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7 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (7)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf wird begrüßt, sollte aber eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vorsehen. Außerdem sollte der Entwurf von Präventionsmaßnahmen und einer ressortübergriefenden Gesamtstrategie für die Betreuuung der Betroff begleitet werden: Die Verstärkung und Sicherstellung der Finanzierung von fachlich spezialisierten Beratungsangeboten, ein Fortbildungsangebot für Polizei- und Justizpersonal im Hinblick auf einen fachlich professionellen Umgang mit Betroffenen von geschlechtsspe zifischer Gewalt, Aufklärungsarbeit in Schulen, Forschungsförderung zur Problematik, damit eine umfassende Strategie auf nationaler Ebene entwickelt und umgesetzt werden kann und die Entwicklung einer Strategie, um die Abschaffung krimineller Plattformen im Internet sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.O.-Tropfen
Alle geschlechtsspezifischen Gewalttaten müssen verhindert werden – darunter fällt auch (sexualisierte) Gewalt unter Anwendung von K.O.-Tropfen als gefährliches Mittel. Alle Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt müssen eingebettet sein in eine ineinandergreifende Gesamtstrategie, die nachhaltig frauenfeindliche Geschlechterrollenbilder abbaut. Diese sind Grundlage jeder ausgeführten geschlechtsspezifischer Gewalt.
- Bereitgestellt von: Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, vertreten durch Gewalt gegen Frauen beenden e.V. am 09.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Strafgesetzbuches
Schaffung einer Rechtsgrundlage, um den strafrechtlichen Schutz vor so genannten K.O.-Tropfen zu stärken.
- Bereitgestellt von: WEISSER RING Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. am 22.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
Das BFM begrüßt die geplante Strafverschärfung und fordert darüber hinaus umfassende Präventionsanstrengungen, um (sexualisierte) Gewalt einzudämmen.
- Bereitgestellt von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 15.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor so genannten K.o.-Tropfen
Der Referentenentwurf reagiert auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der bei einem sexuellen Übergriff so genannte K.o.-Tropfen nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des §177Abs.8Nr1 StGB zu werten seien. Es soll eine Klarstellung erfolgen, die eine Bestrafung gemäß dem Unrechtsgehalt solcher taten ermöglicht, was der bff begrüßt.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 22.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV hatte sich bereits zum Gesetzesentwurf des Bundesrats (BT-Drs. 21/551) mit Stellungnahme 22/2025 ablehnend geäußert. Der vorliegende Referentenentwurf, in welchem die Qualifikation (noch) weiter gefasst wird, wird ebenfalls kritisch gesehen. Es besteht keine Notwendigkeit für eine Erweiterung der Qualifikation. Dem strafrechtlichen Unwert und Schuldgehalt der Verwendung von K.o.-Tropfen kann – wie auch der BGH betont – adäquat im Rahmen der Strafzumessung Rechnung getragen werden; tat- und schuldangemessene Strafen sind bereits jetzt möglich. Der DAV regt stattdessen an, einen Schwerpunkt auf mehr und effektivere Präventionsarbeit zu legen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Bundesjustizministerium auf die besondere Gefährlichkeit, die von diesen Taten ausgeht, und schlägt eine Anpassung der Rechtslage im Lichte aktueller Rechtsprechung vor.
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 02.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: