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15 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (15)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Bereitgestellt von: Initiative für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol- und Nikotin-Marketing ("Kinder ohne Alkohol und Nikotin") am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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05.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Bereitgestellt von: Initiative für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol- und Nikotin-Marketing ("Kinder ohne Alkohol und Nikotin") am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Bereitgestellt von: Initiative für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol- und Nikotin-Marketing ("Kinder ohne Alkohol und Nikotin") am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Bereitgestellt von: Initiative für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol- und Nikotin-Marketing ("Kinder ohne Alkohol und Nikotin") am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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10.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Bereitgestellt von: Initiative für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol- und Nikotin-Marketing ("Kinder ohne Alkohol und Nikotin") am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Bereitgestellt von: Initiative für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol- und Nikotin-Marketing ("Kinder ohne Alkohol und Nikotin") am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Deutsche Jugendschutzgesetz hat sich bewährt. Es soll Kinder und Jugendli-che wirksam vor Gefahren schützen, es soll aber auch ihre Entwicklung zu selbstbe-stimmt handelnden Persönlichkeiten fördern. Der Deutsche Weinbauverband als Dachverband der Deutschen Weinerzeuger setzt sich seit Jahren intensiv für einen starken Jugendschutz ein, insbesondere auch mit den Präventionskampagnen wie „Wine in moderation“ oder „DONT DRINK AND DRIVE“, die in Deutschland durch die Deutsche Weinakademie umgesetzt werden. Der Deutsche Weinbauverband befürwortet die Streichung der Ausnahmeregelung für jüngere Personen, wobei die bewährte Altersgrenze bei 16 verbleibt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 02.01.2025
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Adressatenkreis:
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05.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regulierungsrahmen von Online-Spielen
Der Digitalbereich ist bereits geprägt von umfassenden gesetzlichen Vorgaben ebenso wie einer effektiven Regulierung. Computer- und Videospiele unterliegen insbesondere den strengen – und in weiten Teilen europäisch harmonisierten – Regelungen zum Verbraucherschutz als auch den maßgeblich von Bund und Ländern geregelten Vorgaben des Jugendmedienschutzes. Die in dem Antrag geforderten regulatorischen Maßnahmen entsprechen daher in großen Teilen bereits jetzt der gesetzlichen Realität und gelebten Praxis, die Notwendigkeit für ein gesetzgeberisches Tätigwerden sehen wir derzeit nicht. Vielmehr sehen wir das Risiko, dass eine Mehrfachregulierung neben mehr Bürokratie vor allem zu erhöhter Rechtsunsicherheit in der Anwendung führen könnte.
- Bereitgestellt von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 11.09.2024
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Jugendschutzgesetzes
In einem Schreiben an zuständige Ministerien und Bundestagsabgeordnete befürwortet der DBB die diskutierte Änderung des Jugendschutzgesetzes, mit der die Ausnahmeregelung zum Konsum alkoholischer Getränke für jüngere Personen ersatzlos gestrichen werden soll und die Altersgrenze bei 16 Jahren verbleibt. Der DBB setzt sich intensiv für einen starken Jugendschutz ein, insbesondere mit Präventionskampagnen wie „BIER ERST AB 16“, „DRINK RESPONSIBLY“ oder „DONT DRINK AND DRIVE“.
- Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 22.07.2024
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Adressatenkreis:
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15.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Maßnahmen zur strukturellen Prävention der Folgen des Alkoholkonsums
Die Bundesärztekammer fordert von der Bundesregierung den Ausbau verhältnispräventiver Maßnahmen zum Verringern des riskanten Alkoholkonsums. Zu den Maßnahmen gehören die höhere Besteuerung und Bepreisung von Alkoholprodukten, das Einschränken der Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken und ein umfassendes Werbeverbot.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
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Adressatenkreis:
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26.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung des nationalen Verbots von Einweg-E-Zigaretten im Elektrogesetz
Ein breites Bündnis aus u.a. der Deutscher Umwelthilfe, der Bundesärztekammer und dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft fordern von der Umweltministerin ein schnelles, nationales Verbot von Einweg-Zigaretten. Die Verbotsregelung soll durch eine Verankerung im aktuell in der Überarbeitung befindlichen Elektrogesetz erlangt werden. Auch ein Verbot aus Gründen des Gesundheits- oder Jugendschutzes ist möglich.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Maßnahmen zur strukturellen Prävention der Folgen des Alkoholkonsums
Die Bundesärztekammer fordert von der Bundesregierung den Ausbau verhältnispräventiver Maßnahmen zum Verringern des riskanten Alkoholkonsums. Zu den Maßnahmen gehören die höhere Besteuerung und Bepreisung von Alkoholprodukten, das Einschränken der Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken und ein umfassendes Werbeverbot.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Austausch zu aktuellen suchtpolitischen und -medizinischen Themen mit dem Bundesdrogenbeauftragten
Beratung und Austausch zu aktuellen suchpolitischen und suchtmedizinischen Themen zwischen den Ausschuss „Sucht und Drogen“ und dem Beauftragten für Sucht- und Drogenfragen Herr Burkhard Blienert mit dem Ziel, die Position des Ausschusses zu einzelnen Bereichen darzulegen und gemeinsame Strategien im Bereich Prävention zu entwickeln.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbot der Abgabe von Lachgas an unter 18-Jährige
- Bereitgestellt von: Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Bereitgestellt von: Initiative für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol- und Nikotin-Marketing ("Kinder ohne Alkohol und Nikotin") am 30.05.2024
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Adressatenkreis:
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23.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: