Stellungnahmen/Gutachten
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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (6)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) betont in der Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD): Wer ernsthaft nachhaltig wirtschaften will, muss soziale Gerechtigkeit mitdenken – und dazu gehört die Gleichstellung der Geschlechter.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf die im RefE vorgesehene Aufstellungslösung für den elektronischen Lagebericht im ESEF-Format, stattdessen Beibehaltung der Offenlegungslösung entsprechend dem bestehenden § 328 HGB. Verzicht auf eine verpflichtende elektronische Kennzeichnung der Nachhaltigkeits-berichterstattung gemäß der ESEF-VO. Vorschlag Befreiungen von Tochterunternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Konzernanhang auszuweisen. Forderung, die im RefE entfallene Änderung des § 10 Abs. 2 LkSG (Ersetzungsbefugnis durch einen Nachhaltigkeitsbericht nach HGB) beizubehalten.
- Bereitgestellt von: econsense - Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft am 18.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung nach einer 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie
Ziel ist es, dass sich das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 vom 16. April 2025 geänderten Fassung auf eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränkt.
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 30.07.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der aktuell auf europäischer Ebene beschlossenen und angekündigten Änderungen bei der Umsetzung der CSRD zur Vermeidung von Mehraufwand für die Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 28.07.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- AktGEG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- EGGmbHG [alle SG hierzu]
- SEAG [alle SG hierzu]
- GenG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
- PublG [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- REITG [alle SG hierzu]
- TranspRLDV [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- WpHG [alle SG hierzu]
- VermAnlG [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Hinblick auf Planungssicherheit – besonders für den Energiemittelstand – wäre es zu empfehlen, das Gesetzesvorhaben zur europäische CSRD-Richtlinie abzuwarten. Schwellenwert bei der Berichterstattung deutlich und deutschen Energiemittelstand weitestgehend aus dem unmittelbaren und mittelbaren Anwendungsbereich der CSRD-Richtlinie und des CSRD-Umsetzungsgesetzes herausnehmen.
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 25.07.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
IDW nimmt Stellung zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Das IDW begrüßt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Vorbehaltsaufgabe für WP ausgestaltet ist. Das IDW kritisiert, dass die Vorgaben für den Prüfungsvermerk über die Anforderungen der CSRD hinausgehen. Das IDW begrüßt, dass Unternehmen nicht rückwirkend zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2024 verpflichtet werden. Um erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Regelungen zur Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden, regt das IDW verschiedene Klarstellungen im Zusammenhang mit den Befreiungsregelungen des HGB an. Im Übrigen plädiert das IDW weiterhin dafür, die bereits bestehende „Offenlegungslösung“ für das elektronische Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte vorzusehen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 24.07.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: