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4 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (4)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsichtnahme in die Patientenakte
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert zur Einsicht in die Patientenakte, dass der Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten der Patienten gewährleistet wird. Sie betonen, dass die Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten weitergegeben werden dürfen und eine ausreichende Datensicherheit gewährleistet sein muss. Der SoVD hebt außerdem hervor, dass besonders vulnerable Gruppen, wie ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, Unterstützung benötigen, um ihre Rechte wahrnehmen zu können.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 07.08.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsichtnahme in die Patientenakte
Bedingt durch aktuelle EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 26.10.2023, Az C-307/22) ist eine Neuregelung des § 630g BGB zur Einsichtnahme in die Patientenakte geplant. Die Unentgeltlichkeit der ersten Kopie soll sich danach künftig auch auf den Anspruch nach § 630g Abs. 1 BGB erstrecken. Damit sollen § 630g BGB und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Erhalt einer Kopie der Daten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO miteinander in Einklang gebracht werden. Der VID setzt sich in diesem Zusammenhang für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zum Umgang mit Patientenakten und Auskunftsersuchen nach § 630g BGB im Falle der (insolvenzbedingten) Schließung von Gesundheitseinrichtungen ein und zeigt mögliche Lösungsansätze auf.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 19.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Kostenerstattung bei Einsichtnahme in Patientenakte und Definition des Kreises der Angehörigen im Geltungsbereich des § 630g BGB; Begrüßung der Vererblichstellung von Ansprüchen bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, allerdings Regelung nicht in § 1922 BGB sondern an anderer Stelle – etwa im allgemeinen Schadensrecht, Abtretbarkeit des Anspruchs soll klargestellt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsicht in die Patientenakte: Berücksichtigung der Rechte und Interessen der Behandelnden
Die Einsicht in die Patientenakte und die Regelung, ob und welche Gründe dagegen sprechen, soll DSGVO-konform präzisiert werden (statt entgegenstehende Rechte Dritter besser erheblich überwiegende Interessen anderer Personen). Ferner fehlt eine Regelung über die bei den Behandelnden entstehenden Kosten
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 08.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: