichtsrechts (KAGB) und des AGB-Rechts erforderlich..., ...europäischen Vorgaben im KAGB umgesetzt mit dem Ziel,..., ...des Fondsaufsichtsrechts (KAGB) gegenüber dem AGB-Recht..., ...entsprechende Regelung in § 163 KAGB: „Für das Rechtsverhältnis...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weitere Maßnahmen
Vorschläge zur Konkretisierung und Rechtssicherheit der Regelungen im Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz - MinStAnpG)
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 14.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 1 Absatz 1 Satz 1 KAGB. Demzufolge werden allein..., ...Anlehnung an § 1 Absatz 1 KAGB auch Investmentvermögen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
- Bereitgestellt von: Auricher Werte GmbH am 10.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...262 Abs. 2 Nr. 2 lit. a KAGB - aus Sicht der Auricher..., ...Finanzen über eine mögliche KAGB-Änderung statt. Gerne ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherer Rahmen für Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare Energien
Der BVI setzt sich für Rechtssicherheit für langfristige private Investitionen über Fonds vor allem in die deutsche Infrastruktur ein. Dabei sind die Interessen sowohl der Energiewirtschaft, als auch der Fondsbranche gleichermaßen zu berücksichtigen, um die politischen Ziele der Transformation zu erreichen und privates Kapital zu mobilisieren.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aufsichtsrechtliche Maßnahmen im KAGB getroffen als auch flankierende...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum AIFMD-Umsetzungsgesetz
Wir begrüßen eine marktgerechte Umsetzung in nationales Recht und warnen vor nationalem Goldplating. Klärungsbedarf sehen wir bei der Erweiterung des Katalogs der erlaubten Tätigkeiten und neuer Anforderungen einer KVG. Wir fordern sachgerechte Regelungen für Liquiditätssteuerungsinstrumente. Zudem setzen wir uns für eine standortgerechte Ausgestaltung der Fondstypen in Bezug auf die Darlehensvergabe und deren Risikomanagement ein.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Weitere Anpassung des KAGB an die PRIIPs-Verordnung..., ... der Regelung des § 164 KAGB, auf die in Nr. 40 Bezug..., ... KVG (§ 5 Abs. 2 Satz 1 KAGB-E) Wir bitten, die in ..., ... 1 Nr. 21 (§ 30a KAGB-E) folgenden neuen Absatz..., ... bereits jetzt nach dem KAGB nur unter sehr stren-gen..., ...Sachauskehr (§ 98 Abs. 4 KAGB-E) Wir bitten, in dem ..., ...eingeführten § 98 Abs. 4 KAGB-E den letzten Halbsatz ..., ...Verwaltungsrechts (§§ 99 KAGB) Wir bitten, Artikel 1 Nr. 51 (§ 99 Abs. 1 KAGB) und Nr. 76 (§ 257 Absatz 4 KAGB) des Referentenent-wurfs..., ... § 100 Absatz 1 KAGB mehr. Die-sen Vorschlag..., ... gemäß § 99 Abs. 1 KAGB-E soll bei Kündi-gung des..., ...erlischt (Arg. § 99 Abs. 2 KAGB), steht § 100 Abs. 2 KAGB-E..., ... gegenüber § 100 Abs. 2 KAGB gelten soll. Damit wäre..., ... bisherigen § 99 Abs. 1 KAGB. Diese Frist sorgt für ..., ...neue § 162 Abs. 2 Nr. 4 KAGB-E hält weiterhin an der..., ...neuen § 30a Abs. 2 S. 2 KAGB-E hinreichend abgedeckt..., ... KAGB für Spezial-AIF mit festen..., ...1 Nr.11 KAGB-E hinsichtlich der anderen..., ...hier: § 98 Abs. 4 KAGB-E), Nr. 62 Buchst. a) des...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Bewertungsregeln und Bürokratieabbau bei Grundstücksbewertungen nötig
Wir fordern ein, dass neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch externe Bewerter für die Bewertung von Immobilien in Fonds zugelassen werden, sofern sie bestimmten berufsrechtlichen Standards und Registrierungen unterliegen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), wonach neben öffentlich..., ...des § 216 Absatz 2 Nr. 1 KAGB sowie die Vorgaben aus ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ..., ...Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 KAGB lauten müsste. § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 KAGB lauten: „[…] Bei der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Vorschrift des § 305 KAGB die – gesetzessystema-tisch..., ...aktuelle Vorschrift des § 305 KAGB (die der Gesetzgeber nach..., ...bestehende Vorschrift des § 305 KAGB enthält – ausschließlich..., ...Halbsatz BGB i. V. m. § 305 KAGB vorrangige) spezialgesetzliche..., ...Die Vorschrift des § 305 KAGB sollte daher ersatzlos ..., ...keine Streichung des § 305 KAGB insgesamt erfolgt, ist ..., ...auf dessen Verhältnis zum KAGB inhaltlich unverändert ..., ...September 2025 6 § 305 KAGB wäre auch darüber hinaus..., ...anzupassen: In § 305 Abs. 1 KAGB wäre zu ergänzen „eines..., ...760 ist“. In § 305 Abs. 7 KAGB wäre klarzustellen: „Das..., ...handelt.“ § 305 Abs. 7 Satz 2 KAGB könnte ersatzlos entfallen. § 305 Abs. 8 KAGB sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sonderfall des § 80 Abs. 3 KAGB) erlaubnisseitig „nur“ ..., ...Absatz 2 und Absatz 3 Satz 3 KAGB lauten müsste. § 68 Abs. 3 Sätze 2 und 3 KAGB lauten: „[…] Bei der Verwahrstelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Startups iRd Standortfördergesetz
Forderung nach einem ambitionierteren Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von Kapital und die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorgehoben werden steuerliche Anpassungen („Roll over“), die Öffnung von Venture-Capital-Fonds, Erleichterungen bei Börsenzulassungen und die Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien. Kritik gilt u.a. der geplanten Änderung im Fondsrisikobegrenzungsgesetz, die VC-Fonds unverhältnismäßig belasten würde. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für Gründer*innen, Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Anpassung der Wegzugsbesteuerung, Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Erweiterung der Forschungszulage.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...AuM-Berechnung für nach dem KAGB registrierte AIFM vor. ..., ...Erlaubnispflicht nach dem KAGB, verbunden mit hohen organisatorischen...
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Zu Regelungsvorhaben: