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10 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz)"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (10)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung hat in ihrer Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024 Maßnahmen zur Förderung der Techno-logieoffenheit bei der Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor beschlossen. Dazu gehören Sonderab-schreibungen und eine steuerliche Gleichstellung von vollelektrischen Fahrzeugen und Verbrennern, die aus-schließlich mit E-Fuels betrieben werden. Diese Vorhaben werden zum Teil im vorliegenden Entwurf eines Ge-setzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) adressiert, zu dem wir im Folgenden gerne Stellung beziehen möchten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 17.01.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Klimawirkung von alternativen Kraftstoffen im Steuerrecht
Das BMF plant, Fahrzeuge der E-Fuels-only-Kategorie im Rahmen der Kfz-Steuer, der Einkommenssteuer und Gewerbesteuer mit Elektromobilität gleichzustellen. Aus Sicht des ADAC sollten neben der Fahrzeuge auch die alternativen Kraftstoffe, einhergehend mit ihrer Klimawirkung, steuerlich im Rahmen der Energiesteuer begünstigt werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Fahrzeugen ("E-Fuels-only-Gesetz")
Die bisher für die private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge geltenden Regelungen der Einkommensteuer sollen auch für klimaneutrale Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetztes gelten. Der Gesetzesentwurf definiert "klimaneutrale Kraftfahrzeuge" als Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, die unter ausschließlichem Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt worden sind, betrieben werden können. Diese sollen befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden und bei der Dienstwagenbesteuerung sowie der Gewerbesteuer genauso behandelt werden wie batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 17.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Breitere Ausgestaltung des E-Fuels-only-Gesetzes
MAHLE begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen mit großem Nachdruck, wirbt aber für eine breitere Ausgestaltung. Dies betrifft die Berücksichtigung von Biokraftstoffen, einen zeitnahen Maßnahmenbeginn sowie auch eine positive steuerliche Behandlung des Wasserstoffmotors.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 11.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Greenpeace lehnt eine steuerliche Privilegierung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ab, auch wenn diese lediglich mit E-Fuels betrieben werden könnten. Der Betrieb von E-Fuels-only Pkw ist im Vergleich zu elektrischen Alternativen ineffzient und es werden nicht ausreichend E-Fuels zur Verfügung stehen, um sie im Straßenverkehr auf ineffiziente Optionen verschwenden zu können. Zudem geht auch der Betrieb von E-Fuels-only Fahrzeugen mit gesundheitsschädlichen Abgasen einher und es besteht eine erhebliche Betrugsgefahr. Weiter verschwendet die Privilegierung von EFuels-only Pkw gegenüber Elektroautos oder Brennstoffzellenfahrzeugen Steuergelder und erschwert die Planungssicherheit der Autoindustrie.
- Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 21.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen vorgelegt. Mit dem Vorschlag sollen E-Fuels-only-Fahrzeuge bei der Kfz-Steuer sowie bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen im Rahmen der Einkommensteuer und im Hinblick auf die Hinzurechnung von Mietzinsen und Leasingraten bei der Gewerbesteuer – analog zu bestehenden Regelungen für Elektrofahrzeuge – begünstigt werden. Der BDI begrüßt das Regelungsvorhaben und spricht sich für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf CO2-neutrale Kraftstoffe und einen früheren Startzeitpunkt aus. Außerdem empfiehlt der BDI ein umfassenderes Maßnahmenpaket für den dringend erforderlichen Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regulatorische Gleichstellung von E-Fuels; Referentenentwurf E-Fuels-Only-Gesetz umsetzen
Gleichstellung von E-Fuels als Klimaschutzoption, Förderung der Elektromobilität, Schaffung wirkungsvoller Rahmenbedingungen für die Transformation von Antrieben und Kraftstoffen
- Bereitgestellt von: Deutsches Verkehrsforum am 20.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere steuerliche Bedingungen für RFNBO-angetriebene Fahrzeuge
Der Einsatz von E-Fuels, insbesondere in Kombination mit anderen klimaneutralen Technologien von RFNBOs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin), wie grünem Wasserstoff, ist ein entscheidender Baustein, um die ambitionierten Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. Der DWV empfiehlt einen höheren Listenpreis für Fahrzeuge mit innovativen und klimafreundlichen Technologien, welche in der Regel zu einem (anfänglich) höheren Listenpreis führt. Der DWV begrüßt die Reduzierung des Listenpreises auf ein Viertel für emissionsfreie Fahrzeuge.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 25.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungs- und Ergänzungsbedarf im "E-Fuels-only-Gesetz"
Der VDA begrüßt die Zielstellung des vorgelegten Referentenentwurfs ausdrücklich. Für die Klimazielerreichung im Verkehrssektor sind die Schaffung unterstützender Rahmenbedingungen nicht nur in Bezug auf die Elektromobilität sondern auch für erneuerbare Kraftstoffe unerlässlich. Insbesondere sind der Fahrzeugbestand stärker in den Fokus zu nehmen, und die fossilen Anteile im Kraftstoff zu senken. Die EU-Kommission muss im Sinne der Technologieoffenheit umgehend einen Rahmen entwickeln, damit auch Carbon Neutral Fuels Fahrzeuge unmittelbar als CO2-frei eingestuft werden. Eine steuerliche Gleichstellung von mit erneuerbaren Kraftstoffen betankten Fahrzeugen mit vollelektrisch betriebenen Fahrzeugen kann dabei einen wirksamen, ergänzenden Beitrag leisten.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Breitere Ausgestaltung des E-Fuels-only-Gesetzes
MAHLE begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen mit großem Nachdruck, wirbt aber für eine breitere Ausgestaltung. Dies betrifft die Berücksichtigung von Biokraftstoffen, einen zeitnahen Maßnahmenbeginn sowie auch eine positive steuerliche Behandlung des Wasserstoffmotors.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 11.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: