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49 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (49)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahrenseffektuierung im Insolvenzrecht vor dem Hintergrund der Digitalisierung
Möglichkeit schaffen, den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Eröffnungsbeschluss so festzulegen, dass diese abweichend von der bisherigen Regelung in § 27 InsO bis zu (jedenfalls) zwei Tage in der Zukunft liegen kann. Digitalisierung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses Digitale Forderungsanmeldung ermöglichen Verzicht auf externen Schlussrechnungsprüfer Gläubigerbeteiligung bei Insolvenzverwalterbestellung Regelung schaffen, wonach über Vergütungsanträge innerhalb von (z.B.) zwei Monaten nach Antragstellung zu entscheiden ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 17.04.2025
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Adressatenkreis:
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31.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Suggestions for strengthening the German capital markets
Government statistics and forecasts from leading economic institutes indicate that Germany is currently showing little (if any) economic growth and needs to strengthen its competitiveness. Banks will not be able to provide the additional funds required for the decarbonisation and digitalisation of the economy entirely on their own in the future. It is therefore essential to further develop capital market-based financing in Germany. The German government has introduced several good initiatives aimed at providing capital to companies across all stages of their lifecycle. These initiatives need to be developed further.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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19.02.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen der Unternehmen des kooperierenden Mittelstands im Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbereich sollen im Zuge der geplanten Novellierung des Genossenschaftsgesetzes sowie vor dem Hintergrund einer diskutierten EU-weiten Harmonisierung des Insolvenzrechts angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 25.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
-
BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für die im Rahmen der Savings- and Investmentunion (SIU) zu ergreifenden Maßnahmen
Wir setzen uns i.R.d. Savings- und Investmentunion ein für - eine Erhöhung der Beteiligung von Kleinanlegern durch Entbürokratisierung des Beratungsprozesses z.B. durch ein vereinfachtes Beratungsverfahren für Standardprodukte, faire Preisgestaltung ohne Preisregulierung und Stärkung der Anlageberatung; - Erhaltung der Institutssicherung; - mehr finanzielle Bildung durch Stärkung unserer Bildungsangebote; - eine Stärkung der Kreditvergabefähigkeit durch weniger Belastung des regulatorischen Eigenkapitals sowie Stärkung von (1) auch für kleinere und mittlere Institute geeignete Risikotransferinstrumente, (2) Verbriefungen u. (3) Schutz von Kreditsicherheiten; - steuerliche Förderungen von Anlagen in Wertpapieren u. gezielte Harmonisierung von insolvenzbezogenen Kapitalmarktregelungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 12.03.2025
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Adressatenkreis:
-
05.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrecht für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der VID setzt sich für die Schaffung eines Berufsrechts für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren ein und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
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Adressatenkreis:
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13.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrecht für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der VID setzt sich für die Schaffung eines Berufsrechts für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren ein und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
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Adressatenkreis:
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24.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Entlastung des Mittelstands im Rahmen der europäischen und nationalen Gesetzgebung
Reduzierung von Bürokratie und Aufwänden für und Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Kreditvergabe an KMU und Kleinstunternehmen durch die europäische und nationale Gesetzgebung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 28.11.2024
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Adressatenkreis:
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20.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Suggestions for reducing bureaucracy
The Bundesregierung has agreed comprehensive measures for a Growth Initiative and a draft law for a second Zukunftsfinanzierungsgesetz, with the objective of improving competitiveness and making it easier for companies to access the financial markets. AFME's paper makes some additional suggestions for reduction of bureaucracy.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben
Der DRV setzt sich für die Beibehaltung bzw. Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben ein. Hierzu gehören insbesondere die Ausrichtung an Grundprinzipien, die ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, der Schutz vor Missbrauch, der Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz sowie passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete wie das Wirtschaftsrecht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 25/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
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BR-Drs. 25/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Vorteile des dt. Insolvenzrechts i.R.d. europ. Regulierungen zur Kapitalmarktunion
Beibehaltung sowie Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben, insbesondere: Ausrichtung an Grundprinzipien, ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, Schutz vor Missbrauch, Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiet, wie das Wirtschaftsrecht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftsfinanzierungsgesetz II
Ein Zukunftsfinanzierungsgesetz II könnte unter anderem Maßnahmen enthalten, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verbriefungstransaktionen in Deutschland verbessern. Dazu könnten Rechtsvorschriften gehören, die beispielsweise den Forderungsverkauf im Sinne einer True Sale Verbriefung rechtlich regeln sowie festlegen, welche steuerlichen oder insolvenzrechtlichen Vorschriften jeweils anzuwenden sind.
- Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 28.09.2024
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Adressatenkreis:
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26.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz beim Bauträgervertragsrecht
Ziel ist es, den Verbraucherschutz - insbesondere der Schutz vor Insolvenz - beim Bauträgervertragsrecht für Verbraucher-Erwerber:innen durch Einführung einer Rückabwicklungssicherheit und die Wiedereinführung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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12.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbriefungen - Verbesserung des europäischen und nationalen Rahmenwerkes
Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 16.09.2024
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Adressatenkreis:
-
16.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Vorteile des dt. Insolvenzrechts i.R.d. europ. Regulierungen zur Kapitalmarktunion
Verbändeinitiative: Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben, insbesondere: Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz; Ausrichtung an Grundprinzipien; ausreichende Berücksichtigung von Wirtschaftsinteressen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 18.07.2024
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung d. Vorteile d. dt. Insolvenzrechts i.R.d. europ. Regulierungen zur Kapitalmarktunion
Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorgaben, insbesondere - Ausrichtung an Grundprinzipien, - ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, - Schutz vor Missbrauch - Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, - passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete, wie in das Wirtschaftsrecht
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.07.2024
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Adressatenkreis:
-
02.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Vorteile des dt. Insolvenzrechts i.R.d. europ. Regulierungen zur Kapitalmarktunion
Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben; insbesondere: - Ausrichtung an Grundprinzipien, - ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, - Schutz vor Missbrauch, - Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, - passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete, wie das Wirtschaftsrecht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 12.07.2024
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Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Vorteile des dt. Insolvenzrechts i.R.d. europ. Regulierungen zur Kapitalmarktunion
Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben; insbesondere: - Ausrichtung an Grundprinzipien, - ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, - Schutz vor Missbrauch, - Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, - passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete, wie das Wirtschaftsrecht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungen am Vorschlag der europäischen Richtlinie zur Harmonisierung des Insolvenzrechts
Der Vorschlag der europäischen Insolvenzrechtsharmonisierungsrichtlinie birgt in seiner vorliegenden Form das Risiko des Missbrauchs, ist fehleranfällig und nicht hinreichend transparent. Eine Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa darf nur stattfinden, wenn dies nicht zu Nachteilen für den Wirtschaftsstandort Deutschland führt und die Vorteile des deutschen Insolvenzrechts erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 11.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 25/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
-
BR-Drs. 25/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Vorteile des dt. Insolvenzrechts i.R.d. europ. Regulierungen zur Kapitalmarktunion
Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben; insbesondere: - Ausrichtung an Grundprinzipien, - ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, - Schutz vor Missbrauch, - Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, - passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete, wie das Wirtschaftsrecht.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 11.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts i.R.d. EU-Regulierung zur Kapitalmarktunion
Die Vorteile des deutschen Insolvenzrechts für die Kreditfinanzierung mittelständischer Handelsunternehmen sind sicherzustellen. In diesem Zusammenhang muss der Schutz von Kreditsicherheiten auch im Insolvenzfall gewährleistet werden, um die Kreditvergabe nicht unverhältnismäßig zu erschweren oder zu verteuern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 10.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbriefungen - Verbesserung des europäischen und nationalen Rahmenwerkes
Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.07.2024
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Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben: