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232 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (232)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes (2025)
Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, Nutzung der Ermessensspielräume und Mitgliedstaatenwahlrechte, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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Adressatenkreis:
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09.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Präzisierungen und Anpassungen bei Implementierung der CSRD durch das CSRD-Umsetzungsgesetz
Wir begrüßen die Bestrebungen, die Verfügbarkeit von nachvollziehbaren und vergleichbaren ESG-Daten zu verbessern. Die intendierte 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben aus der CSRD in deutsches Recht hilft bei diesem Vorhaben, da europaweit einheitliche Nachhaltigkeitsberichte gefördert werden. Wichtig ist, den bürokratischen Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Aus unserer Sicht gilt es bei der Umsetzung zentrale Punkte zu präzisieren bzw. anzupassen, insb.: - Bürokratischen Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß begrenzen - Klarstellung über Notwendigkeit bzw. Nicht-Notwendigkeit zur Erweiterung des finanziellen Konsolidierungskreises - Detail: Beschränkung der Pflicht zum digitalen Format (ESEF) auf europäische Vorgaben (Verschiebung um mindestens ein Jahr)
- Bereitgestellt von: Commerzbank AG am 16.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau im Handelsrecht
Vorschläge zur Vereinfachung und Entlastung im deutschen und europäischen Bilanzrecht: Die Definition von Unternehmen von öffentlichem Interesse sollte auf kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränkt werden und § 244 HGB sollte um die Möglichkeit ergänzt werden, Jahres- und Konzernabschlüsse wahlweise auch in englischer Sprache aufzustellen und zu veröffentlichen
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 08.04.2026
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Adressatenkreis:
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07.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In der Stellungnahme betont das IDW, dass die zeitnahe Schaffung eines stabilen Rechtsstandes und somit Klarheit über die inhaltliche Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von zentraler Bedeutung ist. Das IDW weist darauf hin, dass der künftige Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Blick auf die Eigenschaften der Unternehmen, für die sie konzipiert sind, verhältnismäßig und relevant sein muss („fit for purpose“). Sollten in den künftigen freiwilligen Standard – basierend auf dem VSME – weitere Anforderungen aufgenommen werden, ist darauf zu achten, dass diese unter Kosten-Nutzen-Aspekten angemessen sind. Weiteren Klarstellungsbedarf sieht das IDW beim Einsatz des neuen Standards als „Value Chain Cap“.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Inhaltlich sollten die verschiedenen, bereits existierenden Berichts- und Sorgfaltspflichten auf einander abgestimmt werden und eine doppelte Berichtspflicht vermieden werden. Die Berichterstattungspflicht über Risiken und Chancen im Rahmen der CSRD ist beispielsweise redundant zum generellen Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht großer Kapitalgesell schaften. Der Lagebericht im Rahmen des Jahresabschlusses umfasst alle finanziellen Risiken des Unternehmens, auch mit Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen. Durch die in der CSRD definier ten vom Jahresabschluss abweichenden Methodiken und Anforderungen müssen parallele Ri sikomanagement-Systeme geschaffen werden, die zu Mehraufwand und Inkonsistenzen führen ohne zusätzlichen Nutzen für den Berichtsempfänger.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Inhaltlich sollten die verschiedenen, bereits existierenden Berichts- und Sorgfaltspflichten auf einander abgestimmt werden und eine doppelte Berichtspflicht vermieden werden. Die Berichterstattungspflicht über Risiken und Chancen im Rahmen der CSRD ist beispielsweise redundant zum generellen Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht großer Kapitalgesell schaften. Der Lagebericht im Rahmen des Jahresabschlusses umfasst alle finanziellen Risiken des Unternehmens, auch mit Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen. Durch die in der CSRD definier ten vom Jahresabschluss abweichenden Methodiken und Anforderungen müssen parallele Ri sikomanagement-Systeme geschaffen werden, die zu Mehraufwand und Inkonsistenzen führen ohne zusätzlichen Nutzen für den Berichtsempfänger.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Omnibus-I-Verfahren der EU-Kommission bündelt mehrere Gesetzesänderungen, um bestehende Regelwerke zu vereinfachen und Bürokratie zu reduzieren. Im Fokus stehen u. a. Anpassungen der Nachhaltigkeitsregeln wie der CSRD und der CSDDD. Der BDI fordert die deutsche Bundesregierung auf, auf EU-Ebene Erleichterungen zu unterstützen – etwa höhere Schwellenwerte, längere Übergangsfristen und geringere Berichtspflichten für Unternehmen sowie bei der deutschen Umsetzung auf Goldplating verzichtet. Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile und administrativen Aufwand für die Industrie zu verringern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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12.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
Der BDI begrüßt den Referentenentwurf und die Ausweitung notarieller Online-Verfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts (bspw. die Online-Gründung von Aktiengesellschaften sowie KGaA). Der Entwurf des BMJV sollte jedoch entschlossen weitere beurkundungspflichtige Maßnahmen für das notarielle Online-Verfahren öffnen (bspw. Abtretung von GmbH-Anteilen oder Umwandlungsvorgänge).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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26.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD
Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastung im nationalen Rechnungslegungs- und Steuerbilanzrecht
Ziel ist die Reduzierung bürokratischer Anforderungen im nationalen Recht der finanziellen Rechnungslegung. Angestrebt werden insbesondere verfahrensrechtliche Anpassungen zur Nutzung und elektronischen Rückübermittlung von E-Bilanz-Daten durch die Finanzverwaltung. Weiterhin sollen die Schwellenwerte des § 241a HGB angehoben werden. Zudem wird eine stärkere Harmonisierung von Handels- und Steuerbilanz angestrebt, u. a. durch Annäherung der Bewertungs- und Abschreibungsvorschriften im Anlagevermögen, Vereinheitlichung der Vorratsbewertung nach § 256 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG, Angleichung von Ansatz und Bewertung von Rückstellungen (§ 249 HGB, § 5 Abs. 4a EStG, § 6a EStG) sowie Reduzierung von Aktivierungs- und Ansatzunterschieden (§§ 248, 250 HGB, § 5 EStG).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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02.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ZDH begrüßt die Vereinfachung der ESRS ausdrücklich. Eine Verringerung der Berichtspflichten für Handwerksbetriebe ist ein zentraler Hebel zur Reduzierung der Bürokratielast. Auch die Einführung von Proportionalitätsmechanismen ist ein wichtiger Schritt, um die Belastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verringern. Dennoch bestehen weiterhin Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung der Materialitätsanalyse und die erforderliche Datenkompetenz.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2465
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung - Drucksache 21/1857 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 21/2465
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht des Gesetzgebers, die Richtlinie im Wesentlichen eins-zu-eins umzusetzen und inhaltlich nicht darüber hinauszugehen. Eine eins-zu-eins-Umsetzung trägt dazu bei, eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich zu vermeiden. In unseren Stellungnahmen haben wir dargestellt, in welchen Bereichen wir Anpassungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der CSRD sehen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 16.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) wurden grundlegend überarbeitet. Wir begrüßen die Vereinfachungen. In ESRS E1-6 wird Banken eine Ausnahme gewährt, wonach sie unter bestimmten Bedingungen auf die Offenlegung absoluter Treibhausgasemissionsreduktionsziele für finanzierte Emissionen verzichten dürfen. Diese Vereinfachung sollte für alle Finanzierungsformen gleichermaßen gelten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 11.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2465
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung - Drucksache 21/1857 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 21/2465
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Spielräume für Bürokratieabbau im Bilanzrecht nutzen
Das Recht der Rechnungslegung und der Unternehmensberichterstattung birgt eine Vielzahl an administrativen Belastungen für deutsche Unternehmen. Derartige Belastungen resultieren beispielsweise aus den Buchführungspflichten, der Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen einschließlich deren Prüfung und Offenlegung sowie der Stichtagsinventurpflicht. Im nationalen Bilanzrecht sind kurzfristige Entlastungsmaßnahmen möglich, ohne die Grenzen europäischer Vorgaben zu berühren, etwa die Systematisierung der Vorschriften zum Lagebericht, die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, die Vereinfachung von Anhangangaben oder auch die Anhebung der Schwellenwerte im Publizitätsgesetz.
- Bereitgestellt von: Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften e.V. am 03.02.2026
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Adressatenkreis:
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15.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Spielräume für Bürokratieabbau im Bilanzrecht nutzen
Das Recht der Rechnungslegung und der Unternehmensberichterstattung birgt eine Vielzahl an administrativen Belastungen für deutsche Unternehmen. Derartige Belastungen resultieren beispielsweise aus den Buchführungspflichten, der Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen einschließlich deren Prüfung und Offenlegung sowie der Stichtagsinventurpflicht. Im nationalen Bilanzrecht sind kurzfristige Entlastungsmaßnahmen möglich, ohne die Grenzen europäischer Vorgaben zu berühren, etwa die Systematisierung der Vorschriften zum Lagebericht, die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, die Vereinfachung von Anhangangaben oder auch die Anhebung der Schwellenwerte im Publizitätsgesetz.
- Bereitgestellt von: Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften e.V. am 03.02.2026
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Adressatenkreis:
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21.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Spielräume für Bürokratieabbau im europäischen Bilanzrecht ausschöpfen
Die europarechtlichen Vorgaben zur Finanzberichterstattung bergen nennenswerte Spielräume zur Verringerung administrativer Lasten für die Wirtschaft. Dies betrifft Regelungen der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU zum Inhalt des Lageberichts, zur Bilanzstruktur oder auch zu diversen Anhanganhaben. Auch andere Bereiche des europäischen Sekundärrechts, wie die EU-Übernahmerichtlinie 2004/25/EG oder die Mindestbesteuerungsrichtlinie (EU) 2022/2523 sind in den Blick zu nehmen, wenn überbordende bürokratische Belastungen im europäischen Recht der Rechnungslegung für kurz- und mittelfristige Entlastungsmaßnahmen identifiziert werden sollen.
- Bereitgestellt von: Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften e.V. am 03.02.2026
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Adressatenkreis:
-
21.01.2026
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Spielräume für Bürokratieabbau im europäischen Bilanzrecht ausschöpfen
Die europarechtlichen Vorgaben zur Finanzberichterstattung bergen erhebliche Spielräume zur Entbindung der Wirtschaft von administrativen Lasten. Dies betrifft Regelungen der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU zum Inhalt des Lageberichts, zur Bilanzstruktur oder auch zu diversen Anhanganhaben. Auch andere Bereiche des europäischen Sekundärrechts, wie die EU-Übernahmerichtlinie 2004/25/EG oder die Mindestbesteuerungsrichtlinie (EU) 2022/2523 sind in den Blick zu nehmen, wenn unnötige bürokratische Belastungen im europäischen Recht der finanziellen Rechnungslegung für kurz- und mittelfristige Entlastungsmaßnahmen identifiziert werden sollen.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 23.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Spielräume für Bürokratieabbau im nationalen Bilanzrecht nutzen
Das Recht der Rechnungslegung birgt unnötige administrative Belastungen für deutsche Unternehmen. Hier entstehen besondere Belastungen etwa i. R. d. Buchführungspflicht, der Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen einschließlich Prüfung und Offenlegung sowie der Stichtagsinventurpflicht. Im nationalen Bilanzrecht sind kurzfristige Entlastungsmaßnahmen möglich, ohne die Grenzen europäischer Vorgaben zu berühren, etwa die Systematisierung der Vorschriften zum Lagebericht, die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, die Vereinfachung von Anhangangaben oder auch die seit 2002 überfällige Anhebung der Schwellenwerte im Publizitätsgesetz.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 23.01.2026
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Adressatenkreis:
-
21.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Spielräume für Bürokratieabbau im nationalen Bilanzrecht nutzen
Das Recht der Rechnungslegung birgt unnötige administrative Belastungen für deutsche Unternehmen. Hier entstehen besondere Belastungen etwa i. R. d. Buchführungspflicht, der Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen einschließlich Prüfung und Offenlegung sowie der Stichtagsinventurpflicht. Im nationalen Bilanzrecht sind kurzfristige Entlastungsmaßnahmen möglich, ohne die Grenzen europäischer Vorgaben zu berühren, etwa die Systematisierung der Vorschriften zum Lagebericht, die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, die Vereinfachung von Anhangangaben oder auch die seit 2002 überfällige Anhebung der Schwellenwerte im Publizitätsgesetz.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 23.01.2026
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Adressatenkreis:
-
15.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufh. der Verpfl. zur Ermittl. und Ang. des Unterschiedsbetrags bei Pensionsrückst. (§ 253 Abs. 6 HGB), Anpassung der Größenkriterien des PublG, Angl. des Wortlauts des kodifizierten Rechts (§ 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB) an praktiziertes Recht, Ums. des Wahlrechts aus Art. 25 der EU-BilanzRiLi für Transaktionen von Unt. unter gemeinsamer Beherrschung, Wiedereinführung des Wahlrechts zur Übernahme rein steuerl. Abschreibungen in die Handelsbilanz des Einzelkaufmanns und nicht haftungsbeschr. Gesellsch., Wiedereinführung der Mögl. zur Aufstellung des KA auf den Abschlussstichtag der JA der Mehrzahl der in den KA einbezogenen Unt., maßgebl. Zeitpunkt für die Frage, ob ein Rechtstr. eine bestimmte Eigenschaft aufweist, ergänz. Vorschl. zum (Konzern-)Lagebericht sowie weiterer Berichtselemente.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
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Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Standortfördergesetz (StoFöG)
Bitkom fordert, dass der Finanzplatz Deutschland wesentlich gestärkt wird um private Investitionen anzuregen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Ziel muss sein, dass in Deutschland mehr Venture Capital investiert wird. Dazu müssen auch die Voraussetzungen für Börsengänge deutscher Start Ups verbessert werden. Wesentlich ist zudem der Abbau von Bürokratie in der Finanzregulierung sowie eine praxisgerechte Aufsicht.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Harmonisierung von CSRD-Umsetzung und Lieferkettengesetz-Berichtspflichten
Die Interessenvertretung betrifft die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens bei der Umsetzung der CSRD in Deutschland. Dazu gehört insbesondere die Koordinierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Pflichten nach dem LkSG, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Angestrebt wird eine planbare, einheitliche und praktikable Berichterstattung, die Doppelanforderungen ausschließt und den Unternehmen Klarheit bei Anwendung und Fristen gibt.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Harmonisierung von CSRD-Umsetzung und Lieferkettengesetz-Berichtspflichten
Die Interessenvertretung betrifft die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens bei der Umsetzung der CSRD in Deutschland. Dazu gehört insbesondere die Koordinierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Pflichten nach dem LkSG, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Angestrebt wird eine planbare, einheitliche und praktikable Berichterstattung, die Doppelanforderungen ausschließt und den Unternehmen Klarheit bei Anwendung und Fristen gibt.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stufenweise Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen
Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bernd Westphal am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Bernd Westphal
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stufenweise Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen
Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Leo Dautzenberg am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Leo Dautzenberg
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Zu Regelungsvorhaben: