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20 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GewStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (20)
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SG2412260009 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Klimawirkung von alternativen Kraftstoffen im Steuerrecht
Das BMF plant, Fahrzeuge der E-Fuels-only-Kategorie im Rahmen der Kfz-Steuer, der Einkommenssteuer und Gewerbesteuer mit Elektromobilität gleichzustellen. Aus Sicht des ADAC sollten neben der Fahrzeuge auch die alternativen Kraftstoffe, einhergehend mit ihrer Klimawirkung, steuerlich im Rahmen der Energiesteuer begünstigt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (14.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2412200014 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Startups und Scaleups mit steuerlichen Anreizen stärken und Wachstum fördern
Die Förderung von Startups und Scaleups erfordert die Erleichterung der Verlustverrechnung, die Abschaffung der “Dry Income”-Besteuerung, steuerliche Anreize für Trade Sales in Europa, eine verbesserte Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den erleichterten Zugang zu Forschungszulagen sowie Maßnahmen zur Förderung des Zuzugs ausländischer Fachkräfte. Diese Schritte stärken Innovation und schaffen Wachstumsimpulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (19.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (19.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (19.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2412170045 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: Partnerschaft für Finanzdigitalisierung am 17.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU bei der Finanzdigitalisierung
Die Partnerschaft für Finanzdienstleistungen setzt sich für bessere Rahmenbedingungen zur Digitalisierung finanzieller Geschäftsprozesse in KMU ein. Zur Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sind folgende Maßnahmen notwendig, um die Digitalisierung in KMU zu fördern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken: (1) Bürokratieabbau: Entlastung der KMU für mehr Zeit zur Finanzdigitalisierung. (2) Steuerlastsenkung: Reform der Unternehmensbesteuerung zur Verbesserung der Investitionsbedingungen. (3) Fachkräftemangel bekämpfen: Stärkere Unterstützung der dualen Ausbildung, Anreize für Weiterbildung und Umschulung. (4) Ausbau digitaler Infrastruktur: Flächendeckender Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (15.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (15.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (15.10.2024) [alle SG dorthin], BMWK (15.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2412160049 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: NIO GmbH am 16.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung BEV Faktor bei Betriebskosten für gewerbliches Leasing
Analog zur geplanten Sonderabschreibung in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung sollte auch das BEV Leasing durch die Einführung eines BEV Faktors bei den Betriebskosten für gewerbliche Leasingfahrzeuge erheblich attraktiver gemacht werden.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (25.10.2024) [alle SG dorthin], Gremien (25.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (25.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2411010006 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffenheit bei Förderung klimaneutraler Antriebsarten im E-Fuels-only-Gesetz sicherstellen
Bestehende Steuererleichterungen für klimaneutrale Fahrzeuge sollten deutlich vor 2030 auch für E-Fuels-only-Fahrzeuge zugänglich gemacht werden
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz)GZ III B 5 - S 6031/23/10003 :004 | DOK 2024/0749267
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2411010010 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie im Steuerrecht reduzieren
Vermeidung zusätzlicher Bürokratie im Zuge der Einführung neuer steuerrechtlicher Vorgaben (z. B. Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen, Mindestbesteuerung). Abbau bestehender Bürokratie unter Mitberücksichtigung steuersystematischer Reformansätze (z. B. im Bereich der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer).
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2410180014 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungs- und Ergänzungsbedarf im "E-Fuels-only-Gesetz"
Der VDA begrüßt die Zielstellung des vorgelegten Referentenentwurfs ausdrücklich. Für die Klimazielerreichung im Verkehrssektor sind die Schaffung unterstützender Rahmenbedingungen nicht nur in Bezug auf die Elektromobilität sondern auch für erneuerbare Kraftstoffe unerlässlich. Insbesondere sind der Fahrzeugbestand stärker in den Fokus zu nehmen, und die fossilen Anteile im Kraftstoff zu senken. Die EU-Kommission muss im Sinne der Technologieoffenheit umgehend einen Rahmen entwickeln, damit auch Carbon Neutral Fuels Fahrzeuge unmittelbar als CO2-frei eingestuft werden. Eine steuerliche Gleichstellung von mit erneuerbaren Kraftstoffen betankten Fahrzeugen mit vollelektrisch betriebenen Fahrzeugen kann dabei einen wirksamen, ergänzenden Beitrag leisten.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (14.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (14.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2410170011 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 17.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Fahrzeugen ("E-Fuels-only-Gesetz")
Die bisher für die private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge geltenden Regelungen der Einkommensteuer sollen auch für klimaneutrale Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetztes gelten. Der Gesetzesentwurf definiert "klimaneutrale Kraftfahrzeuge" als Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, die unter ausschließlichem Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt worden sind, betrieben werden können. Diese sollen befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden und bei der Dienstwagenbesteuerung sowie der Gewerbesteuer genauso behandelt werden wie batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2410170009 (PDF, 9 Seiten)
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW spricht sich für einen Abbau steuerlicher Befolgungskosten durch den konsequenten Abbau unnötiger Anforderungen und einen Verzicht auf die Einführung neuer Mitteilungs- und Dokumentationspflichten aus. Zudem unterstützt das IDW das Ziel eines modernen und effizienten Steuersystems. Die Missbrauchsvermeidungsvorschriften sollten insbesondere aufgrund der Einführung des Mindeststeuergesetzes überprüft werden und überholte Vorschriften wegfallen. Das IDW spricht sich dafür aus, insgesamt die die Steuersystematik durchbrechenden Regelungen deutlich zu reduzieren. Im Übrigen unterstützt das IDW die Forderung nach einer Weiterentwicklung des Verfahrens der Betriebsprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen
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BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Organe (14.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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SG2410110018 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 11.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Breitere Ausgestaltung des E-Fuels-only-Gesetzes
MAHLE begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen mit großem Nachdruck, wirbt aber für eine breitere Ausgestaltung. Dies betrifft die Berücksichtigung von Biokraftstoffen, einen zeitnahen Maßnahmenbeginn sowie auch eine positive steuerliche Behandlung des Wasserstoffmotors.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (11.10.2024) [alle SG dorthin], BMDV (11.10.2024) [alle SG dorthin], BMWK (11.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2410110016 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 11.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Breitere Ausgestaltung des E-Fuels-only-Gesetzes
MAHLE begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen mit großem Nachdruck, wirbt aber für eine breitere Ausgestaltung. Dies betrifft die Berücksichtigung von Biokraftstoffen, einen zeitnahen Maßnahmenbeginn sowie auch eine positive steuerliche Behandlung des Wasserstoffmotors.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (11.10.2024) [alle SG dorthin], BMDV (11.10.2024) [alle SG dorthin], BMWK (11.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2410090007 (PDF, 17 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 09.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerentlastungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (30.09.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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SG2409300148 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 3 Nr. 20 GewStG sieht eine Gewerbesteuerfreiheit für Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime u.a. vor. Einrichtungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Menschen mit Behinderung erbringen, finden keine ausdrückliche Erwähnung. Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes am 1. Januar 2020 gibt es jedoch grundsätzlich keine stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bundesrecht mehr. In der Folge kommt es vermehrt dazu, dass Finanzämter für private Anbieter der Eingliederungshilfe eine Gewerbesteuerpflicht konstatieren. Um die in den Bundesländern unterschiedlichen Auslegungen und Handhabungen von Finanzämtern zu vereinheitlichen und regulatorische regulatorische Klarheit herzustellen, ist eine Anpassung des § 3 Nr. 20 GewStG erforderlich.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2407050003 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: American Chamber of Commerce in Germany e.V. am 05.07.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionen und Innovationen sind Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum. Wachstum erfordert Investitionen aus dem In- und Ausland. Aktuelle Regelungen (§ 50d Abs 3 EstG, § 1 Abs. 3d, 3e AStG) beeinträchtigen derzeit Inbound-Eigenkapitalinvestitionen sowie Inbound-Fremdkapitalinvestitionen. Diese steuerlichen Hemmnisse der Konzernfinanzierung müssen abgeschafft oder wenigstens begrenzt werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen dringend von Bürokratie entlastet werden. Eine Reihe fiskalisch nicht erforderlicher Regulierungen haben zu weiteren materiellen und administrativen Mehrbelastungen u. Rechtsunsicherheit geführt, die es zu beheben gilt (§ 4k EStG, § 4j EStG, Registerfälle, MinBest-UmsG/“Pillar 2“, GrESt, DAC 6, GewSt-Administration).
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (05.07.2024) [alle SG dorthin], Gremien (05.07.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (26.11.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2406190175 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des deutschen Steuerrechts an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs sowie Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen an vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2406190177 (PDF, 12 Seiten)
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des deutschen Steuerrechts an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs sowie Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen an vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2406200242 (PDF, 11 Seiten)
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Jahressteuergesetz 2024
Das IDW hat zum Referentenentwurf (RefE) eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) Stellung genommen. Ziel des RefE ist es in erster Linie notwendige Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts an das EU-Recht, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) umzusetzen. Das IDW begrüßt diese Zielsetzung, weist aber darauf hin, dass insbesondere im UmwStG weiterer dringend gebotener gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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SG2406180112 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines international wettbewerbsfähigen Unternehmensteuerrechts
Die Wirtschaft braucht dringend strukturelle Vereinfachungen und Entlastungen insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Hierzu zählen insbesondere eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, eine weitere Verbesserung von Abschreibungsbedingungen und die Flexibilisierung der Verlustverrechnung und der steuerlichen Forschungszulage sowie die Einführung der Investitionsprämie, um Investitionen in den Klimaschutz und die Digitalisierung zu fördern. Zudem sind dringend steuerliche Vereinfachungen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau notwendig, um die Wirtschaft von den überbordenden Compliance-Pflichten zu entlasten. Insbesondere eine Anzeigepflicht auch für nationale Steuergestaltungsmodelle lehnen wir ab.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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SG2406110112 (PDF, 9 Seiten)
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 21.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Umsetzung der erf. jährlichen Anpassungen im Steuerrecht (Jahressteuergesetz 2024)
Es werden Hinweise gegeben, wie die üblichen jährlichen Anpassungen diverser Steuergesetze aus praktischer Sicht ausgestaltet sein sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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SG2406100032 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (8):