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7 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (7)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind zuletzt am 1. Januar 2021 erhöht worden. Seither verzeichnen Rechtsanwaltskanzleien einen erheblichen An stieg der Personal- und Sachkosten. Damit die Anwaltschaft ihren wichtigen Beitrag für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht auch weiterhin leisten kann, sind die ge setzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingun gen anzupassen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 16.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Vergütungssätze der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
Anpassung der Stundensätze
- Bereitgestellt von: Verband Beratender Ingenieure VBI am 28.08.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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26.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
Hinweise aus der Praxis zur Anpassung der gebühren und Auslagen im RVG und den Justizkostengesetzen
- Bereitgestellt von: Frank Michael Goebel am 04.08.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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08.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebühren nach RVG und Honorarsätze nach JVEG praxisgerecht anpassen
Die Anpassungen der Gebühren und Honorarsätze sollten praxisgerecht ausgestaltet sein. Ggf. sollten künftige Anpassungen durch eine Indexierung in einem regelmäßigen Turnus vorgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 24.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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08.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 sieht neben einer Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung und der Gebühren der Gerichtsvollzieher u.a. die Anpassung der Honorarsätze des JVEG für Sachverständige und Sprachmittler vor, die zuletzt 2021 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wurden. Der VID setzt sich dafür ein, dass insolvenzrechtliche Sachverständige bei geplanten Anpassung der Sachverständigenvergütung angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 19.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
RefE KostRÄG 2025: Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung nach RVG erforderlich
Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch eine lineare Anhebung der gesetzlichen Gebühren sowie strukturelle Anpassungen, Anhebung des Verfahrenswertes in Kindschafts-, Gewaltschutz- und Adoptionssachen nach FamGKG und eine weitere Angleichung der Prozesskostenhilfevergütung, Wiedereinführung einer Vergütung für Scans durch Änderung der Dokumentenpauschale, Anhebung der Fahrtkostenpauschale.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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08.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung der Honorare für medizinische Gutachten und Nichterhöhung für Befundberichte im JVEG
Die BÄK begrüßt grundsätzlich die Erhöhung der Stundensätze für medizinische Gutachten um 9% im JVEG, fordert jedoch neben einer Erweiterung von drei auf vier Honorargruppen, eine Anpassung der Stundensätze auf die Höhe von anderen Sachverständigen und damit die Erhöhung in der Gruppe M1 auf 104 Euro/Stunde, in der Gruppe M2 auf 136 Euro/Stunde und in der Gruppe M3 auf 169 Euro/Stunde. Darüber hinaus soll eine neue Gruppe M1 mit einem Stundensatz von 93 Euro/Stunde für einfache gutachtliche Beurteilungen ohne Kausalitätsfragestellungen geschaffen werden. Bzgl. der Befundberichte fordert die BÄK eine 9%-Steigerung. Damit wäre die Nr. 200 mit 28 Euro, die Nr. 201 mit 60 Euro, die Nr. 202 mit 49 Euro und Nr. 203 mit bis zu 98 Euro zukünftig vergütet.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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08.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: