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11 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (11)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Initiative wird der Gesetzentwurf "zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern ..." grundsätzlich begrüßt. Denn hiermit sollen zukünftig qualitativ hochwertige, flächendeckende und intermodale Mobilitätsdaten bereitgestellt werden, um Verkehrsangebote besser, intelligenter und nachhaltiger steuern zu können. Dabei ist für den Öffentlichen Personenverkehr entscheidend, dass keine Erweiterung von Datenerhebungs- und -bereitstellungspflichten festgeschrieben werden. In diesen und anderen Punkten geht der vorliegende Gesetzentwurf jedoch an einigen Stellen über eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben hinaus. Vor dem Hintergrund werden auch Änderungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 11.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2999
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
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BT-Drs. 21/2999
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Initiative wird der Gesetzentwurf "zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern ..." grundsätzlich begrüßt. Denn hiermit sollen zukünftig qualitativ hochwertige, flächendeckende und intermodale Mobilitätsdaten bereitgestellt werden, um Verkehrsangebote besser, intelligenter und nachhaltiger steuern zu können. Dabei ist für den Öffentlichen Personenverkehr entscheidend, dass keine Erweiterung von Datenerhebungs- und -bereitstellungspflichten festgeschrieben werden. In diesen und anderen Punkten geht der vorliegende Gesetzentwurf jedoch an einigen Stellen über eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben hinaus. Vor dem Hintergrund werden auch Änderungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 11.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2999
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
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BT-Drs. 21/2999
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.01.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr
Umsetzung der überarbeiteten IVS-Richtlinie sowie Durchführung dazugehöriger EU-Rechtsakte betr. die Einführung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von intelligenten Verkehrssystemen (IVS) zur Förderung der Digitalisierung, Interoperabilität, Transparenz, Effizienz und Sicherheit im Verkehrssektor
- Bereitgestellt von: Plattform Shared Mobility am 04.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2999
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
-
BT-Drs. 21/2999
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Wir setzen uns für eine praxisnahe Ausgestaltung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 ein. Wir begrüßen den Entwurf des BMV grundsätzlich, insbesondere die Maßnahmen zur Netzintegration, und setzen uns dafür ein, dass u.a. der Hochlauf des Bidirektionalen Ladens, die Nutzung von Daten für Planung und Netzausbau sowie der Infrastrukturausbau an Verkehrsknotenpunkten angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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24.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes
Zu begrüßen ist, dass der Bund mit der Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG) die fristgerechte Umsetzung der 2010/40/EU und ihrer Delegierten Verordnungen anstrebt. Positiv sind die geplanten Regelungen zur Nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität. Abzulehnen ist jedoch die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung zusätzlich zur tatsächlichen Datenübermittlung, da dies dem Ziel des Bürokratieabbaus widerspricht. Das novellierte IVSG muss zudem klarstellen, dass keine zusätzlichen Datenbereitstellungs- oder Erhebungspflichten entstehen. Bei der Ausgestaltung der Verordnungsermächtigungen ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Neufassung des Gesetzes über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes
Zu begrüßen ist, dass der Bund mit der Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG) die fristgerechte Umsetzung der 2010/40/EU und ihrer Delegierten Verordnungen anstrebt. Positiv sind die geplanten Regelungen zur Nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität. Abzulehnen ist jedoch die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung zusätzlich zur tatsächlichen Datenübermittlung, da dies dem Ziel des Bürokratieabbaus widerspricht. Das novellierte IVSG muss zudem klarstellen, dass keine zusätzlichen Datenbereitstellungs- oder Erhebungspflichten entstehen. Bei der Ausgestaltung der Verordnungsermächtigungen ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Neufassung des Gesetzes über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr
ITS mobility befürwortet die Überarbeitung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Diese Überarbeitung verfolgt nicht nur eine notwendige Umsetzung der Änderungen der IVS-Richtlinie in nationales Recht , sondern treibt auch die Modernisierung und Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland voran. ITS mobility versucht dabei die Idee eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Mobilitätsdaten, der von einem Datenkoordinator überwacht wird, zu stärken, da diese einen sinnvollen Wettbewerb um gute Ideen und Lösungen im Mobilitätssektor ermöglicht.
- Bereitgestellt von: ITS mobility e.V. am 10.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ambitioniertere Ausgestaltung der Neufassung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes
Der ADAC setzt sich für die Gewährleistung der vollständigen Erfassung, Digitalisierung und Bereitstellung von Mobilitätsdaten am nationalen Zugangspunkt gemäß der Richtlinie 2010/70/EU und der delegierten Verordnungen 2013/305, 2013/885, 2013/886, 2017/1926 und 2022/670, sowie weiterer nationaler Vorschriften (PBefG, MobDG) ein. Zudem fordert der ADAC einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu Mobilitätsdaten für potenzielle Diensteanbieter und auf Schadensersatz bei Nichterfüllung. Intelligente Verkehrssysteme sollen für Verbraucher eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstelle zu anderen Verkehrsträgern
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
IVSG-Neufassung: Datenschutz, gestufte Einführung und klare Haftungsregeln notwendig
Ziel des VDA ist es, die Neufassung des IVSG konstruktiv zu begleiten, indem sie auf notwendige Präzisierungen hinweist: Schutz proprietärer Daten, eine gestufte Einführung mit realistischen Fristen, klare Haftungs- und Governance-Regeln sowie praktikable Vorgaben für Eigenerklärungen, Prüfungen und Betriebsprozesse. Damit soll das Gesetz Verkehrssicherheit und Datenverfügbarkeit stärken, ohne die Automobilindustrie unverhältnismäßig zu belasten oder Innovationsfähigkeit zu hemmen
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern
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Adressatenkreis:
-
21.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes
Zu begrüßen ist, dass der Bund mit der Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG) die fristgerechte Umsetzung der 2010/40/EU und ihrer Delegierten Verordnungen anstrebt. Positiv sind die geplanten Regelungen zur Nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität. Abzulehnen ist jedoch die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung zusätzlich zur tatsächlichen Datenübermittlung, da dies dem Ziel des Bürokratieabbaus widerspricht. Das novellierte IVSG muss zudem klarstellen, dass keine zusätzlichen Datenbereitstellungs- oder Erhebungspflichten entstehen. Bei der Ausgestaltung der Verordnungsermächtigungen ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 09.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Neufassung des Gesetzes über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr
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Adressatenkreis:
-
21.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
SIXT setzt sich für eine faire Betrachtung privater und öffentlicher Akteure im Mobilitätsmix ein. Wenn es um das Teilen von Daten zur Fahrzeugauslastung etc. geht, müssen wettbewerbliche Erwägungen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Sixt SE am 12.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2999
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
-
BT-Drs. 21/2999
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: