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37 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (37)
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SG2412260009 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Klimawirkung von alternativen Kraftstoffen im Steuerrecht
Das BMF plant, Fahrzeuge der E-Fuels-only-Kategorie im Rahmen der Kfz-Steuer, der Einkommenssteuer und Gewerbesteuer mit Elektromobilität gleichzustellen. Aus Sicht des ADAC sollten neben der Fahrzeuge auch die alternativen Kraftstoffe, einhergehend mit ihrer Klimawirkung, steuerlich im Rahmen der Energiesteuer begünstigt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (14.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2412200052 (PDF, 44 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Anpassungen von gesetzlichen Regelungen im Jahressteuergesetz 2024
Verschiedenste, steuerrechtliche Änderungen des Entwurfs (Schwerpunkte u. a. Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen, Kleinunternehmerregelung, Ist-Besteuerung; Nutzungsdauer bei Gebäuden)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (02.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...7 Nummer 1 (§ 7 Satz 8 GewStG-E) - Gewerbesteuerpflicht..., ...Kürzungsausnahme in § 9 Nr. 2 Satz 2 GewStG zu beachten ist. Durch..., ...neu gefassten § 7 Satz 8 GewStG soll klargestellt werden...
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SG2412200066 (PDF, 24 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen am Standort Deutschland
Änderungen im Einkommensteuertarif (Beseitigung der kalten Progression im Veranlagungszeitraum 2025 und 2026), Positionierung zur Poolabschreibung, Verlängerung der degressiven Afa, Forderung nach Streichung der Meldepflicht von innerstaatlichen Steuergestaltungen, Empfehlungen für eine Modernisierung der Unternehmensbesteuerung auf Grundlage der Expertenkommissionen "Vereinfachte Unternehmensteuer" und "Bürgernahe Einkommensteuer" vom 12. Juli 2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (02.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Hinzurechnungen (§ 8 GewStG), • Überprüfung der Kürzungsvorschriften (§ 9 GewStG), • eine verbesserte...
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SG2412200014 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Startups und Scaleups mit steuerlichen Anreizen stärken und Wachstum fördern
Die Förderung von Startups und Scaleups erfordert die Erleichterung der Verlustverrechnung, die Abschaffung der “Dry Income”-Besteuerung, steuerliche Anreize für Trade Sales in Europa, eine verbesserte Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den erleichterten Zugang zu Forschungszulagen sowie Maßnahmen zur Förderung des Zuzugs ausländischer Fachkräfte. Diese Schritte stärken Innovation und schaffen Wachstumsimpulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (19.12.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (19.12.2024) [alle SG dorthin], BMWK (19.12.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2412170095 (PDF, 44 Seiten)
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Betriebe
Verhinderung der Einführung neuer Sanktionen bei der Kassenführung (§ 379 AO), Vereinfachung bei der Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 S. 2 AO), Verhinderung der Anhebung der Kleinunternehmergrenze (§ 19 UStG), Erhalt des Bescheinigungsverfahrens für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG), Verschiebung der Einschränkung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuerern (§§ 14, 15 UStG), Bereitstellung eines kostenfreien Softwaretools zum Auslesen von E-Rechnungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (02.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...7 Nummer 1 (§ 7 Satz 8 GewStG-E) - Gewerbesteuerpflicht..., ...Kürzungsausnahme in § 9 Nr. 2 Satz 2 GewStG zu beachten ist. Durch..., ...neu gefassten § 7 Satz 8 GewStG soll klargestellt werden...
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SG2412170045 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: Partnerschaft für Finanzdigitalisierung am 17.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU bei der Finanzdigitalisierung
Die Partnerschaft für Finanzdienstleistungen setzt sich für bessere Rahmenbedingungen zur Digitalisierung finanzieller Geschäftsprozesse in KMU ein. Zur Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sind folgende Maßnahmen notwendig, um die Digitalisierung in KMU zu fördern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken: (1) Bürokratieabbau: Entlastung der KMU für mehr Zeit zur Finanzdigitalisierung. (2) Steuerlastsenkung: Reform der Unternehmensbesteuerung zur Verbesserung der Investitionsbedingungen. (3) Fachkräftemangel bekämpfen: Stärkere Unterstützung der dualen Ausbildung, Anreize für Weiterbildung und Umschulung. (4) Ausbau digitaler Infrastruktur: Flächendeckender Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (15.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (15.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BKAmt (15.10.2024) [alle SG dorthin], BMWK (15.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2412160049 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: NIO GmbH am 16.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung BEV Faktor bei Betriebskosten für gewerbliches Leasing
Analog zur geplanten Sonderabschreibung in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung sollte auch das BEV Leasing durch die Einführung eines BEV Faktors bei den Betriebskosten für gewerbliche Leasingfahrzeuge erheblich attraktiver gemacht werden.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (25.10.2024) [alle SG dorthin], Gremien (25.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (25.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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SG2411210006 (PDF, 10 Seiten)
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)
Die Notwendigkeit zur Überarbeitung BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) ergibt sich aufgrund der Änderungen bei der Zinsschranke durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023 (BGBl I Nr. 411). Das IDW begrüßt, dass mit dem überarbeiteten BMF-Schreiben offene Fragestellungen beantwortet werden sollen und bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegengewirkt werden soll. Das IDW regt an, verbliebene offene Fragen im finalen BMF-Schreiben zu adressieren.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG. Eine abweichende Definition...
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SG2411010006 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffenheit bei Förderung klimaneutraler Antriebsarten im E-Fuels-only-Gesetz sicherstellen
Bestehende Steuererleichterungen für klimaneutrale Fahrzeuge sollten deutlich vor 2030 auch für E-Fuels-only-Fahrzeuge zugänglich gemacht werden
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz)GZ III B 5 - S 6031/23/10003 :004 | DOK 2024/0749267
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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SG2411010010 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie im Steuerrecht reduzieren
Vermeidung zusätzlicher Bürokratie im Zuge der Einführung neuer steuerrechtlicher Vorgaben (z. B. Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen, Mindestbesteuerung). Abbau bestehender Bürokratie unter Mitberücksichtigung steuersystematischer Reformansätze (z. B. im Bereich der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer).
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2410220007 (PDF, 9 Seiten)
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Positiv hervorheben möchten wir insbesondere die Einführung des § 1 Abs. 4a GrEStG-E. Anpassungsbedarf besteht nach Auffassung des ZIA Art. 6 Nr. 8 Buchstabe e) des Gesetzentwurfs eines Jahressteuergesetzes 2024. Bei der Vielzahl an verbesserungswürdigen Regelungen verweisen wir auf unsere Stellungnahme. Jedenfalls geht es dabei um: § 34 Abs. 14 Satz 2 KStG-E § 34 Abs. 14 Satz 1 KStG-E § 17 InvStG
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (02.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (02.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG an die mit der Grundsteuerreform..., ...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird die Summe des Gewinns..., ...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG an die mit der Grundsteuerreform...
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SG2410180014 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungs- und Ergänzungsbedarf im "E-Fuels-only-Gesetz"
Der VDA begrüßt die Zielstellung des vorgelegten Referentenentwurfs ausdrücklich. Für die Klimazielerreichung im Verkehrssektor sind die Schaffung unterstützender Rahmenbedingungen nicht nur in Bezug auf die Elektromobilität sondern auch für erneuerbare Kraftstoffe unerlässlich. Insbesondere sind der Fahrzeugbestand stärker in den Fokus zu nehmen, und die fossilen Anteile im Kraftstoff zu senken. Die EU-Kommission muss im Sinne der Technologieoffenheit umgehend einen Rahmen entwickeln, damit auch Carbon Neutral Fuels Fahrzeuge unmittelbar als CO2-frei eingestuft werden. Eine steuerliche Gleichstellung von mit erneuerbaren Kraftstoffen betankten Fahrzeugen mit vollelektrisch betriebenen Fahrzeugen kann dabei einen wirksamen, ergänzenden Beitrag leisten.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (14.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (14.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2410170011 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 17.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Fahrzeugen ("E-Fuels-only-Gesetz")
Die bisher für die private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge geltenden Regelungen der Einkommensteuer sollen auch für klimaneutrale Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetztes gelten. Der Gesetzesentwurf definiert "klimaneutrale Kraftfahrzeuge" als Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, die unter ausschließlichem Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt worden sind, betrieben werden können. Diese sollen befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden und bei der Dienstwagenbesteuerung sowie der Gewerbesteuer genauso behandelt werden wie batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2410170009 (PDF, 9 Seiten)
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW spricht sich für einen Abbau steuerlicher Befolgungskosten durch den konsequenten Abbau unnötiger Anforderungen und einen Verzicht auf die Einführung neuer Mitteilungs- und Dokumentationspflichten aus. Zudem unterstützt das IDW das Ziel eines modernen und effizienten Steuersystems. Die Missbrauchsvermeidungsvorschriften sollten insbesondere aufgrund der Einführung des Mindeststeuergesetzes überprüft werden und überholte Vorschriften wegfallen. Das IDW spricht sich dafür aus, insgesamt die die Steuersystematik durchbrechenden Regelungen deutlich zu reduzieren. Im Übrigen unterstützt das IDW die Forderung nach einer Weiterentwicklung des Verfahrens der Betriebsprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen
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BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Organe (14.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 8 Abs. 1 KStG), § 10a GewStG) dazu führen, dass in ..., ...Kürzungen stellt das GewStG aber quasi eine eigenständige...
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SG2410110018 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 11.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Breitere Ausgestaltung des E-Fuels-only-Gesetzes
MAHLE begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen mit großem Nachdruck, wirbt aber für eine breitere Ausgestaltung. Dies betrifft die Berücksichtigung von Biokraftstoffen, einen zeitnahen Maßnahmenbeginn sowie auch eine positive steuerliche Behandlung des Wasserstoffmotors.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (11.10.2024) [alle SG dorthin], BMDV (11.10.2024) [alle SG dorthin], BMWK (11.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2410110016 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 11.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Breitere Ausgestaltung des E-Fuels-only-Gesetzes
MAHLE begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen mit großem Nachdruck, wirbt aber für eine breitere Ausgestaltung. Dies betrifft die Berücksichtigung von Biokraftstoffen, einen zeitnahen Maßnahmenbeginn sowie auch eine positive steuerliche Behandlung des Wasserstoffmotors.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (11.10.2024) [alle SG dorthin], BMDV (11.10.2024) [alle SG dorthin], BMWK (11.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2410090007 (PDF, 17 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 09.10.2024
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steuerentlastungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (30.09.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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SG2410080014 (PDF, 24 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 08.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Anpassung Einkommensteuertarif, Überführung Steuerklassen III und V in Steuerklasse IV mit Faktorverfahren, Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstattliche Steuergestaltungsmodelle, Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStDV
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
-
BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (02.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Hinzurechnungen (§ 8 GewStG), • Überprüfung der Kürzungsvorschriften (§ 9 GewStG), • eine verbesserte...
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SG2410080001 (PDF, 24 Seiten)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 08.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerfortentwicklungsgesetz (ehem. Jahressteuergesetz 2024 II)
Der Verband setzt sich zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft insbesondere dafür ein, - die geplante Mitteilungspflicht von innerstaatlichen Steuergestaltungen nicht weiterzuverfolgen; - die geplante Reform der (Lohn-)Steuerklassen umzusetzen; - die geplante Anhebung („Rechtsverschiebung“) der Tarifeckpunkte bei der Einkommensteuer durchzuführen. Die Tarifanpassungen sollten so schnell wie möglich beschlossen werden; - die geplante Digitalisierung der Sterbefallanzeigen von Standesämtern zu erweitern. Arbeitgeber sollten ebenfalls schneller an entsprechende Informationen kommen (wie z. B. das Sterbedatum; den Familienstand und die Steuer-ID von Hinterbliebenen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (04.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Hinzurechnungen (§ 8 GewStG), • Überprüfung der Kürzungsvorschriften (§ 9 GewStG), • eine verbesserte...
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SG2410080002 (PDF, 44 Seiten)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 08.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht die gewerbesteuerliche Erfassung von Auslandseinkünften grundsätzlich kritisch. Die Fristregelung für die Abgabe der umwandlungssteuerlichen Schlussbilanz sollte die Fälle unterjähriger Übertragungs- und Bilanzstichtage berücksichtigen.Die vorgesehene Erhöhung des maximalen Bußgelds bei Verstößen gegen die FATCA-Meldepflichten sollte vollständig gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (04.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...7 Nummer 1 (§ 7 Satz 8 GewStG-E) - Gewerbesteuerpflicht..., ... in § 9 Nr. 2 Satz 2 GewStG zu beachten ist. Durch..., ...neu gefassten § 7 Satz 8 GewStG soll klargestellt werden...
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SG2410040001 (PDF, 44 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 04.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
- Streichung der Regelung zu Anpassung von Bußgeldern nach der FATCA-USA-UmsV an Bußgelder nach dem FKAustG. - Forderung nach einer der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG entsprechenden Anpassung in § 8 StAbwG zur sachgerechten Präzisierung des Anwendungsbereiches hinsichtlich Inhaberschuldverschreibungen. - Eine klarstellende Erweiterung der Gesetzesbegründung (S. 224) zu § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG durch Aufnahme der „Wirtschaftsidentifikationsnummer“ neben der Steueridentifikationsnummer.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (02.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...7 Nummer 1 (§ 7 Satz 8 GewStG-E) - Gewerbesteuerpflicht..., ...Kürzungsausnahme in § 9 Nr. 2 Satz 2 GewStG zu beachten ist. Durch..., ...neu gefassten § 7 Satz 8 GewStG soll klargestellt werden...
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SG2410010060 (PDF, 71 Seiten)
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
bpa-Stellungnahme zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
Der bpa begrüßt den Referentenentwurf insgesamt. Das Gesetz stellt keine kleine Reform, sondern ein Meilenstein in der Entwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts in Deutschland dar. Das ist aus Sicht des bpa uneingeschränkt richtig und wichtig. Unverständlicherweise fehlt die zwingend notwendige Schaffung eines einheitlichen Vertragsrechts im Sinne der §§ 78a ff. SGB VIII für alle Leistungen und Hilfen. Nicht beseitigt wird die Ungleichbehandlung von frei-nichtgemeinnützigen Trägern. Damit wird eine inklusive Jugendhilfe mit exklusiven Strukturen geschaffen. Der bpa empfiehlt daher, den Begriff der jugendhilferechtlichen Gemeinnützigkeit durch den Begriff der Gemeinwohlorientierung zu definieren (wie zum Beispiel in den Richtlinien zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes).
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMFSFJ): Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (01.10.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (01.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMFSFJ (01.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geregelt werden. § 3 Nr. 20 GewStG sieht unter bestimmten..., ...eine Auslegung des § 3 GewStG, nach der stationäre Einrichtungen..., ...Anpassung des § 3 Nr. 20 GewStG erforderlich. Die Möglichkeit..., ...Änderungsvorschläge § 3 Nummer 20 GewStG wird wie folgt geändert...
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SG2409300148 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 3 Nr. 20 GewStG sieht eine Gewerbesteuerfreiheit für Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime u.a. vor. Einrichtungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Menschen mit Behinderung erbringen, finden keine ausdrückliche Erwähnung. Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes am 1. Januar 2020 gibt es jedoch grundsätzlich keine stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bundesrecht mehr. In der Folge kommt es vermehrt dazu, dass Finanzämter für private Anbieter der Eingliederungshilfe eine Gewerbesteuerpflicht konstatieren. Um die in den Bundesländern unterschiedlichen Auslegungen und Handhabungen von Finanzämtern zu vereinheitlichen und regulatorische regulatorische Klarheit herzustellen, ist eine Anpassung des § 3 Nr. 20 GewStG erforderlich.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Behinderung § 3 Nr. 20 GewStG sieht unter bestimmten..., ...eine Auslegung des § 3 GewStG, nach der stationäre Einrichtungen..., ...Anpassung des § 3 Nr. 20 GewStG erforderlich. Diese Einschätzung..., ...Lösungsvorschlag ein. § 3 Nr. 20 GewStG wird wie folgt gefasst...
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SG2409300121 (PDF, 74 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Reeder am 30.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Schifffahrtsstandort Deutschland und steuerliche Rahmenbedingungen
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Schifffahrtsunternehmen sind die wichtigsten Grundlagen für die Stärke und Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrtsstandorts Deutschland. Kern der steuerlichen Rahmenbedingungen bildet die Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG.
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (18.07.2024) [alle SG dorthin], BMDV (18.07.2024) [alle SG dorthin], BMWK (18.07.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Dienstleistungen GewStG Gewerbesteuergesetz ..., ...in § 9 Nr. 3 S. 2ff. GewStG unter bestimmten Voraussetzungen...
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SG2409260008 (PDF, 7 Seiten)
- Bereitgestellt von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II
Wir regen eine Übergangsregelung in § 13 BetrAVG bzgl. der erfreulichen Änderung in § 6 Satz 1 BetrAVG zur Teilrente an, um die Versorgungsordnungen an die neue Rechtslage anpassen zu können. Mit Blick auf die erfreulichen Änderungen der AnlV (insb. Erhöhung der RK-Quote auf 40% und Einführung einer 5%-Infrastrukturquote) regen wir weitere Klarstellungen an (Infrastrukturquote; Öffnungsklausel) und korrespondierende Erhöhungen der Unterquoten der RK-Quote an. zudem regen wir eine Änderung der SvEV an, so dass der Hinzurechnungsbetrag generell keine Anwendung auf die so genannten Minijobs findet. Zudem regen wir zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG die Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten der Immobiliendirektanlage an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle SG hierzu]
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... 3 KStG und § 3 Nr. 9 GewStG umfasst auch alle Aktivitäten...