Stellungnahmen/Gutachten
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122 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"InsO"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (122)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge der EU-Kommission zur Finalität von Abwicklungen
Es sollen Marktineffizienzen aufgrund von Fragmentierung beseitigt werden um integrierte europäische Kapitalmärkte zu schaffen. Die aktuell unterschiedlichen nationalen Ansätze führen zu Rechtsunsicherheit, verhindern die Marktintegration und behindern grenzüberschreitende Transaktionen. Darüber hinaus soll der Rechtsrahmen im Hinblick auf die Nutzung von DLT modernisiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 13.02.2026
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Adressatenkreis:
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09.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge der EU-Kommission zur Integration des europäischen Kapitalmarkts
Es sollen integriertere, tiefere und effizientere EU-Kapitalmärkte gefördert werden, indem regulatorische, aufsichtsrechtliche und operative Hindernisse beseitigt werden, die wichtige Marktteilnehmer und Infrastrukturen behindern. Darüber hinaus soll der Rechtsrahmen im Hinblick auf die Nutzung von DLT modernisiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.02.2026
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Adressatenkreis:
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09.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Arbeitsmarktdienstleistungen und Sprachkursen
Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose und Arbeitnehmer sowie der Integrationskurse / Berufssprachkurse für Zugewanderte aus. Dafür bedürfen Arbeitsagenturen, Jobcenter und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausreichender Haushaltsmittel außerhalb der Finanzierung ihrer Verwaltung.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 08.01.2026
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Adressatenkreis:
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14.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorgaben der Insolvenzordnung (InsO) zu beachten. Ein Verstoß..., ... des § 15a Abs. 1 bis 3 InsO kann sogar strafrechtlich..., ...relevant sein (s. § 15a Abs. 4 InsO). • Hierzu passend teilte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV befürwortet bei der Verstrickungsproblematik die gestufte Aussetzungslösung. Er setzt beim Umgang mit privilegierten Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO auf die Verpflichtung des Gläubigers, zum Erhalt der Pfändung dem Drittschuldner einen Tabellenauszug mit der eingetragenen Forderung vorzulegen. Der DAV macht Vorschläge zum Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren: Das Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO soll nur auf Antrag des Schuldners und nicht nach freier Ermessensentscheidung des Gerichts durchgeführt werden Schaffung einer 3-Monats-Ausschlussfrist für Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Möglichkeit der Vorlage der nachträglichen Forderungsanmeldungen mit dem Schlussbericht Versand der Forderungsanmeldungen an das Gericht nur auf Aufforderung
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
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BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO Fraglich ist in der aktuellen..., ... einer nach § 302 Nr. 1 InsO privilegierten Forderung..., ...einer nach § 302 Abs. 1 InsO privilegierten Forderung..., ...Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO hingewiesen werden, damit..., ...Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO Zunächst wird vorgeschlagen..., ...Schuldenbereinigungsplanverfahren der §§ 306ff. InsO nur noch auf Antrag des..., ...gem. § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO obligatorische Vorlage ..., ..., nach dem § 306 Abs. 1 InsO wie folgt lauten würde:..., ...beantragt.“ § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO würde entsprechend angepasst..., ...Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Dann wird vorgeschlagen..., ...Forderungsanmeldung in § 28 Abs. 1 InsO aufzunehmen. Eine vergleichbare..., ...gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO bereits Kenntnis vom kommenden..., ...Gläubiger gem. § 9 Abs. 1 InsO durch die öffentliche Bekanntmachung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtliche Rahmenbedingungen für Inkassodienstleister verbessern
Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 19.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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31.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kreditdienstleister (§ 174 Abs. 1 Satz 3 InsO-E) Durch eine Ergänzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum RL-Vorschlag COM(2022) 702 final
Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 10.12.2025
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Adressatenkreis:
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02.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum RL-Vorschlag COM(2022) 702 final
Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 10.12.2025
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung nationaler Verbriefungsrahmen
Nationale Gesetzgebungsmaßnahmen könnten unter anderem Maßnahmen enthalten, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verbriefungstransaktionen in Deutschland verbessern. Dazu könnten Rechtsvorschriften gehören, die beispielsweise den Forderungsverkauf im Sinne einer True Sale Verbriefung rechtlich regeln sowie festlegen, welche steuerlichen oder insolvenzrechtlichen Vorschriften jeweils anzuwenden sind.
- Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 09.12.2025
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Adressatenkreis:
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26.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schuldnerberatungsdienstegesetz
Erstmals soll in einem Bundesgesetz ein Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung für alle Verbraucher mit finanz. Schwierigkeiten verankert werden. Die AG SBV begrüßt dies, betont jedoch, dass derzeit keine bundesweit ausreichende Struktur existiert, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Insbesondere erwerbstätige, studierende oder rentenbeziehende Personen sind bislang weitgehend vom Zugang zur Beratung ausgeschlossen. Um Teilhabe und Prävention zu sichern, fordert die AG SBV, eine Kostenfreiheit für Ratsuchende festzuschreiben, eine generelle Zuständigkeit für Schuldnerberatungsdienste auf Landesebene mit konkreten Landesausführungsgesetzen zu schaffen, sowie einen Personalschlüssel von 2 Beratungskräften pro 50.000 Einwohnern festzulegen u.mit entspr. Erfüllungsaufwand zu benennen.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1847
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
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BT-Drs. 21/1847
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Pflegekompetenzgesetzes mit klar definierten Kompetenzstufen für Pflegefachpersonen, einschließlich verbindlicher Regelungen zur Tätigkeitsabgrenzung, Delegation und Verantwortung. Zudem sollen wirtschaftlich tragfähige und sektorenübergreifende Vertragsregelungen im Rahmen des § 73d SGB V (neu) geschaffen werden. Die Etablierung eines „stambulanten“ Versorgungssektors soll verhindert und stattdessen eine Öffnung für vielfältige, praxiserprobte Wohn- und Versorgungsformen erreicht werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kompetenzunterschiede und ist inso-fern ein weiteres Argument...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung)
Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geraten, wären nach § 15a InsO zur Antragstellung verpflichtet..., ...15a Abs. 1 S. 1 und 2 InsO für eine rechtzeitige Antragstellung..., ...Vermutung des § 15b Abs. 3 InsO geleistete Zahlungen in..., ...Antragspflichtigen nach § 15b Abs.4 S.1 InsO. Zuletzt sollten auch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung)
Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geraten, wären nach § 15a InsO zur Antragstellung verpflichtet..., ...15a Abs. 1 S. 1 und 2 InsO für eine rechtzeitige Antragstellung..., ...Vermutung des § 15b Abs. 3 InsO geleistete Zahlungen in..., ...Antragspflichtigen nach § 15b Abs.4 S.1 InsO. Zuletzt sollten auch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vergütung für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der VID regt eine Anpassung der InsVV an, weil die Kosten seit der letzten Reform durch das SanInsFoG erheblich gestiegen sind. Während in anderen Bereichen bereits ein Inflationsausgleich erfolgt, besteht auch für InsolvenzverwalterInnen Handlungsbedarf, insbesondere in Klein- und Kleinstverfahren. Zudem fehlt bislang eine präzise Definition des „Normalfalls“ in der Vergütungsfestsetzung. Eine empirisch fundierte Neuregelung auf Basis statistischer Auswertungen soll für mehr Transparenz und eine realitätsnahe Bemessung sorgen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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08.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...belasteten Gegenstände nur insoweit berücksichtigt, als..., ...Aufgaben nach § 274 Abs. 2 InsO wahrnimmt. Insolvenzordnung - InsO - Änderungsvorschläge VID - § 64 InsO Festsetzung durch das Gericht..., ...der Massekosten (§ 54 InsO); die Ausgestaltung beider..., ...1: Nach § 63 Abs.1 InsO wird der Regelsatz der ..., ...materiellen Rechten, die die InsO dem Insolvenzverwalter ..., ... nach §§ 103ff., 129ff. InsO oder betriebsverfassungsrechtliche..., ...Maßnahmen nach §§ 120ff. InsO. § 2 Abs. 2 Satz 2 schließt..., ...Insolvenzmasse (vgl. § 22 InsO). Zwar treffen der vorläufige..., ...Verringerung nach § 55 Abs. 1 InsO ohne übertragende Sanierung..., ...SanInsFoG) in § 5 Abs. 5 InsO Regelungen zum elektronischen..., ...2 der 3 in § 22a Abs. 1 InsO genannten Merkmale erfüllt..., ... Einstellung gem. § 207 InsO, was die Insolvenzverwalter..., ...Änderung in § 274 Abs. 2 InsO unterstützt, sind die Entscheidung..., ...sofortige Beschwerde gem. § 64 InsO anzupassen. Zwar ist ..., ...Vergütungsfestsetzung nach § 64 Abs. 1 InsO gemäß § 64 Abs. 3 InsO ..., ...Insolvenzordnung war in § 7 InsO geregelt, dass bei Entscheidungen..., ...im weiteren Verlauf § 7 InsO gestrichen wurde. Die Rechts..., ...Begründung zu § 274 Abs. 2 InsO: Die Beschreibung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
vdp: Entwurf für eine Novelle des PfandBG
Der deutsche Pfandbrief steht in starker Konkurrenz zu anderen Covered Bonds sowie weiteren Kapitalmarkinstrumenten. Gleichzeitig wachsen für die Emittenten die regulatorischen Anforderungen, die zunehmend auch die Wirtschaftlichkeit der Pfandbriefrefinanzierung in Frage stellen. Für die Sicherung der Wirtschaftlichkeit des deutschen Pfandbriefs halten wir die Fortentwicklung des Pfandbriefrechts für erforderlich.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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29.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sein Wahlrecht nach § 103 InsO auf Nichterfüllung nur ..., ...und Massearmut. Bei § 103 InsO geht es um die Durchsetzbarkeit..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO geregelt werden; auf diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum RL-Vorschlag COM(2022) 702 final
Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Adressatenkreis:
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02.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum RL-Vorschlag COM(2022) 702 final
Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 08.09.2025
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Adressatenkreis:
-
02.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum RL-Vorschlag COM(2022) 702 final
Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insb. im Hinblick auf den besseren Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Missbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren. Keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmer. Nachbesserungen bei der Regelung zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 08.09.2025
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Adressatenkreis:
-
02.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum RL-Vorschlag COM(2022) 702 final
Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Missbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 08.09.2025
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Adressatenkreis:
-
02.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum RL-Vorschlag COM(2022) 702 final
Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 08.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie zur Vereinheitlichung von Straftatbeständen bei Sanktionsverstößen
Wir halten die beabsichtigte Umsetzung insgesamt für sachgerecht. Die in der Richtlinie vorgesehene starre Bagatellgrenze sollte jedoch dahingehend umgesetzt werden, dass bei Beträgen unter EUR 10.000 die Strafe zu mindern ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verbundener Handlungen sollte inso-weit umgesetzt werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen der Unternehmen des kooperierenden Mittelstands im Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbereich sollen u.a. im Zuge der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes, vor dem Hintergrund einer diskutierten EU-weiten Harmonisierung des Insolvenzrechts sowie mit Blick auf die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 01.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Standortförderung im Finanzmarktbereich, Erleichterung von Innovationsfinanzierungen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen und setzen uns für ein ambitioniertes Maßnahmenpaket ein.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 29.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, StoFöG)
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unentgeltlichkeitsanfechtung nach § 134 InsO ausschließt. Der BGH kommt..., ...AktG vor den §§ 129 ff. InsO aufgenommen werden. STANDORTFÖRDREUNGSGESETZ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Reform der Kraftstoffbesteuerung national durchführen, Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe auf die Mindestsätze des Kommissionsvorschlages senken, Wasserstoff bei Einsatz im Verbrennungsmotor von der Energiesteuer befreien, § 60 EnergieStG unverändert beibehalten, unmittelbare Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für erweiterten Kreis von Energieerzeugnissen vorsehen, § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und Entnahmefiktion für LNG in § 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen, Vorabanzeige streichen
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 22.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Frist des § 28 Abs. 1 InsO zur Insolvenztabelle anmeldet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen der Unternehmen des kooperierenden Mittelstands im Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbereich sollen u.a. im Zuge der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes, vor dem Hintergrund einer diskutierten EU-weiten Harmonisierung des Insolvenzrechts sowie mit Blick auf die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 04.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 31.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 5 Abs. 4 Satz 3 und 4 InsO besondere Vorgaben: “..., ...4 der Insolvenzordnung (InsO) maschi nell zu führen..., ...nach § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO durch Speichern einer lesbaren..., ...nach § 178 Abs. 2 Satz 1 InsO Rang und laufende Nummer..., ...Tabellen nach § 175 Abs. 1 InsO in Verfahren, die ab dem..., ...nach § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO durch Speichern einer lesbaren..., ...nach § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO niederzulegen. § 6 Textdatei..., ...nach § 178 Abs. 2 Satz 1 InsO Rang und laufende Nummer..., ...Ermächtigung des § 5 Abs. 4 InsO ist vom Regelungsbereich..., ...Ermächtigung in § 5 Abs. 4 InsO eine Befristung landesrechtlicher...
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Zu Regelungsvorhaben: