Stellungnahmen/Gutachten
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50 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (50)
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der SpielV - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
Die vom BMWK in Auftrag gegebene Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der SpielV wurde im Juni 2023 veröffentlicht. Darin wird von den Autoren für verschiedene Bestimmungen des gewerblichen Spielrechts deren Unwirksamkeit für den Konsumentenschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zum Kanalisierungsgrad des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Das Angebot des staatlich konzessionierten, terrestrischen Automatenspiels muss nachfragegerecht ausgestaltet werden, um den im GlüStV 2021 verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes erfüllen zu können. Ergänzend ist eine Stärkung der Strafverfolgungs- und Vollzugsmöglichkeiten zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspielmarktes erforderlich.
- Bereitgestellt von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der Spielverordnung - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
Der vom BMWE erstellte Evaluierungsbericht zur Spielverordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des auch vom VDAI unterstützten Prozesses einer zielorientierten Weiterentwicklung der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen werden die Defizite der aktuellen Regulierung in Bezug auf die gesetzlichen Ziele der Kanalisierung, des Verbraucherschutzes sowie der Kriminalitäts- und Schwarzmarktbekämpfung aufgezeigt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein Gesamtpaket aus Vollzugshilfen und einer nachfragegerechten Ausgestaltung des gewerblichen Automatenspiels dazu geeignet ist, illegale Glücksspielangebote wieder so erfolgreich zurückzudrängen, wie dies im Zeitraum von 2006 bis 2014 der Fall war.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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28.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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17.06.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der Spielverordnung - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
Der vom BMWE erstellte Evaluierungsbericht zur Spielverordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des auch vom VDAI unterstützten Prozesses einer zielorientierten Weiterentwicklung der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen werden die Defizite der aktuellen Regulierung in Bezug auf die gesetzlichen Ziele der Kanalisierung, des Verbraucherschutzes sowie der Kriminalitäts- und Schwarzmarktbekämpfung aufgezeigt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein Gesamtpaket aus Vollzugshilfen und einer nachfragegerechten Ausgestaltung des gewerblichen Automatenspiels dazu geeignet ist, illegale Glücksspielangebote wieder so erfolgreich zurückzudrängen, wie dies im Zeitraum von 2006 bis 2014 der Fall war.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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01.07.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bildet die Gewerbeordnung („GewO“), ergänzt durch die Spielverordnung („SpielV“) gemäß § 33f GewO, welche die zentralen Regeln...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II)
Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Der Verband begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 24.04.2025
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Adressatenkreis:
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15.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...könnten in einem neuen § 34k GewO umgesetzt werden, dabei..., ...Kreditvermittler nach § 34k GewO Sofern die Bundesregierung..., ...Prüfungskatalog für § 34k GewO als „Minus“ gegenüber dem..., ...Prüfungskatalog für § 34i GewO Der Prüfungskatalog für..., ...Immobiliardarlehensvermittlung nach § 34i GewO gestaltet werden mit der..., ...einer Erlaubnis nach § 34i GewO keine zusätzliche Sachkundeprüfung..., ...die Erlaubnis nach § 34k GewO zu erhalten. Gegenüber ..., ...Allgemein-Verbraucherdarlehen nach § 34c Abs. 1 GewO vermittelt haben, sollte..., ...eine Erlaubnis nach § 34k GewO unter Vorlage der bisherigen..., ...Verbraucherkrediten nach § 34c GewO beantragt, sollte keine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung von § 1 Abs. 1 Nr. 6 KassenSichV + Erleichterung der Prüfung von Fiskaldaten
In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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19.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geldspielgeräte, nämlich der auf der GewO basierenden SpielV, ein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Ausnahme im Geldwäschegesetz (neue europäische Rechtsgrundlagen)
Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des VDAI.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zeit sind gem. § 33e Abs.1 GewO untersagt. Die Vorschriften..., ...Zeit sind gem. § 33e Abs.1 GewO untersagt. Die Vorschriften..., ...Zeit sind gem. § 33e Abs.1 GewO untersagt. Die Vorschriften..., ...Zeit sind gem. § 33e Abs.1 GewO untersagt. Die Vorschriften..., ...Zeit sind gem. § 33e Abs.1 GewO untersagt. Die Vorschriften..., ...Zeit sind gem. § 33e Abs.1 GewO untersagt. Die Vorschriften...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der SpielV - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
Die vom BMWK in Auftrag gegebene Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der SpielV wurde im Juni 2023 veröffentlicht. Darin wird von den Autoren für verschiedene Bestimmungen des gewerblichen Spielrechts deren Unwirksamkeit für den Konsumentenschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zum Kanalisierungsgrad des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Das Angebot des staatlich konzessionierten, terrestrischen Automatenspiels muss nachfragegerecht ausgestaltet werden, um den im GlüStV 2021 verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes erfüllen zu können. Ergänzend ist eine Stärkung der Strafverfolgungs- und Vollzugsmöglichkeiten zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspielmarktes erforderlich.
- Bereitgestellt von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 21.03.2025
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Adressatenkreis:
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06.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...netheitsbestätigungen (§ 33c GewO) sowie die Durchführung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV lehnt eine Kodifizierung des Rechts des Unternehmenskaufs ab. Dies gilt auch für dispositiv ausgestaltete Vorschriften. Vielmehr sollte der Gesetzgeber die Privatautonomie der Vertragsparteien stärken und bestehende Beschränkungen des geltenden Rechts für die kautelarjuristische Gestaltungsfreiheit abbauen. In diesem Zusammenhang zu nennen sind etwa die Abschaffung jedweder AGB-Kontrolle für Unternehmenskaufverträge, die Reform des § 444 BGB für den Bereich des Unternehmenskaufrechts oder die Abdingbarkeit zwingender vorvertraglicher Haftungsnormen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne der §§ 29 ff. GewO, ist in der Praxis bedeutsam...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen nationaler Umsetzung der IDD
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der IDD gegen Deutschland eingeleitet. Sie vertritt die Auffassung, dass § 34d Abs. 8 Nr. 2, 3 GewO nicht von Art. 1 Abs. 3 IDD gedeckt sind. Der GDV vertritt die Auffassung, dass die Regelungen nach Sinn und Zweck als richtlinienkonform angesehen werden können. Für den Fall einer Anpassung werden eine Übergangsregelung von zwei Jahren sowie Bestandsschutzregelungen gefordert.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.01.2025
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Adressatenkreis:
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13.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO nicht von Art. 1 Abs...., ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO als richtlinienkonforme..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nrn. 2 GewO beträfe die Vermittlung..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nrn. 3 GewO wäre vor allem die Vermittlung..., ...Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i GewO. 2. Richtlinienkonformität..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO sind, • nach § 34d Abs. 6 GewO von der Erlaubnispflicht..., ... S. 1 Nr. 1 oder Abs. 8 GewO nicht der Erlaubnispflicht..., ...§ 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO in Betracht kommen. Ob..., ...len (§ 34d Abs. 9 S. 3 GewO). Die Haftung übernehmenden..., ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO künftig entfallen, müsste..., ...34d Abs. 9 Nrn. 2 und 3 GewO a. F. bzw. in § 34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO vertrauen konnten, sollten..., ...157 Abs. 3 und 160 Abs. 3 GewO. Darüber hinaus sollte..., ...Erlaubnisurkunde nach §§ 34c ff. GewO, nachweisen kann. Entsprechende..., ... etwa in § 156 Abs. 2 GewO oder § 160 Abs. 3 GewO....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das BauGB
Das Gesetz sollte so beschlossen werden. Erforderlichenfalls sollte der Anwendungsbereich für den Außenbereich ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 10.01.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geworden, wozu auch in § 34c GewO eingeführte Weiterbildungsverpflichtung..., ... aber nach § 34c Abs. 2 GewO nur versagt, wenn der Antragsteller..., ...gibt, so etwa nach § 34i GewO für den Immobiliardarlehensvermittler...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Das Gesetz sollte mit der Maßgabe beschlossen werden, dass § 246e BauGB-E und die Änderungen zur Nachverdichtung im unbeplanten (§ 34 BauGB) und beplanten Innenbereich (§ 31 BauGB) unverzichtbare Bestandteile der Reform sind. Die Regelung zur Einschränkung der Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen nach dem WEG-Recht sollte modifiziert oder bestenfalls vollständig gestrichen werden, da hierdurch der Zweck des WEG konterkariert wird. Zudem ergibt sich daraus kein zusätzlicher Schutz für die Mieter, da diese durch das Vorkaufsrecht und den befristeten Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarfs bereits umfassend geschützt sind. Die Vorschläge zur Reaktion auf den Klimawandel werden grundsätzlich als sinnvoll erachtet, auch wenn sie das Planen verteuern und verzögern.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 10.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geworden, wozu auch in § 34c GewO eingeführte Weiterbildungsverpflichtung..., ... aber nach § 34c Abs. 2 GewO nur versagt, wenn der Antragsteller..., ...gibt, so etwa nach § 34i GewO für den Immobiliardarlehensvermittler...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen für die Versicherungsvermittlung in der GewO
Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Versicherungsvermittlung im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
-
19.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 34d Abs.8, Nr. 2 u. 3 GewO). Besondere Bedeutung ..., ...Die in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO enthaltene Ausnahme von..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO, die - bis auf kleine Veränderungen..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F. entspricht, sieht ..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO erfüllt. Die Restschuldversicherung..., ...werden (vgl. Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO wird das von der IDD verfolgte..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F., ausgeführt hat, dass..., ...Ausnahmeregelung des § 34d Abs 8 Nr. 3 GewO erfüllt werden: - Produktakzessorietät...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen für die Versicherungsvermittlung in der GewO
Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Bereitgestellt von: Volkswagen Financial Services AG am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
-
19.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 34d Abs.8, Nr. 2 u. 3 GewO). Besondere Bedeutung..., ...Die in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO enthaltene Ausnahme von..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO, die - bis auf kleine Veränderungen..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F. entspricht, sieht ..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO erfüllt. Die Restschuldversicherung..., ...werden (vgl. Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO wird das von der IDD verfolgte..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F., ausgeführt hat, ..., ...Ausnahmeregelung des § 34d Abs 8 Nr. 3 GewO erfüllt werden: - Produktakzessorietät...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen für die Versicherungsvermittlung in der GewO
Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
-
19.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...34d Abs.8, Nr. 2 u. 3 GewO). Besondere Bedeutung..., ...Die in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO enthaltene Ausnahme von..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO, die - bis auf kleine Veränderungen..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F. entspricht, sieht ..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO erfüllt. Die Restschuldversicherung..., ...werden (vgl. Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO wird das von der IDD verfolgte..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F., ausgeführt hat,..., ...Ausnahmeregelung des § 34d Abs 8 Nr. 3 GewO erfüllt werden: - Produktakzessorietät...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Reform der Notfallversorgung zielt auf eine effizientere, integrierte Versorgung durch zentrale Anlaufstellen und bessere Ressourcenverteilung ab. In diesem Zusammenhang regen wir die flächendeckende Implementierung und Nutzung von einheitlichen und vernetzten Ersthelfer-Alarmierungssystemen an. So kann die Reduktion des reanimationsfreien Intervalls bis zum Eintreffen der Rettung und damit die Lebensrettung einer erheblichen Anzahl von Menschen erreicht werden.
- Bereitgestellt von: ADAC Stiftung am 11.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...treffen kann, die nicht der GewO unterliegen.64 Die Anbieter...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der Spielverordnung
In der vom BMWK in Auftrag gegebenen Evaluierungsstudie zur SpielV werden für eine Reihe von Vorgaben im gewerblichen Spielrecht deren Unwirksamkeit für den Verbraucherschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen eindeutigen Handlungsbedarf. Das Angebot der Automatenwirtschaft muss eine ausreichend nachfragegerecht Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels halten wir neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 09.12.2024
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Adressatenkreis:
-
01.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...netheitsbestätigungen (§ 33c GewO) sowie die Durchführung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der SpielV - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
Die vom BMWK in Auftrag gegebene Evaluierungsstudie zur SpielV liegt vor. Darin werden für eine Reihe von Vorgaben im gewerblichen Spielrecht deren Unwirksamkeit für den Verbraucherschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels und die aktuellen Wirtschaftsdaten zeigen eindeutigen Handlungsbedarf. Das Angebot der Automatenwirtschaft muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels hält der BA neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 26.11.2024
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Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geeig-netheitsbestätigungen (§ 33c GewO) sowie die Durchführung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der Spielverordnung - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
Der vom BMWE erstellte Evaluierungsbericht zur Spielverordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des auch vom VDAI unterstützten Prozesses einer zielorientierten Weiterentwicklung der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen werden die Defizite der aktuellen Regulierung in Bezug auf die gesetzlichen Ziele der Kanalisierung, des Verbraucherschutzes sowie der Kriminalitäts- und Schwarzmarktbekämpfung aufgezeigt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein Gesamtpaket aus Vollzugshilfen und einer nachfragegerechten Ausgestaltung des gewerblichen Automatenspiels dazu geeignet ist, illegale Glücksspielangebote wieder so erfolgreich zurückzudrängen, wie dies im Zeitraum von 2006 bis 2014 der Fall war.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 12.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geeignetheitsbestätigungen (§ 33c GewO) sowie die Durchführung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Übergangsregelungen im Falle einer Streichung des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO
Der Verband setzt sich dafür ein, dass im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 05.11.2024
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vermittler in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Die Bausparkassenverbände..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO aufgrund einer von der ..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO (dazu unter II.). Zudem..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO für Bestandsschutzregelungen..., ...re. Sp.; Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Gebrauch machen. Dies bedeutet..., ... nach § 34i GewO, jedoch meist keine zusätzliche..., ...Versicherung nach § 34d Abs. 7 GewO in Betracht kommt. Eine..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO durch die Bausparkasse..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO beantragen und dazu eine..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO künftig entfallen, müsste..., ...mit Erlaubnis nach § 34i GewO) haben bisher aufgrund ..., ...in § 34d Abs. 9 Nr. 2 GewO a.F. bzw. in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO darauf vertraut, dass sie..., ...Sinne des § 34i Absatz 1 GewO durch Vorlage geeigneter..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO in einer Übergangsregelung..., ...Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 GewO bzw. im Rahmen der Gewährung..., ...34d Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 GewO erfolgt, wenn der Vermittler..., ...Erlaubnisurkunde nach § 34c GewO oder nach § 34i GewO vorlegt..., ...sich etwa in § 156 Abs. 2 GewO oder § 160 Abs. 3 GewO....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Übergangsregelungen im Falle einer Streichung des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO
Im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO sollten Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 05.11.2024
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vermittler in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Die Bausparkassenverbände..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO aufgrund einer von der ..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO (dazu unter II.). Zudem..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO für Bestandsschutzregelungen..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Gebrauch machen. Dies bedeutet..., ... nach § 34i GewO, jedoch meist keine zusätzliche..., ...Versicherung nach § 34d Abs. 7 GewO in Betracht kommt. Eine..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO durch die Bausparkasse ..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO beantragen und dazu eine..., ...gewerblich i.S.d. § 34d Abs. 1 GewO erfolgt bzw. soweit die..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO künftig entfallen, müsste..., ...mit Erlaubnis nach § 34i GewO) haben bisher aufgrund ..., ...Regelung in § 34d Abs. 9 Nr. 2 GewO a.F. bzw. in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO darauf vertraut, dass sie..., ...Sinne des § 34i Absatz 1 GewO durch Vorlage geeigneter..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO in einer Übergangsregelung..., ...34d Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 GewO erfolgt, wenn der Vermittler..., ...Erlaubnisurkunde nach § 34c GewO oder nach § 34i GewO vorlegt..., ...sich etwa in § 156 Abs. 2 GewO oder § 160 Abs. 3 GewO...., ...re. Sp.; Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellungen bei der Versicherungsvertragsvermittlung
Klarstellungen zu Annexvermittlungen angeregt zwecks Schaffung von Rechtssicherheit
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Adressatenkreis:
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21.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 34d Absatz 8 Nummer 3 GewO unverändert fortzuführen..., ...geboten wären. § 34 Absatz 8 GewO ist europarechtskonform..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO nicht beeinträchtigt. Vielmehr...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie im Steuerrecht reduzieren
Vermeidung zusätzlicher Bürokratie im Zuge der Einführung neuer steuerrechtlicher Vorgaben (z. B. Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen, Mindestbesteuerung). Abbau bestehender Bürokratie unter Mitberücksichtigung steuersystematischer Reformansätze (z. B. im Bereich der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 80 der Gewerbeordnung (GewO)86, der die Festsetzung..., ...Apotheker“ (§ 80 Abs. 1 GewO) betrifft,87 verdeutlichen..., ... § 80 Abs. 1 i.d.F. der GewO für den Norddeutschen Bund..., ... 87 Dazu von Landmann, GewO, Kommentar, Bd. 1, 5. Aufl..., ... (Kommentierung zu § 80 GewO). 28 Preisspannenverordnung88..., ...Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, Kommentar, 9. Aufl. 2020...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
#GenoDigital setzt sich für den digitalen Beitritt und digitale Gründung von Genossenschaften ein.
Der Beitritt zu einer Genossenschaft sollte digital rechtssicher geregelt sein, wie es beim Beitritt zu einer europäischen Genossenschaft (SCE) bereits möglich ist. Anders als die freie Regelung zum Erwerb der Mitgliedschaft in der SCE-Verordnung schlagen wir eine Beitrittserklärung in Textform nach BGB anstelle der aktuellen Regelung des Schriftformerfordernisses vor. Zur Gründung von Genossenschaften schlagen wir vor, dass statt der Schriftform- eine Textformerfordernis für die Gründungssatzung ausreicht oder dass die Satzung künftig nicht mehr von Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein muss, sondern eine Bestätigung dieser mit dem Einverständnis zur vorliegenden Satzung in Textform erteilt wird.
- Bereitgestellt von: #GenoDigital am 28.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vermögensanlageplattformen nach GewO §34f akkreditiert. Mit ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schwarmfinanzierung für Genossenschaften über 100.000 € / Jahr ermöglichen
Aktuell dürfen Genossenschaften laut Vermögensanlagengesetz über professionelle Plattformen kein Crowdinvesting für Eigenkapital über 100.000 € innerhalb von 12 Monaten durchführen. Das schränkt Genossenschaften in ihrer Finanzierung stark ein. Daher begrüßen wir ausdrücklich, Genossenschaften als weitere Ausnahme in § 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen VermAnlG aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: #GenoDigital am 28.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO akkreditiert sein. Das ...
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Zu Regelungsvorhaben: