Stellungnahmen/Gutachten
Suchmasken
- Regelungsvorhaben
- Stellungnahmen/Gutachten
- Regelungsentwürfe FOLGT IN KÜRZE IN KÜRZE
- Bundesgesetze FOLGT IN KÜRZE IN KÜRZE
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
128 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"HGB"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (128)
-
SG2412180149 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Bitpanda GmbH am 10.01.2025
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz dient der Umsetzung europäischer Vorgaben, insbesondere MiCAR, TFR und DORA, in nationales Recht. Ziel ist es, einen harmonisierten und rechtssicheren Rahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovation fördert und das Potenzial von Kryptowährungen unter Berücksichtigung von Finanzstabilität und Anlegerschutz ausschöpft. Dabei soll auf unnötige zusätzliche Anforderungen im Aufsichtswesen („Goldplating“) verzichtet werden, um übermäßige Bürokratie zu vermeiden. Gleichzeitig ist es essenziell, die europäische Führungsrolle in der Weiterentwicklung des Krypto-Marktes zu stärken.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (18.11.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
SG2412200062 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 29.12.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unangemessener Aufwand in nicht strategischen Positionen des Handelsbuches in Bezug auf das CSRD.
Tatbestandsvoraussetzungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ungeeignet bei volatilen Umsatzgrößen. Unangemessener Aufwand durch Anknüpfung des Anwendungsbereichs der Taxonomieverordnung ohne dass eine strategisches Investment vorliegt. Ungleichbehandlung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen/-instituten hinsichtlich der Behandlung des Handelsbuchs, welches insgesamt in dem vorliegenden Zusammenhang ausgeblendet werden sollte. Weiterhin Unterstützung einer Stellungnahme des Bundesrates, bei der Erfassung großer Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB als Adressaten der geplanten Nachhaltigkeitsberichterstattung maßgeblich auf den Schwellenwert von zweihundertfünfzig Arbeitnehmern i.S.d. § 267 Abs. 2 Nr. 3 HGB abzustellen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (14.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (14.10.2024) [alle SG dorthin]
-
Betroffene Bundesgesetze (17):
- HGB [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- EGGmbHG [alle SG hierzu]
- AktGEG [alle SG hierzu]
- SEAG [alle SG hierzu]
- GenG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
- PublG [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- REITG [alle SG hierzu]
- TranspRLDV [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
-
SG2412200162 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht übertragen werden. Der BDI setzt sich in diesem Zuge dafür ein, dass eine praxistaugliche bzw. 1:1 Umsetzung der CSRD erfolgt und den Unternehmen keine doppelten Berichtspflichten entstehen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (15.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (15.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
SG2412200025 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 20.12.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Institutionellen Investoren und Privatanlegern den Zugang zu Krypto-Assets erleichtern (MiCAR)
MiCAR verfolgt das Ziel, einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovationen fördert und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglicht. Die europäische Vorreiterrolle in der Schaffung eines rechtssicheren einheitlichen Krypotmarktes soll nicht durch eine überbordende nationale Bürokratie gebremst werden. Zudem sind in der Weiterentwicklung des europäischen Krypto-Marktes bisher außen vor gelassene Bereiche, wie Staking, europaweit rechtssicher zu regeln.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (15.11.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
SG2412190054 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: Germanwatch am 19.12.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (14.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (14.10.2024) [alle SG dorthin], BMJ (14.10.2024) [alle SG dorthin], BMUV (14.10.2024) [alle SG dorthin], BMWK (14.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2412050001 (PDF, 34 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 05.12.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext KWG, WpHG, GwG, IVV, PrüfBV, FinaRisikoV, MaRisk, GroMiKV und SolvV (darunter Trennbankenregelungen, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften) sowie der nationalen Umsetzung der MiFID II; ferner: Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen),Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Adressatenkreis:
-
Betroffene Bundesgesetze (17):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- UmwStG 1995 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- FinaV [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
-
SG2412020005 (PDF, 13 Seiten)
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD
Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (15.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (15.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (15.10.2024) [alle SG dorthin], BMUV (15.10.2024) [alle SG dorthin], BMWK (15.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2412020009 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD
Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (06.11.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (06.11.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2412020010 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD
Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (13.11.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (13.11.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (13.11.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2412020012 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD
Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (06.11.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (06.11.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2411270015 (PDF, 34 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG und der SolvV (Trennbankenregelungen, FinaRisikoV, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften), Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen), Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Adressatenkreis:
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- UmwStG 1995 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- FinaV [alle SG hierzu]
-
SG2411130008 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 13.11.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (06.11.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
SG2410090024 (PDF, 21 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 04.11.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)
Anpassungen beim SteFEG erforderlich, u.a.: - keine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen - Anhebung der GWG-Grenze von 800 auf 2.500 Euro - Änderungen der Regelungen zum Sammelposten - dauerhafte Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter - Überprüfung der Werte für Grundfreibetrag und Eckwerte des Tarifs - Abschaffung des Solidaritätszuschlags - weitere Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen - Ablehnung der Steuerfreiheit von Zuschlägen bei Mehrarbeit - weitere Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht - Reform des Grunderwerbsteuerrechts, insb. Begünstigung von Kapitalgesellschaften
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (01.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
SG2411010008 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau in für Leasing-Unternehmen im Rahmen von Nachhaltigkeitsbericherstattung und Fördermaßnahmen
-
Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMJ): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltig- keitsberichterstattung von Unternehmen
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2410220010 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 22.10.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratiearme Umsetzung der Nachhaltigkeitsrichtlinie
Mit der Umsetzung der CSRD wird die Wirtschaft mit erheblichem administrativen Aufwand belastet. Insoweit ist es wichtig, darauf hinzuwirken, bei der Implementierung in nationales Recht den betroffenen Mittelstand, darunter viele Familienunternehmen, vor Überlastung zu schützen. Mit einer Reihe konkreter Korrekturvorschläge soll der Gesetzgeber dazu ermuntert werden, von einer überschießenden Umsetzung abzusehen und - wie vielfach angekündigt - zu einer 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben zu gelangen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (02.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
SG2410170009 (PDF, 9 Seiten)
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.10.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW spricht sich für einen Abbau steuerlicher Befolgungskosten durch den konsequenten Abbau unnötiger Anforderungen und einen Verzicht auf die Einführung neuer Mitteilungs- und Dokumentationspflichten aus. Zudem unterstützt das IDW das Ziel eines modernen und effizienten Steuersystems. Die Missbrauchsvermeidungsvorschriften sollten insbesondere aufgrund der Einführung des Mindeststeuergesetzes überprüft werden und überholte Vorschriften wegfallen. Das IDW spricht sich dafür aus, insgesamt die die Steuersystematik durchbrechenden Regelungen deutlich zu reduzieren. Im Übrigen unterstützt das IDW die Forderung nach einer Weiterentwicklung des Verfahrens der Betriebsprüfung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen
-
BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Organe (14.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
SG2410150010 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: TÜV NORD AG am 15.10.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV NORD GROUP setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein. Bezugspunkt ist hier insbesondere § 324e (Auswahl der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Ausschlussgründe), in dem unabhängige Prüfdienstleister fest verankert werden müssen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (15.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2410150001 (PDF, 10 Seiten)
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Künftige Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der öffentlichen Hand
Auf der Grundlage des Regierungsentwurfs zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht zeigt das IDW auf, wie sich die Vorgaben mittelbar auf kleine und mittelgroße privatrechtliche Unternehmen der öffentlichen Hand und auf öffentlich-rechtliche Organisationsformen auswirken können. In seinem Schreiben an die Finanz-, Innen- und Wissenschaftsministerien der Länder äußert sich das IDW zu Auslegungsfragen, zum Anwendungsbereich, zu Ausnahmen im Konzern und zum Umfang der anzuwendenden Vorschriften. Angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit will das IDW mit seinem Schreiben eine Hilfestellung für die weitere politische Diskussion bieten und auf Klarstellungsbedarf mehrdeutiger Vorschriften hinweisen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (04.09.2024) [alle SG dorthin], BMJ (04.09.2024) [alle SG dorthin], BMWK (04.09.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2410150004 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages seine Anmerkungen zu aus unserer Sicht wesentlichen Aspekten des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 übermittelt. Die Richtlinie hätte von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 06.07.2024 umgesetzt werden müssen. Insoweit begrüßt das IDW die Veröffentlichung des Regierungsentwurfs am 24.07.2024 und bittet um eine möglichst zeitnahe Befassung und Verabschiedung des Gesetzes, um den von der CSRD betroffenen Unternehmen und Wirtschaftsprüfern schnellstmöglich Rechtssicherheit zu geben. Im Übrigen verweist das IDW auf seine Stellungnahme vom 19.04.2024 zum Referentenentwurf des Gesetzes.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Organe (07.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2410110034 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.10.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (10.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
SG2410110032 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.10.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (10.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (14.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (7):
-
SG2410110015 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 11.10.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen praktikabel ausgestalten
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die EU-Maßgaben im o.g. Gesetzentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden bzw. im weiteren Gesetzgebungsverfahren sowie bei der anschließenden Implementation keine Forderungen und Verpflichtungen festgeschrieben werden, die über EU-Vorgaben hinaus gehen. Andernfalls drohen Wettbewerbsnachteile oder auch das Ende von eingeleiteten Transformationsprozessen im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (10.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2410080024 (PDF, 9 Seiten)
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 08.10.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stufenweise Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen
Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (08.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
SG2410020010 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: SAP SE am 02.10.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie
Abkehr von der Aufstellungslösung; Anforderungen der Richtlinie zum Tagging des Nachhaltigkeitsberichts überprüfen; automatische Bestellung des Abschlussprüfers zum Nachhaltigkeitsberichtsprüfer, sofern kein gesonderter Beschluss der Hauptversammlung vorliegt; Einbindung der Arbeitnehmervertretung konkretisieren; Beibehaltung der Integration des Berichts nach LkSG in den Nachhaltigkeitsbericht
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (01.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
SG2409300072 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht übertragen werden. Der BDI setzt sich in diesem Zuge dafür ein, dass eine praxistaugliche bzw. 1:1 Umsetzung der CSRD erfolgt und den Unternehmen keine doppelten Berichtspflichten entstehen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (02.09.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (02.09.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (7):