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43 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (43)
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SG2501200001 (PDF, 6 Seiten)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen nationaler Umsetzung der IDD
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der IDD gegen Deutschland eingeleitet. Sie vertritt die Auffassung, dass § 34d Abs. 8 Nr. 2, 3 GewO nicht von Art. 1 Abs. 3 IDD gedeckt sind. Der GDV vertritt die Auffassung, dass die Regelungen nach Sinn und Zweck als richtlinienkonform angesehen werden können. Für den Fall einer Anpassung werden eine Übergangsregelung von zwei Jahren sowie Bestandsschutzregelungen gefordert.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO nicht von Art. 1 Abs...., ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO als richtlinienkonforme..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nrn. 2 GewO beträfe die Vermittlung..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nrn. 3 GewO wäre vor allem die Vermittlung..., ...Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i GewO. 2. Richtlinienkonformität..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO sind, • nach § 34d Abs. 6 GewO von der Erlaubnispflicht..., ... S. 1 Nr. 1 oder Abs. 8 GewO nicht der Erlaubnispflicht..., ...§ 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO in Betracht kommen. Ob..., ...len (§ 34d Abs. 9 S. 3 GewO). Die Haftung übernehmenden..., ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO künftig entfallen, müsste..., ...34d Abs. 9 Nrn. 2 und 3 GewO a. F. bzw. in § 34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO vertrauen konnten, sollten..., ...157 Abs. 3 und 160 Abs. 3 GewO. Darüber hinaus sollte..., ...Erlaubnisurkunde nach §§ 34c ff. GewO, nachweisen kann. Entsprechende..., ... etwa in § 156 Abs. 2 GewO oder § 160 Abs. 3 GewO....
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SG2501100009 (PDF, 22 Seiten)
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 10.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau in das BauGB
Das Gesetz sollte so beschlossen werden. Erforderlichenfalls sollte der Anwendungsbereich für den Außenbereich ausgenommen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (12.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geworden, wozu auch in § 34c GewO eingeführte Weiterbildungsverpflichtung..., ... aber nach § 34c Abs. 2 GewO nur versagt, wenn der Antragsteller..., ...gibt, so etwa nach § 34i GewO für den Immobiliardarlehensvermittler...
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SG2501100010 (PDF, 22 Seiten)
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 10.01.2025
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Das Gesetz sollte mit der Maßgabe beschlossen werden, dass § 246e BauGB-E und die Änderungen zur Nachverdichtung im unbeplanten (§ 34 BauGB) und beplanten Innenbereich (§ 31 BauGB) unverzichtbare Bestandteile der Reform sind. Die Regelung zur Einschränkung der Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen nach dem WEG-Recht sollte modifiziert oder bestenfalls vollständig gestrichen werden, da hierdurch der Zweck des WEG konterkariert wird. Zudem ergibt sich daraus kein zusätzlicher Schutz für die Mieter, da diese durch das Vorkaufsrecht und den befristeten Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarfs bereits umfassend geschützt sind. Die Vorschläge zur Reaktion auf den Klimawandel werden grundsätzlich als sinnvoll erachtet, auch wenn sie das Planen verteuern und verzögern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (12.12.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geworden, wozu auch in § 34c GewO eingeführte Weiterbildungsverpflichtung..., ... aber nach § 34c Abs. 2 GewO nur versagt, wenn der Antragsteller..., ...gibt, so etwa nach § 34i GewO für den Immobiliardarlehensvermittler...
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SG2412200075 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen für die Versicherungsvermittlung in der GewO
Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Versicherungsvermittlung im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 34d Abs.8, Nr. 2 u. 3 GewO). Besondere Bedeutung ..., ...Die in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO enthaltene Ausnahme von..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO, die - bis auf kleine Veränderungen..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F. entspricht, sieht ..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO erfüllt. Die Restschuldversicherung..., ...werden (vgl. Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO wird das von der IDD verfolgte..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F., ausgeführt hat, dass..., ...Ausnahmeregelung des § 34d Abs 8 Nr. 3 GewO erfüllt werden: - Produktakzessorietät...
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SG2412190070 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Volkswagen Financial Services AG am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen für die Versicherungsvermittlung in der GewO
Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 34d Abs.8, Nr. 2 u. 3 GewO). Besondere Bedeutung..., ...Die in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO enthaltene Ausnahme von..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO, die - bis auf kleine Veränderungen..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F. entspricht, sieht ..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO erfüllt. Die Restschuldversicherung..., ...werden (vgl. Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO wird das von der IDD verfolgte..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F., ausgeführt hat, ..., ...Ausnahmeregelung des § 34d Abs 8 Nr. 3 GewO erfüllt werden: - Produktakzessorietät...
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SG2412190025 (PDF, 4 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen für die Versicherungsvermittlung in der GewO
Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...34d Abs.8, Nr. 2 u. 3 GewO). Besondere Bedeutung..., ...Die in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO enthaltene Ausnahme von..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO, die - bis auf kleine Veränderungen..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F. entspricht, sieht ..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO erfüllt. Die Restschuldversicherung..., ...werden (vgl. Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO wird das von der IDD verfolgte..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F., ausgeführt hat,..., ...Ausnahmeregelung des § 34d Abs 8 Nr. 3 GewO erfüllt werden: - Produktakzessorietät...
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SG2411190014 (PDF, 18 Seiten)
- Bereitgestellt von: ADAC Stiftung am 11.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Reform der Notfallversorgung zielt auf eine effizientere, integrierte Versorgung durch zentrale Anlaufstellen und bessere Ressourcenverteilung ab. In diesem Zusammenhang regen wir die flächendeckende Implementierung und Nutzung von einheitlichen und vernetzten Ersthelfer-Alarmierungssystemen an. So kann die Reduktion des reanimationsfreien Intervalls bis zum Eintreffen der Rettung und damit die Lebensrettung einer erheblichen Anzahl von Menschen erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (24.10.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMG (24.10.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...treffen kann, die nicht der GewO unterliegen.64 Die Anbieter...
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SG2412090005 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 09.12.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der Spielverordnung
In der vom BMWK in Auftrag gegebenen Evaluierungsstudie zur SpielV werden für eine Reihe von Vorgaben im gewerblichen Spielrecht deren Unwirksamkeit für den Verbraucherschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen eindeutigen Handlungsbedarf. Das Angebot der Automatenwirtschaft muss eine ausreichend nachfragegerecht Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels halten wir neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMI (01.10.2024) [alle SG dorthin], BMG (01.10.2024) [alle SG dorthin], BMWK (01.10.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...netheitsbestätigungen (§ 33c GewO) sowie die Durchführung...
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SG2411260004 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 26.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der SpielV - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
Die vom BMWK in Auftrag gegebene Evaluierungsstudie zur SpielV liegt vor. Darin werden für eine Reihe von Vorgaben im gewerblichen Spielrecht deren Unwirksamkeit für den Verbraucherschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels und die aktuellen Wirtschaftsdaten zeigen eindeutigen Handlungsbedarf. Das Angebot der Automatenwirtschaft muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels hält der BA neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geeig-netheitsbestätigungen (§ 33c GewO) sowie die Durchführung...
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SG2411120015 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 12.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Änderung der Spielverordnung - Erforderlichkeit einer nachfragegerechten Regulierung
Die vom BMWK in Auftrag gegebene Evaluierungsstudie zur SpielV liegt vor. Für eine Reihe von Vorgaben im gewerblichen Spielrecht werden deren Unwirksamkeit für den Verbraucherschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels und die aktuellen Wirtschaftsdaten zeigen eindeutigen Handlungsbedarf. Das Angebot der Automatenwirtschaft muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels hält der VDAI neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geeignetheitsbestätigungen (§ 33c GewO) sowie die Durchführung...
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SG2411050018 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 05.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Übergangsregelungen im Falle einer Streichung des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO
Der Verband setzt sich dafür ein, dass im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vermittler in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Die Bausparkassenverbände..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO aufgrund einer von der ..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO (dazu unter II.). Zudem..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO für Bestandsschutzregelungen..., ...re. Sp.; Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Gebrauch machen. Dies bedeutet..., ... nach § 34i GewO, jedoch meist keine zusätzliche..., ...Versicherung nach § 34d Abs. 7 GewO in Betracht kommt. Eine..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO durch die Bausparkasse..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO beantragen und dazu eine..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO künftig entfallen, müsste..., ...mit Erlaubnis nach § 34i GewO) haben bisher aufgrund ..., ...in § 34d Abs. 9 Nr. 2 GewO a.F. bzw. in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO darauf vertraut, dass sie..., ...Sinne des § 34i Absatz 1 GewO durch Vorlage geeigneter..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO in einer Übergangsregelung..., ...Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 GewO bzw. im Rahmen der Gewährung..., ...34d Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 GewO erfolgt, wenn der Vermittler..., ...Erlaubnisurkunde nach § 34c GewO oder nach § 34i GewO vorlegt..., ...sich etwa in § 156 Abs. 2 GewO oder § 160 Abs. 3 GewO....
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SG2411050017 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 05.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Übergangsregelungen im Falle einer Streichung des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO
Im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO sollten Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vermittler in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Die Bausparkassenverbände..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO aufgrund einer von der ..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO (dazu unter II.). Zudem..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO für Bestandsschutzregelungen..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Gebrauch machen. Dies bedeutet..., ... nach § 34i GewO, jedoch meist keine zusätzliche..., ...Versicherung nach § 34d Abs. 7 GewO in Betracht kommt. Eine..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO durch die Bausparkasse ..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO beantragen und dazu eine..., ...gewerblich i.S.d. § 34d Abs. 1 GewO erfolgt bzw. soweit die..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO künftig entfallen, müsste..., ...mit Erlaubnis nach § 34i GewO) haben bisher aufgrund ..., ...Regelung in § 34d Abs. 9 Nr. 2 GewO a.F. bzw. in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO darauf vertraut, dass sie..., ...Sinne des § 34i Absatz 1 GewO durch Vorlage geeigneter..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO in einer Übergangsregelung..., ...34d Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 GewO erfolgt, wenn der Vermittler..., ...Erlaubnisurkunde nach § 34c GewO oder nach § 34i GewO vorlegt..., ...sich etwa in § 156 Abs. 2 GewO oder § 160 Abs. 3 GewO...., ...re. Sp.; Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d...
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SG2411010003 (PDF, 3 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Versicherungsvertragsvermittlung
Klarstellungen zu Annexvermittlungen
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 34d Absatz 8 Nummer 3 GewO unverändert fortzuführen..., ...geboten wären. § 34 Absatz 8 GewO ist europarechtskonform..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO nicht beeinträchtigt. Vielmehr...
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SG2411010010 (PDF, 2 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie im Steuerrecht reduzieren
Vermeidung zusätzlicher Bürokratie im Zuge der Einführung neuer steuerrechtlicher Vorgaben (z. B. Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen, Mindestbesteuerung). Abbau bestehender Bürokratie unter Mitberücksichtigung steuersystematischer Reformansätze (z. B. im Bereich der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer).
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2409300129 (PDF, 41 Seiten)
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 80 der Gewerbeordnung (GewO)86, der die Festsetzung..., ...Apotheker“ (§ 80 Abs. 1 GewO) betrifft,87 verdeutlichen..., ... § 80 Abs. 1 i.d.F. der GewO für den Norddeutschen Bund..., ... 87 Dazu von Landmann, GewO, Kommentar, Bd. 1, 5. Aufl..., ... (Kommentierung zu § 80 GewO). 28 Preisspannenverordnung88..., ...Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, Kommentar, 9. Aufl. 2020...
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SG2409280003 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: #GenoDigital am 28.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
#GenoDigital setzt sich für den digitalen Beitritt und digitale Gründung von Genossenschaften ein.
Der Beitritt zu einer Genossenschaft sollte digital rechtssicher geregelt sein, wie es beim Beitritt zu einer europäischen Genossenschaft (SCE) bereits möglich ist. Anders als die freie Regelung zum Erwerb der Mitgliedschaft in der SCE-Verordnung schlagen wir eine Beitrittserklärung in Textform nach BGB anstelle der aktuellen Regelung des Schriftformerfordernisses vor. Zur Gründung von Genossenschaften schlagen wir vor, dass statt der Schriftform- eine Textformerfordernis für die Gründungssatzung ausreicht oder dass die Satzung künftig nicht mehr von Gründungsmitgliedern unterzeichnet sein muss, sondern eine Bestätigung dieser mit dem Einverständnis zur vorliegenden Satzung in Textform erteilt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (23.08.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (23.08.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (23.08.2024) [alle SG dorthin], BMWK (23.08.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vermögensanlageplattformen nach GewO §34f akkreditiert. Mit ...
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SG2409280004 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: #GenoDigital am 28.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Über die Digitalisierung von Genossenschaften (s. Regelungsvorhaben zu BEG IV) hinaus setzen wir uns für eine Digitale Einsicht in die Mitgliederliste von Genossenschaften, für eine Eintragungs- und Prüfungsfrist sowie für eine ausführliche Datenbank genossenschaftlicher Prüfungsverbände ein. Wir sprechen uns zudem für eine Anhebung der Schwellenwerte aus, um kleine Genossenschaften zu entlasten. Durch das Aufsetzen eines Mutualitätsfonds nach italienischen Vorbild sehen wir Potenzial, die Gefahr des Missbrauchs der traditionsreichen Rechtsform zu verringern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (23.08.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMJ (23.08.2024) [alle SG dorthin], BMWK (23.08.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vermögensanlageplattformen nach GewO §34f akkreditiert. Mit ...
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SG2409280005 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: #GenoDigital am 28.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Schwarmfinanzierung für Genossenschaften über 100.000 € / Jahr ermöglichen
Aktuell dürfen Genossenschaften laut Vermögensanlagengesetz über professionelle Plattformen kein Crowdinvesting für Eigenkapital über 100.000 € innerhalb von 12 Monaten durchführen. Das schränkt Genossenschaften in ihrer Finanzierung stark ein. Daher begrüßen wir ausdrücklich, Genossenschaften als weitere Ausnahme in § 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen VermAnlG aufzunehmen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO akkreditiert sein. Das ...
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SG2409160003 (PDF, 5 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II)
Der DAV kritisiert aus steueranwaltlicher Sicht die durch den Entwurf vorgesehene, weitere Verkomplizierung des Steuerrechts.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (13.09.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (13.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (13.09.2024) [alle SG dorthin], BMJ (13.09.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (5):
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SG2409160001 (PDF, 18 Seiten)
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt u. unterstützt nachhaltig das Ziel des Gesetzesentwurfs. Kritisch sieht der DAV allerdings die (Wieder-)Einführung eines gerichtl. Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Gegenleistung beim Delisting und dass das Delisting-Erwerbsangebot noch binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden kann, an dem die gerichtliche Entscheidung im Spruchverfahren im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Begrüßt werden u.a. die Anhebung der Schwellenwerte für die EMIR-Anforderungen und der Abbau von Hindernissen für Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen sowie auch die Öffnung für die Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro, die auch auf ordentliche Kapitalherabsetzungen für Unternehmen insbes. in Krisensituationen ausgeweitet werden sollte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (13.09.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (13.09.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (13.09.2024) [alle SG dorthin], BMJ (13.09.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (5):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewerbeordnung) Nach § 34d GewO bedürfen Versicherungsvermittler..., ...werden nach § 149 Abs. 2 GewO in das Gewerbezentralregister..., ...eingetragen und nach § 34e GewO veröffentlicht. Von der..., ... mit § 34d Abs. 11 S. 3 GewO, insb. einer Veröffentlichung..., ...bisher bestehende Text der GewO müsste daher an die geänderte...
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SG2409170007 (PDF, 28 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 17.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (01.07.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (01.07.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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SG2409160024 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.09.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz
Die Versicherer regen an, die mit dem Gesetzentwurf verfolgten wichtigen Ziele, den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich Infrastruktur für private Investitionen, in Deutschland zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Adressatenkreis:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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SG2407230011 (PDF, 8 Seiten)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. am 23.07.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Es ist an der Zeit, eine neue Perspektive auf Bürokratie zu entwickeln – als sinnvolle Herausforderung, die es aktiv anzugehen gilt. Das Ziel muss eine Steigerung der Problemlösungskompetenz innerhalb der Verwaltung sein, eine beschleunigte und transparente Entscheidungsfindung, ein gesteigertes Kostenbewusstsein innerhalb der Verwaltung, die Optimierung des Personaleinsatzes sowie eine stärkere Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Unternehmen. Im Hinblick auf die systemischen Herausforderungen braucht es ein ganzheitliches Denken und die Zusammenarbeit innerhalb der Bürokratie über ihre Organisationseinheiten hinweg.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (18.07.2024) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (18.07.2024) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: BMF (18.07.2024) [alle SG dorthin], BMWK (18.07.2024) [alle SG dorthin] - Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Form erhalten, wenn ein gewo-gener Artikel mit verkauft...
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SG2406120068 (PDF, 13 Seiten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (04.03.2024) [alle SG dorthin], Organe (04.03.2024) [alle SG dorthin]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 9: Gewerbeordnung (GewO-RegE) Klarstellung des § 34d Absatz 13 GewO-RegE in Bezug auf die Zuständigkeiten..., ...Zuständigkeitsregelung in § 34d Absatz 13 GewO-RegE legt fest, dass die..., ... Absatz 1 oder Absatz 2 GewO das Gewerbe eines Versicherungsvermittlers..., ...Aufsichtssysteme des KWG und der GewO in Bezug auf die Vorgaben..., ...daher für § 34d Absatz 13 GewO-RegE folgende Klarstellung...
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SG2406140070 (PDF, 1 Seite)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Nachbesserungsbedarf sieht die Versicherungswirtschaft u. a. bei folgenden Themen: Reduzierung des Umfangs der Jahresabschlussprüfung in Bezug auf DORA, keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von DORA auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, Vermeidung von Dopplungen der Eingriffsbefugnisse; Vermeidung doppelter Anforderungen für IKT-Ausgliederungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Gremien (26.04.2024) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- GewO [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- GVG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- EAEG [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]